Betreff
Antrag vom SV Eintracht Rodde für eine Zuwendung zur Erneuerung der Kesselanlage mit Warmwasseraufbereitung in den Umkleide- und Duschräumen
Vorlage
099/15
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem SV Eintracht Rodde eine Zuwendung in Höhe von maximal 10.802,61 € zur Erneuerung der Kesselanlage mit Warmwasser­aufbereitung in den Umkleide- und Duschräumen zu gewähren.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2015 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzu­schüsse zur Verfügung stehen.



Begründung:

 

Dieser Vorlage ist als zusätzliche Information und Entscheidungshilfe eine Übersicht der für das Jahr 2015 eingegangenen Zuschussanträge beigefügt.
Demnach beträgt die Gesamtsumme der Förderanträge aller Vereine aktuell 262.561,53 €.
Im Vergleich zum verfügbaren Budget von 264.700,00 € ergibt sich somit ein Restbetrag i.H.v. 2.138,47 €.

 

Dieses Ergebnis konnte nur deshalb erzielt werden, weil sich die Vereine ETuS Rheine, FC Eintracht Rheine, SV Grün-Weiß Rheine und SV Mesum bereit erklärt haben, ihre Anträge in das Jahr 2016 zu verschieben. Die Anträge dieser Vereine mit einer mögli­chen Gesamtfördersumme von 51.704,80 € sind ebenfalls in der Tabelle dargestellt.

 

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass erfahrungsgemäß im Verlauf ei­nes Kalenderjahres weitere Förderanträge (vor allem im Bereich der Reparaturen und Neuanschaffungen von Sportgeräten und Einrichtungsgegenständen) mit einem Volumen von ca. 35.000,00 € zu erwarten sind; diese müssen somit voraus­sichtlich bis auf den vorgenannten Restbetrag von 2.138,47 € abgelehnt werden.

Zum Antrag vom SV Eintracht Rodde:

 

Bereits in der Sitzung am 13.11.2014 hat der Sportausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dem SV Eintracht Rodde einen vorzeitigen und förderun­schädlichen Maßnahmenbeginn für die Erneuerung des Warmwasserkes­sels zu bewilligen.
Die Vorlage mit den Begründungen sowie der zugehörige Förderantrag vom Ver­ein sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. ; so wurde z.B. der geforderte Mindestbeitrag je Mitglied/Verein unterschritten.


Nach Meinung der Verwaltung sollte die beantragte Zuwendung bei einer Förder­quote von 63,12 Prozent und anerkennungsfähiger Kosten von 17.114,40 € i.H.v. 10.802,61 € bewilligt werden.

Durch die Erneuerung ergeben sich neben energetischen Verbesserungen da­durch Kosteneinsparungen für den Verein, dass Reparaturaufwendungen wegfal­len; außerdem wurden mögliche Folge-/Frostschäden an den Wasserleitungen verhindert.

Eine Rückfrage beim Verein hat ergeben, dass die Maßnahme inzwischen abgeschlos­sen ist, eine endgültige Abrechnung des Projektes kann voraussicht­lich bis zum Sitzungstermin am 17.03.2015 zur Verfügung gestellt werden.

Als Information angefügt ist eine Übersicht der Mitgliederentwicklung der letzten Jahre:

 

Stichtag

Mitglieder gesamt

Kinder-/Jugendanteil *

31.12.2011

558

35,48 %

31.12.2012

523

34,12 %

31.12.2013

527

33,12 %

31.12.2014

511

29,53 %

* berechnet ohne Berücksichtigung der Mitglieder über 60 Jahre



 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht aller für das Jahr 2015 relevanten Zuschussanträge

Anlage 2: Vorlage 403/14 zum Beschluss des vorzeitigen und förder-
               unschädlichen Maßnahmebeginns

Anlage 3: Förderantrag vom SV Eintracht Rodde