Betreff
Trägerentscheidung für die neue Kindertageseinrichtung "Thieberg"
Vorlage
207/15
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Chaussee 195, 48432 Rheine, die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine, zu übertragen.

 

 

 


Begründung:

 

Für die neue Kindertageseinrichtung „Thieberg“ an der Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine, die zum 1. August 2016 ihren Betrieb aufnehmen soll, ist der zukünftige Träger vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Aufgrund der Interessenabfrage hatten sich

 

  • die Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen)

 

  • die Kinderland gGmbH

 

  • und der Jugend- und Familiendienst

 

um die Trägerschaft beworben.

 

Alle Träger haben umfangreiche Bewerbungsunterlagen eingereicht (vgl. Vorlage Nr. 080/15/1) und sich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.03.2015 persönlich vorgestellt.

 

Mit der Vorlage Nr. 153/15 hatte die Verwaltung u.a. vorgeschlagen, die Bewerbung der Kinderland gGmbH nicht zu berücksichtigen. Diesem Vorschlag ist der Jugendhilfeausschuss nicht gefolgt und hat vielmehr beschlossen:

 

1.   Die Kinderland gGmbH wird in das Trägerauswahlverfahren "Thieberg" einbezogen und bewertet.

 

2.   Der Kriterienkatalog wird um das Kriterium "Trägervielfalt" unter Berücksichtigung der im Jugendamtsbezirk Rheine vorhandenen Plätze eines Trägers ergänzt und mit einem Gewicht von "drei" versehen.

 

3.   Innerhalb der Kriterien wird die Differenzierung zugelassen mit folgenden Bewertungsmöglichkeiten:

0 Punkte      (das Kriterium wurde nicht erfüllt)

1 Punkt        (das Kriterium wurde teilweise erfüllt)

2 Punkte      (das Kriterium wurde voll erfüllt).

Anschließend erfolgt eine Multiplikation mit dem für das Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor.

 

Mit dieser Vorlage wurde der Beschluss umgesetzt. Hierzu wird auf die ausführliche Anlage verwiesen. In der Anlage sind die von der Höchstpunktzahl abweichenden Bewertungen farbig unterlegt.

 

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass

 

  • die Arbeiterwohlfahrt 62 Punkte,
  • die Kinderland gGmbH 61 Punkte und
  • der Jugend- und Familiendienst 63 Punkte

 

erzielt haben.

 

Der Trägervorschlag lautet daher: Jugend- und Familiendienst.