Betreff
Grundsatzbeschluss zur Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte
Vorlage
126/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.    Die folgende Neufassung der Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte wird beschlossen:

 

 

Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte

 

 

In Ergänzung zu § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 14. April 2015 folgende Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte beschlossen:

 

 

1.   Räumliche Abgrenzung

 

Zur räumlichen Abgrenzung werden den Stadtteilen die in Rheine bestehenden Stimmbezirke wie folgt zugeordnet:

 

-      Altenrheine                        2.1, 2.2

 

-      Bentlage/Wadelheim/

Wietesch/Schleupe             20.1, 20.2, 20.3, 21.1, 21.2, 21.3, 22.1, 22.2

 

-      Dutum/Dorenkamp            15.1, 17.1, 17.2, 18.1, 18.2, 19.1, 19.2

 

-      Elte                                   11.2, 11.3

 

-      Eschendorf                        4.2, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 8.2, 9.1

 

-      Gellendorf/Südesch            10.1, 10.2, 11.1

 

-      Hauenhorst/Catenhorn      14.1, 15.2, 15.3

 

-      Innenstadt/Hörstkamp       16.1, 16.2, 8.1

 

-      Mesum                              12.1, 12.2, 12.3, 13.1, 13.2, 14.2

 

-      Rodde/Kanalhafen              9.2

 

-      Schotthock                        1.1, 1.2, 3.1, 3.2, 4.1

 

 

2.   Mitgliedschaft

 

Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder der Stadtteilbeiräte ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Beiräte weiter aus. Jeder Stadtteilbeirat besteht aus 12 Mitgliedern, die Einwohner(innen) bzw. Vereinsvertreter(innen) sein müssen.

 

Mitglieder des Kreistages, des Rates oder Sachkundige Bürger(innen) in Ausschüssen und in Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Stadtteils begleiten die Sitzungen der Stadtteilbeiräte mit beratender Stimme.

Stellvertretende Sachkundige Bürger(innen) können weiterhin Mitglied eines Stadtteilbeirates werden.

Der Rat benennt für jeden Stadtteilbeirat bis zu 2 politische Vertreter(innen) pro Ratsfraktion.

 

Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtteil wohnen bzw. bei Vertreter(innen) von Vereinen muss der Vereinssitz im entsprechenden Stadtteil liegen.

 

Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden nach vorherigem öffentlichem Aufruf aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen durch den Rat gewählt. Dabei sollten nach Möglichkeit alle gesellschaftlichen Gruppen und Strukturen eines Stadtteils berücksichtigt werden.

 

Ein Gremium bestehend aus

-   je einer/einem Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen und ab je volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in)

-      bis zu zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für den Stadtteilbeirat)

-      und jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,

bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.

 

Kommt hierbei kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande oder wird der einheitliche Wahlvorschlag vom Rat nicht einstimmig angenommen, wird über die Besetzung der betroffenen Stadtteilbeiräte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Stimmen zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Stadtteilbeirat aus, regelt sich die Nachfolge anhand der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Reserveliste.

 

Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte und die politischen Vertreter(innen), die die Sitzungen der Stadtteilbeiräte begleiten, haben keinen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall.

 

 

3.   Vorsitz

 

Die Mitglieder eines jeden Stadtteilbeirates wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende(n) und zwei Stellvertreter(innen) für die Dauer ihrer Wahlzeit. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird ein(e) Nachfolger(in) gewählt.

 

 

4.   Einladung und Sitzungsleitung

 

Zur ersten Sitzung der Stadtteilbeiräte lädt der/die Bürgermeister(in) ein. Sie/Er leitet die Sitzung bis einschließlich der Wahl der/des Vorsitzenden.

 

Zu den folgenden Sitzungen lädt die/der Vorsitzende des Stadtteilbeirates unter Berücksichtigung der Einladungsfrist für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine ein. Sie/Er wird dabei von der Verwaltung unterstützt. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind von der Verwaltung wie Ausschusssitzungen zu veröffentlichen.

 

5.   Durchführung der Sitzungen

 

Die Sitzungen der Stadtteilbeiräte sind öffentlich und sollen grundsätzlich im jeweiligen Stadtbezirk stattfinden.

 

Die aktive Beteiligung von Einwohnern(innen) an den Sitzungen des jeweiligen Stadtteilbeirates ist erwünscht.

 

Der/Die Bürgermeister(in) benennt für jeden Stadtteilbeirat eine/n Ansprechpartner/in aus der Verwaltung, die/der an den Sitzungen beratend teilnimmt und die Vernetzung der Arbeit zwischen dem jeweiligen Stadtteilbeirat und der Verwaltung sicherstellt.

 

In Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden hat die Verwaltung in den Sitzungen der Stadtteilbeiräte ein Informationsrecht. Über stadtteilbedeutsame Themen und Projekte informiert die Verwaltung den Stadtteilbeirat rechtzeitig in geeigneter Form.

 

Über die Sitzungen der Stadtteilbeiräte ist ein Ergebnisprotokoll zu erstellen. Dieses ist von der/dem Vorsitzenden und einer/einem aus der Mitte des jeweiligen Stadtteilbeirates zu wählenden Schriftführer(in) zu unterzeichnen.

 

 

6.   Aufgaben

 

Die Stadtteilbeiräte bestimmen im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit selbst Umfang und Inhalt ihrer Aufgaben. Basis ihrer Arbeit sollen die Anregungen aus den jeweiligen Zukunftswerkstätten, aus der Bürgerschaft sowie aus ihrer eigenen Mitte sein.

Die Stadtteilbeiräte können einen projektbezogenen Sachkostenzuschuss für die Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z.B. Erstellung einer Informationsbroschüre, Durchführung einer Fragebogenaktion usw.) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel erhalten. Entsprechende Anträge sind an den/die Bürgermeister(in) zu richten. Die projektbezogene finanzielle Unterstützung kann sich nicht auf Aufgaben beziehen, die in die Zuständigkeit des Rates oder seiner Ausschüsse fallen.

 

 

7.   Antragsrecht

 

Die Stadtteilbeiräte sind gegenüber dem Rat, den Ausschüssen und der Verwaltung antragsberechtigt. Die Anträge bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der Anzahl der vorgeschriebenen stimmberechtigten Mitglieder.

 

Die Anträge sind grundsätzlich an den/die Bürgermeister(in) der Stadt Rheine zu richten. Der /die Bürgermeister(in) gibt die Anträge im Haupt- und Finanzausschuss bekannt, der diese inhaltlich prüft und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle verweist.

Der/Die Bürgermeister(in) teilt der/dem Vorsitzenden des Stadtteilbeirates binnen vier Wochen nach Eingang eines Antrages schriftlich den weiteren Verfahrensweg mit.

 

 

8.   Bildung von Arbeitsgruppen

 

Die Stadtteilbeiräte können zu ihrer Unterstützung Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in.

Die aktive Mitarbeit der Einwohner(innen) ist auch in diesen Arbeitsgruppen erwünscht.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen dienen als Beratungsgrundlage im jeweiligen Stadtteilbeirat.

 

 

9. Durchführung von Zukunftswerkstätten

 

Jeder Stadtteilbeirat kann die Einberufung einer „Zukunftswerkstatt“ durch den/die Bürgermeister(in) anregen.

 

In dieser Zukunftswerkstatt sollen die Einwohner(innen) stadtteilbezogene Aufgaben benennen, mit denen sich der jeweilige Stadtteilbeirat auseinandersetzen soll.

 

Die Moderation der Zukunftswerkstätten erfolgt grundsätzlich durch Bedienstete der Verwaltung.

 

 

 

II.     Der Rat beschließt die Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine und der unter Ziff. I aktualisierten Verfahrensregelungen.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat im Jahr 2000 erstmals die Einrichtung von Stadtteilbeiräten zur Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des stadtteilorientierten Dialogs zwischen Einwohner(innen), Rat und Verwaltung beschlossen.

 

Inhaltlicher Rückblick

 

Einen Überblick über die inhaltliche Arbeit der 11 Stadtteilbeiräte im Zeitraum vom Jahr 2009 bis 2013 bietet die Vorlage Nr. 007/14 „Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte“.

 

Die Stadtteilbeiräte stellen eine geeignete Beteiligungsform dar, die die repräsentative Demokratie einerseits ergänzt und anderseits die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger für ihr unmittelbares Wohn- und Lebensumfeld fördert.

 

Als Erfolgsfaktoren für die Arbeit der Stadtteilbeiräte können definiert werden:

 

Einheitliches Selbstverständnis über die Rolle der Stadtteilbeiräte, um Überforderung und Enttäuschung zu vermeiden.

Das Selbstverständnis eines Stadtteilbeirates kann sein:

-      Der Stadtteilbeirat ist Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft.

-      Der Stadtteilbeirat ist Initiator, Mitgestalter oder Begleiter von stadtteilbezogenen Projekten.

-      Der Stadtteilbeirat bietet eine Plattform für die Diskussion von Themen mit stadtteilbezogener Bedeutung und kann die Funktion eines Moderators für die Meinungsbildung übernehmen.

-      Der Stadtteilbeirat bündelt Interessen der Bürgerinnen und Bürger und gibt diese bei Bedarf an Rat und Verwaltung weiter.

 

Unterstützung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements durch die Verwaltung.

-      Jedem Stadtteilbeirat wird ein Ansprechpartner der Verwaltung zur Seite gestellt.

-      Die Verwaltung lädt zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte ein.

-      Es erfolgt eine projektbezogene Unterstützung der Verwaltung.

-      Qualifizierung

-      Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Internet)

-      finanzielle Unterstützung (Bereitstellung von Projektmitteln für die Stadtteilbeiräte bzw. Einsatz von fachbereichsspezifischen finanziellen Ressourcen)

 

Bereitschaft zum Engagement und zur Mitwirkung der Mitglieder in den Stadtteilbeiräten selbst.

 

 

Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte

 

Die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte erfolgt turnusmäßig nach der Kommunalwahl. Der Grundsatzbeschluss zur Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte war für die Ratssitzung am 30.09.2014 vorgesehen. Da seitens der Fraktionen Optimierungsbedarf gesehen wurde, fand nach Abwägung verschiedener Vorgehensweisen am 24.02.2015 ein Treffen zwischen den Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit Vertretern aller Stadtteilbeiräte, der Paten sowie der Bürgermeisterin und den betroffenen Mitarbeitern der Verwaltung statt.

 

Ergebnis dieses „Runden Tisches“ war der einvernehmliche Wille, die Stadtteilbeiräte in der bewährten Form so schnell wie möglich wieder einzurichten.

 

Die Grundlage für die räumliche Aufteilung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Stadtteilbeiräte bilden die in Ergänzung zur Hauptsatzung beschlossenen Verfahrensregelungen.

 

Aufgrund der neuen Zusammensetzung des Rates ist eine Änderung der Ziffer 2 der Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte erforderlich:

 

 

Ziffer 2 „Mitgliedschaft“

 

alte Fassung

neue Fassung

 

Ein Gremium bestehend aus

-      je 2 Vertreter(innen) der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion und je 1 Vertreter(in) der Fraktion BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion,

-      bis zu zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für den Stadtteilbeirat)

-      und jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,

bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.

 

Ein Gremium bestehend aus

-    je einer/einem Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen und ab je volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in)

-      bis zu zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für den Stadtteilbeirat)

-      und jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,

bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.

 

 

Nach Auswertung der Anregungen des „Runden Tisches“ am 24.02.2015 wurden die Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 10.03.2015 gebeten, ggfls. weitere Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zu den Verfahrensregeln, insbesondere zur künftigen Rolle der politischen Vertreter in den Stadtteilbeiräten, bis spätestens zum 31.03.2015 der Verwaltung mitzuteilen.

 

Von dieser Möglichkeit hat nur die Fraktion DIE LINKE mit E-Mail vom 22. März d. J. Gebrauch gemacht. Sie hält eine politische Begleitung der Stadtteilbeiräte nicht für erforderlich. Auf die v. g. E-Mail, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Da von den anderen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen keine Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreitet wurden, wird davon ausgegangen, dass diese mit der ursprünglichen Beratungsvorlage 314/14 einverstanden sind, sodass der sich hierin enthaltene Beschlussvorschlag dem Rat hiermit erneut zur Beschlussfassung empfohlen wird.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Laufe der Wahlperiode noch ergebene Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in die Verfahrensregeln eingearbeitet werden können.

 

 

Geplanter zeitlicher Ablauf

 

Folgender zeitlicher Ablauf für das Verfahren zur Neubesetzung ist vorgesehen:

 

April/Mai 2015

öffentlicher Aufruf zur Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten

 

Mai/Juni 2015

Sammlung der eingehenden Rückmeldungen und Erarbeitung eines Besetzungsvorschlages für das Vorschlagsgremium

12. Mai 2015

Informationsveranstaltung für interessierte Bürger/innen im Ratssaal

 

17. Juni 2015

Tagung des Gremiums, welches einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für jeden Stadtteilbeirat vorbereitet.

23. Juni 2015

Benennung der Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine

18. August 2015

Gemeinsame Auftaktveranstaltung aller Stadtteilbeiräte in der Aula des Josef-Winckler-Zentrums

ab September 2015

Konstituierende Sitzungen der Stadtteilbeiräte

 

Anfang 2016

Stadtteilwettbewerb

 

 


Anlage:

 

E-Mail der Fraktion DIE LINKE vom 22. März 2015