Betreff
Vertretung der Stadt Rheine in der außerordentichen Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Vorlage
168/15
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet Frau Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin der Stadt Rheine zur Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 05./06.10.2015 in Ettlingen (LK Karlsruhe) und bevollmächtigt sie, die 3 Stimmrechte zur Wahrung der Mitgliedschaftsrechte für die Stadt Rheine dort auszuüben.

 

 

Alternativ:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 2 GO und § 113 GO folgende Vertreter/innen der Stadt Rheine zur Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 05./06.10.2015 in Ettlingen (LK Karlsruhe):

 

 

                     BM Dr. Angelika Kordfelder

 

 

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                              ___________________________________

 


Begründung:

 

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – hat mit Schreiben vom 08.04.2015 seine Mitglieder zur Delegiertenversammlung am 05./06.10.2015 nach Ettlingen (LK Karlsruhe) eingeladen. Das Programm für diese Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Delegiertenversammlung ist erforderlich, weil die dreijährige Mandatsperiode der Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums der Deutschen Sektion des RGRE abläuft und somit Neuwahlen anstehen.

 

Die Stadt Rheine kann als ordentliches Mitglied des RGRE 3 Delegierte entsenden, die je 1 Stimme haben.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Entsendung der Delegierten zu verzichten und die der Stadt Rheine zustehenden 3 Stimmen auf bis zu einer/einen Vertreter/in zu übertragen.

 

In der Vergangenheit wurde Herrn Günter Thum, der Mitglied des Präsidiums des RGRE war bzw. Frau Dr. Angelika Kordfelder, die Mitglied des Hauptausschusses des RGRE war und zz. auch noch ist, das Stimmrecht der Stadt u. a. auch aus finanziellen Gründen durch den Rat übertragen. Frau Dr. Kordfelder nimmt aufgrund ihres RGRE-Mandats ohnehin an der Delegiertenversammlung teil.

 

Alternativ ist im Beschlussvorschlag aber auch die Entsendung von 3 Delegierten vorgesehen. Die Bestellung erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 2 GO und § 113 GO. Demnach muss der Rat einen einheitlichen Wahlvorschlag einstimmig beschließen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare Niemeyer) über entsprechende Listenvorschläge in einem Wahlgang abstimmen.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Bestellung mehrerer Vertreter die Bürgermeisterin oder ein/e von ihr vorzuschlagende/r Bedienstete/r der Verwaltung dazu gehört.

 

Die Anmeldung hat spätestens bis zum 31. Juli 2015 zu erfolgen.


Anlage:

 

Programm der RGRE-Delegiertenversammlung