Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2019/20.
Begründung:
1. Bedarfsfeststellung
für Ü3- Kinder
Bereits im
laufenden Kindergartenjahr 2015/16 sind von den 37 Kindertageseinrichtungen 31
überbelegt. Insgesamt sind 123 Ü3-Plätze durch Überbelegung geschaffen worden,
um den Rechtsanspruch sicherstellen zu können. Die notwendige Flexibilität,
unterjährig auf weitere Betreuungsbedarfe reagieren zu können, ist jetzt
vollkommen ausgeschöpft.
Für die
Kinder im Alter von 3 Jahren bis Einschulung (Ü3- Kinder) fehlen trotz der
konservativen Bedarfsberechnung von 97,5% zum nächsten Kindergartenjahr 2016/17
114 Plätze.
Im
Planungsbezirk rechts der Ems ist die Situation prekär. Hier hat die Jugendhilfeplanung
keine Handlungsalternativen! Seit 2013 ist die Jugendhilfeplanung gemeinsam mit
dem Fachbereich 5-Planen und Bauen- mit Nachdruck dabei, eine passende Fläche
für den Bau einer neuen Einrichtung zu finden.
Bei einer sehr optimistischen Einschätzung ist eine Realisierung einer
zusätzlichen Kita frühestens zum Sommer 2017 möglich. Falls sich abzeichnet, dass diese Lösung
sich nicht realisiert lässt, muss frühzeitig darüber nachgedacht werden, ein
mobiles Raumsystem als Zwischenlösung zu installieren.
Auch in den
kommenden Jahren wird die Jugendhilfeplanung nicht umhin kommen, mit
Überbelegungen in den Gruppen zu arbeiten.
Zusätzlich
müssen aller Voraussicht nach die U3-Plätze, deren Zweckbindung wegfällt, mit
Ü3-Kindern belegt werden. Auch die vorhandenen Provisorien müssen in den
nächsten Jahren bestehen bleiben, um den Rechtanspruch sicherstellen zu können.
Im Planungsbezirk links der Ems und im Südraum, in denen jeweils eine neue Einrichtung gebaut wird, im Bereich links der Ems (Thieberg) und im Südraum (Mesum), die zum 01.08.2016 voraussichtlich ihren Betrieb aufnehmen, hat hier die Jugendhilfeplanung einen Handlungsspielraum geschaffen.
Da in diesen
beiden Planungsbezirken zukünftige Baugebiete verortet sind, geht die Planung
hier von steigenden Kinderzahlen aus.
Wenn die
geplanten Einrichtungen in den Planungsbezirken links der Ems und im Südraum
zum 01.08.2016 ihren Betrieb aufnehmen, Einrichtungen/Gruppen überbelegt werden
und die Provisorien bestehen bleiben, können alle Kinder im Ü3-Bereich versorgt
werden. Hierbei kann eine wohnortnahe Versorgung jedoch nicht gewährleistet
werden.
In dem vorliegenden Bericht wurde daher auf einen umfassenden Ausbau für die U3-Kinder verzichtet und stattdessen dem Kita-Ausbau für die Ü3-Kinder Vorrang eingeräumt.
2. Bedarfsfeststellung
für U3-Kinder
In der
Vergangenheit ist man bundesweit von einer Versorgungsquote von 35% bei den
U3-Kinder (0<3 Jahre) ausgegangen. Das bedeutete, dass von 100% (alle Kinder
im Alter von 0<3 Jahre) nur 35% einen U3- Platz haben möchten. Diese 35%
wurden dann noch einmal so aufgeteilt, dass 70% (theoretisch) eine Kindertageseinrichtung
und 30% die Tagespflege besuchen.
Diese starre
Betrachtung führte dazu, fehlende Plätze in der Kindertagespflege ausgewiesen
wurden, die in der Praxis nie gefehlt haben.
Mit der
vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung wird für den U3-Bereich erstmals der
konkrete Bedarf an U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt. Dabei
stellt sich die Versorgung der unter dreijährigen ähnlich, wie bei den
Ü3-Kindern dar.
Im Planungsbezirk rechts der Ems ist das
Angebot weit unter dem angemeldeten Bedarf. Erst mit dem Bau einer weiteren Kindertageseinrichtung
im Planungsbezirk rechts der Ems entspannt sich der Fehlbedarf, auch wenn immer
noch eine Versorgungslücke bestehen bleibt. Im Vergleich zum Planungsbezirk
links der Ems und Südraum hat der Planungsbezirk rechts der Ems die geringste
Versorgungsquote.
Im Planungsbezirk links der Ems werden mit dem
Bau der neuen Kita „Thieberg“ 12 U3-Plätze geschaffen. Damit sieht die
Versorgungsquote in diesem Planungsbezirk sehr gut aus. Angesichts der
angelaufenen und zukünftigen Baugebiete geht die Jugendhilfeplanung von einem
steigenden Bedarf aus.
Auch im Planungsbezirk Südraum wird deutlich,
dass der Bau der neuen Kindertageseinrichtung in Mesum eine folgerichtige
Entscheidung ist, wenn man bedenkt, dass aller Voraussicht im Baugebiet
Mesum-Nord Teil III bereits Mitte 2016 die ersten Bautätigkeiten beginnen.
Insgesamt
kann für die Stadt Rheine festhalten, dass nicht alle Wünsche der Eltern nach
einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erfüllt werden können. Mit
dem 2. Baustein der frühkindlichen Betreuung, der Kindertagespflege, geht die
Jugendhilfeplanung davon aus, dass auch zukünftig alle Rechtsansprüche auf einen
Betreuungsplatz gesichert werden können.
Detaillierte Informationen, zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine, sind dem Bericht zu entnehmen.