Betreff
Erneuerung der Beleuchtung - Ludgeristraße (53014-573), Basilikastraße (53014-574), Steinfurter Straße (53014-575), Breite Straße (53014-576), Diekbrede (53014-577)
Vorlage
147/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Straßenbeleuchtung in folgen Bereichen zu erneuern:

1)          Ludgeristraße von Bayernstraße bis Friedrich-Ebert-Ring (53014-573)

2)          Basilikastraße von Bevergerner Straße bis Elter Straße (53014-574)

3)          Steinfurter Straße von Sprickmannstr. bis Krumme Str. (53014-575)

4)          Breite Straße von Eckener Straße bis Cäcilienstraße (53014-576)

5)          Diekbrede (53014-577)

 

 


Begründung:

 

A) Anlass der Planungen und vorgesehene Maßnahmen

 

In den hier betrachteten Bereichen (siehe anliegende Lagepläne) bedarf die Beleuchtung einschließlich der Kabel einer Erneuerung. Die Leuchten sind weitestgehend über 35 Jahre alt und befinden sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand (siehe beiliegende Fotos). Für die Erneuerung der Leuchten ist auch die Erneuerung des Beleuchtungskabels erforderlich, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden dürfen, da dieses nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht.

In allen betroffenen Bereichen erneuern die „Stadtwerke für Rheine“ zumindest teilweise ihre Leitungsnetze, so dass sich aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Leitungsgrabens die Kosten für die Verlegung des Kabels im Vergleich zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).

Die Umrüstung der vorhandenen Leuchten auf bzw. der Austausch der vorhandenen Leuchten durch Leuchten mit Energiesparlampen bzw. LED sowie die Erneuerung des Beleuchtungskabels stellen eine beitragsfähige Erneuerung der Straßenbeleuchtung  (nochmalige Herstellung) im Sinne des § 8 KAG dar. Hierfür sind Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

 

1)      53014-573 Ludgeristraße von Bayernstr. bis Friedrich-Ebert-Ring

 

In diesem Straßenabschnitt sind heute (vornehmlich) Peitschenleuchten vorhanden. Diese weisen oberirdisch bereits Schäden auf. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim Ausbau dokumentiert.

Da die Abstände der Leuchten sehr unterschiedlich sind und somit auch die Ausleuchtung recht ungleichmäßig sein würde, werden hier neue Standorte für die neuen Leuchten gewählt. Es ist vorgesehen LED-Lampen einzusetzen. Die Lichtpunkthöhe soll acht Meter betragen. Je nach Standort sollen Auslegermasten (hinter Parkstreifen) oder gerade Masten (Bereiche ohne Parkstreifen) Verwendung finden, so dass die Lichtpunkte eine Linie bilden. Durch diese Maßnahme wird eine gleichmäßige Ausleuchtung des Straßenabschnitts erreicht.

Diese Maßnahme ist bereits beauftragt. Eine Fertigstellung ist im Sommer dieses Jahres zu erwarten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 43.000 €.

 

 

2)      53014-574 Basilikastraße von Bevergerner Straße bis Elter Straße

 

In diesem Straßenabschnitt sind heute –bis auf zwei Ausnahmen- Peitschenleuchten vorhanden. Diese weisen oberirdisch bereits Schäden auf. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim Ausbau dokumentiert.

Um ein einheitliches Straßenbild und auch eine einheitliche Ausleuchtung zu erreichen sollen durchgehend Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von acht Metern und einer Ausstattung mit energiesparenden Leuchtstofflampen 42 W aufgestellt werden.

Diese Maßnahme ist bereits beauftragt und befindet sich in der Durchführung. Eine Fertigstellung ist im Mai dieses Jahres zu erwarten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 23.000 €.

 

 

3)      53014-575 Steinfurter Straße von Sprickmannstr. bis Krumme Str.

 

In diesem Straßenabschnitt sind heute zwei Peitschenleuchten und ein gerader Mast mit Rautenleuchte vorhanden. Die Peitschenleuchten weisen oberirdisch bereits kleinere Schäden auf; ein Mast weist Anfahrschäden auf. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim Ausbau dokumentiert.

Die zwei Peitschenleuchten sollen komplett ersetzt werden. Hier sollen gerade Masten mit einer Lichtpunkthöhe von sechs Metern und einer Lampe mit 26 W aufgestellt werden. Die Abstände bedürfen keiner Anpassung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.500 €.

 

 

4)      53014-576 Breite Straße von Eckener Straße bis Cäcilienstraße

 

In diesem Straßenabschnitt sind heute vornehmlich Peitschenleuchten vorhanden. Diese weisen oberirdisch bereits kleinere Schäden auf. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim Ausbau dokumentiert.

Im betrachteten Abschnitt ist die Ausleuchtung sehr schlecht. Beim Austausch der Masten sollen die Standorte annähernd beibehalten werden, aber die neuen geraden Masten werden im Vergleich zu den heutigen Masten eine größere Lichtpunkthöhe haben. Ausgestattet werden die Leuchten mit LED-Lampen.

Diese Maßnahme ist bereits beauftragt und befindet sich in der Durchführung. Eine Fertigstellung ist im Mai dieses Jahres zu erwarten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 27.000 €.

 

 

5)      53014-577 Diekbrede

 

In diesem Straßenabschnitt sind heute Peitschenleuchten vorhanden. Diese weisen oberirdisch kleinere Schäden auf. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim Ausbau dokumentiert.

Beim Austausch der Leuchten sollen die Standorte annähernd beibehalten werden. Es sollen voraussichtlich Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von acht Metern aufgestellt werden, wobei die Planungen hier noch nicht abgeschlossen sind.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden sich auf etwa 21.000 € belaufen.

 

 

B) Abrechnung der Baukosten

 

Im Verlauf der weiteren Planung der Maßnahmen hat sich gezeigt, dass die Finanzierung nicht über den Ergebnisplan erfolgen muss, sondern Auszahlungen im Investitionshaushalt gebucht werden können.

 

Zudem stellen die o. a. beschriebenen Maßnahmen beitragsfähige Erneuerungen der Straßenbeleuchtung  (nochmalige Herstellung) im Sinne des § 8 KAG dar. Hierfür sind Straßenbaubeiträge zu erheben.

Die Beitraganteile richten sich nach der Straßenklasse (z.B. Anliegerstraße 70% und Haupterschließungsstraße 50%).

 

 


Anlagen:

 

Lagepläne

Fotos