Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge
siehe Begründung
Zu II: Festlegung
der Herstellungsmerkmale
Der
Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße “, wobei der Abschnitt Oberstraße bis
Schwedenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort:
„Gronauer Straße/Thieberg“ liegt:
A.
„Gronauer Straße “ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es
ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten
Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50
m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster,
d= 8 cm, mit Unterbau.
b) Parken:
Pflasterung von 2,0 m bis 3,00 m breiten
Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit
Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 1,50 m bis 3,00 m breiten
Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur
Verschwenkung der Mischfläche
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an
den vorh. Mischwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
Beschluss des Rates:
Zu
III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Gronauer Straße
von Hohe Straße bis Schwedenstraße", die teilweise im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ liegt.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“
der Stadt Rheine vom__________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße“ teilweise
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“
erlassen.
Die o. g. Straße
wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung
endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und
sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit /
ohne Baumbepflanzung und
mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke
aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der „Schwedenstraße“ fand in der Zeit vom 29. Januar bis zum 18. Februar 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.
Im Rahmen der Offenlage sind mehrere Anlieger
erschienen. Es wurden insgesamt 8 Eingaben eingereicht, die in den Anlagen 1-4 beigefügt sind.
1. Eingabe
(Anlage 1):
Abwägung:
Von Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Straßenleuchte im
Gartenbereich des Hauses Hohe Straße 25 (angrenzend zu Gronauer Straße 5) auf
die gegenüberliegende Straßenseite gewünscht, da an dieser Stelle ein Carport
errichtet werden soll.
Nach dem Bau des Carports und durch die zugehörige Befestigung der
Vorfläche ist der Standort für die Leuchte sehr ungünstig. Auch eine
Verschiebung zur Grenze zu Haus Nr. 5 würde keine wesentliche
Standortverbesserung bringen, da dort auch die Zufahrt direkt anschließt.
Um ein Anfahren der Leuchte zu verhindern, wird seitens der Verwaltung
eine Verschiebung der Leuchte –wie in der Eingabe gewünscht- auf die
gegenüberliegende Straßenseite vorgeschlagen. Der Eigentümer des
gegenüberliegenden Grundstückes stimmte bereits während des Offenlageverfahrens
dieser Änderung zu.
Die Änderung ist im anliegenden Plan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss beschließt, die in der Offenlage an der nordwestlichen
Grenze des Grundstückes Hohe Straße 25 vorgesehene Leuchte auf die
gegenüberliegende Straßenseite zu verschieben.
2. Eingabe
(Anlage 1):
2.1 Abwägung:
In der Eingabe wird nach dem Grund für einen
Ausbau in Pflasterbauweise im Gegensatz zur Asphaltbauweise gefragt.
Ein preislicher Unterschied zwischen Asphalt-
und Pflasterbauweise ist generell nicht festzustellen. Wie günstig ein Ausbau
ist hängt nicht allein vom Material der oberen Lagen ab. Die Arbeiten im
Untergrund sind für beide Bauweisen nahezu gleich, so dass für diese Schichten
die Kosten vergleichbar sind. Für einen Verkehrsberuhigten Bereich wie er an
dieser Stelle vorgesehen ist, ist es wichtig, Verschwenkungen und Verengungen
der Fahrflächen vorzusehen, um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen.
Wird in einem solchen Bereich mit ständig wechselnden Breiten Asphalt eingebaut,
ist der Einbau vergleichsweise teuer, da der Fertiger nicht stetig fahren kann
und somit an vielen Stellen Handeinbau erforderlich wird.
Wesentliche Gründe für die Verwendung der
Pflasterbauweise sind, dass das Fahrgefühl auf gepflasterten Fahrflächen das
gewünschte Langsamfahren unterstützt und die Stadt Rheine Verkehrsberuhigte
Bereiche einheitlich in dieser Art herstellt, um den Nutzern schon durch die
Bauart zu zeigen, dass sie sich in einem Verkehrsberuhigten Bereich bewegen.
Eine Ausnahme stellt ein Teil der
Hünenborgstraße dar, der vor einigen Jahren trotz der Nutzung als
Verkehrsberuhigter Bereich in Asphaltbauweise hergestellt wurde. Grund für
diese Abweichung von der sonst einheitlichen Bauart war das starke
Längsgefälle. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit wurde empfohlen auf die Asphaltbauweise
auszuweichen.
Abwägungsbeschluss zu 2.1:
Der Bauausschuss beschließt, dass die Verkehrsfläche der Gronauer
Straße im betrachteten Bereich in Pflasterbauweise hergestellt wird.
2.2 Abwägung:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer
Straße/Thieberg“ im Jahr 2000 wurde überprüft, ob die vorhandene Kanalisation die zusätzlichen
Abwassermengen mit aufnehmen kann. In dieser Zeit wurde auch der
Zentralabwasserplan [ZAP] für das gesamte Stadtgebiet Rheine neu berechnet. Dieser
hat die Baugebietserweiterung mit berücksichtigt und kam zu dem Ergebnis, dass
die Vorflutkanalisation in der Franz-Tacke-Straße und in der Schleupestraße
vergrößert werden musste.
Dies geschah dann auch im Jahr 2001 in der
Franz-Tacke-Straße (Erweiterung von DN 500 auf DN 1.000) sowie in der
Schleupestraße (Erweiterung von DN 500 auf DN 1.300).
Gemäß dem ZAP ist die Kanalisation in der
Gronauer Straße ausreichend bemessen.
Eine Umstellung auf Trennsystem wurde
seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ebenfalls betrachtet, war
aber wegen Nichtvorhandensein eines Vorfluters nicht realisierbar; die nächste
Regenwassereinleitungsmöglichkeit ist die Ems.
Auch war eine Versickerung des anfallenden
Regenwassers wegen der Bodenverhältnisse nicht möglich.
Das Regenwasser musste daher über die
Mischwasserkanalisation abgeführt werden.
Aus den o. g. Gründen besteht daher kein
Handlungsbedarf, am jetzigen Zustand der Kanalisation etwas zu ändern.
Abwägungsbeschluss zu 2.2:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die
Festlegungen im Bebauungsplan besagen, dass die Gronauer Straße als Verkehrsberuhigter
Bereich ausgebaut wird. Die Funktionen der einzelnen Verbindungen sind den
Straßen im Vorfeld der Aufstellung des B-Planes zugeordnet worden. Die Schwedenstraße,
Offlumer Straße und Oberstraße fungieren als Sammelstraßen und somit Zuführung
zur Neuenkirchener Straße. Alle anderen Straßen im Gebiet-also auch die
Gronauer Straße- sollen lediglich von den unmittelbaren Anliegern genutzt
werden und erhalten einen Ausbau als Verkehrsberuhigte Bereiche. Diese Festlegungen
sind bei Aufstellung des Bebauungsplanes getroffen worden und sind auch heute
noch der Situation angemessen.
Die
Verwaltung empfiehlt, die im Bebauungsplan vorgesehene Einstufung der Gronauer
Straße als Verkehrsberuhigter Bereich baulich umzusetzen.
Abwägungsbeschluss zu 2.3:
Der Bauausschuss beschließt,
die Gronauer Straße im betrachteten Abschnitt als Verkehrsberuhigten Bereich
auszubauen.
2.4 Abwägung:
Eine Aussage zu den zu erwartenden
Anliegerbeiträgen ist in dieser frühen Phase der Planung nicht verlässlich
möglich. Neben den für den Ausbau anfallenden Baukosten werden gegebenenfalls
noch Kosten für stattgefundenen Grunderwerb für die Verkehrsfläche auf die
Anlieger umgelegt. Außerdem hat z. B. die Anzahl, Größe und Bebaubarkeit der in
die Abrechnung einzubeziehenden Grundstücke einen Einfluss auf die Höhe der
Beiträge.
Es können zum aktuellen Zeitpunkt keine
konkreten Aussagen zur Höhe der Anliegerbeiträge getroffen werden.
Abwägungsbeschluss zu 2.4:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
3. Eingabe
(Anlage 2):
3.a) Abwägung:
Der Anlieger zielt im ersten Punkt seiner Eingabe darauf ab, dass am
Knotenpunktbereich Oberstraße/ Gronauer Straße aufgrund des hohen Längsgefälles
der Oberstraße eine hohe Gefährdung insbesondere für Fußgänger besteht.
Der Ausbau der Gronauer Straße als Verkehrsberuhigter Bereich führt
tatsächlich dazu, dass die Oberstraße vorfahrtberechtigt und die Gronauer
Straße wartepflichtig ist. Dieser Umstand kann dazu führen, dass die
Aufmerksamkeit für querenden Verkehr hier sinkt. Direkt nach dem Ausbau der
Gronauer Straße und somit nach Änderung der aktuell geltenden Vorfahrtregel
„Rechts vor Links“ wird hier sicherlich erhöhte Vorsicht geboten sein. Diese
Änderung kann unterstützt werden durch vorübergehend aufgestellte
Hinweisbeschilderung für alle vier Richtungen.
Eine Beibehaltung der Bordanlage –wie vom Anlieger gewünscht- wird
seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet. Die angesprochene
Kostenersparnis würde zwar stattfinden, allerdings lediglich auf kurze Sicht.
Bei einer Erneuerung der Oberstraße müsste der Knotenpunktbereich dann
vollständig angepasst werden. Die Kostenersparnis wäre also nur eine zeitliche
Verschiebung der Kosten.
Eine höhere Sicherheit würde durch die Beibehaltung der Bordführung
nicht entstehen, sondern lediglich eine Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer
-insbesondere der untergeordneten Gronauer Straße.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass eine baulich klare
Abgrenzung die beste Lösung für den hier vorliegenden Knotenpunkt ist. Wird die
Einleitung des Verkehrsberuhigten Bereiches aus dem Knotenpunktsbereich heraus
verschoben –wie es bei der Beibehaltung der Bordanlage der Fall wäre-, sind
sich viele Verkehrsteilnehmer trotz der bestehenden Beschilderung bezüglich der
geltenden Vorfahrtregelung unsicher.
Die Vorfahrtsituation ist eindeutig geregelt und die vorgesehene klare
Abgrenzung der bevorrechtigten Oberstraße verdeutlicht dies.
Es wird empfohlen, die bestehenden Bordanlagen und Befestigungen im
Knotenpunktbereich Gronauer Straße/ Oberstraße zugunsten einer eindeutigen
Verkehrsführung mit durchgehender Fahrbahnbreite in der Oberstraße aufzugeben.
Abwägungsbeschluss zu 3.a):
Der Bauausschuss beschließt für den Knotenpunktbereich Oberstraße/
Gronauer Straße die Umsetzung der beiliegenden Planung.
3.b) Abwägung:
Eine Anlegung von begehbaren Pflasterstreifen zwischen Grünbeeten und
Grundstücksgrenzen wird nicht empfohlen.
Beobachtungen aus Bereichen, in den denen diese Bauweise praktiziert
wurde, zeigen, dass die Flächen nicht genutzt werden und auch aufgrund der
schlechten Entwässerungssituation verdrecken. In Verkehrsberuhigten Bereichen
wird i. d. R. eine Entwässerungsrinne etwa in der Mitte der Straßenparzelle
vorgesehen.
Außerdem ist die sicherste Führung für Fußgänger und Radfahrer die, bei
der sie ständig vom Kfz-Führer gesehen werden können. Bei hinter den Grünbeeten
liegenden „Gehwegen“ ist diese ständige Sichtbeziehung unterbrochen und führt
dadurch möglicherweise zu einer höheren statt zur eigentlich gewünschten
geringeren Gefährdung.
Es wird empfohlen die vorgesehene Planung mit Grünbeeten, die bis an
die Grundstücksgrenze reichen, umzusetzen.
Abwägungsbeschluss zu 3.b):
Der Bauausschuss beschließt, die in der Planung vorgesehenen Grünbeete
unmittelbar an die Grundstücksgrenzen anzubauen.
3.c) Abwägung:
Die beiliegende Planung ist hinsichtlich der
möglichen Parkflächen optimal erstellt. Andere Stellen als die vorgesehenen
kommen aus verkehrstechnischen Gründen und aufgrund von Anliegerbedürfnissen
nicht in Betracht.
Abwägungsbeschluss zu 3.c):
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
3.d) Abwägung:
Aus verkehrlicher Sicht spricht nichts gegen die Streichung des
vorgesehenen Parkplatzes. Um die Zufahrt zur geplanten Unterstellmöglichkeit zu
sichern, wird das in der Offenlageplanung im westlichen Grundstücksbereich
befindliche Grünbeet geringfügig verschoben und verkleinert.
Da verkehrliche Gründe nicht gegen diesen Änderungswunsch sprechen,
sind die Änderungen in den Ausbauplan eingearbeitet worden.
Abwägungsbeschluss zu 3.d):
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des an der Grundstücksgrenze
zur Oberstraße 21 vorgesehenen Parkplatzes. Außerdem beschließt der
Bauausschuss, das Grünbeet im westlichen Grundstücksbereich des Grundstückes
Oberstraße 21 um etwa 50 cm zu verschieben und um einen Meter zu verschmälern.
4. Eingabe
(Anlage 2):
Abwägung:
Die Anlieger reagierten mit Ihrer Eingabe auf einen im
Offenlageverfahren durch Anliegergespräche entstandenen Plan, der einen
Parkplatz im Gebäudebereich vorsah. Neben den Anliegern, die diese Eingabe
verfassten, waren hier auch die Verfasser der Eingaben 3 und 5 und die
Eigentümer von Gronauer Straße 11 involviert und sind mit der in dieser
Abwägung vorgeschlagenen Planung einverstanden.
Durch den Wegfall des Parkstandes bei Oberstraße 21 eröffnet sich die
Möglichkeit, im westlichen Grundstücksbereich des Hauses Oberstraße 19 einen
Parkplatz vorzusehen. Die Verwaltung empfiehlt die Anlegung dieser
Parkmöglichkeit, um möglichst viel öffentlichen Parkraum zu schaffen.
Das Grünbeet im östlichen Bereich des Grundstückes wurde in der
Abwägungsplanung modifiziert, um die von den Anliegern erwähnte Gefährdung
insbesondere von Fußgängern zu reduzieren. Das Beet wurde in seiner Größe etwa
beibehalten, erhielt aber eine schmalere Form, so dass die Einmündungssituation
aufgeweiteter ist und somit weniger Konfliktpunkte zwischen Fußgänger und Kfz
entstehen.
Die Änderungen sind im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss zu 4:
Der Bauausschuss beschließt, im westlichen Grundstücksbereich des
Hauses Oberstraße 19 einen Parkplatz vorzusehen und das Grünbeet im
Einmündungsbereich zur Oberstraße in seiner Form zu verändern.
5. Eingabe
(Anlage 3):
Abwägung:
Die Eingabe beschäftigt sich mit der Situation im Bereich des Hauses
Gronauer Straße 13. Es wird gewünscht, das Baumbeet entfallen zu lassen und
idealerweise durch einen zweiten Stellplatz zu ersetzen.
Eine Verschiebung des Beetes zu Haus Nr. 11 wird angeregt. Dessen
Eigentümer sind während der Offenlage über die Planänderungen informiert worden
und würden die Anordnung eines Grünbeetes im Bereich ihres Grundstückes
begrüßen.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die gewünschte Planänderung.
Durch die Vergrößerung der Parkflächen und die Verschiebung des Grünbeetes zum
Nachbargrundstück (etwa 15 m) in Verbindung mit den Einbauten im weiteren
Straßenverlauf bleibt gewährleistet, dass Fahrbahnversätze und –einengungen zur
Geschwindigkeitsreduzierung bestehen bleiben.
Die Änderungen sind im anliegenden Plan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss zu 5:
Der Bauausschuss beschließt, entlang der kompletten Hauslänge von Haus
Nr. 13 Parkplätze und vor Haus Nr. 11 ein Grünbeet mit Baum vorzusehen.
6. Eingabe
(Anlage 3):
Abwägung:
Die Anlieger wünschen den Wegfall eines geplanten Stellplatzes vor
Gronauer Straße 4, da sich dieser Parkstand direkt beim Wohnzimmerfenster
befindet.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall des Stellplatzes.
Es sind auch nach Wegfall dieses Stellplatzes im 60 m langen Abschnitt
Hohe Straße bis Oberstraße noch vier Parkplätze vorgesehen.
Die Änderung ist im Abwägungsplan berücksichtigt.
Abwägungsbeschluss zu 6.:
Der Bauausschuss beschließt, den östlichsten Parkstand am Grundstück
Gronauer Straße 4 entfallen zu lassen.
7. Eingabe
(Anlage 3):
Abwägung:
Für die Gestaltung vor Haus Gronauer Straße 20 wird angemerkt, dass die
Offenlageplanung der Grundstücksnutzung und –gestaltung hinderlich ist.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall von Grünbeet ODER
Parkstand. Der Wegfall EINES Elementes ist vertretbar. Es ist in
Verkehrsberuhigten Bereichen sinnvoll, eine angemessene Anzahl von Elementen
zur Verschwenkung und Einengung der Fahrbahn vorzusehen, um die gewünschte
geringe Geschwindikeit bei den Nutzern zu erreichen. Hilfreich sind hier
insbesondere auch Baumpflanzungen, da diese als vertikale Hindernisse dem
Verkehrsteilnehmer verdeutlichen, dass nicht die gesamte Verkehrsraumbreite für
ihn nutzbar ist.
Aus diesem Grunde und auch, da in unmittelbarer Nähe (bei Haus Nr. 27)
zwei Stellplätze geplant sind, wird seitens der Verwaltung ein Verzicht auf den
Stellplatz vorgeschlagen.
Um die Nutzbarkeit der Dachfläche für Solar- und Photovoltaikanlagen zu
optimieren, soll das vorgesehene Grünbeet mit Baum möglich östlich vorgesehen
werden. Die Größe des Beetes bleibt unverändert, es wird lediglich um etwa
6 m in östliche Richtung verschoben.
Die Verschiebung ist im Abwägungsplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 7:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Stellplatzes vor Gronauer
Str. 20 und die Verschiebung des Grünbeetes um etwa 6 m in östliche
Richtung.
8. Eingabe
(Anlage 4):
Abwägung:
Von Anliegerseite wird angeregt, im Kreuzungsbereich Gronauer Straße/
Oberstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzusehen, da diese Stelle durch das
starke Längsgefälle der Oberstraße großes Gefahrenpotenzial birgt.
Die Umgestaltung der Oberstraße ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
In den Ausführungen zu Eingabe 3.a) wird auch bereits zum Thema Sicherheit an
diesem Knotenpunkt Stellung genommen. Eine Möglichkeit, die bei einer späteren
Umgestaltung der Oberstraße in Betracht zu ziehen wäre, ist die Anordnung von
Fahrbahneinengungen im Vorfeld des Knotenpunktes, um die Geschwindigkeit zu
reduzieren. Sinnvoll wäre hier die Anordnung einer Einengung auf der östlichen
Straßenseite der Oberstraße etwa in Höhe des Gartenbereiches von Gronauer
Straße 7. Diese Maßnahme würde dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer zum
Durchfahren der Einengung abbremsen müssten und ihre Aufmerksamkeit und
Geschwindigkeit somit der dann anschließenden Knotenpunktssituation angemessen
wären. Eine Anordnung weiterer Einengungen im Abschnitt bis zur Neuenkirchener
Straße wäre unterstützend sinnvoll. Diese Maßnahmen sollten zu einem späteren
Zeitpunkt bei einer Neugestaltung der Oberstraße berücksichtigt werden.
Der Einbau von klassischen Aufpflasterungen wird aufgrund von
Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge nach Möglichkeit
vermieden.
Eine an anderen Stellen in Rheine genutzte
Möglichkeit der Erhöhung der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ist das
Anordnen von Aufpflasterungen in einer geringen Bauhöhe in Verbindung mit einem
Materialwechsel von „leiser“ Asphalt- auf die „lautere“ Pflasterbauweise. Da
die Oberstraße bereits in Pflasterbauweise hergestellt ist, würde diese
Maßnahme an Wirksamkeit verlieren. Verbleiben würde eine Erhöhung des
Knotenpunktenbereiches um einige Zentimeter. Dies würde die von den Anliegern
beschriebene Problematik aber eher verschärfen als verbessern. Verkehrsteilnehmer,
die aus der Gronauer Straße heraus kommen, sind dem Verkehrsteilnehmer auf der
Oberstraße vorfahrtrechtlich untergeordnet. Würde die Fahrbahnhöhe in der
Oberstraße auf das Niveau der einmündenden Gronauer Straße angehoben, würde das
gerade bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern, zu Verunsicherung
und Missachtung der Vorfahrt führen. Es wäre dann nicht klar erkennbar, dass
die Gronauer Straße der Oberstraße vorfahrtrechtlich untergeordnet ist. Diese
Maßnahme wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Abwägungsbeschluss zu 8:
Der Bauausschuss beschließt, im Zuge des Ausbaus der Gronauer Straße
keine weiteren baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Oberstraße
vorzunehmen.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
A. Gronauer
Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Die Planung sieht einen Ausbau als
verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle (8,50 m) niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus
abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind in
Längssaufstellung eingeplant.
Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden
Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Die Beleuchtung der Straße erfolgt durch
elektrische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.
Die Entwässerung wird über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal
durchgeführt.
Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen
und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den
Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Gronauer Straße von Hohe Straße bis
Oberstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen,
ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend
bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Anlage 1: Eingaben 1 und 2
Anlage 2: Eingaben 3 und 4
Anlage 3: Eingaben 5 bis 7
Anlage 4: Eingabe 8
Anlage 5: Lageplan