Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2019/20
Vorlage
211/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2019/20.

 


Begründung:

 

1.      Bedarfsfeststellung für Ü3- Kinder

 

Bereits im laufenden Kindergartenjahr 2015/16 sind von den 37 Kindertageseinrichtungen 31 überbelegt. Insgesamt sind 123 Ü3-Plätze durch Überbelegung geschaffen worden, um den Rechtsanspruch sicherstellen zu können. Die notwendige Flexibilität, unterjährig auf weitere Betreuungsbedarfe reagieren zu können, ist jetzt vollkommen ausgeschöpft.

 

Für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis Einschulung (Ü3- Kinder) fehlen trotz der konservativen Bedarfsberechnung von 97,5% zum nächsten Kindergartenjahr 2016/17 114 Plätze.

 

Im Planungsbezirk rechts der Ems ist die Situation prekär. Hier hat die Jugendhilfeplanung keine Handlungsalternativen! Seit 2013 ist die Jugendhilfeplanung gemeinsam mit dem Fachbereich 5-Planen und Bauen- mit Nachdruck dabei, eine passende Fläche für den Bau einer neuen Einrichtung zu finden.

 

Bei einer sehr optimistischen Einschätzung ist eine Realisierung einer zusätzlichen Kita frühestens zum Sommer 2017 möglich. Falls sich abzeichnet, dass diese Lösung sich nicht realisiert lässt, muss frühzeitig darüber nachgedacht werden, ein mobiles Raumsystem als Zwischenlösung zu installieren.

Auch in den kommenden Jahren wird die Jugendhilfeplanung nicht umhin kommen, mit Überbelegungen in den Gruppen zu arbeiten.

Zusätzlich müssen aller Voraussicht nach die U3-Plätze, deren Zweckbindung wegfällt, mit Ü3-Kindern belegt werden. Auch die vorhandenen Provisorien müssen in den nächsten Jahren bestehen bleiben, um den Rechtanspruch sicherstellen zu können.

 

Im Planungsbezirk links der Ems und im Südraum, in denen jeweils eine neue Einrichtung gebaut wird, im Bereich links der Ems (Thieberg) und im Südraum (Mesum), die zum 01.08.2016 voraussichtlich ihren Betrieb aufnehmen, hat hier die Jugendhilfeplanung einen Handlungsspielraum geschaffen.

Da in diesen beiden Planungsbezirken zukünftige Baugebiete verortet sind, geht die Planung hier von steigenden Kinderzahlen aus.

 

Wenn die geplanten Einrichtungen in den Planungsbezirken links der Ems und im Südraum zum 01.08.2016 ihren Betrieb aufnehmen, Einrichtungen/Gruppen überbelegt werden und die Provisorien bestehen bleiben, können alle Kinder im Ü3-Bereich versorgt werden. Hierbei kann eine wohnortnahe Versorgung jedoch nicht gewährleistet werden.

 

In dem vorliegenden Bericht wurde daher auf einen umfassenden Ausbau für die U3-Kinder verzichtet und stattdessen dem Kita-Ausbau für die Ü3-Kinder Vorrang eingeräumt.

 

 

 

2.      Bedarfsfeststellung für U3-Kinder

 

In der Vergangenheit ist man bundesweit von einer Versorgungsquote von 35% bei den U3-Kinder (0<3 Jahre) ausgegangen. Das bedeutete, dass von 100% (alle Kinder im Alter von 0<3 Jahre) nur 35% einen U3- Platz haben möchten. Diese 35% wurden dann noch einmal so aufgeteilt, dass 70% (theoretisch) eine Kindertageseinrichtung und 30% die Tagespflege besuchen.

Diese starre Betrachtung führte dazu, fehlende Plätze in der Kindertagespflege ausgewiesen wurden, die in der Praxis nie gefehlt haben.

 

Mit der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung wird für den U3-Bereich erstmals der konkrete Bedarf an U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt. Dabei stellt sich die Versorgung der unter dreijährigen ähnlich, wie bei den Ü3-Kindern dar.

 

Im Planungsbezirk rechts der Ems ist das Angebot weit unter dem angemeldeten Bedarf. Erst mit dem Bau einer weiteren Kindertageseinrichtung im Planungsbezirk rechts der Ems entspannt sich der Fehlbedarf, auch wenn immer noch eine Versorgungslücke bestehen bleibt. Im Vergleich zum Planungsbezirk links der Ems und Südraum hat der Planungsbezirk rechts der Ems die geringste Versorgungsquote.

 

Im Planungsbezirk links der Ems werden mit dem Bau der neuen Kita „Thieberg“ 12 U3-Plätze geschaffen. Damit sieht die Versorgungsquote in diesem Planungsbezirk sehr gut aus. Angesichts der angelaufenen und zukünftigen Baugebiete geht die Jugendhilfeplanung von einem steigenden Bedarf aus.

 

Auch im Planungsbezirk Südraum wird deutlich, dass der Bau der neuen Kindertageseinrichtung in Mesum eine folgerichtige Entscheidung ist, wenn man bedenkt, dass aller Voraussicht im Baugebiet Mesum-Nord Teil III bereits Mitte 2016 die ersten Bautätigkeiten beginnen.

 

Insgesamt kann für die Stadt Rheine festhalten, dass nicht alle Wünsche der Eltern nach einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erfüllt werden können. Mit dem 2. Baustein der frühkindlichen Betreuung, der Kindertagespflege, geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass auch zukünftig alle Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz gesichert werden können.

 

 

Detaillierte Informationen, zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine, sind dem Bericht zu entnehmen.