Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr.
Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte
Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Angelika Kordfelder
wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH , Frau Dr. Angelika
Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Jahresabschluss 2014, abschließend
mit einer Bilanzsumme von 106.583,86 €, wird in der vorgelegten, vom
Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.
b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe
von 13.259,31 € soll durch Entnahme aus der zweckgebunden
Rücklage ausgeglichen werden.
c) Der
Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1)
Für
die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt. Hierbei ist zu beachten,
dass eine Entlastung
von Frau Dr. Kordfelder als Aufsichtsratsmitglied nicht durch sie als
Gesellschaftervertreter möglich ist. Hierüber muß deshalb ein gesonderter
Beschluss durch ihren persönlichen Stellvertreter gefasst werden.
zu
2a)
Der Jahresabschluss 2014 der Firma „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung
erstellt und vom o.g. Wirtschaftprüfer geprüft, der den Bestätigungsvermerk
auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.
Zu
2b)
Der vorgelegte Jahresabschluss 2014 schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.082,48 € ab. Der Jahresfehlbetragsoll der
zweckgebundenen Rücklage entnommen werden. Die Rücklage vermindert sich
dadurch von 54.979,83 € auf 41.720,52 €. Unter Berücksichtigung des
gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 € beträgt das nominelle Kapital der
Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit 67.285,11 €.
zu
2c)
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung
unterliegen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06.06.2014 gem. §
17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag zur Deckung des Jahresfehlbetrage beraten und mit den gleichen
Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Entscheidung
verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Allgemeiner Hinweis
Der
Jahresabschluss beinhaltet gem. §108 Absatz 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert die
Gesamtvergütungen der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Die hierzu
erforderliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde durch Vertrag vom 12.
Januar 2015 des Notars Karl W. Hennewig, Rheine (UR-Nr. 8/2015) vorgenommen.
Anlagen:
Anlage 1: Unternehmensdaten
Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung