Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg:
Nielandstraße
1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in
Zufahrten, Querungsbereichen und im Bereich der Parkstreifen abgesenkt auf r =
2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von 5,50 m
b) Parken:
è
Pflasterung
von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d = 8,0 cm mit
Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn
c) Begrünung:
è
Anlegung
von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der
Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m
d) Gehwege:
è
Herstellung
von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten
d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0
cm mit Unterbau
e) Entwässerung:
è
Herstellung
von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
f) Straßenbeleuchtung:
è
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße 1.
BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe
Heideweg der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015
(GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Nielandstraße
1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweist:
Nielandstraße
von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Parkstände
in Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünbeete
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg fand in der Zeit vom 29. Januar bis 18. Februar 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Verschiebung des Grünbeetes mittig auf die Grundstücksgrenze. Da die Anlieger mit der Verminderung der Breite ihrer Einfahrten einverstanden sind, entsteht auf jeder Seite des Grünbeetes ein Parkstand mit einer Länge von 5,00 m. Diese Länge ist hier ausreichend, da beide Parkstände ungehindert über die Zufahrten der Anlieger anfahrbar sind.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes und die Anlegung eines 2. Parkstandes.
Eingabe 2
Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Verschiebung des Grünbeetes mittig auf die Grundstücksgrenze. Da die Anlieger mit der Verminderung der Breite ihrer Einfahrten einverstanden sind, entsteht auf jeder Seite des Grünbeetes ein Parkstand mit einer Länge von 5,00 m. Diese Länge ist hier ausreichend, da beide Parkstände ungehindert über die Zufahrten der Anlieger anfahrbar sind.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes und die Anlegung eines 2. Parkstandes.
Eingabe 3
Die Eingabe ist Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Ein Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung
markiert auch in den
Bereichen des Lindvennweges 1. und 2.
Bauabschnitt den Beginn
bzw. das Ende des Parkstreifens. Da die
Nielandstraße die Weiter-
führung der Wegeverbindung von der Rheiner
Straße über den
Lindvennweg und den Hohe Heideweg zurück zur Rheiner
Straße
darstellt,
wurde auch an dieser Stelle ein Grünbeet mit
Straßenbaumbepflanzung eingeplant.
Eine Verschiebung bis an die Einmündung der
Albert-Stienemann-Straße ist nicht möglich, da sonst die dort geplante Leuchte
nach einiger Zeit durch den Baum verdeckt würde.
Der Beginn einer Tempo-30-Zone wird durch das Verkehrszeichen 274.1 realisiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkung hat so lange Bestand, bis sie durch das Verkehrszeichen 274.2 „Ende einer Tempo 30-Zone“ wieder aufgehoben wird. Eine Aufstellung /Wiederholung der Verkehrszeichen 274.1 und 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ nach einmündenden Straßen, hierzu gehört auch der Kreisverkehr Lindvennweg, erfolgt nicht.
Eine Markierung der Zahl „30“ innerhalb einer bestehenden Tempo-30-Zone kann laut StVO dann aufgebracht werden, wenn sich die Tempo-30-Zone über ein größeres Gebiet erstreckt.
Innerhalb der Stadt Rheine werden generell solchen Markierungen nicht auf der Fahrbahn aufgebracht. Für den Fall, dass weiterhin der Eindruck besteht, dass höhere Geschwindigkeiten als erlaubt gefahren werden, schlägt die Verwaltung folgende Verfahrensweise vor:
Der Ausbau der Straße Nielandstraße 1.Ba wird fertig gestellt. Bei Bedarf hält der Anlieger Rücksprache mit den Technischen Betrieben Rheine. Diese informieren den Fachbereich Recht und Ordnung, der eine Geschwindigkeitsmessung über einen längeren Zeitraum vornimmt. Sollte sich aus der Auswertung der Daten eine mittlere Geschwindigkeit ergeben, die erheblich über der geforderten 30 km/h liegt, obliegt es dem Fachbereich Recht und Ordnung eine Fahrbahnmarkierung anzuordnen.
Der Anlieger wird über die weitere Vorgehensweise informiert.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes und nimmt die Vorgehensweise bezüglich der Markierung zur Kenntnis.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrt an dieser Stelle.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Eine Anlegung eines weiteren Parkstreifens gegenüber des hier betrachteten Grundstückes ist nicht möglich, da der mit 1,75 m bemessene Gehweg aus verkehrstechnischer Sicht nicht entfallen darf. Die zusätzliche Anlage eines Parkstreifens in einer Mindestbreite von 2,00 m würde die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 40 m auf eine Fahrbahnbreite 3,50 m einschränken. Dies ist bei der Bedeutung der Nielandstraße als eine Straße mit Sammelfunktion der Verkehre aus den angrenzenden gebieten nicht möglich.
Wie von anderen Teilnehmern der Anliegerversammlung am 28.01.2015 bestätigt wurde, wurde dort bei der Planvorstellung die Bepflanzung der der im Straßenraum eingeplanten Grünbeete mit einem Straßenbaum und Unterpflanzung (Buschwerk) deutlich gemacht.
In § 32 Straßen- und Wegegesetz NRW ist geregelt, dass Anlieger öffentlicher Straßen die Einwirkungen von Anpflanzungen im Bereich des Straßenkörpers zu dulden haben.
Um Anhebungen des Gehwegbelages vorzubeugen, ist es möglich und sinnvoll, vorsorglich eine 30 oder 50 cm tief reichende Wurzelschutzbahn (1 mm starke HDPE-Folienbahn) innerhalb des Pflanzbeetes, entlang der Bordeinfassung einzubauen. Auch mit dem schon seit Jahren standardmäßig vorgenommenen Einbau von speziellen Baumpflanzsubstraten in ca. 1 m Stärke, wird das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten gelenkt und einem Einwachsen der Baumwurzeln in den Oberbau der Straße bzw. Geh- oder Radwege vorgebeugt.
Im
Zuge der Planung Lindvennweg 2 Bauabschnitt wurden von den Technischen
Betrieben Rheine – Grün eine Baumart ausgewählt, die aufgrund des
„Ringcharakter“ der Straßen auch in der Nielandstraße fortgesetzt werden soll.
Es handelt sich um langsam und
schmalkronig wachsende Amberbäume der Sorte `Paarl` (schöne rote Herbstfärbung,
kompakte, kegelförmige Krone, Endhöhe ca. 12-15 m, Kronendurchmesser ca. 6-8
m).
Ein Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung
markiert auch in den
Bereichen des Lindvennweges 1. und 2.
Bauabschnitt den Beginn
bzw. das Ende des Parkstreifens. Aus diesem
Grund wurde auch direkt nach dem Kreisverkehr ein Grünbeet mit
Straßenbaumbepflanzung eingeplant. Hier entfällt jedoch die bei den
Verschwenkungen geplante Einengung der Fahrbahn, da zum einen Fahrzeuge wie das
dreiachsige Müllfahrzeug, oder ein LKW nicht aus dem Kreisverkehr in die
Nielandstraße einbiegen können. Zum anderen ist die Geschwindigkeit der
einbiegenden Fahrzeuge niedrig, so dass eine zusätzliche
Geschwindigkeitsreduzierung an dieser stelle nicht notwendig ist.
Die Nielandstraße stellt die Weiterführung
der Wegeverbindung von der Rheiner Straße
über den Lindvennweg und den Hohe Heideweg zurück zur Rheiner Straße dar.
Im 1. sowie auch im 2. Bauabschnitt des Lindvennweges wurde an den
Fahrbahnverschwenkungen, wo immer es technisch möglich war, zur Verdeutlichung
der Verschwenkung und zur Verkehrsberuhigung ein versetztes Baumtor eingeplant.
Aus diesem Grund soll der geplante Straßenbaum vor dem hier betrachteten
Grundstück nicht entfallen (1. Wunsch; Entfall der Grünfläche).
Begonnen wurde mit dem Parkstreifen nach dem
Kreisverkehr an der östl Seite des Lindvennweges, obwohl bei der Anlegung auf
der westlichen Seite erheblich mehr Parkplätze entstanden wären. Personen, die
aus dem Grünzug/Spielplatz kommend, die Nielandstraße queren möchten, hätten
dies zwischen parkenden Autos mit verminderter Sicht tun müssten. Dies ist
insbesondere bei Kindern aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht zu vertreten.
Wie im 1. und 2. Bauabschnitt des
Lindvennweges auch, erfolgten die Verschwenkungen in Abständen von ca. 80 m, um
in diesen Bereichen eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und Parkraum
schaffen zu können. Wenn noch weitere Verschwenkungen eingeplant werden,
entfällt der Parkraum gänzlich, da ein zu nutzender Parkstreifen eine Breite
von 2,00 m haben muss.
Aufgrund der Lage von Versorgungsleitungen
und der Möglichkeit auf einem längeren Stück einen Parkstreifen anzulegen,
befindet sich der Gehweg mit Parkstreifen auch im Bereich Hakenbrede auf der
Ostseite der Nielandstraße. Aufgrund der oben erläuterten Abstände von ca. 80
m ergeben sich insgesamt 3
Verschwenkungen.
Eine Benachteiligung der Grundstücke mit
Doppelhausbebauung und der Grundsatz einer einseitig durchgeführten Planung
werden nicht gesehen.
Die Stadt Rheine ist grundsätzlich nicht verpflichtet, fehlenden privaten Parkraum im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen.
Die im öffentlichen Straßenraum entstehenden Parkplätze sind öffentlich, für jeden Verkehrsteilnehmer zugänglich und gehören nicht zu den angrenzenden Grundstücken.
Bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m in einer Tempo-30-Zone ist nicht behinderndes Parken im öffentlichen Straßenraum generell zulässig.
Vor einem
der drei Doppelhäuser befindet sich ein durchgehender Parkstreifen. Von den
Anliegern des hier weiterhin erwähnten Doppelhauses wurde selbst eine Eingabe
zur Planung gemacht. Diese Eingabe wird in diesen Verfahren gesondert abgewägt.
Der in Wunsch 1 dargestellten Verlegung und Anordnung des Grünbeetes auf die gegenüberliegende Straßenseite wird nicht gefolgt. Der Gehweg mit einer Breite von 1,75 m darf nicht weiter eingeschränkt werden. Die Auffassung, dass Verkehrsteilnehmer zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der Geschwindigkeit durch die Zentrifugalkraft auf die andere Straßenseite getragen werden, wurde von anderen Anliegern, die im Zuge der Offenlage vorsprachen, nicht geteilt. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass nach dem endgültigen Ausbau des Knotenpunktes Hohe Heideweg/Nielandstraße sich das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer verändert. Das Grünbeet weist an der zur Zeit geplanten Stelle auf die Verschwenkung der Fahrbahn hin und verhindert nach dem endgültigen Ausbau des Knotenpunktes die Aufnahme der Geschwindigkeit auf der Nielandstraße.
Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Verschiebung des Grünbeetes mittig auf die Grundstücksgrenze (2. Wunsch). Da die Anlieger mit der Verminderung der Breite ihrer Einfahrten einverstanden sind, entsteht auf jeder Seite des Grünbeetes ein Parkstand mit einer Länge von 5,00 m. Diese Länge ist hier ausreichend, da beide Parkstände ungehindert über die Zufahrten der Anlieger anfahrbar sind. Für das Grünbeet verbleibt so eine Fläche von ca. 11 m² um sicherzustellen, dass für das Wurzelwachstum genügend Raum zu bieten.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Der in der Anlage „Ausbaumöglichkeit“ dargestellten Änderungen wird nicht zugestimmt. Das auf die Westseite verschobene Grünbeet stellt eine Unterbrechung des Gehweges dar. Fußgänger müssten die Fahrbahn nutzen oder überqueren. Der eingezeichnete Parkstand auf der Ostseite der Nielandstraße weist durch die Lage in der Verschwenkung nicht die geforderte Breite von 2,00 m auf. Für das hier betroffene Grundstück wurde eine Eingabe gemacht, die gesondert abgewägt wird.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes und die Anlegung eines 2. Parkstandes.
Eingabe 6
Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
Siehe Eingabe 5; wenn alles korrigiert ist, kopiere ich den Text von
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrten.
Eingabe 7
Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrten auf beiden Grundstücken.
Mit dem Wegfall einer Leuchte und der Verschiebung von 3 Leuchten auf einen Abstand von 27 m kann die Straße an dieser Stelle noch ausreichend ausgeleuchtet werden.
Da die entsprechende Leucht entfällt, wird sie nicht auf die gegenüberliegende Seite versetzt.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrten.
Eingabe 8
Die Eingabe ist als Anlage 8 beigefügt.
Abwägung:
Eine Abwägung dieser Eingabe wird im Zuge der Offenlage des 2. Bauabschnittes der Nielandstraße durchgeführt.
Dieses ist auch dem Anlieger bekannt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Eingabe 9
Die Eingabe ist als Anlage 9 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrt an dieser Stelle.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt.
Eingabe 10
Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Anlegung der beiden Zufahrten.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrten.
Eingabe 11
Die Eingabe ist als Anlage 11 beigefügt.
Abwägung:
Parkstände:
Verkehrstechnisch bestehen keine Bedenken gegen ein Verschieben der Fahrbahnverschwenkung in Richtung Josef-Schepers-Straße. Es entstehen zwei weitere Parkplätze mit einer Länge von je 5,75 m, die durch ein Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung und einer Länge von 5,00 m voneinander getrennt sind.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Beleuchtung:
Die Abstände der Leuchtenstandorte werden durch die lichttechnische Berechnung der Stadtwerke Rheine ermittelt. Sie hängen unter anderem von der Entfernung der Leuchte von der Fahrbahn ab. Hieraus resultieren die unterschiedlichen Abstände der Leuchten je nach Straßenquerschnitt. Eine grundsätzliche Aussage, dass ein Leuchtenabstand von 30 m ausreichend ist, kann nicht getroffen werden.
Mit dem Wegfall einer Leuchte und der Verschiebung von 3 Leuchten auf einen Abstand von 27 m kann die Straße an dieser Stelle noch ausreichend ausgeleuchtet werden.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Verkehrsgrün:
Die Nielandstraße stellt die Weiterführung der Wegeverbindung von der Rheiner Straße über den Lindvennweg und den Hohe Heideweg zurück zur Rheiner Straße dar. Im 1. sowie auch im 2. Bauabschnitt des Lindvennweges wurde an den Fahrbahnverschwenkungen, wo immer es technisch möglich war, zur Verdeutlichung der Verschwenkung und zur Verkehrsberuhigung ein versetztes Baumtor eingeplant. Aus diesem Grund soll der Baum hier nicht entfallen.
Im
Zuge der Planung Lindvennweg 2 Bauabschnitt wurden von den Technischen
Betrieben Rheine – Grün eine Baumart ausgewählt, die aufgrund des
„Ringcharakter“ der Straßen auch in der Nielandstraße fortgesetzt werden soll.
Es handelt sich um langsam und
schmalkronig wachsende Amberbäume der Sorte `Paarl` (schöne rote Herbstfärbung,
kompakte, kegelförmige Krone, Endhöhe ca. 12-15 m, Kronendurchmesser ca. 6-8
m).
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der beiden zusätzlichen Parkstände, Verschiebung des Grünbeetes und Änderung der Leuchtenstandorte.
Eingabe 12
Die Eingabe ist als Anlage 12 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrt an dieser Stelle.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt.
Eingabe 13
Die Eingabe ist als Anlage 13 beigefügt.
Abwägung:
In der aktuellen „Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“ (Beschluss vom 28.08.2014) ist der Ausbau der Hakenbrede für das Jahr 2017 vorgesehen.
Die Straße Hakenbrede wird in die Liste zur Beratung über die Aktualisierung der Prioritätenliste aufgenommen.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Feststellung der
Verwaltung im Laufe der Offenlage:
Die
Einmündungen in die angrenzenden, zum Teil noch auszubauenden, Verkehrsberuhigten
Bereiche werden im Gegensatz zur
Offenlage in grauem Betonsteinpflaster angelegt, da die bereits ausgebauten
Straßen In der Kollinge und Norgerweg ebenfalls durch graues Betonsteinpflaster
angeschlossen sind. So wird ein einheitliches Bild geschaffen, dass die untergeordnete Vorfahrt dieser Straßen zu
verdeutlichen.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Einmündungen in grauem Betonsteinpflaster anzulegen.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die Nielandstraße 1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
Die
Parzellen an der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe
Heideweg sind bis größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte.
Der Ausbau der Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg ist im Investitionsprogramm für 2015 vorgesehen.
Die Planung sieht für die Nielandstraße 1.BA von Kreisverkehr
Lindvennweg bis Hohe Heideweg einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der
bestehenden Tempo-30-Zone mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn,
Entwässerungsrinnen, eingefasst in Rundbordsteine vor.
Es werden wechselseitig Parkstände,
abgegrenzt durch Grünbeete, angeordnet.
Beidseitig der Fahrbahn bzw. des
Parkstreifens sind Gehwege geplant.
Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene
Pflasterung und die Gehwege eine graue Plattierung, in den Bereichen der
Zufahrten graues Betonsteinpflaster.
Gegenüber der Offenlage wird in den Bereichen
der Einmündungen der Verkehrsberuhigten Bereiche graues Betonsteinpflaster
eingeplant.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen
entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Nielandstraße 1. BA von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine, hier: Anlegung von Verkehrsgrün, abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Hinweis:
Die
beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der
Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt nach der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Rheine 90 %.
Anlagen:
Eingaben der Anlieger
Lageplanverkleinerung