Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Erneuerung der Wärmeversorgung
am Kloster Bentlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren
Planung des Wärmekonzeptes entsprechend der dezentralen Lösung „Variante 2B“
(Umstellung aller Heizkesselanlagen auf den Energieträger Erdgas, sowie
Einbindung eines erdgasbetriebenen BHKW in die Wärmeversorgung des Klostergebäudes).
Begründung:
Die Heizungsanlagen der im Bereich der Liegenschaft des Klosters
Bentlage befindlichen Gebäude haben zum größten Teil ihre rechnerische
Nutzungsdauer nach VDI 2067 „Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen“
erreicht. Die Anlage zur Beheizung der beiden Torhäuser musste aufgrund von
Störanfälligkeiten und einer damit nicht mehr gegebenen Betriebssicherheit
bereits im Dezember 2014 erneuert werden.
Die Heizungsanlage im Kloster stammt aus dem Jahr 1994, die Anlage in
der Ökonomie aus dem Jahr 1995, die Anlage in der Scheune aus dem Jahr 1998 und
die Anlage in der Werkstatt/WC-Gebäude aus dem Jahr 2006.
Die Anlagen in der Ökonomie, der Scheune und der Werkstatt werden mit
Flüssiggas betrieben, der Betrieb der Anlagen im Kloster und den Torhäusern
erfolgt mit Heizöl.
Die Energieversorgung des Klosters Bentlage
einschl. der Nebengebäude ist sehr kostenintensiv. Seit mehreren Jahren wird
nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht. In 2013 wurde dieses Projekt vom
Klimaschutzrat der Stadt Rheine als mögliches Leuchtturmprojekt für eine
Förderung (50% Investitionsförderung, maximal 100.000 Euro) im Rahmen des
„Masterplan 100% Klimaschutz“ ausgewählt. Die Zentrale Gebäudewirtschaft hat
hierzu das Ingenieurbüro Temmen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Es sollte geprüft werden, ob die alleinige
Erneuerung der Wärmeversorgung die Fördervoraussetzung einer
Treibhausgas-Reduktion um 80% unter technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten realisierbar machen würde.
Das Gutachten des Ingenieurbüro Temmen „Kloster
Bentlage – Sanierung der Wärmeerzeugungsanlagen“ liegt vor und ist als Anlage
beigefügt.
In dem Gutachten werden zwei unterschiedliche
Lösungen - dezentrale und zentrale Wärmeversorgung - mit jeweils drei
Untervarianten untersucht.
Dezentrale
Lösungen
Bei der dezentralen Lösung besitzt weiterhin
jedes Gebäude eine eigenständige Wärmeversorgungsanlage. Unterschieden werden
dabei 3 Varianten.
Die Variante 1 beinhaltet die
Ertüchtigung der vorhandenen Heizungsanlagen unter Beibehaltung der Primärenergieträger
Heizöl und Flüssiggas.
Die Variante 2 umfasst eine
Erdgaserschließung des Gesamtkomplexes mit einem Austausch der
Öl-Heizungsanlagen auf effiziente Gas-Brennwerttechnik sowie einer Umstellung
der Flüssiggas-Anlagen auf Erdgas. Die vorhandenen Öl- bzw. Flüssiggastanks werden
demontiert.
Die Variante 2B enthält die gleichen
Ansatzpunkte wie die dezentrale Variante 2, die jedoch um ein BHKW ergänzt
wird.
Zentrale
Lösungen
Bei der zentralen Lösung wird der
Gesamtkomplex durch eine Erdgasleitung erschlossen und durch eine zentrale
Wärmeversorgungsanlage, welche als bivalente Anlage ausgeführt werden kann,
beheizt. Damit ist der Einsatz alternativer oder regenerativer Energien für
den Gesamtkomplex möglich. Die Wärmeverteilung erfolgt über ein erdverlegtes
Rohrleitungsnetz.
In der Variante 1 wird eine
Zwei-Kessel-Anlage mit Brennwerttechnik vorgeschlagen.
Bei der Variante 2 wird eine bivalente
Anlage mit einem Brennwertkessel und einem Kessel für Holzhackgut vorgesehen.
Die Variante 3 beinhaltet eine
bivalente Anlage mit einem Brennwertkessel und einer
Luft-Wasser-Wärme-Pumpenanlage.
Wirtschaftlichkeit
In Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen
sowie der Örtlichen Rechnungsprüfung sind die Kosten keine Investitionskosten,
sondern sie sind dem Ergebnisplan (Aufwand) zuzuordnen. Dieses betrifft die
Anschaffungskosten für die jeweiligen Anlagen sowie auch die Schaffung der
entsprechenden Infrastruktur (Gasleitungen). Bei den jährlichen Kosten sind
diese daher nicht den Abschreibungskosten zuzuordnen. Somit stellen sich
Aufwand bzw. jährliche Kosten für die untersuchten Varianten wie folgt dar:
Variante |
einmaliger Aufwand in € |
jährliche Kosten (Kapital, Verbräuche, Wartung) in
€ |
jährliche Kostendifferenz gegenüber Ist-Zustand |
dezentral 1 |
32.999 |
73.183 |
-3.047 |
dezentral 2 |
241.591 |
49.924 |
-26.306 |
dezentral 2B |
327.248 |
38.959 |
-37.271 |
zentral 1 |
463.638 |
52.755 |
-23.475 |
zentral 2 |
541.130 |
51.167 |
-25.063 |
zentral 3 |
647.219 |
54.895 |
-21.335 |
Die dezentralen Lösungsvarianten stellen sich
durchweg wirtschaftlicher als die zentralen Lösungsvarianten dar.
Trotz höheren Aufwands und somit
Kapitalkosten gegenüber den Varianten „Dezentral 1 und 2“ stellt sich die
Variante „Dezentral 2B“ aufgrund der geringeren Verbrauchskosten und der
Nutzung des durch das BHW erzeugten Stroms als die wirtschaftlichste Variante
dar.
CO2-Ausstoß
Der derzeitige jährliche CO2-Ausstoß
liegt bei rd. 235 t/a. Nach dem Gutachten stellt sich der CO2-Ausstoß
für die untersuchten Varianten wie folgt dar (Kapitalkosten und spezifische CO2-Kosten
bezogen auf die Kapitalkosten ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, s. o.):
|
Variante
dezentral 1 |
Variante
dezentral 2 |
Variante
dezentral 2B |
Variante
zentral 1 |
Variante
zentral 2 |
Variante
zentral 3 |
CO2-Ausstoß
|
223 t/a |
188 t/a |
145 t/a |
188 t/a |
94 t/a |
94 t/a |
CO2-Einsparung
in t/a |
12 t/a |
47 t/a |
90 t/a |
47 t/a |
141 t/a |
141 t/a |
CO2-Einsparung
in % |
5,1 % |
20 % |
38,3 % |
20 % |
60 % |
60 % |
Kapitalkosten pro
Jahr |
495 € |
3.624 € |
4.909 € |
6.955 € |
8.117 € |
9.708 € |
Differenz
zu Ist-Zustand |
3.047 € |
26.306 € |
37.271 € |
23.475 € |
25.063 € |
21.335 € |
spezifische
CO2-Kosten bez. Kapitalkosten |
41 €/t |
77 €/t |
55 €/t |
148 €/t |
58 €/t |
69 €/t |
Aus ökologischer Sicht stellen sich die
Varianten „Zentral 2 + 3“ (Gas-Brennwertkessel in Kombination mit
Holzhackschnitzelheizung bzw. Luft-Wasser-Wärmepumpe) mit der größten CO2-Einsparung
am günstigsten dar. Diese Varianten verursachen gegenüber der
wirtschaftlichsten Variante „Dezentral 2B“ deutlich höhere Anschaffungskosten
(Aufwendungen) von rd. 214.000 Euro (Variante „Zentral 2“) bzw. 320.000 Euro
(Variante „Zentral 3“) sowie jährliche Mehrkosten in Höhe von rd. 12.200 Euro
(Variante „Zentral 2“) bzw. 15.900 Euro (Variante „Zentral 3“).
Keine der untersuchten Varianten ergibt die
von dem möglichen Zuschussgeber geforderte CO2-Einsparung in Höhe
von 80 %, sodass derzeit bei einer alleinigen Umstellung der Wärmeversorgung
keine Fördermöglichkeit im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-Initiative
besteht.
Fazit
Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und
ökologischer Gesichtspunkte wird empfohlen die Lösung „Dezentral 2B“ weiter zu
verfolgen. Diese Lösung stellt sich als wirtschaftlichste aller untersuchten
Varianten dar und spart gegenüber dem Ist-Zustand eine beachtliche Menge von 90
t CO2 (38,3 %) ein.
Da eine Umsetzung des Wärmekonzeptes für das
Kloster Bentlage aus Mitteln der Bauunterhaltung (Budget 5202) nicht möglich
ist, ist beabsichtigt, die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 350.000
Euro in die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2016 einzubringen.