Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe e des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe e des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 11. März 2015 den Wirtschaftsplan 2015 beraten.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015-2019