Betreff
Festlegung Standorte mobile Wohneinheiten für Flüchtlinge
Vorlage
150/15
Aktenzeichen
II-50-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die 2 mobilen Wohneinheiten für bis zu 40 Asylbewerberinnen und Asylbewerber an den Standorten

 

Jägerstraße

und

Dionysiusstraße

 

zu errichten.


Begründung:

 

Auf die Ratsvorlage 057/15 wird verwiesen. In seiner Sitzung vom 10. Februar

2015 hat der Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss gefasst:

 

1.   In Rheine wollen wir eine Willkommenskultur für Flüchtlinge schaffen. Hierbei wird das bisherige Prinzip der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen weiterverfolgt.

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt aufgrund der aktuellen Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig zwei mobile Wohneinheiten für bis zu 40 Personen für die Unterbringung von Flüchtlingen anzuschaffen.

3.   Die Verwaltung wird ermächtigt, Wohngebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen bis zu einem Betrag von 250.000 € je Wohngebäude zu erwerben. Hierbei müssen folgende Aspekte einfließen:

-       Standort und Lage, Einbeziehung der Bevölkerung

-       Möglichkeit der späteren Verwendung und Nutzung; städtebauliche Entwicklung

4.   Die Mittel zur Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 2 Mio. € werden im Haushalt bei Produkt 5202 (Zentrale Gebäudewirtschaft) wie folgt bereitgestellt:

-      rd. 950.000 € für zwei mobile Wohneinheiten (investiv)

-      rd. 650.000 € für Wohngebäude (investiv)

-      rd. 400.000 € konsumtiv

 

5.   Die Verwaltung berichtet kontinuierlich im HFA über die getroffenen Maßnahmen.

 

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.03.2015 mit der Standortfrage beschäftigt. (s. Vorlage 092/15)

 

Während der Sitzung hat die Verwaltung die in der Vorlage angedeuteten 3 potentiellen Standorte vorgestellt (Jägerstraße; Dionysiusstraße; Dille (Mesum) und sich für die Standorte Jägerstraße und Dionysiusstraße ausgesprochen.

 

Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Informationen hat der Sozialausschuss folgenden Beschluss gefasst:

 

„ Die Verwaltung wird ermächtigt, für die zwei geplanten mobilen Wohneinheiten

für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Standorte aus dem städtischen

Grundstücksbestand festzulegen. Hierbei sind die in der Ratssitzung am 10. Februar

2015 festgelegten Kriterien zu berücksichtigen. Der HFA und der Sozialausschuss

sind hierüber zeitnah zu informieren.“

 

Dabei ist dieser Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktionen bezüglich der Standortauswahl und der Verfahrensweise gefasst worden.

 

Bezüglich der Verfahrensweise hat die CDU-Fraktion mit Mail vom 17.3.2015 mitgeteilt, dass sie das Verfahren so nicht mittrage und damit auch aktuell nicht die ausgewählten Standorte. Mündliche Informationen liegen auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, so dass der Vorbehaltsbeschluss nicht ausgeführt werden konnte.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass auf die Einrichtung der im Rat der Stadt am 10.02.2015 beschlossenen Einrichtung von zwei mobilen Wohneinheiten weiterhin nicht verzichtet werden kann.

 

Das Bundesamt für Migration hat mit Schreiben vom 18.02.2015 mitgeteilt, dass von 250.000 Euro Erstantragstellern und 50.000 Euro Folgeantragstellern im Jahre 2015 auszugehen ist.

 

Laut Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW gibt es aus einzelnen Bundesländern Prognosen, die sogar von insgesamt 500.000 Flüchtlingen im Jahre 2015 ausgehen.

 

Auch die Entwicklung im Bereich der Stadt Rheine spiegelt eine Steigerung im Bereich der in den Unterkünften zu betreuenden Personen wieder.

 

So hat sich die Betreuungszahl von Januar 2014 bis Ende Februar 2015 von 362 auf 520 Personen erhöht. (+43,6%).

 

Der Empfehlung der Verwaltung, welcher Standort für die Aufstellung der zusätzlichen mobilen Wohneinheiten als geeignet dem Sozialausschuss vorzuschlagen ist, war ein intensiver, mehrdimensionaler Abwägungsprozess innerhalb der Verwaltung vorausgegangen.

 

 

  1. Um zusätzliche Anschlusskosten zu vermeiden, soll auf ein Grundstück zurückgegriffen werden, auf dem schon in der Vergangenheit eine mobile Wohneinheit gestanden hat.

 

  1. Die mobilen Wohneinheiten sollen auf einem städtischen Grundstück aufgestellt werden, um nicht zusätzliche Pacht- bzw. Grunderwerbskosten zu produzieren.

 

  1. Die Größe des Grundstückes muss geeignet sein.

 

  1. Bauordnungsrechtlich bestehen auf den ersten Blick keine Bedenken.

 

  1. Eine ausreichende Infrastruktur (Kita/ Schule/ÖPNV/Nahversorgung) ist in erreichbarer Nähe vorhanden.

 

  1. Im Rahmen der örtlichen Verteilung noch keine Betreuungsbüro und noch keine mobile Wohneinheit vorhanden.

 

  1. Sonstige Hinderungsgründe.

 

 

Die anliegende Bewertungsmatrix zeigt, dass letztlich nur die Flächen an der Jägerstraße und an der Dionysiusstraße alle oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

 

Das Grundstück an der Osnabrücker Str. befindet sich derzeit in der Vermarktung. Dort verbietet es sich aus Sicht der Verwaltung, aus gesamtstädtischer Entwicklung diese Vermarktung und Neuorientierung für die nächsten Jahre zu blockieren.

 

Bezüglich des Grundstückes in Mesum (Dille), bleibt festzuhalten, dass dort alle oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt wären. Da es jedoch Überschneidungen mit der Kirmes in Mesum gibt, hat sich die Verwaltung gegen diesen Standort entschieden.

 


Anlagen:

Bewertungsmatrix