Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Die folgende Neufassung der
Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte wird beschlossen:
Verfahrensregelungen
für die Stadtteilbeiräte
In Ergänzung zu § 4 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine hat der Rat der Stadt Rheine in seiner
Sitzung am 14. April 2015 folgende Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte
beschlossen:
1.
Räumliche Abgrenzung
Zur
räumlichen Abgrenzung werden den Stadtteilen die in Rheine bestehenden Stimmbezirke
wie folgt zugeordnet:
-
Altenrheine 2.1, 2.2
-
Bentlage/Wadelheim/
Wietesch/Schleupe 20.1, 20.2, 20.3, 21.1, 21.2, 21.3, 22.1, 22.2
-
Dutum/Dorenkamp 15.1, 17.1, 17.2, 18.1, 18.2, 19.1,
19.2
-
Elte 11.2, 11.3
-
Eschendorf 4.2, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2,
7.1, 7.2, 8.2, 9.1
-
Gellendorf/Südesch 10.1, 10.2, 11.1
-
Hauenhorst/Catenhorn 14.1, 15.2, 15.3
-
Innenstadt/Hörstkamp 16.1, 16.2, 8.1
-
Mesum 12.1, 12.2, 12.3,
13.1, 13.2, 14.2
-
Rodde/Kanalhafen 9.2
-
Schotthock 1.1, 1.2, 3.1, 3.2, 4.1
2.
Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit
des Rates gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder der
Stadtteilbeiräte ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Beiräte
weiter aus. Jeder Stadtteilbeirat besteht aus 12 Mitgliedern, die
Einwohner(innen) bzw. Vereinsvertreter(innen) sein müssen.
Mitglieder des Kreistages, des Rates oder Sachkundige Bürger(innen) in
Ausschüssen und in Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Stadtteils
begleiten die Sitzungen der Stadtteilbeiräte mit beratender Stimme.
Stellvertretende Sachkundige Bürger(innen) können weiterhin Mitglied
eines Stadtteilbeirates werden.
Der Rat benennt für jeden Stadtteilbeirat bis zu 2 politische
Vertreter(innen) pro Ratsfraktion.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtteil
wohnen bzw. bei Vertreter(innen) von Vereinen muss der Vereinssitz im
entsprechenden Stadtteil liegen.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden nach vorherigem öffentlichem
Aufruf aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen durch den Rat gewählt.
Dabei sollten nach Möglichkeit alle gesellschaftlichen Gruppen und Strukturen
eines Stadtteils berücksichtigt werden.
Ein Gremium bestehend aus
- je
einer/einem Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen
und ab je volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in)
-
bis zu
zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung
für den Stadtteilbeirat)
-
und
jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,
bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat
der Stadt Rheine vor.
Kommt hierbei kein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande oder wird der einheitliche Wahlvorschlag
vom Rat nicht einstimmig angenommen, wird über die Besetzung der betroffenen
Stadtteilbeiräte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Stimmen zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch
Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das
Los.
Scheidet jemand
vorzeitig aus einem Stadtteilbeirat aus, regelt sich die Nachfolge anhand der
vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Reserveliste.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte und die politischen
Vertreter(innen), die die Sitzungen der Stadtteilbeiräte begleiten, haben
keinen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall.
3.
Vorsitz
Die Mitglieder eines jeden Stadtteilbeirates wählen aus ihrer Mitte
eine/n Vorsitzende(n) und zwei Stellvertreter(innen) für die Dauer ihrer
Wahlzeit. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird ein(e) Nachfolger(in) gewählt.
4.
Einladung und Sitzungsleitung
Zur ersten Sitzung der Stadtteilbeiräte lädt
der/die Bürgermeister(in) ein. Sie/Er leitet die Sitzung bis einschließlich der
Wahl der/des Vorsitzenden.
Zu den folgenden Sitzungen lädt die/der Vorsitzende des
Stadtteilbeirates unter Berücksichtigung der Einladungsfrist für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Rheine ein. Sie/Er wird dabei von der Verwaltung
unterstützt. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind
von der Verwaltung wie Ausschusssitzungen zu veröffentlichen.
5.
Durchführung der Sitzungen
Die Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind
öffentlich und sollen grundsätzlich im jeweiligen Stadtbezirk stattfinden.
Die aktive Beteiligung von Einwohnern(innen)
an den Sitzungen des jeweiligen Stadtteilbeirates ist erwünscht.
Der/Die
Bürgermeister(in) benennt für jeden Stadtteilbeirat eine/n Ansprechpartner/in
aus der Verwaltung, die/der an den Sitzungen beratend teilnimmt und die
Vernetzung der Arbeit zwischen dem jeweiligen Stadtteilbeirat und der
Verwaltung sicherstellt.
In Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden hat die Verwaltung in den
Sitzungen der Stadtteilbeiräte ein Informationsrecht. Über stadtteilbedeutsame
Themen und Projekte informiert die Verwaltung den Stadtteilbeirat rechtzeitig
in geeigneter Form.
Über die Sitzungen der Stadtteilbeiräte ist
ein Ergebnisprotokoll zu erstellen. Dieses ist von der/dem Vorsitzenden und
einer/einem aus der Mitte des jeweiligen Stadtteilbeirates zu wählenden
Schriftführer(in) zu unterzeichnen.
6.
Aufgaben
Die Stadtteilbeiräte bestimmen im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit
selbst Umfang und Inhalt ihrer Aufgaben. Basis ihrer Arbeit sollen die
Anregungen aus den jeweiligen Zukunftswerkstätten, aus der Bürgerschaft sowie
aus ihrer eigenen Mitte sein.
Die
Stadtteilbeiräte können einen projektbezogenen Sachkostenzuschuss für die
Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z.B. Erstellung einer Informationsbroschüre,
Durchführung einer Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt
Rheine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel erhalten. Entsprechende Anträge
sind an den/die Bürgermeister(in) zu richten. Die projektbezogene finanzielle
Unterstützung kann sich nicht auf Aufgaben beziehen, die in die Zuständigkeit
des Rates oder seiner Ausschüsse fallen.
7.
Antragsrecht
Die Stadtteilbeiräte sind gegenüber dem Rat,
den Ausschüssen und der Verwaltung antragsberechtigt. Die Anträge bedürfen der
Zustimmung von mindestens 2/3 der Anzahl der vorgeschriebenen stimmberechtigten
Mitglieder.
Die Anträge sind
grundsätzlich an den/die Bürgermeister(in) der Stadt Rheine zu richten. Der
/die Bürgermeister(in) gibt die Anträge im Haupt- und Finanzausschuss bekannt,
der diese inhaltlich prüft und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle
verweist.
Der/Die Bürgermeister(in) teilt der/dem Vorsitzenden des
Stadtteilbeirates binnen vier Wochen nach Eingang eines Antrages schriftlich
den weiteren Verfahrensweg mit.
8.
Bildung von Arbeitsgruppen
Die
Stadtteilbeiräte können zu ihrer Unterstützung Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe
wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in.
Die aktive Mitarbeit der Einwohner(innen) ist
auch in diesen Arbeitsgruppen erwünscht.
Die Ergebnisse
der Arbeitsgruppen dienen als Beratungsgrundlage im jeweiligen Stadtteilbeirat.
9. Durchführung von Zukunftswerkstätten
Jeder
Stadtteilbeirat kann die Einberufung einer „Zukunftswerkstatt“ durch den/die Bürgermeister(in)
anregen.
In dieser Zukunftswerkstatt sollen die
Einwohner(innen) stadtteilbezogene Aufgaben benennen, mit denen sich der
jeweilige Stadtteilbeirat auseinandersetzen soll.
Die Moderation
der Zukunftswerkstätten erfolgt grundsätzlich durch Bedienstete der Verwaltung.
II.
Der Rat
beschließt die Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte nach Maßgabe des § 4 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine und der unter Ziff. I aktualisierten
Verfahrensregelungen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat im Jahr 2000 erstmals die Einrichtung von Stadtteilbeiräten zur Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des stadtteilorientierten Dialogs zwischen Einwohner(innen), Rat und Verwaltung beschlossen.
Inhaltlicher
Rückblick
Einen Überblick über die inhaltliche Arbeit der 11 Stadtteilbeiräte im Zeitraum vom Jahr 2009 bis 2013 bietet die Vorlage Nr. 007/14 „Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte“.
Die Stadtteilbeiräte stellen eine geeignete Beteiligungsform dar, die die repräsentative Demokratie einerseits ergänzt und anderseits die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger für ihr unmittelbares Wohn- und Lebensumfeld fördert.
Als Erfolgsfaktoren für die Arbeit der Stadtteilbeiräte können definiert werden:
Einheitliches Selbstverständnis über die Rolle der Stadtteilbeiräte, um
Überforderung und Enttäuschung zu vermeiden.
Das Selbstverständnis eines Stadtteilbeirates kann sein:
- Der Stadtteilbeirat ist Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft.
- Der Stadtteilbeirat ist Initiator, Mitgestalter oder Begleiter von stadtteilbezogenen Projekten.
- Der Stadtteilbeirat bietet eine Plattform für die Diskussion von Themen mit stadtteilbezogener Bedeutung und kann die Funktion eines Moderators für die Meinungsbildung übernehmen.
- Der Stadtteilbeirat bündelt Interessen der Bürgerinnen und Bürger und gibt diese bei Bedarf an Rat und Verwaltung weiter.
Unterstützung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements durch die
Verwaltung.
- Jedem Stadtteilbeirat wird ein Ansprechpartner der Verwaltung zur Seite gestellt.
- Die Verwaltung lädt zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte ein.
- Es erfolgt eine projektbezogene Unterstützung der Verwaltung.
- Qualifizierung
- Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Internet)
- finanzielle Unterstützung (Bereitstellung von Projektmitteln für die Stadtteilbeiräte bzw. Einsatz von fachbereichsspezifischen finanziellen Ressourcen)
Bereitschaft zum Engagement und zur Mitwirkung der Mitglieder in den
Stadtteilbeiräten selbst.
Verfahrensregelungen
für die Stadtteilbeiräte
Die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte erfolgt turnusmäßig nach der Kommunalwahl. Der Grundsatzbeschluss zur Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte war für die Ratssitzung am 30.09.2014 vorgesehen. Da seitens der Fraktionen Optimierungsbedarf gesehen wurde, fand nach Abwägung verschiedener Vorgehensweisen am 24.02.2015 ein Treffen zwischen den Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit Vertretern aller Stadtteilbeiräte, der Paten sowie der Bürgermeisterin und den betroffenen Mitarbeitern der Verwaltung statt.
Ergebnis dieses „Runden Tisches“ war der einvernehmliche Wille, die Stadtteilbeiräte in der bewährten Form so schnell wie möglich wieder einzurichten.
Die Grundlage für die räumliche Aufteilung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Stadtteilbeiräte bilden die in Ergänzung zur Hauptsatzung beschlossenen Verfahrensregelungen.
Aufgrund der neuen Zusammensetzung des Rates ist eine Änderung der Ziffer 2 der Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte erforderlich:
Ziffer 2 „Mitgliedschaft“
alte Fassung |
neue Fassung |
Ein
Gremium bestehend aus - je 2 Vertreter(innen) der
CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion und je 1 Vertreter(in) der Fraktion BÜNDNIS
´90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion, - bis zu zwei
Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für
den Stadtteilbeirat) - und jeweils zwei
Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat, bereitet
einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt
Rheine vor. |
Ein Gremium bestehend aus - je einer/einem
Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen und ab je
volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in) - bis zu zwei
Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für
den Stadtteilbeirat) - und jeweils zwei
Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat, bereitet
einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt
Rheine vor. |
Nach Auswertung der Anregungen des „Runden Tisches“ am 24.02.2015 wurden die Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 10.03.2015 gebeten, ggfls. weitere Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zu den Verfahrensregeln, insbesondere zur künftigen Rolle der politischen Vertreter in den Stadtteilbeiräten, bis spätestens zum 31.03.2015 der Verwaltung mitzuteilen.
Von dieser Möglichkeit hat nur die Fraktion DIE LINKE mit E-Mail vom 22. März d. J. Gebrauch gemacht. Sie hält eine politische Begleitung der Stadtteilbeiräte nicht für erforderlich. Auf die v. g. E-Mail, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Da von den anderen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen keine Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreitet wurden, wird davon ausgegangen, dass diese mit der ursprünglichen Beratungsvorlage 314/14 einverstanden sind, sodass der sich hierin enthaltene Beschlussvorschlag dem Rat hiermit erneut zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Laufe der Wahlperiode noch ergebene Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in die Verfahrensregeln eingearbeitet werden können.
Geplanter
zeitlicher Ablauf
Folgender zeitlicher Ablauf für das Verfahren zur Neubesetzung ist vorgesehen:
April/Mai 2015 |
öffentlicher Aufruf zur
Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten |
Mai/Juni 2015 |
Sammlung der eingehenden
Rückmeldungen und Erarbeitung eines Besetzungsvorschlages für das Vorschlagsgremium |
12. Mai 2015 |
Informationsveranstaltung
für interessierte Bürger/innen im Ratssaal |
17. Juni 2015 |
Tagung des Gremiums,
welches einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für jeden
Stadtteilbeirat vorbereitet. |
23. Juni 2015 |
Benennung der
Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine |
18. August 2015 |
Gemeinsame
Auftaktveranstaltung aller Stadtteilbeiräte in der Aula des
Josef-Winckler-Zentrums |
ab September 2015 |
Konstituierende Sitzungen
der Stadtteilbeiräte |
Anfang 2016 |
Stadtteilwettbewerb |
Anlage:
E-Mail der Fraktion DIE LINKE vom 22. März 2015