Betreff
Obergrenzenregelung im Bereich der offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2015/16
Vorlage
157/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Schulausschuss beschließt die folgende Regelung der Obergrenze für die Aufnahme in den offenen Ganztag an den Rheiner Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/16:

 

Name der Schule

 Obergrenze ab dem Schuljahr 2015/16

Annetteschule

84

Bodelschwinghschule

75

Edith-Stein-Schule

75

Franziskusschule Mesum

50

Gertrudenschule

60

Johanneschule Eschendorf

83

Johannesschule Mesum

75

Ludgerusschule Schotthock

120

Marienschule Hauenhorst

50

Michaelschule

120

Paul-Gerhardt-Schule

52

Südeschschule

53

Gesamt

897

 

 

 

2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, den Eigenanteil der Stadt Rheine für die Betreuung von Schüler/innen im offenen Ganztag weiterhin auf 650,00 € festzusetzen.


Begründung:

 

Der Schulausschuss der Stadt Rheine hat mit Beschluss vom 29.03.2012 die Obergrenze für die Anzahl der Betreuungsplätze im Bereich der Offenen Ganztagsschule im Rahmen des Dreijahresplanes (Schuljahr 2012/13 – 2014/15) auf 780 Schüler/innen festgelegt. Die Festlegung erfolgte dabei auf Grundlage einer durchgeführten Bedarfs- und Machbarkeitsabfrage an den einzelnen Grundschulen.

 

Zuvor hatte der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2012 bereits die benötigten finanziellen Mittel bereitgestellt.

 

Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen, an denen jeweils mindestens eine Betreuungsform für die Schüler/innen angeboten wird.

An 12 der 14 Grundschulen werden außerunterrichtliche Angebote in Form des offenen Ganztages (OGS), teilweise mit einem zusätzlichen Betreuungsangebot, durchgeführt, während an den beiden übrigen Schulen (Canisiusschule und Kardinal-von-Galen-Schule) die Betreuung in Form der „Schule von acht bis eins“ stattfindet.

 

Die folgende Übersicht verschafft dabei einen Überblick, welche Betreuungsformen an welcher Schule ab dem kommenden Schuljahr 215/16 angeboten werden:

 

Schule

OGS

zusätzliche Betreuung*

Schule von acht bis eins

Annetteschule

X

 

 

Bodelschwinghschule

X

X

 

Canisiusschule

 

 

X

Edith-Stein-Schule

X

 

 

Franziskusschule Mesum

X

 

 

Gertrudenschule

X

X

 

Johannesschule Eschendorf

X

X

 

Johannesschule Mesum/Elte

X

X

 

Kardinal-von-Galen-Schule

 

 

X

Ludgerusschule Schotthock

X

 

 

Marienschule Hauenhorst

X

X

 

Michaelschule

X

 

 

Paul-Gerhardt-Schule

X

X

 

Südeschschule

X

X

 

* es wurde jeweils eine Gruppe der zusätzlichen Betreuung eingerichtet.

Eine Ausnahme stellt die Johannesschule Eschendorf dar, wo aufgrund der hohen Nachfrage zu Beginn des Schuljahres 2015/16 eine zweite Gruppe installiert wird.

 

 

Mit Datum vom 27.11.2013 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, dass jedes Kind auf Wunsch die Möglichkeit haben soll, einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag in Anspruch zu nehmen.

 

Daher wurde zunächst eine Elternumfrage initiiert, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf, aber auch den benötigten zeitlichen Umfang der Betreuung abschätzen zu können.

Über das Befragungsergebnis wurde in den Sitzungen des Schulausschusses sowie des Rates bereits ausführlich berichtet.

 

Als Folge der Elternbefragung wurde in einem ersten Schritt zu Beginn des Schuljahres 2014/15 an insgesamt fünf Grundschulen neben dem offenen Ganztag auch eine weitere Betreuungsform der sogenannten „zusätzlichen Betreuung“ eingerichtet. Die zusätzliche Betreuung entspricht inhaltlich und umfänglich der Betreuung in Form der „Schule von acht bis eins“.

 

Um aber auch den steigenden Bedarf und der Nachfrage an Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag gerecht werden zu können, wurde gleichzeitig an allen 12 OGS-Schulen geprüft, ob auch eine Aufstockung des jeweiligen OGS-Bereiches in Frage kommt und aufgrund der vorhandenen räumlichen und sächlichen Gegebenheiten auch ohne zusätzlichen investiven Mehraufwand umsetzbar ist.

 

An den Schulen, an denen ein entsprechender Bedarf vorhanden war und die örtlichen Gegebenheiten dieses zuließen, wurde der OGS-Bereich bedarfsgerecht aufgestockt.

Dies hatte zur Folge, dass die seinerzeit festgelegte Obergrenze von 780 Schüler/innen im Schuljahr 2014/15 tatsächlich um neun Schüler/innen überschritten wurde.

 

Dieser Vorgehensweise hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2014 zugestimmt und die dafür benötigten finanziellen Mittel wurden durch Ratsbeschluss vom 16.12.2014 bereitgestellt.

Die folgende Übersicht verschafft dabei einen Überblick, an welchen Schulen wie viele Schüler/innen im Schuljahr 2014/15 am offenen Ganztag teilgenommen haben:

 

Name der Schule

OGS-Kinder lt. Drei-Jahres-Plan

SJ 2012/13 bis 2014/15

Tatsächliche Aufnahmen 2014/15

Annetteschule

82

81

Bodelschwinghschule

83

75

Edith-Stein-Schule

62

67

Franziskusschule Mesum

50

32

Gertrudenschule

44

60

Johanneschule Eschendorf

80

80

Johannesschule Mesum

56

57

Ludgerusschule Schotthock

95

93

Marienschule Hauenhorst

33

51

Michaelschule

90

90

Paul-Gerhardt-Schule

52

50

Südeschschule

53

53

Gesamt

780

789

 

 

Aufgrund der in der Schullandschaft bestehenden Dynamik und der damit verbundenen Veränderungen, wurde das Auslaufen des aktuellen Drei-Jahres-Plans für den offenen Ganztag zum Anlass genommen, um seitens der Schulverwaltung Initiativgespräche mit den betroffenen Schulleitungen zu führen. Ziel war es, für jede einzelne OGS-Schule festzustellen, was das Maximum an Schüler/innen ist, die unter Berücksichtigung der räumlichen und sächlichen Gegebenheiten ohne zusätzlichen investiven Mehraufwand derzeit an der jeweiligen Schule betreut werden können.

 

Unter Berücksichtigung dieser mit den Schulleitungen einvernehmlich erzielten Gesprächergebnisse als auch unter Voraussetzung der Umsetzung der unabdingbar notwendigen baulichen Maßnahmen wie der Neuerrichtung eines weiteren mobilen Raumsystems für die Betreuung an der Michaelschule und dem Umbau der Hausmeisterwohnung an der Ludgerusschule Schotthock schlägt die Schulverwaltung ab dem Schuljahr 2015/16 folgende neue Obergrenzenregelung vor:

 

 

Name der Schule

Obergrenzenregelung ab dem Schuljahr 2015/16

Annetteschule

84

Bodelschwinghschule

75

Edith-Stein-Schule

75

Franziskusschule Mesum

50

Gertrudenschule

60

Johanneschule Eschendorf

83

Johannesschule Mesum

75

Ludgerusschule Schotthock

120

Marienschule Hauenhorst

50

Michaelschule

120

Paul-Gerhardt-Schule

52

Südeschschule

53

Gesamt

897

 

Ob die Obergrenze von 897 Plätzen tatsächlich auch erreicht werden wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Aktuell (08.05.2015) liegen bisher insgesamt 766 Anmeldungen für die offene Ganztagsbetreuung für das Schuljahr 2015/16 vor. Dieser Wert wird sich erfahrungsgemäß aber noch bis zu Schuljahresbeginn und letztlich bis zum Meldungsstichtag (1. Tag nach den Herbstferien) erhöhen, da noch nicht alle Eltern entschieden haben, ob Ihr Kind eine Betreuung an der Schule erfahren soll oder nicht.

 

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Betreuungsplätzen und damit zwangsläufig ebenfalls die Anzahl der Kinder im offenen Ganztag stetig gestiegen. Somit setzt die Festlegung der Obergrenze wie oben beschrieben ein deutliches Zeichen und zwar dahingehend, dass die Stadt Rheine hinsichtlich der Betreuungsplätze gut, dem tatsächlichen Bedarf entsprechend und die wirtschaftliche Gesamtsituation beachtend aufgestellt ist. Im Ergebnis kommt die Verwaltung damit auch dem politischen Antrag nach, wonach auf Wunsch jedes Kind die Möglichkeit haben soll, einen Betreuungsplatz zu erhalten.

 

Ohne zusätzliche baulich investive Maßnahmen werden ein weiterer Ausbau bzw. eine weitere Aufstockung der Betreuungsangebote an den Rheiner Grundschulen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich sein. Aus diesem Grund wird auch darauf verzichtet, die Obergrenzenregelung wie bisher zu befristen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Betreuung im offenen Ganztag ist dreigeteilt. So werden neben Landeszuschüssen und dem Eigenanteil der Stadt Rheine auch die Eltern in Form von Elternbeiträgen an den Kosten beteiligt. Was dies im Einzelnen bedeutet, kann den folgenden Ausführungen entnommen werden:

 

Landeszuschuss und Elternbeitrag:

Ab dem 01.08.2015 gewährt das Land NRW pro Kind im offenen Ganztag eine Förderung in Höhe von 965,00 € (bisher 950,00 €) pro Schuljahr.

Ab dem 01.08.2016 erhöht sich dieser Fördersatz um 1,5 % auf dann 980,00 € pro Schuljahr und Kind.

Daneben haben sich auch die Eltern/Erziehungsberechtigten je nach Höhe der Einkünfte in Form von Elternbeiträgen bis zu einem Höchstbetrag von 170,00 €/Monat an den Kosten zu beteiligen.

Im Schuljahr 2013/14 fielen dabei durchschnittliche Elternbeiträge in Höhe von etwa 335,00 € pro Schüler/in und Schuljahr an. Durch die Neuregelung der Elternbeitragsstaffelung im Zuge der Elternbeitragssatzung die zum 01.08.2015 in Kraft tritt, wird nun künftig mit durchschnittlichen Elternbeiträgen in Höhe von etwa 385,00 € pro Schüler/in und Schuljahr gerechnet.

 

Eigenanteil der Stadt Rheine:

Gemäß des Erlasses der Landesregierung über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.12.2010 (Bass 12 – 63 Nr. 2) hat der jeweilige Schulträger ab dem 01.08.2015 pro Schüler/in und Schuljahr im offenen Ganztag einen pflichtigen Eigenanteil in Höhe von mindestens 422,00 € (bisher 416,00 €) zu erbringen. Dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2016 um 1,5 %, so dass ab diesem Zeitpunkt ein pflichtiger Eigenanteil in Höhe von mindestens 428,00 € zu erbringen ist.

 

Bereits mit Ratsbeschluss vom 27.03.2012 hat der Rat der Stadt Rheine den Eigenanteil auf 650,00 € pro Kind und Schuljahr im offenen Ganztag festgesetzt.

Um den derzeitigen Standard in der Ganztagsbetreuung weiterhin halten zu können, empfiehlt die Schulverwaltung, den Eigenanteil in entsprechender Höhe beizubehalten.

Bei einer Schülerzahl von 780 Kindern in der Betreuung ergibt dies auf den Eigenanteil der Stadt Rheine gesehen einen Betrag von 507.000,00 €.

Durch die Aufstockung auf 897 Plätze und unter der Voraussetzung, dass sämtliche Plätze auch in Anspruch genommen werden, ergibt dies künftig einen maximalen städtischen Eigenanteil in Höhe von 583.050,00 €.

 

Sowohl die erzielten Einnahmen durch die Landesförderung und den Elternbeiträgen als auch der Eigenanteil der Stadt Rheine werden komplett für die Betreuung der Kinder im offenen Ganztag eingesetzt und an die entsprechenden Träger und Kooperationspartner je nach erbrachter Leistung ausgezahlt.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2016 bedeutet dies, dass bei erreichen der Obergrenze von 897 Schüler/innen im Bereich der offenen Ganztagsschule insgesamt Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 1.799.606,25 € entstehen, dem voraussichtliche Einnahmen in Höhe von 1.216.556,25 € gegenüberstehen.

Die benötigten Mittel werden in den Gesprächen zur Haushaltsplanberatung 2016 mit angemeldet.

 

Ob und inwieweit die ab dem Schuljahr 2015/16 neu festgelegte Obergrenze von 897 OGS-Plätzen tatsächlich erreicht und damit die aktuelle noch geltende Obergrenze von 780 bzw. 789 Schüler/innen überschritten werden wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Aktuell (mit Stand 08.05.15) liegt die Anmeldezahl bei 766 Schüler/innen. Da die Eltern ihr Kind jedoch noch bis zum Stichtag „1. Tag nach den Herbstferien“ für den offenen Ganztag anmelden können, ist abschließend dieser Zeitpunkt abzuwarten. Erst danach kann prognostiziert werden, welche zusätzlichen Kosten für das Haushaltsjahr 2015 (5/12) auf die Stadt Rheine (städtischer Anteil) zukommen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eventuell entstehende Mehrkosten aus Mitteln des Produkt- oder Fachbereiches gedeckt werden können.