Betreff
Ausschreibung der Trägerschaften zur Durchführung von Betreuungsangeboten inkl. der Mittagsverpflegung an den offenen Ganztagsgrundschulen der Stadt Rheine
Vorlage
119/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.) Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten inklusive der Mittagsverpflegung an den offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis.

 

2.) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Ausschreibungs-/Vergabeverfahren an den entsprechenden Schulen in Abstimmung mit denselben und unter Zugrundelegung der unter Zi. 5 der Vorlage genannten Anforderungskriterien zum Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Betreuungsangebote und der unter Zi. 6 der Vorlage genannten Kriterien hinsichtlich der Ausschreibung der Mittagsverpflegung.

 


Begründung:

 

1. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurden an insgesamt fünf Grundschulen der Stadt Rheine neben der bis dahin bestehenden Betreuungsform des offenen Ganztages eine weitere Betreuungsform der sogenannten zusätzlichen Betreuung eingeführt. Hierbei handelt es sich um die Bodelschwinghschule, die Johannesschule Eschendorf, die Johannesschule Mesum, die Marienschule Hauenhorst sowie die Südeschschule.

 

Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) werden Aufträge in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben.

Dadurch bedingt, dass zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an fünf Schulen die zusätzliche Betreuung neu eingeführt wurde, hätte diese neue Art der Leistung entsprechend ausgeschrieben werden müssen. Da dies jedoch aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, wurde die Ausschreibung mit Zustimmung der örtlichen Rechnungsprüfung und der Bürgermeisterin auf den Beginn des Schuljahres 2015/16 verschoben.

Zum Start der zusätzlichen Betreuung im Schuljahr 2014/15 waren sich zu dem Zeitpunkt alle Schulleitungen einig, dass die neue Betreuungsform nur durch den gleichen Träger durchgeführt werden kann, der auch mit der Durchführung des offenen Ganztages beauftragt ist . Um zu verhindern, dass unterschiedliche Träger für die einzelnen Betreuungsformen an den Schulen zum Zuge kommen, ist es daher notwendig, auch die Betreuungsleistung des offenen Ganztagsangebotes mit auszuschreiben.

 

2. Daraufhin hat die Schulverwaltung begonnen, zur Vorbereitung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens die Betreuungsleistungen in Form eines Leistungsverzeichnisses zu beschreiben und zwar anfänglich für die Schulen, an denen das neue Betreuungsmodell der zusätzlichen Betreuung bereits eingeführt wurde. Um sicherzustellen, dass durch die Ausschreibung keine Minderung des  Umfanges als auch des Niveaus der Betreuungsleistungen eintritt, hat man sich zunächst an den tatsächlich bestehenden und etablierten Betreuungsverhältnissen an den jeweiligen Schulen orientiert. In einem weiteren Schritt wurde dieser Leistungskatalog auch mit den Leitungen die betroffenen Schulen kommuniziert und gemeinsam mit diesen weiter detailliert ausgearbeitet.

 

Obwohl allen Beteiligten (Trägern, Schulen und politischen Vertretungen) transparent und rechtzeitig über die Verfahrensabsicht informiert wurden, regten sich nach der im Januar diesen Jahres fristgerecht vorgenommen Vertragskündigungen und kurz vor der Veröffentlichung der Ausschreibung seitens der beauftragten Träger, der jeweiligen Schulgemeinden aber auch der Politik Widerstände gegen die geplante Ausschreibung und die damit verbundene kurzfristige Vergabe der Trägerschaften zum Beginn des neuen Schuljahres.

 

So hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 06.02.2015 beantragt, die Ausschreibung auf das Schuljahr 2016/17 zu verschieben und die politischen Gremien an der Ausschreibung zu beteiligen.

Zudem teilten die betroffenen Schulleitungen mit, dass Sie sich nun doch vorstellen könnten, dass die Betreuung an einer Schule auch durch unterschiedliche Träger durchgeführt werden könne, was die Änderung des Leistungsverzeichnisses und die damit verbundene Verzögerung der Ausschreibung zur Folge hätte.

 

Letztendlich wurde daraufhin in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung und mit Genehmigung der Bürgermeisterin das Ausschreibungsverfahren gestoppt und verschoben. Die Vergabe der Trägerschaft soll nunmehr zum Schuljahr 2016/17, aber dann auch frühzeitig, erfolgen, so dass eine bessere Planungssicherheit für die Schulen, aber auch für die betroffenen Träger gewährleistet ist.

 

Die in Folge notwendigerweise anberaumten Gespräche mit den betroffenen (bereits gekündigten) Trägern der Betreuungsangebote als auch der Mittagsverpflegung in Bezug auf die Fortführung der Betreuung als auch Mittagsverpflegung für das Schuljahr 2015/16 verliefen einvernehmlich. Eine weitere Durchführung der Betreuungsangebote und der Mittagsverpflegung wurden auf Basis der bis dato unbefristet laufenden Verträge zugesichert. Eine schriftliche Fixierung dieser Vereinbarungen (Verträge) hat noch zu erfolgen.

 

3. Unabhängig von den Betreuungsangeboten soll auch die Mittagsverpflegung in den genannten offenen Ganztagsschulen ausgeschrieben werden. Dabei orientiert sich die Ausschreibung an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. für die Schulverpflegung an Grundschulen. Dadurch wird sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern ein qualitativ hochwertiges, abwechslungsreiches, bezahlbares und vor allem ein auf die Bedürfnisse der Schüler/innen abgestimmtes Mittagessen angeboten wird.

 

4. Gemäß § 41 Abs. 3 GO i.V.m. § 1 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine vom 01.07.2014 zählt die Erteilung von Aufträgen zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Über die erteilten Aufträge ab 100.000,00 € ist der zuständige Fachausschuss in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren. Der Ausschuss ist vor der Auftragsvergabe zu informieren, wenn der von ihm vorgegebene Finanzrahmen überschritten wird. Die finanziellen Auswirkungen der Ausschreibungen, sprich das Vergabe-/Zuschlagsergebnis, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Sollte der finanzielle Rahmen nicht eingehalten werden können, wird der Schulausschuss entsprechend gesondert unterrichtet werden.

 

5. Die Vergabe der Betreuungsleistungen erfolgt  in Form einer beschränkten Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Dabei ist vorgesehen, dass maximal 10 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Dazu müssen die potenziellen Bewerber zunächst die nachstehend genannten drei Mindestvoraussetzungen (Standards, Qualitätsmerkmale) erfüllen und die entsprechenden Nachweise erbringen/vorlegen, um überhaupt als Bewerber in Frage kommen zu können:

 

1. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

2. mindestens 3-jährige Erfahrung im Betreuungsbereich des Offenen Ganztages (Nachweise in Form von Eigenerklärung – muss überprüfbar sein)

3. Konzept zur Sicherstellung des Weiterbetriebes des Betreuungsangebotes bei Ausfall des Betreuungspersonals (z.B. wegen kurzfristigen Personalausfalls, Erkrankung o.ä.)

 

Gehen mehr als 10 Bewerbungen ein, sollen diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der vorgelegten Eignungsnachweise objektiv am geeignetsten sind.

Die Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, erhalten das Leistungsverzeichnis und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Den Bewerbern werden genaue Vorgaben gemacht, im welchem Umfang die Betreuung an den einzelnen Schulen durchzuführen ist. Der unterbreitete Angebotspreis soll daher alleiniges und ausschlaggebendes Zuschlagskriterium sein.

 

6. Die Vergabe der Mittagsverpflegung erfolgt  in Form einer öffentlichen (deutschlandweiten) Ausschreibung. Die Anzahl der Bewerber wird dabei nicht begrenzt.  Den Zuschlag erhält dabei der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich dabei zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus weiteren Qualitätskriterien zusammen.

 

Die Qualitätskriterien sind im Einzelnen:

          - Vorlage eines Versorgungskonzeptes

 - Warmhaltezeit zwischen der Fertigstellung der Mahlzeit bis zur Auslieferung  an die Schule

 - Anteil der Zutaten aus kontrolliert ökologischen Anbau gem. EU-Biosiegel  oder einem vergleichbaren Siegel (z. B. Bioland, Demeter)