Betreff
Trägerentscheidung für die neue Kindertageseinrichtung "Thieberg"
Vorlage
153/15
Aktenzeichen
II - 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr. 2-4, 45699 Herten, die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine, zu übertragen.

 

 


Begründung:

 

Für die neue Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine, die zum 1. August 2016 ihren Betrieb aufnehmen soll, ist der zukünftige Träger vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Aufgrund der Interessenabfrage hatten sich

 

  • die Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen)

 

  • die Kinderland gGmbH

 

  • und der Jugend- und Familiendienst Rheine.

 

um die Trägerschaft beworben.

 

Alle Träger haben umfangreiche Bewerbungsunterlagen eingereicht (vgl. Vorlage Nr. 080/15/1) und sich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.03.2015 persönlich vorgestellt.

 

In der gleichen Sitzung hat der Jugendhilfeaussschuss beschlossen, für die Trägervergabe den als Anlage 1 zur Vorlage Nr. 080/15 beigefügten Kriterienkatalog heranzuziehen.

 

Nachfolgend wurde dieser Kriterienkatalog auf die Bewerbungen angewandt.

 

Zuvor war jedoch noch zu prüfen, ob das Merkmal der Trägervielfalt ausreichend gewürdigt wird. §5 SGB VIII „Wunsch- und Wahlrecht“ hat folgenden Inhalt:

 

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

 

Schon bei der Interessenabfrage sind die potentiellen Bewerber auf den Vorrang der Trägervielfalt hingewiesen worden: „Die Trägervielfalt kann ein vorentscheidendes Auswahlkriterium sein, wenn sie bezogen auf den Standort nicht mehr gegeben sein sollte.“

 

Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, dass der Träger Kinderland gGmbH mit seinen Einrichtungen an der Isselstr. und Nienbergstr in der Umgebung des Thiebergs überproportional vertreten ist.

 

 

 

 

Ziffer

Kita

Anschrift

Träger

Anzahl der Kinder

Entfernung zur   

Hünenborgstr. 97    

1

Janusz-Korczak-Kindergarten

Wadelheimer Chaussee 195

JFD

40 (+25*)

2,0 km

2

Kinderland

Isselstr.

Isselstr. 12

Kinderland

75

1,2 km

3

Kinderland

Nienbergstr.

Nienbergstr. 79

Kinderland

75

0,9 km

4

St. Franziskus- Kindergarten

Frankenburgstr. 68

St. Dionysius

65

0,3 km

* die 3.Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten hat keine dauerhafte

Betriebserlaubnis

 

Inbesondere unter Berücksichtung der Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze, würde die Trägerschaft über weitere 60 Betreuungsplätze zu einer Dominanz in diesem Stadtteil führen. Die Kinderland gGmbH scheidet daher aus dem Trägerauswahlverfahren aus.

 

Die verbliebenen Bewerber die Arbeiterwohlfahrt und der Jugend- und Familiendienst wurden mit dem Kriterienkatalog abgeglichen. Die gesamte Auswertung ist als Anlage beigefügt.

 

Zu jedem Kriterium wurde die Kernaussage der Bewerber dargestellt. Bei der Vergabe der Punkte ergab sich die Schwierigkeit, dass teilweise Unterschiede zwischen den Bewerbern erkennbar sind, die sich wegen der mangelnden Differenzierung nicht darstellen lassen. Die Verwaltung hat dennoch die aus Ihrer Sicht bemerkenswerten Unterschiede aufgeführt, die Punktevergabe dann aber lediglich danach ausrichten können, ob das Kriterium grundsätzlich erfüllt ist.

 

Anzumerken ist, dass der Jugend- und Familiendienst sein Konzept deutlich umfangreicher und detaillierter schriftlich dargestellt hat. Die Arbeiterwohlfahrt verbleibt teilweise bei Standartformulierungen aus dem Kinderbildungsgesetz.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass

 

  • die Arbeiterwohlfahrt 30 Punkte und
  • der Jugend- und Familiendienst 29 Punkte

 

erzielt haben.

 

Der Trägervorschlag lautet daher: Arbeiterwohlfahrt