Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bauausschuss beschließt, die Ortsdurchfahrtsgrenze der K57 (Wadelheimer
Chaussee) von Abschnitt 12, Station 3,367 auf Abschnitt 12, Station 3,232, neu
festzusetzen.
2. Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der K57 (Wadelheimer Chaussee) von Goldammerweg
bis Brücke B 70 zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der
Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1.
Verlegung der
Ortdurchfahrt der K 57
Nachdem der Stichweg an der K 57, Wadelheimer Chaussee, ausgebaut
werden konnte und die Grundstücke in diesem Bereich bebaut sind, haben sich die
Bebauungsverhältnisse im südlichen Abschnitt der Wadelheimer Chaussee deutlich
verändert. So ist im Abschnitt vom Goldammerweg bis zur Brücke über die B 70,
der aktuell außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, die Straße beidseitig angebaut
und unterscheidet sich in ihrer Verkehrsfunktion nicht mehr von dem Straßenabschnitt
in Richtung Innenstadt.
Daher beabsichtigt der Kreis Steinfurt, als Straßenbaulastträger, in Abstimmung
mit der Stadt Rheine, gemäß § 5 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
die Ortsdurchfahrt der K 57 von Abschnitt 12, Station 3,367 auf Abschnitt 12,
Station 3,232 neu festzusetzen.
Gemäß § 5 Abs. 1 StrWG NW ist eine Ortsdurchfahrt der Teil einer klassifizierten
Kreisstraße, der innerhalb der
geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke dient.
Zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine muss gem. § 5 Abs. 3
StrWG NW für die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze das Einvernehmen gegenüber
der Bezirksregierung erklärt werden.
Nach Zustimmung der Bezirksregierung beabsichtigen der Kreis Steinfurt
und die Stadt Rheine diesen neu festgesetzten Streckenabschnitt der Wadelheimer
Chaussee, der dann innerhalb der Ortslage liegen würde, als gemeinsame Baumaßnahme
auszubauen.
2.
Ausbau der
Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70
Der zwischengemeindliche Bahnradweg Rheine-Neuenkirchen-Wettringen-Ochtrup
(ausgewiesener Radweg im Radverkehrsnetz NRW) kreuzt in Rheine die B 70. Um den
Radverkehr im Zuge der Wadelheimer Chaussee verkehrssicher zu führen, ist es erforderlich
einen 400 m langen Radweg herzustellen. Dieser bildet den Lückenschluss im
Verlauf des Bahnradweges (siehe Anlage).
In einer Sofortmaßnahme soll auf einer Länge von 140 m ein Fahrbahnumbau
mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg und einem Gehweg als eine gemeinsame
Baumaßnahme vom Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine erfolgen.
Diese Vorlage zum Ausbau bezieht sich auf das rd. 140 m lange Teilstück
der Wadelheimer Chaussee, von Goldammerweg bis Brücke B70.
2.1 Einfügung in das
Straßennetz:
Die Wadelheimer Chaussee ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage
im
Straßennetz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.
Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Der Gehweg und der
gemeinsame Geh- und Radweg werden durch Hochborde höhenmäßig von der Fahrbahn abge-setzt.
2.2 Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die Wadelheimer
Chaussee ist mit einer Teilfläche Bestandteil des Bebauungsplanes
Nr. 289, Kennwort:„Wadelheim Ost / Sassestraße Teil A I“.
2.3 Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:
Die Wadelheimer
Chaussee ist eine klassifizierte Straße, die als eine lange bestehende
überörtliche Wegeverbindung bezeichnet werden kann.
In dem betrachteten Abschnitt ist lediglich eine
asphaltierte Fahrbahn vorhanden; Nebenanlagen wie Geh- oder Radwege gibt es
nicht. Die vorhandene Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Zudem
besteht für den Radfahrer oder Fußgänger kein abgesetzter Bereich, um sich
verkehrssicher entlang der Wadelheimer Chaussee zu bewegen. Durch den Ausbau
kann künftig das Oberflächenwasser gezielt gesammelt und den
Entwässerungseinrichtungen zugeleitet werden.
Die vorhandene Beleuchtung kann als nicht ausreichend
betrachtet werden.
Insbesondere durch die Erschließung des neuen Wohngebietes
in diesem Abschnitt und die Errichtung weiterer Häuser entlang der K 57 besteht
die Notwendigkeit eines Ausbaus.
2.4 Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer ca. 6,5
m breiten asphaltierten Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg, von in der Regel 2,
0 m, und einem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg, von in der Regel 3,0 m Breite vorgesehen.
Die vorhandene Querungshilfe wird erneuert und erhält
taktile Elemente zur barrierefreien Ausgestaltung. Dies gilt auch für die im
Bereich der Querungshilfe ankommenden gemeinsamen Geh- und Radwege, die entlang
des Wohngebietes „Sassestraße“ verlaufen.
Auch die Oberflächenbefestigung der vorhandenen
Bushaltestelle wird barrierefrei befestigt.
2.5 Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt
über Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen
werden.
2.6 Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Seitenansatzleuchten mit
Ausleger mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m vorgesehen.
2.7 Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird
seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit
zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
2.8 Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss der Festsetzung zur
Ortsdurchfahrtgrenze und nach Abschluss
des Planverfahrens – voraussichtlich Ende 2015.
2.9 Finanzierung:
Kostenteilung
Der Kreis Steinfurt trägt die Ausbaukosten zur Fahrbahn,
zum Geh- und Radweg anteilig und zu den Planungskosten anteilig.
Insgesamt liegen die Kosten für den Kreis Steinfurt bei
rd. 95.000 €.
Die Stadt Rheine
trägt die Ausbaukosten zum Gehweg, zur Beleuchtung, zum Geh- und Radweg
anteilig und zu den Planungskosten anteilig.
Insgesamt liegen die Kosten für die Stadt Rheine bei rd.
35.000 €.
Für die Fahrbahn und den Geh- und Radweg einer
klassifizierten Straße innerhalb der OD können keine Beiträge erhoben werden.
Für die erstmalige Erstellung des Gehweges und der Beleuchtung werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB in Höhe
von 90 % erhoben.
Zur Finanzierung des städtischen Anteils der Maßnahme
werden außerplanmäßig die o. a. Mittel benötigt. Diese werden durch
Minderausgaben beim Projekt 53014-9015 „Egon-Senger-Straße“ zur Verfügung
stehen.
Anlagen:
1. Lageplan der
Ortsdurchfahrtsgrenzen
2. Übersichtsplan
3. Lageplan zum Ausbau