Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 79.886,32 € für die Sanierung der Spielerumkleiden und
Waschräume sowie der Schiedsrichterräume zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach
Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2015 die notwendigen Finanzmittel
für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Begründung:
Der Zuschussantrag wurde am 29.09.2014
persönlich beim
Der Verein beantragt eine Zuwendung i.H.v. 95.064,72 €, dies entspricht einer
Förderung in Höhe von 70 Prozent bezogen auf die Brutto-Gesamtkosten von
135.806,77 €. Da in den Antragsunterlagen unter Ziffer 8.2 angegeben wurde,
dass der Verein zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer (19
Prozent) bei der Zuschussgewährung nicht berücksichtigt werden.
Somit ergibt sich der empfohlene Zuwendungsbetrag von 79.886,32 €.
Die Begründung ist nach Ansicht der Verwaltung gut nachvollziehbar: Neben erhöhten
altersbedingten Reparaturaufwendungen sollen Folgeschäden dadurch vermieden
werden, dass mit dem Austausch auch der Bodenbeläge zukünftig kein Wasser mehr
in den Boden eindringen kann.
Hinzu kommt der Energieeinspareffekt.
Auch die Notwendigkeit zur Sanierung aller
vier Kabinen wurde überzeugend anhand der Trainingshäufigkeit und –nutzung von
insgesamt vier Spielfeldern dargestellt.
Auf eine zusätzliche Rückfrage beim Verein
im Anschluss an die Sportausschuss-sitzung vom 13.11.2014 hat Herr Willers als
Vorstandsmitglied vom FC Eintracht Rheine in einem Schreiben vom 12.11.2014
weitere Detailinformationen übermittelt.
Demnach sind die Wasserleitungen sehr
stark korrodiert, gleiches gelte für die Elektrokabel. Zudem seien die
Umkleiden für die damalige Zeit typisch ohne Wärmedämmung erstellt worden.
Zur Information ist nachstehend eine
Übersicht über die Mitgliederentwicklung angefügt:
Stichtag |
Mitglieder
gesamt |
Kinder-/Jugendanteil
* |
31.12.2011 |
205 |
50,00 % |
31.12.2012 |
194 |
43,67 % |
31.12.2013 |
190 |
46,79 % |
31.12.2014 |
184 |
45,21 % |
* berechnet ohne
Berücksichtigung der Mitglieder über 60 Jahre
Gebeten wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.