Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluß der Firma "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH" für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
188/15
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Angelika Kordfelder wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH , Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Jahresabschluss 2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 106.583,86 €, wird in der vorgelegten, vom Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.

b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.259,31 € soll durch Entnahme aus der zweckgebunden Rücklage ausgeglichen werden.

c) Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Zu 1)

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Entlastung von Frau Dr. Kordfelder als Aufsichtsratsmitglied nicht durch sie als Gesellschaftervertreter möglich ist. Hierüber muß deshalb ein gesonderter Beschluss durch ihren persönlichen Stellvertreter gefasst werden.

 

zu 2a)

Der Jahresabschluss 2014 der Firma „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung erstellt und vom o.g. Wirtschaftprüfer geprüft, der den Bestätigungsvermerk auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.

 

Zu 2b)

Der vorgelegte Jahresabschluss 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.082,48 € ab. Der Jahresfehlbetragsoll der zweckgebundenen Rücklage entnommen werden. Die Rücklage vermindert sich dadurch von 54.979,83  € auf  41.720,52 €. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 € beträgt das nominelle Kapital der Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit 67.285,11 €.

 

zu 2c)

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06.06.2014 gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Deckung des Jahresfehlbetrage beraten und mit den gleichen Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Entscheidung verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Allgemeiner Hinweis

Der Jahresabschluss beinhaltet gem. §108 Absatz 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert die Gesamtvergütungen der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

 

Die hierzu erforderliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde durch Vertrag vom 12. Januar 2015 des Notars Karl W. Hennewig, Rheine (UR-Nr. 8/2015) vorgenommen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Unternehmensdaten

Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung