Betreff
Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Harmonisierung der Beitragssatzung KITA/Tagespflege/offener Ganztag/zusätzliche Betreuung/Schule von acht bis eins
Vorlage
149/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1. Der Schulausschuss beschließt die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Harmonisierung der Beitragssatzung KITA/Tagespflege/offener Ganztag/zusätzliche Betreuung/Schule von acht bis eins und benennt dabei folgende Vertreter:

 

CDU                                                   SPD

 

______________                              ______________

 

 

 

FDP                                                    Bündnis 90/Die Grünen

 

______________                              ______________

 

 

Die Linke                                            AFR

 

______________                              _______________

 


Begründung:

 

Zum 01.08.2015 tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ in Kraft.

 

Dies ist nötig geworden, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit Beschluss vom 11. Januar 2012 (Az.: 12 A 2436/11) entschieden hat, dass die Elternbeiträge nur rechtmäßig auf Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden dürfen.

 

Ursprünglich war geplant, die Satzung aus dem Fachbereich 2 (Jugendamt) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege mit der Satzung des Fachbereich 1 (Schulverwaltung) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuungsangebote in der Primarstufe zusammenzuführen.

Zwar wurden die Satzungsinhalte so weit wie möglich angeglichen, jedoch war eine vollständige Zusammenführung aufgrund des zwingenden Erfordernisses der nun am 01.08.2015 in Kraft tretenden Satzung zeitlich nicht möglich.

 

Zur Anpassung, Harmonisierung und Zusammenführung der beiden Beitragssatzungen schlägt die Verwaltung daher die Einrichtung einer politischen Arbeitsgruppe vor, die sich dieser Thematik annimmt.

Um beide Beitragssysteme in den Blick nehmen zu können, soll die Arbeitsgruppe daher aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie Mitgliedern des Schulausschusses bestehen.

 

Einen entsprechenden Beschluss zur Bildung des Gremiums hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2015 bereits einstimmig gefasst.

 

Um eine arbeitsfähige Besetzungsgröße zu haben, schlägt die Verwaltung die im Beschlussvorschlag dargestellte Größe und Besetzung vor.

 

Dabei ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass alle Fraktionen in dem beratenden Gremium vertreten sein sollten.

Eine Verteilung nach den klassischen Verteilungsmechanismen politischer Gremien hält die Verwaltung für nicht angemessen, da entweder die kleineren Fraktionen gar nicht berücksichtigt werden könnten oder das Gremium so groß geworden wäre, dass auch gleich im gesamten Ausschuss diskutiert werden könnte (siehe Tabelle).

 

Ausschussgröße

CDU

SPD

B 90/Grüne

FDP

AFR

Linke

Los-entscheid

3

2

1

0

0

0

0

 

4

2

1

1

0

0

0

 

5

2

2

1

0

0

0

 

6

3

2

1

0

0

0

 

7

4

2

1

0

0

0

 

8

4

2*

1

0*

0*

0*

1 Sitz

9

4

3

1

0*

0*

0*

1Sitz

10

5

3

1

0*

0*

0*

1 Sitz

11

5

3

1

0*

0*

0*

2 Sitze

12

6

3*

1

0*

0*

0*

2 Sitze

13

6

4

1

0*

0*

0*

2 Sitze

14

7

4

1

0*

0*

0*

2 Sitze

15

7

4

1

1

1

1

 

16

7

5

1

1

1

1

 

17

8

5

1

1

1

1

 

18

8

5

2

1

1

1

 

19

9

5

2

1

1

1

 

20

9

6

2

1

1

1

 

21

10

6

2

1

1

1

 

22

10*

6*

2

1

1

1

2 Sitze

23

11

7

2

1

1

1

 

24

12

7

2

1

1

1

 

* = Losentscheid