Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die 2 mobilen Wohneinheiten für bis zu 40 Asylbewerberinnen und Asylbewerber an den Standorten
► Jägerstraße
und
► Dionysiusstraße
zu errichten.
Begründung:
Auf die
Ratsvorlage 057/15 wird verwiesen. In seiner Sitzung vom 10. Februar
2015 hat der Rat
der Stadt Rheine folgenden Beschluss gefasst:
1.
In Rheine wollen wir eine Willkommenskultur für
Flüchtlinge schaffen. Hierbei wird das bisherige Prinzip der dezentralen
Unterbringung von Flüchtlingen weiterverfolgt.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt aufgrund der
aktuellen Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig zwei
mobile Wohneinheiten für bis zu 40 Personen für die Unterbringung von Flüchtlingen
anzuschaffen.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Wohngebäude für
die Unterbringung von Flüchtlingen bis zu einem Betrag von 250.000 € je
Wohngebäude zu erwerben. Hierbei müssen folgende Aspekte einfließen:
-
Standort und Lage, Einbeziehung der Bevölkerung
-
Möglichkeit der späteren Verwendung und Nutzung;
städtebauliche Entwicklung
4. Die Mittel zur Unterbringung
von Flüchtlingen in Höhe von 2 Mio. € werden im Haushalt bei Produkt
5202 (Zentrale Gebäudewirtschaft) wie folgt bereitgestellt:
-
rd. 950.000 € für zwei mobile Wohneinheiten
(investiv)
-
rd. 650.000 € für Wohngebäude (investiv)
-
rd. 400.000 € konsumtiv
5. Die
Verwaltung berichtet kontinuierlich im HFA über die getroffenen Maßnahmen.
Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.03.2015 mit der
Standortfrage beschäftigt. (s. Vorlage 092/15)
Während der
Sitzung hat die Verwaltung die in der Vorlage angedeuteten 3 potentiellen
Standorte vorgestellt (Jägerstraße; Dionysiusstraße; Dille (Mesum) und sich für
die Standorte Jägerstraße und Dionysiusstraße ausgesprochen.
Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Informationen hat der
Sozialausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„ Die Verwaltung wird ermächtigt, für die zwei geplanten mobilen
Wohneinheiten
für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Standorte aus dem
städtischen
Grundstücksbestand festzulegen. Hierbei sind die in der Ratssitzung am
10. Februar
2015 festgelegten Kriterien zu berücksichtigen. Der HFA und der
Sozialausschuss
sind hierüber zeitnah zu informieren.“
Dabei ist dieser
Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktionen bezüglich der
Standortauswahl und der Verfahrensweise gefasst worden.
Bezüglich der
Verfahrensweise hat die CDU-Fraktion mit Mail vom 17.3.2015 mitgeteilt, dass
sie das Verfahren so nicht mittrage und damit auch aktuell nicht die
ausgewählten Standorte. Mündliche Informationen liegen auch von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor, so dass der Vorbehaltsbeschluss nicht ausgeführt
werden konnte.
Seitens der
Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass auf die Einrichtung der im Rat der
Stadt am 10.02.2015 beschlossenen Einrichtung von zwei mobilen Wohneinheiten weiterhin
nicht verzichtet werden kann.
Das Bundesamt
für Migration hat mit Schreiben vom 18.02.2015 mitgeteilt, dass von 250.000 Euro
Erstantragstellern und 50.000 Euro Folgeantragstellern im Jahre 2015 auszugehen
ist.
Laut Mitteilung
des Städte- und Gemeindebundes NRW gibt es aus einzelnen Bundesländern
Prognosen, die sogar von insgesamt 500.000 Flüchtlingen im Jahre 2015 ausgehen.
Auch die
Entwicklung im Bereich der Stadt Rheine spiegelt eine Steigerung im Bereich der
in den Unterkünften zu betreuenden Personen wieder.
So hat sich die
Betreuungszahl von Januar 2014 bis Ende Februar 2015 von 362 auf 520 Personen
erhöht. (+43,6%).
Der Empfehlung
der Verwaltung, welcher Standort für die Aufstellung der zusätzlichen mobilen
Wohneinheiten als geeignet dem Sozialausschuss vorzuschlagen ist, war ein
intensiver, mehrdimensionaler Abwägungsprozess innerhalb der Verwaltung
vorausgegangen.
- Um zusätzliche Anschlusskosten zu
vermeiden, soll auf ein Grundstück zurückgegriffen werden, auf dem schon
in der Vergangenheit eine mobile Wohneinheit gestanden hat.
- Die mobilen Wohneinheiten sollen auf
einem städtischen Grundstück aufgestellt werden, um nicht zusätzliche
Pacht- bzw. Grunderwerbskosten zu produzieren.
- Die Größe des Grundstückes muss
geeignet sein.
- Bauordnungsrechtlich bestehen auf den
ersten Blick keine Bedenken.
- Eine ausreichende Infrastruktur
(Kita/ Schule/ÖPNV/Nahversorgung) ist in erreichbarer Nähe vorhanden.
- Im Rahmen der örtlichen Verteilung
noch keine Betreuungsbüro und noch keine mobile Wohneinheit vorhanden.
- Sonstige Hinderungsgründe.
Die anliegende
Bewertungsmatrix zeigt, dass letztlich nur die Flächen an der Jägerstraße und
an der Dionysiusstraße alle oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Das Grundstück
an der Osnabrücker Str. befindet sich derzeit in der Vermarktung. Dort
verbietet es sich aus Sicht der Verwaltung, aus gesamtstädtischer Entwicklung
diese Vermarktung und Neuorientierung für die nächsten Jahre zu blockieren.
Bezüglich des
Grundstückes in Mesum (Dille), bleibt festzuhalten, dass dort alle oben
beschriebenen Voraussetzungen erfüllt wären. Da es jedoch Überschneidungen mit
der Kirmes in Mesum gibt, hat sich die Verwaltung gegen diesen Standort entschieden.
Anlagen:
Bewertungsmatrix