Betreff
Ausbau Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße (53014-0164) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
113/15
Aktenzeichen
-TBR-Str./ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:    Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße “, wobei der Abschnitt Oberstraße bis Schwedenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt:

 

A. „Gronauer Straße “ (Verkehrsberuhigter Bereich)

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

a)    Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50 m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.

  

b)    Parken:

Pflasterung von 2,0 m bis 3,00 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

Anlegung von 1,50 m bis 3,00 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

d)    Entwässerung:

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

 

e)  Straßenbeleuchtung:

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

 Beschluss des Rates:

 Zu III:       Satzung über die Herstellungsmerkmale

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ der Stadt Rheine vom__________

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.     Mischfläche, bestehend aus                   

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und

        mit Unterpflanzung

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Schwedenstraße“  fand in der Zeit vom 29. Januar bis zum 18. Februar 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.

Im Rahmen der Offenlage sind mehrere Anlieger erschienen. Es wurden insgesamt 8 Eingaben eingereicht, die in den Anlagen 1-4  beigefügt sind.

 

1.      Eingabe (Anlage 1):                                                                                  

Abwägung:                                                                                                           

Von Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Straßenleuchte im Gartenbereich des Hauses Hohe Straße 25 (angrenzend zu Gronauer Straße 5) auf die gegenüberliegende Straßenseite gewünscht, da an dieser Stelle ein Carport errichtet werden soll.

Nach dem Bau des Carports und durch die zugehörige Befestigung der Vorfläche ist der Standort für die Leuchte sehr ungünstig. Auch eine Verschiebung zur Grenze zu Haus Nr. 5 würde keine wesentliche Standortverbesserung bringen, da dort auch die Zufahrt direkt anschließt.

Um ein Anfahren der Leuchte zu verhindern, wird seitens der Verwaltung eine Verschiebung der Leuchte –wie in der Eingabe gewünscht- auf die gegenüberliegende Straßenseite vorgeschlagen. Der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes stimmte bereits während des Offenlageverfahrens dieser Änderung zu.

Die Änderung ist im anliegenden Plan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

Der Bauausschuss beschließt, die in der Offenlage an der nordwestlichen Grenze des Grundstückes Hohe Straße 25 vorgesehene Leuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite zu verschieben.

  

2.      Eingabe (Anlage 1):                                                                                  

2.1 Abwägung:

In der Eingabe wird nach dem Grund für einen Ausbau in Pflasterbauweise im Gegensatz zur Asphaltbauweise gefragt.

Ein preislicher Unterschied zwischen Asphalt- und Pflasterbauweise ist generell nicht festzustellen. Wie günstig ein Ausbau ist hängt nicht allein vom Material der oberen Lagen ab. Die Arbeiten im Untergrund sind für beide Bauweisen nahezu gleich, so dass für diese Schichten die Kosten vergleichbar sind. Für einen Verkehrsberuhigten Bereich wie er an dieser Stelle vorgesehen ist, ist es wichtig, Verschwenkungen und Verengungen der Fahrflächen vorzusehen, um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen. Wird in einem solchen Bereich mit ständig wechselnden Breiten Asphalt eingebaut, ist der Einbau vergleichsweise teuer, da der Fertiger nicht stetig fahren kann und somit an vielen Stellen Handeinbau erforderlich wird.

Wesentliche Gründe für die Verwendung der Pflasterbauweise sind, dass das Fahrgefühl auf gepflasterten Fahrflächen das gewünschte Langsamfahren unterstützt und die Stadt Rheine Verkehrsberuhigte Bereiche einheitlich in dieser Art herstellt, um den Nutzern schon durch die Bauart zu zeigen, dass sie sich in einem Verkehrsberuhigten Bereich bewegen.

Eine Ausnahme stellt ein Teil der Hünenborgstraße dar, der vor einigen Jahren trotz der Nutzung als Verkehrsberuhigter Bereich in Asphaltbauweise hergestellt wurde. Grund für diese Abweichung von der sonst einheitlichen Bauart war das starke Längsgefälle. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit wurde empfohlen auf die Asphaltbauweise auszuweichen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1:

Der Bauausschuss beschließt, dass die Verkehrsfläche der Gronauer Straße im betrachteten Bereich in Pflasterbauweise hergestellt wird.

 

2.2 Abwägung:

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ im Jahr 2000 wurde überprüft, ob die vorhandene Kanalisation die zusätzlichen Abwassermengen mit aufnehmen kann. In dieser Zeit wurde auch der Zentralabwasserplan [ZAP] für das gesamte Stadtgebiet Rheine neu berechnet. Dieser hat die Baugebietserweiterung mit berücksichtigt und kam zu dem Ergebnis, dass die Vorflutkanalisation in der Franz-Tacke-Straße und in der Schleupestraße vergrößert werden musste.

Dies geschah dann auch im Jahr 2001 in der Franz-Tacke-Straße (Erweiterung von DN 500 auf DN 1.000) sowie in der Schleupestraße (Erweiterung von DN 500 auf DN 1.300).

Gemäß dem ZAP ist die Kanalisation in der Gronauer Straße ausreichend bemessen.

 

Eine Umstellung auf Trennsystem wurde seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ebenfalls betrachtet, war aber wegen Nichtvorhandensein eines Vorfluters nicht realisierbar; die nächste Regenwassereinleitungsmöglichkeit ist die Ems.

Auch war eine Versickerung des anfallenden Regenwassers wegen der Bodenverhältnisse nicht möglich.

Das Regenwasser musste daher über die Mischwasserkanalisation abgeführt werden.

 

Aus den o. g. Gründen besteht daher kein Handlungsbedarf, am jetzigen Zustand der Kanalisation etwas zu ändern.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

2.3 Abwägung:

Die Festlegungen im Bebauungsplan besagen, dass die Gronauer Straße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wird. Die Funktionen der einzelnen Verbindungen sind den Straßen im Vorfeld der Aufstellung des B-Planes zugeordnet worden. Die Schwedenstraße, Offlumer Straße und Oberstraße fungieren als Sammelstraßen und somit Zuführung zur Neuenkirchener Straße. Alle anderen Straßen im Gebiet-also auch die Gronauer Straße- sollen lediglich von den unmittelbaren Anliegern genutzt werden und erhalten einen Ausbau als Verkehrsberuhigte Bereiche. Diese Festlegungen sind bei Aufstellung des Bebauungsplanes getroffen worden und sind auch heute noch der Situation angemessen.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Bebauungsplan vorgesehene Einstufung der Gronauer Straße als Verkehrsberuhigter Bereich baulich umzusetzen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.3:

Der Bauausschuss beschließt, die Gronauer Straße im betrachteten Abschnitt als Verkehrsberuhigten Bereich auszubauen.

 

2.4 Abwägung:

Eine Aussage zu den zu erwartenden Anliegerbeiträgen ist in dieser frühen Phase der Planung nicht verlässlich möglich. Neben den für den Ausbau anfallenden Baukosten werden gegebenenfalls noch Kosten für stattgefundenen Grunderwerb für die Verkehrsfläche auf die Anlieger umgelegt. Außerdem hat z. B. die Anzahl, Größe und Bebaubarkeit der in die Abrechnung einzubeziehenden Grundstücke einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge.

Es können zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zur Höhe der Anliegerbeiträge getroffen werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.4:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

3.      Eingabe (Anlage 2):

3.a) Abwägung:

Der Anlieger zielt im ersten Punkt seiner Eingabe darauf ab, dass am Knotenpunktbereich Oberstraße/ Gronauer Straße aufgrund des hohen Längsgefälles der Oberstraße eine hohe Gefährdung insbesondere für Fußgänger besteht.

Der Ausbau der Gronauer Straße als Verkehrsberuhigter Bereich führt tatsächlich dazu, dass die Oberstraße vorfahrtberechtigt und die Gronauer Straße wartepflichtig ist. Dieser Umstand kann dazu führen, dass die Aufmerksamkeit für querenden Verkehr hier sinkt. Direkt nach dem Ausbau der Gronauer Straße und somit nach Änderung der aktuell geltenden Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ wird hier sicherlich erhöhte Vorsicht geboten sein. Diese Änderung kann unterstützt werden durch vorübergehend aufgestellte Hinweisbeschilderung für alle vier Richtungen.

Eine Beibehaltung der Bordanlage –wie vom Anlieger gewünscht- wird seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet. Die angesprochene Kostenersparnis würde zwar stattfinden, allerdings lediglich auf kurze Sicht. Bei einer Erneuerung der Oberstraße müsste der Knotenpunktbereich dann vollständig angepasst werden. Die Kostenersparnis wäre also nur eine zeitliche Verschiebung der Kosten.

Eine höhere Sicherheit würde durch die Beibehaltung der Bordführung nicht entstehen, sondern lediglich eine Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer -insbesondere der untergeordneten Gronauer Straße.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass eine baulich klare Abgrenzung die beste Lösung für den hier vorliegenden Knotenpunkt ist. Wird die Einleitung des Verkehrsberuhigten Bereiches aus dem Knotenpunktsbereich heraus verschoben –wie es bei der Beibehaltung der Bordanlage der Fall wäre-, sind sich viele Verkehrsteilnehmer trotz der bestehenden Beschilderung bezüglich der geltenden Vorfahrtregelung unsicher.

Die Vorfahrtsituation ist eindeutig geregelt und die vorgesehene klare Abgrenzung der bevorrechtigten Oberstraße verdeutlicht dies.

Es wird empfohlen, die bestehenden Bordanlagen und Befestigungen im Knotenpunktbereich Gronauer Straße/ Oberstraße zugunsten einer eindeutigen Verkehrsführung mit durchgehender Fahrbahnbreite in der Oberstraße aufzugeben.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.a):

Der Bauausschuss beschließt für den Knotenpunktbereich Oberstraße/ Gronauer Straße die Umsetzung der beiliegenden Planung. 

 

3.b) Abwägung:

Eine Anlegung von begehbaren Pflasterstreifen zwischen Grünbeeten und Grundstücksgrenzen wird nicht empfohlen.

Beobachtungen aus Bereichen, in den denen diese Bauweise praktiziert wurde, zeigen, dass die Flächen nicht genutzt werden und auch aufgrund der schlechten Entwässerungssituation verdrecken. In Verkehrsberuhigten Bereichen wird i. d. R. eine Entwässerungsrinne etwa in der Mitte der Straßenparzelle vorgesehen.

Außerdem ist die sicherste Führung für Fußgänger und Radfahrer die, bei der sie ständig vom Kfz-Führer gesehen werden können. Bei hinter den Grünbeeten liegenden „Gehwegen“ ist diese ständige Sichtbeziehung unterbrochen und führt dadurch möglicherweise zu einer höheren statt zur eigentlich gewünschten geringeren Gefährdung.

Es wird empfohlen die vorgesehene Planung mit Grünbeeten, die bis an die Grundstücksgrenze reichen, umzusetzen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.b):

Der Bauausschuss beschließt, die in der Planung vorgesehenen Grünbeete unmittelbar an die Grundstücksgrenzen anzubauen. 

 

3.c) Abwägung:

Die beiliegende Planung ist hinsichtlich der möglichen Parkflächen optimal erstellt. Andere Stellen als die vorgesehenen kommen aus verkehrstechnischen Gründen und aufgrund von Anliegerbedürfnissen nicht in Betracht.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.c):

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

3.d) Abwägung:

Aus verkehrlicher Sicht spricht nichts gegen die Streichung des vorgesehenen Parkplatzes. Um die Zufahrt zur geplanten Unterstellmöglichkeit zu sichern, wird das in der Offenlageplanung im westlichen Grundstücksbereich befindliche Grünbeet geringfügig verschoben und verkleinert.

Da verkehrliche Gründe nicht gegen diesen Änderungswunsch sprechen, sind die Änderungen in den Ausbauplan eingearbeitet worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.d):

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des an der Grundstücksgrenze zur Oberstraße 21 vorgesehenen Parkplatzes. Außerdem beschließt der Bauausschuss, das Grünbeet im westlichen Grundstücksbereich des Grundstückes Oberstraße 21 um etwa 50 cm zu verschieben und um einen Meter zu verschmälern.

 

4.      Eingabe (Anlage 2):                                                                                  

Abwägung:                                                                                                           

Die Anlieger reagierten mit Ihrer Eingabe auf einen im Offenlageverfahren durch Anliegergespräche entstandenen Plan, der einen Parkplatz im Gebäudebereich vorsah. Neben den Anliegern, die diese Eingabe verfassten, waren hier auch die Verfasser der Eingaben 3 und 5 und die Eigentümer von Gronauer Straße 11 involviert und sind mit der in dieser Abwägung vorgeschlagenen Planung einverstanden.

Durch den Wegfall des Parkstandes bei Oberstraße 21 eröffnet sich die Möglichkeit, im westlichen Grundstücksbereich des Hauses Oberstraße 19 einen Parkplatz vorzusehen. Die Verwaltung empfiehlt die Anlegung dieser Parkmöglichkeit, um möglichst viel öffentlichen Parkraum zu schaffen.

Das Grünbeet im östlichen Bereich des Grundstückes wurde in der Abwägungsplanung modifiziert, um die von den Anliegern erwähnte Gefährdung insbesondere von Fußgängern zu reduzieren. Das Beet wurde in seiner Größe etwa beibehalten, erhielt aber eine schmalere Form, so dass die Einmündungssituation aufgeweiteter ist und somit weniger Konfliktpunkte zwischen Fußgänger und Kfz entstehen.

Die Änderungen sind im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

Der Bauausschuss beschließt, im westlichen Grundstücksbereich des Hauses Oberstraße 19 einen Parkplatz vorzusehen und das Grünbeet im Einmündungsbereich zur Oberstraße in seiner Form zu verändern.

 

5.      Eingabe (Anlage 3):                                                                                  

Abwägung:                                                                                                           

Die Eingabe beschäftigt sich mit der Situation im Bereich des Hauses Gronauer Straße 13. Es wird gewünscht, das Baumbeet entfallen zu lassen und idealerweise durch einen zweiten Stellplatz zu ersetzen.

Eine Verschiebung des Beetes zu Haus Nr. 11 wird angeregt. Dessen Eigentümer sind während der Offenlage über die Planänderungen informiert worden und würden die Anordnung eines Grünbeetes im Bereich ihres Grundstückes begrüßen.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die gewünschte Planänderung. Durch die Vergrößerung der Parkflächen und die Verschiebung des Grünbeetes zum Nachbargrundstück (etwa 15 m) in Verbindung mit den Einbauten im weiteren Straßenverlauf bleibt gewährleistet, dass Fahrbahnversätze und –einengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung bestehen bleiben.

Die Änderungen sind im anliegenden Plan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

Der Bauausschuss beschließt, entlang der kompletten Hauslänge von Haus Nr. 13 Parkplätze und vor Haus Nr. 11 ein Grünbeet mit Baum vorzusehen.

 

6.      Eingabe (Anlage 3):                                                                                  

Abwägung:                                                                                                           

Die Anlieger wünschen den Wegfall eines geplanten Stellplatzes vor Gronauer Straße 4, da sich dieser Parkstand direkt beim Wohnzimmerfenster befindet.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall des Stellplatzes. Es sind auch nach Wegfall dieses Stellplatzes im 60 m langen Abschnitt Hohe Straße bis Oberstraße noch vier Parkplätze vorgesehen.

Die Änderung ist im Abwägungsplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss zu 6.:

Der Bauausschuss beschließt, den östlichsten Parkstand am Grundstück Gronauer Straße 4 entfallen zu lassen.

 

7.      Eingabe (Anlage 3):

Abwägung:                                                                                                           

Für die Gestaltung vor Haus Gronauer Straße 20 wird angemerkt, dass die Offenlageplanung der Grundstücksnutzung und –gestaltung hinderlich ist.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall von Grünbeet ODER Parkstand. Der Wegfall EINES Elementes ist vertretbar. Es ist in Verkehrsberuhigten Bereichen sinnvoll, eine angemessene Anzahl von Elementen zur Verschwenkung und Einengung der Fahrbahn vorzusehen, um die gewünschte geringe Geschwindikeit bei den Nutzern zu erreichen. Hilfreich sind hier insbesondere auch Baumpflanzungen, da diese als vertikale Hindernisse dem Verkehrsteilnehmer verdeutlichen, dass nicht die gesamte Verkehrsraumbreite für ihn nutzbar ist.

Aus diesem Grunde und auch, da in unmittelbarer Nähe (bei Haus Nr. 27) zwei Stellplätze geplant sind, wird seitens der Verwaltung ein Verzicht auf den Stellplatz vorgeschlagen.

Um die Nutzbarkeit der Dachfläche für Solar- und Photovoltaikanlagen zu optimieren, soll das vorgesehene Grünbeet mit Baum möglich östlich vorgesehen werden. Die Größe des Beetes bleibt unverändert, es wird lediglich um etwa 6 m in östliche Richtung verschoben.

Die Verschiebung ist im Abwägungsplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 7:

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Stellplatzes vor Gronauer Str. 20 und die Verschiebung des Grünbeetes um etwa 6 m in östliche Richtung.

 

8.      Eingabe (Anlage 4):                                                                                  

Abwägung:                                                                                                           

Von Anliegerseite wird angeregt, im Kreuzungsbereich Gronauer Straße/ Oberstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzusehen, da diese Stelle durch das starke Längsgefälle der Oberstraße großes Gefahrenpotenzial birgt.

Die Umgestaltung der Oberstraße ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. In den Ausführungen zu Eingabe 3.a) wird auch bereits zum Thema Sicherheit an diesem Knotenpunkt Stellung genommen. Eine Möglichkeit, die bei einer späteren Umgestaltung der Oberstraße in Betracht zu ziehen wäre, ist die Anordnung von Fahrbahneinengungen im Vorfeld des Knotenpunktes, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Sinnvoll wäre hier die Anordnung einer Einengung auf der östlichen Straßenseite der Oberstraße etwa in Höhe des Gartenbereiches von Gronauer Straße 7. Diese Maßnahme würde dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer zum Durchfahren der Einengung abbremsen müssten und ihre Aufmerksamkeit und Geschwindigkeit somit der dann anschließenden Knotenpunktssituation angemessen wären. Eine Anordnung weiterer Einengungen im Abschnitt bis zur Neuenkirchener Straße wäre unterstützend sinnvoll. Diese Maßnahmen sollten zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Neugestaltung der Oberstraße berücksichtigt werden.

Der Einbau von klassischen Aufpflasterungen wird aufgrund von Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge nach Möglichkeit vermieden.

Eine an anderen Stellen in Rheine genutzte Möglichkeit der Erhöhung der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ist das Anordnen von Aufpflasterungen in einer geringen Bauhöhe in Verbindung mit einem Materialwechsel von „leiser“ Asphalt- auf die „lautere“ Pflasterbauweise. Da die Oberstraße bereits in Pflasterbauweise hergestellt ist, würde diese Maßnahme an Wirksamkeit verlieren. Verbleiben würde eine Erhöhung des Knotenpunktenbereiches um einige Zentimeter. Dies würde die von den Anliegern beschriebene Problematik aber eher verschärfen als verbessern. Verkehrsteilnehmer, die aus der Gronauer Straße heraus kommen, sind dem Verkehrsteilnehmer auf der Oberstraße vorfahrtrechtlich untergeordnet. Würde die Fahrbahnhöhe in der Oberstraße auf das Niveau der einmündenden Gronauer Straße angehoben, würde das gerade bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern, zu Verunsicherung und Missachtung der Vorfahrt führen. Es wäre dann nicht klar erkennbar, dass die Gronauer Straße der Oberstraße vorfahrtrechtlich untergeordnet ist. Diese Maßnahme wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Abwägungsbeschluss zu 8:

Der Bauausschuss beschließt, im Zuge des Ausbaus der Gronauer Straße keine weiteren baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Oberstraße vorzunehmen.

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A.      Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle (8,50 m) niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen.  

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind in Längssaufstellung eingeplant.

Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. 

Die Beleuchtung der Straße erfolgt durch elektrische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal durchgeführt.

Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

Da die Ausbaumerkmale der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Oberstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingaben 1 und 2

Anlage 2: Eingaben 3 und 4

Anlage 3: Eingaben 5 bis 7

Anlage 4: Eingabe 8

Anlage 5: Lageplan