Betreff
Verteilung / Verwendung des Belastungsausgleiches "Inklusion" für die Ausstattung der GL-Schulen
Vorlage
225/15
Aktenzeichen
FB 1/10-te
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Im Haushaltsjahr 2015 erhalten die GL-Grundschulen (Michaelschule, Annetteschule, Marienschule Hauenhorst, Gertrudenschule, Südeschschule) sowie die weiterführenden GL-Schulen (Sekundarschule Rheine Stadt, Sekundarschule am Hassenbrock, Euregio Gesamtschule, Kopernikus-Gymnasium) jeweils einen Sockelbetrag. Dieser Sockelbetrag wird je GL-Grundschule auf 4.000,00 € und je weiterführende GL-Schule auf 6.000,00 € festgesetzt. Zusätzlich wird ein förderschülerabhängiger Zuschussbetrag von 600,00 € je Förderschüler/in im laufenden Bestand und von 1.200,00 € je „neuem“ Förderschüler“ gewährt. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Förderschulkinder zum Stichtag 15.09.2015.


Begründung:

 

Auf Grund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 9. Juli 2014 (GV.NRW. S. 404, im Weiteren: Leistungsgesetz) gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ab dem Schuljahr 2014/2015 einen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 5. November 2013.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 23. Dezember 2014 den Anteil der Stadt Rheine am Belastungsausgleich gemäß § 1 Absatz 4 Leistungsgesetz für das Schuljahr 2014/2015 auf 122.556,68 € festgesetzt.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wird gem. § 20 Abs. 5 SchulG an folgenden Schulen Gemeinsames Lernen eingerichtet:

-      Michael-Grundschule

-      Annette-Grundschule

-      Marien-Grundschule Hauenhorst

-      Südesch-Grundschule

-      Gertruden-Grundschule

-      Sekundarschule Rheine Stadt (ab dem 01.08.2015: Nelson-Mandala-Schule, Sekundarschule der Stadt Rheine)

-      Sekundarschule am Hassenbrock

-      Euregio Gesamtschule

-      Kopernikus-Gymnasium

 

Mit den Leitungen dieser Schulen wurde vereinbart, dem Schulausschuss die Verwendung des Belastungsausgleiches für das Schuljahr 2014/2015 in Höhe von 122.556,68 € wie folgt vorzuschlagen:

 

Neben einem Sockelbetrag für die GL-Grundschulen i. H. v. 4.000,00 € (= 20.000,00 €) und für die weiterführenden GL-Schulen i. H. v. 6.000,00 € (= 24.000,00 €) wird ein förderschülerabhängiger Zuschussbetrag von 600,00 € je Förderschüler/in im laufenden Bestand und von 1.200,00 € je „neuem“ Förderschüler pauschal gewährt. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Förderschulkinderzahlen zum Stichtag 15.09. des Jahres. Die Verwendung erfolgt entsprechend der individuellen Ansprüche durch die jeweilige Schule selbst.

 

Eine Auflistung maßgeblicher baulicher Maßnahmen (z. B. Teilung von Klassenräumen, Schallschutzmaßnahmen) nebst einer entsprechenden Priorisierung konnte auf Grund fehlender Dringlichkeit nicht erstellt werden. Vielmehr sollen im jetzigen Einführungsjahr schulspezifisch und individuell inklusionsbedingte notwendige Ausstattungen und Einrichtungen vorgenommen und im Weiteren Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen gesammelt werden. Ggf. sind Mittel zukünftiger Belastungsausgleiche für weitere konkrete bauliche Maßnahmen zu verwenden.

 

Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel „Barrierefreiheit“ zunächst für die notwendige Errichtung von Rampenanlagen an der Annetteschule und Michaelschule eingesetzt werden sollen. Diese Mittelverwendung ist jedoch durch den zuständigen Fachausschuss (Sozialausschuss) gesondert zu beschließen.