Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.) Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten inklusive der Mittagsverpflegung an den offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis.
2.) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Ausschreibungs-/Vergabeverfahren an den entsprechenden Schulen in Abstimmung mit denselben und unter Zugrundelegung der unter Zi. 5 der Vorlage genannten Anforderungskriterien zum Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Betreuungsangebote und der unter Zi. 6 der Vorlage genannten Kriterien hinsichtlich der Ausschreibung der Mittagsverpflegung.
Begründung:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurden an insgesamt
fünf Grundschulen der Stadt Rheine neben der bis dahin bestehenden
Betreuungsform des offenen Ganztages eine weitere Betreuungsform der
sogenannten zusätzlichen Betreuung eingeführt. Hierbei handelt es sich um die
Gemäß der Vergabe-
und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) werden Aufträge in der Regel im
Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige,
leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben.
Dadurch bedingt,
dass zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an fünf Schulen die zusätzliche
Betreuung neu eingeführt wurde, hätte diese neue Art der Leistung entsprechend
ausgeschrieben werden müssen. Da dies jedoch aus zeitlichen Gründen nicht
möglich war, wurde die Ausschreibung mit Zustimmung der örtlichen Rechnungsprüfung
und der Bürgermeisterin auf den Beginn des Schuljahres 2015/16 verschoben.
Zum Start der
zusätzlichen Betreuung im Schuljahr 2014/15 waren sich zu dem Zeitpunkt alle
Schulleitungen einig, dass die neue Betreuungsform nur durch den gleichen
Träger durchgeführt werden kann, der auch mit der Durchführung des offenen
Ganztages beauftragt ist . Um zu verhindern, dass unterschiedliche Träger für
die einzelnen Betreuungsformen an den Schulen zum Zuge kommen, ist es daher
notwendig, auch die Betreuungsleistung des offenen Ganztagsangebotes mit auszuschreiben.
2. Daraufhin hat die
Schulverwaltung begonnen, zur Vorbereitung eines entsprechenden
Ausschreibungsverfahrens die Betreuungsleistungen in Form eines Leistungsverzeichnisses
zu beschreiben und zwar anfänglich für die Schulen, an denen das neue Betreuungsmodell
der zusätzlichen Betreuung bereits eingeführt wurde. Um sicherzustellen, dass
durch die Ausschreibung keine Minderung des
Umfanges als auch des Niveaus der Betreuungsleistungen eintritt, hat man
sich zunächst an den tatsächlich bestehenden und etablierten
Betreuungsverhältnissen an den jeweiligen Schulen orientiert. In einem weiteren
Schritt wurde dieser Leistungskatalog auch mit den Leitungen die betroffenen
Schulen kommuniziert und gemeinsam mit diesen weiter detailliert ausgearbeitet.
Obwohl allen
Beteiligten (Trägern, Schulen und politischen Vertretungen) transparent und
rechtzeitig über die Verfahrensabsicht informiert wurden, regten sich nach der
im Januar diesen Jahres fristgerecht vorgenommen Vertragskündigungen und kurz
vor der Veröffentlichung der Ausschreibung seitens der beauftragten Träger, der
jeweiligen Schulgemeinden aber auch der Politik Widerstände gegen die geplante
Ausschreibung und die damit verbundene kurzfristige Vergabe der Trägerschaften
zum Beginn des neuen Schuljahres.
So hat die
CDU-Fraktion mit Schreiben vom 06.02.2015 beantragt, die Ausschreibung auf das
Schuljahr 2016/17 zu verschieben und die politischen Gremien an der
Ausschreibung zu beteiligen.
Zudem teilten die
betroffenen Schulleitungen mit, dass Sie sich nun doch vorstellen könnten, dass
die Betreuung an einer Schule auch durch unterschiedliche Träger durchgeführt
werden könne, was die Änderung des Leistungsverzeichnisses und die damit
verbundene Verzögerung der Ausschreibung zur Folge hätte.
Letztendlich wurde
daraufhin in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung und mit Genehmigung
der Bürgermeisterin das Ausschreibungsverfahren gestoppt und verschoben. Die
Vergabe der Trägerschaft soll nunmehr zum Schuljahr 2016/17, aber dann auch
frühzeitig, erfolgen, so dass eine bessere Planungssicherheit für die Schulen,
aber auch für die betroffenen Träger gewährleistet ist.
Die in Folge
notwendigerweise anberaumten Gespräche mit den betroffenen (bereits
gekündigten) Trägern der Betreuungsangebote als auch der Mittagsverpflegung in
Bezug auf die Fortführung der Betreuung als auch Mittagsverpflegung für das
Schuljahr 2015/16 verliefen einvernehmlich. Eine weitere Durchführung der
Betreuungsangebote und der Mittagsverpflegung wurden auf Basis der bis dato unbefristet
laufenden Verträge zugesichert. Eine schriftliche Fixierung dieser
Vereinbarungen (Verträge) hat noch zu erfolgen.
3. Unabhängig von
den Betreuungsangeboten soll auch die Mittagsverpflegung in den genannten offenen
Ganztagsschulen ausgeschrieben werden. Dabei orientiert sich die Ausschreibung
an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. für die
Schulverpflegung an Grundschulen. Dadurch wird sichergestellt, dass den
Schülerinnen und Schülern ein qualitativ hochwertiges, abwechslungsreiches,
bezahlbares und vor allem ein auf die Bedürfnisse der Schüler/innen abgestimmtes
Mittagessen angeboten wird.
4. Gemäß § 41 Abs. 3
GO i.V.m. § 1 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Rheine vom 01.07.2014 zählt die Erteilung von Aufträgen zu den Geschäften
der laufenden Verwaltung. Über die erteilten Aufträge ab 100.000,00 € ist der
zuständige Fachausschuss in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren. Der
Ausschuss ist vor der Auftragsvergabe zu informieren, wenn der von ihm
vorgegebene Finanzrahmen überschritten wird. Die finanziellen Auswirkungen der
Ausschreibungen, sprich das Vergabe-/Zuschlagsergebnis, kann derzeit nicht
abgeschätzt werden.
Sollte der
finanzielle Rahmen nicht eingehalten werden können, wird der Schulausschuss
entsprechend gesondert unterrichtet werden.
5. Die Vergabe der Betreuungsleistungen erfolgt in Form einer beschränkten Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Dabei ist vorgesehen, dass maximal 10 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Dazu müssen die potenziellen Bewerber zunächst die nachstehend genannten drei Mindestvoraussetzungen (Standards, Qualitätsmerkmale) erfüllen und die entsprechenden Nachweise erbringen/vorlegen, um überhaupt als Bewerber in Frage kommen zu können:
1. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
2. mindestens 3-jährige Erfahrung im Betreuungsbereich des Offenen Ganztages (Nachweise in Form von Eigenerklärung – muss überprüfbar sein)
3. Konzept zur Sicherstellung des Weiterbetriebes des Betreuungsangebotes bei Ausfall des Betreuungspersonals (z.B. wegen kurzfristigen Personalausfalls, Erkrankung o.ä.)
Gehen mehr als 10
Bewerbungen ein, sollen diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden, die anhand der vorgelegten Eignungsnachweise objektiv am geeignetsten
sind.
Die Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, erhalten das Leistungsverzeichnis und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Den Bewerbern werden genaue Vorgaben gemacht, im welchem Umfang die Betreuung an den einzelnen Schulen durchzuführen ist. Der unterbreitete Angebotspreis soll daher alleiniges und ausschlaggebendes Zuschlagskriterium sein.
Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich dabei zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus weiteren Qualitätskriterien zusammen.
Die
Qualitätskriterien sind im Einzelnen:
- Vorlage eines Versorgungskonzeptes
- Warmhaltezeit
zwischen der Fertigstellung der Mahlzeit bis zur Auslieferung an die Schule
- Anteil der
Zutaten aus kontrolliert ökologischen Anbau gem. EU-Biosiegel oder einem vergleichbaren Siegel (z. B.
Bioland, Demeter)