Betreff
Masterplan 100% Klimaschutz – Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement
Vorlage
206/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Klimaschutzrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Fortführung des „Masterplan 100% Klimaschutz“ und bestätigt die damit einhergehende Zielvorgabe für das Jahr 2050. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Leitstelle Klimaschutz mit der Antragstellung des Anschlussvorhabens: Masterplanmanagement beim Projektträger Jülich sowie mit der Weiterentwicklung, Umsetzung und Verstetigung des Klimaschutzprozesses in der Stadt Rheine.

 

Die Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplanverfahren für das Haushaltsjahr 2016.


Begründung:

 

Mit dem Beschluss zur Bewerbung zum Fördervorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Rheine die ambitionierten Ziele aus dem Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept (IKKK) weiter fortgeschrieben und um die Ziele des „Masterplan 100% Klimaschutz“ bis zum Jahr 2050 ergänzt. Als eine von bundesweit nur 19 Masterplankommunen nimmt die Stadt Rheine somit eine Vorbildfunktion für andere Kommunen ein, welche mit der Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten befasst sind. Der Förderzeitraum des „Masterplan 100% Klimaschutz“ endet für die Stadt Rheine am 30.04.2016.

Auf dem Klimagipfel der Masterplan-Region Steinfurt-Osnabrück-Rheine am 12. März 2015 verkündete Herr Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, den Beschluss des Ministeriums die Masterplankommunen 2 weitere Jahre zu fördern. Unter dem Titel „Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement (MPK2012)“ soll so allen 19 Masterplankommunen die Möglichkeit gegeben werden die angestoßenen Prozesse und Strukturen innerhalb der Stadt fortzuschreiben und den Verstetigungsprozess weiter zu entwickeln.  

 

Im Rahmen des „Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement (MPK2012)“ sind folgende Leistungen zuwendungsfähig:

 

-      Personal- und Sachausgaben für das Masterplanmanagement maximal bis zum Stellenumfang des geförderten Erstvorhabens in seiner Umsetzungsphase (Phase 2)

-      Ausgaben für Dienstreisen zur Vernetzung und zum Austausch mit anderen Masterplan-Kommunen und zur Unterstützung der MPK 2016 und

-      Sachausgaben für Maßnahmen zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Prozesse im Umfang von maximal 20.000€.

 

In der Regel erfolgt die Förderung eines Anschlussvorhabens Masterplanmanagement durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 24. Monate.

 

Für die Stadt Rheine bedeutet dieses die Förderung der Stelle des Klimaschutzmanagers / Produktverantwortlichen Klimaschutz bei der Stadtverwaltung sowie dessen Sachausgaben, Reisekosten und weitere Sachausgaben für Maßnahmen im Bereich des zivilgesellschaftlichen Prozesses bis maximal 20.000€. Auf Grundlage der derzeitigen Förderung (Phase 2) setzt die Leitstelle Klimaschutz folgende Kostenschätzung an:

 

Leistung

(für 24 Monate)

Förderfähige    Kosten (100%)

Eigenmittel     Stadt Rheine

(60 %)

Zuwendung     Bundesministerium

(40%)

Personalkosten + Sachmittel

140.000€

84.000€

56.000€

Reisekosten

5.000€

3.000€

2.000€

Maßnahme             Zivilgesellschaftlicher Prozess

20.000€

12.000€

8.000€

Gesamt

165.000€

99.000€

66.000€

 

Die Eigenmittel der Stadt Rheine können aus dem Budget des Produktes 58 – Klimaschutz der Stadt Rheine bereitgestellt werden. Die detaillierte Aufstellung der Personal- und Personalnebenkosten erfolgt in der Antragsstellung unter Berücksichtigung der Entwicklung des TVÖD. 

 

Antragsstellung

 

Die Leitstelle Klimaschutz Rheine beabsichtigt, entsprechend dem Merkblatt zur Förderung von Masterplan-Kommunen, den Förderantrag fristgerecht und vollständig einzureichen.

 

Der Projektantrag sollte 6 bis 12 Monate vor dem Ende des Erstvorhabens eingereicht werden, um einen nahtlosen Anschluss sicherzustellen. Er muss folgende Bestandteile enthalten:

 

-      Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, inklusive:

-      einer Beschreibung der im Erstvorhaben eingeleiteten grundlegenden Veränderungen der Rolle des Klimaschutzes in der Kommune, –

-      einer Beschreibung, wie der Masterplan-Prozess in der Kommune im Anschluss an die Förderung verstetigt werden soll,

-      Darstellung erster konkreter Ansätze und Zielrichtungen der Ausweitung des zivilgesellschaftlichen Prozesses in der Umsetzungsphase,

-      der weiteren Vernetzung mit Kommunen und Ausstrahlungswirkung in der Region (und ggf. darüber hinaus),

-      der Darstellung besonderer Stärken für die Vermittlung an die MPK 2016

 

 

Ziele des Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement (MPK2012)

 

Die Leitstelle Klimaschutz will mit dem Anschlussvorhaben eine Stärkung der Identität der Stadt Rheine als Masterplan-Kommune und die Verstetigung der etablierten Prozesse (Klimaschutzmanagement, Klimaschutzrat) forcieren. Durch die Förderung kann der Verstetigungsprozess „Klimaschutz 2016+“ weiter gestützt und das kommunale Klimaschutzmanagement fortgeschrieben werden. 


Anlagen: