Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, der AWO Unterbezirk
Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr. 2-4, 45699 Herten, die Trägerschaft für
die neue Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431
Rheine, zu übertragen.
Begründung:
Für die neue
Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine, die
zum 1. August 2016 ihren Betrieb aufnehmen soll, ist der zukünftige Träger vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Aufgrund der
Interessenabfrage hatten sich
- die Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen)
- die Kinderland gGmbH
- und der Jugend- und Familiendienst Rheine.
um die Trägerschaft beworben.
Alle Träger haben umfangreiche Bewerbungsunterlagen eingereicht (vgl. Vorlage Nr. 080/15/1) und sich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.03.2015 persönlich vorgestellt.
In der gleichen Sitzung hat
der Jugendhilfeaussschuss beschlossen, für die Trägervergabe den als Anlage 1
zur Vorlage Nr. 080/15 beigefügten Kriterienkatalog heranzuziehen.
Nachfolgend
wurde dieser Kriterienkatalog auf die Bewerbungen angewandt.
Zuvor war jedoch
noch zu prüfen, ob das Merkmal der Trägervielfalt ausreichend gewürdigt wird. §5
SGB VIII „Wunsch- und Wahlrecht“ hat folgenden Inhalt:
(1) Die
Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten
verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der
Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
Schon bei der
Interessenabfrage sind die potentiellen Bewerber auf den Vorrang der
Trägervielfalt hingewiesen worden: „Die Trägervielfalt kann ein vorentscheidendes
Auswahlkriterium sein, wenn sie bezogen auf den Standort nicht mehr gegeben
sein sollte.“
Aus der
nachfolgenden Übersicht wird deutlich, dass der Träger Kinderland gGmbH mit
seinen Einrichtungen an der Isselstr. und Nienbergstr in der Umgebung des
Thiebergs überproportional vertreten ist.
Ziffer |
Kita |
Anschrift |
Träger |
Anzahl der Kinder |
Entfernung zur Hünenborgstr. 97 |
1 |
Janusz-Korczak-Kindergarten |
Wadelheimer
Chaussee 195 |
JFD |
40
(+25*) |
2,0
km |
2 |
Kinderland
Isselstr. |
Isselstr.
12 |
Kinderland |
75 |
1,2
km |
3 |
Kinderland Nienbergstr. |
Nienbergstr.
79 |
Kinderland |
75 |
0,9
km |
4 |
St.
Franziskus- Kindergarten |
Frankenburgstr.
68 |
St.
Dionysius |
65 |
0,3
km |
* die 3.Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten
hat keine dauerhafte
Betriebserlaubnis
Inbesondere
unter Berücksichtung der Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze, würde die
Trägerschaft über weitere 60 Betreuungsplätze zu einer Dominanz in diesem
Stadtteil führen. Die Kinderland gGmbH scheidet daher aus dem Trägerauswahlverfahren
aus.
Die verbliebenen Bewerber die Arbeiterwohlfahrt und der Jugend- und Familiendienst wurden mit dem Kriterienkatalog abgeglichen. Die gesamte Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Zu jedem Kriterium wurde die Kernaussage der Bewerber dargestellt. Bei der Vergabe der Punkte ergab sich die Schwierigkeit, dass teilweise Unterschiede zwischen den Bewerbern erkennbar sind, die sich wegen der mangelnden Differenzierung nicht darstellen lassen. Die Verwaltung hat dennoch die aus Ihrer Sicht bemerkenswerten Unterschiede aufgeführt, die Punktevergabe dann aber lediglich danach ausrichten können, ob das Kriterium grundsätzlich erfüllt ist.
Anzumerken ist, dass der Jugend- und Familiendienst sein Konzept deutlich umfangreicher und detaillierter schriftlich dargestellt hat. Die Arbeiterwohlfahrt verbleibt teilweise bei Standartformulierungen aus dem Kinderbildungsgesetz.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass
- die Arbeiterwohlfahrt 30 Punkte
und
- der Jugend- und Familiendienst 29
Punkte
erzielt haben.
Der Trägervorschlag lautet daher: Arbeiterwohlfahrt