Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix
für die Vergabe der Trägerschaft der zusätzlichen Kindertageseinrichtung in der
alten Josefschule in Rheine-Mesum heranzuziehen.
Falls
nach Anwendung der Bewertungsmatrix zwei oder mehr Träger gemeinsam an erster
Stelle liegen, wird die endgültige Trägerauswahl von einem finanziellen
Eigenanteil des Trägers an den Einrichtungskosten abhängig gemacht.
Begründung:
Zum zeitlichen Ablauf:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 11.09.2014 beschlossen, in Rheine-Mesum eine vierte Kindertageseinrichtung zu schaffen (vgl. Vorlage Nr. 346/14).
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten daran gearbeitet, die Voraussetzungen für eine Kindertageseinrichtung mit 2 x der Gruppenform I in der alten Josefschule an der Schulstr. in Rheine-Mesum zu schaffen.
Am 2. Juni 2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die alte Josefschule an einen Investor zu verkaufen. Der Investor will rechtzeitig zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 die baulichen Voraussetzungen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung schaffen.
Für diese zusätzliche Kindertageseinrichtung ist ein Träger zu bestimmen. Dieser Träger sollte bis zu den Anmeldetagen im November 2015 feststehen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine zeitnahe Ausschreibung notwendig. In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Sept. 2015 müsste dann die Vorstellung der Bewerber erfolgen.
Zum Verfahren:
Das aktuelle Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtung „Thieberg“ soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine übernimmt den
gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“.
Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht
vorgesehen.
- Für die notwendige Erstausstattung
der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese
errechnet sich aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr
2007 zzgl. Inflationsausgleich (ca. 122 T€ incl. Mwst.). Die
Förderpauschale bedarf aber noch der Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für
den U3-Ausbau zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu
nehmen.
ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen für
den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und
deren Familien
2.4 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.5 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2.6 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten
2.7 Angemessene Betreuung während der Ferien- und
Schließungszeiten
2.8 Bedarfsgerechtes Angebot zur
Mittagsverpflegung
2.9 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.10 Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb
der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen
Ausführungsbestimmungen
2.11 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die
Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als
Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen. Falls
nach Anwendung der Bewertungsmatrix zwei oder mehr Träger gemeinsam an erster
Stelle liegen, wird die endgültige Trägerauswahl von einem finanziellen
Eigenanteil des Trägers an den Einrichtungskosten abhängig gemacht.