Betreff
Sachstandsbericht Straßenbeleuchtung - Sachstand und weitere Sanierung
Vorlage
132/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem HFA bzw. dem Rat, für die weitere Sanierung der Straßenbeleuchtung die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 


Begründung:

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Rheine umfangreiche Maßnahmen unternommen, um die Straßenbeleuchtung energetisch zu sanieren. Hier sind zum einen die Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II zu benennen. In diesem Rahmen wurden in den Jahren 2010 und 2011 ca. 1.000 Lampenköpfe an den Hauptverkehrsstraßen auf NAV (gelbes Licht) umgerüstet. Sieben Kilometer Erdkabel wurden erneuert. Außerdem wurden 580 Betonmasten und Köpfe ausgetauscht. Zusätzlich wurden 630 Pilzköpfe energetisch saniert.

In den folgenden Jahren (2012 bis 2014) wurden aus Mitteln der Stadt etwa 1.400 HQL- Lampen ausgetauscht. In diesem Jahr ist geplant noch ca. 1.000 Lampen auszutauschen.

Über die Erneuerung der Beleuchtung in der Innenstadt wird im Zuge „Rahmenplan Innenstadt“ entschieden.

 

 

Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels:

 

Im öffentlichen Verkehrsraum liegen derzeit ca. 500 km Straßenbeleuchtungskabel. Die durchgeführte Bestandsaufnahme des Beleuchtungskabels hat ergeben, dass zurzeit noch ca. 80 km davon vor 1965 verlegt wurden. Vor 2010 wurden notwendige Erneuerungen der Kabel nach Erreichung der Nutzungsdaueroder aufgrund technischer, gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Anforderungen nur sehr sparsam durchgeführt. Auch wenn seitdem stetig in die Erneuerung investiert wird ist es noch immer dringend erforderlich, dass aufgrund des Alters der Betriebsmittel im gesamten Versorgungsgebiet sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zukünftig eine kontinuierliche Erneuerung durchgeführt wird. Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH plant auch für 2015 und Folgejahre umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in ihrem Netz (Strom, Wasser und Gas). In vielen dieser Straßen ist auch das Beleuchtungskabel bzw. sind Masten und Köpfe der Straßenbeleuchtung abgängig. Um die Synergieeffekte zu nutzen, ist es sinnvoll, den Leitungsgraben der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH mitzunutzen. Dadurch ergibt sich eine Zeit- und Kostenersparnis für die Stadt Rheine. 

Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH stellt jährlich ihre Maßnahmenliste zur Verfügung, an Hand derer die Stadt Rheine entscheiden kann, bei welchen Maßnahmen eine Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen erfolgen soll.

 

 

Erneuerung von Leuchten und Masten:

 

Neben dem Austausch von Beleuchtungskabel, der zur Nutzung von Synergien im Zusammenhang mit der Erneuerung von Versorgungsleitungen durchgeführt werden sollte, besteht noch der Bedarf zur Umrüstung von rd. 1.000 Leuchten mit HQL-Technik und z. T. maroden Beleuchtungsmasten. Diese verbleibenden 1.000 Leuchtenköpfe sind lediglich ein Bruchteil von der Anzahl, die noch vor fünf Jahren im Stadtgebiet vorhanden war.

In einigen Bereichen im Stadtgebiet sind Peitschenleuchten vorhanden, die bereits seit mehr als 35 Jahren stehen. Eine energetisch sinnvolle Umrüstung ist hier ohne Tausch der Leuchte nicht möglich. Eine Inaugenscheinnahme ergab außerdem, dass der Zustand vieler dieser Masten grenzwertig ist.

 

 

Weiteres Vorgehen bei Straßenbeleuchtungskabeln, Leuchten und Masten:

 

Beleuchtungskabel sollen in den Straßenabschnitten erneuert werden, in denen die Energie- und Wasserversorgung Rheine eigene Leitungen austauscht.

 

Die etwa 1.000 Leuchten mit HQL-Technik, die noch in diesem Jahr umzurüsten sind, sollen mit der Retrofit-Technik umgerüstet werden.

 

In Bereichen, in denen Peitschenleuchten stehen und das Beleuchtungskabel erneuert werden muss, sollen neue Masten mit neuen Leuchtenköpfen aufgestellt werden.

Nach Erfordernis soll ein Komplettaustausch auch bei anderen Masttypen erfolgen, wobei dies maximal in Einzelfällen der Fall sein wird.

 

 

Zusammenfassung:

 

Um die Synergieeffekte bei der Beleuchtungsverkabelung zu nutzen, sollten in den nächsten Jahren alle möglichen Maßnahmen gemeinsam mit der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH durchgeführt werden.

Außerdem sollten die notwendigen Mittel für die Sanierung von Leuchten und Masten eingeplant werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Auslaufen des Konjunkturprogrammes wurden in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils 230.000 € und im Jahr 2015 180.000 € bereitgestellt, um die Straßenbeleuchtung energetisch anzupassen und Synergien mit der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH zu nutzen. Dieses Programm läuft jetzt aus. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung muss aber fortgesetzt werden.

Es wird daher empfohlen in den nächsten Jahren rd. 100.000,00 €/Jahr für die Erneuerung von Beleuchtungskabeln, Leuchten und Masten einzuplanen.

 

Bei der Durchführung der Maßnahmen hat sich gezeigt, dass ein Teil der im Ergebnisplan veranschlagten Auszahlungen im Investitionshaushalt gebucht werden konnte. Zudem war es möglich  Beitragseinnahmen zu erzielen.

 

Aufgrund dieser Erfahrungen geht die Verwaltung davon aus, dass ca. 50.000 €/Jahr für investive Projekte anfallen werden, bei denen die Anlieger zu Beiträgen nach dem KAG NW herangezogen werden müssen. Unterstellt wird aufgrund der unterschiedlichen Straßenklassen (Anliegerstraße bzw. Haupterschließungsstraße) ein durchschnittlicher Beitragsatz von 60%.

 

Folgende Haushaltsansätze für die o. g. Maßnahmen sollten im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagt werden, um die beschriebenen Synergieeffekte und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können:

 

ab Haushaltsjahr 2016

 

Aufwendungen:                                                                        50.000,00 €

Einzahlungen:                                                                           30.000,00 €

Auszahlungen:                                                                          50.000,00 €


Anlagen:

 

keine