Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Im
Haushaltsjahr 2015 erhalten die GL-Grundschulen (Michaelschule, Annetteschule,
Marienschule Hauenhorst, Gertrudenschule, Südeschschule) sowie die weiterführenden
GL-Schulen (Sekundarschule Rheine Stadt, Sekundarschule am Hassenbrock, Euregio
Gesamtschule, Kopernikus-Gymnasium) jeweils einen Sockelbetrag. Dieser
Sockelbetrag wird je GL-Grundschule auf 4.000,00 € und je weiterführende
GL-Schule auf 6.000,00 € festgesetzt. Zusätzlich wird ein förderschülerabhängiger
Zuschussbetrag von 600,00 € je Förderschüler/in im laufenden Bestand und von
1.200,00 € je „neuem“ Förderschüler“ gewährt. Die Verteilung der Mittel erfolgt
auf Grundlage der tatsächlichen Förderschulkinder zum Stichtag 15.09.2015.
Begründung:
Auf Grund des
Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom
9. Juli 2014 (GV.NRW. S. 404, im Weiteren: Leistungsgesetz) gewährt das Land
den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ab dem Schuljahr 2014/2015 einen
finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes vom 5. November 2013.
Das
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am
23. Dezember 2014 den Anteil der Stadt Rheine am Belastungsausgleich gemäß § 1
Absatz 4 Leistungsgesetz für das Schuljahr 2014/2015 auf 122.556,68 € festgesetzt.
Mit Beginn
des Schuljahres 2015/2016 wird gem. § 20 Abs. 5 SchulG an folgenden Schulen
Gemeinsames Lernen eingerichtet:
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Michael-Grundschule
-
Annette-Grundschule
-
Marien-Grundschule
Hauenhorst
-
Südesch-Grundschule
-
Gertruden-Grundschule
-
Sekundarschule
Rheine Stadt (ab dem 01.08.2015: Nelson-Mandala-Schule, Sekundarschule der
Stadt Rheine)
-
Sekundarschule
am Hassenbrock
-
Euregio
Gesamtschule
-
Kopernikus-Gymnasium
Mit den
Leitungen dieser Schulen wurde vereinbart, dem Schulausschuss die Verwendung
des Belastungsausgleiches für das Schuljahr 2014/2015 in Höhe von 122.556,68 €
wie folgt vorzuschlagen:
Neben einem
Sockelbetrag für die GL-Grundschulen i. H. v. 4.000,00 € (= 20.000,00 €) und
für die weiterführenden GL-Schulen i. H. v. 6.000,00 € (= 24.000,00 €) wird ein
förderschülerabhängiger Zuschussbetrag von 600,00 € je Förderschüler/in im
laufenden Bestand und von 1.200,00 € je „neuem“ Förderschüler pauschal gewährt.
Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Förderschulkinderzahlen
zum Stichtag 15.09. des Jahres. Die Verwendung erfolgt entsprechend der
individuellen Ansprüche durch die jeweilige Schule selbst.
Eine
Auflistung maßgeblicher baulicher Maßnahmen (z. B. Teilung von Klassenräumen,
Schallschutzmaßnahmen) nebst einer entsprechenden Priorisierung konnte auf
Grund fehlender Dringlichkeit nicht erstellt werden. Vielmehr sollen im
jetzigen Einführungsjahr schulspezifisch und individuell inklusionsbedingte notwendige
Ausstattungen und Einrichtungen vorgenommen und im Weiteren Erfahrungen im
Gemeinsamen Lernen gesammelt werden. Ggf. sind Mittel zukünftiger
Belastungsausgleiche für weitere konkrete bauliche Maßnahmen zu verwenden.
Darüber
hinaus wurde vorgeschlagen, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel
„Barrierefreiheit“ zunächst für die notwendige Errichtung von Rampenanlagen an
der Annetteschule und Michaelschule eingesetzt werden sollen. Diese Mittelverwendung
ist jedoch durch den zuständigen Fachausschuss (Sozialausschuss) gesondert zu beschließen.