Betreff
Ausbau der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße (53014-537) Offenlage
Vorlage
234/15
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße befindet sich in keinem rechtskräftigen Beabauungsplan.

 

          Die angrenzenden Grundstücke an der Bühnertstraße von Im Sundern bis  Eckener Straße sind alle bebaut. 

 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Bühnertstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als verkehrswichtige Sammelstraße einzustufen.

        Auf dieser Straße wird der Stadtbus geführt.

 

         Der Ausbau erfolgt im Separationsprinzip.

 

         

                       

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Bühnertstraße ist zurzeit von Im Sundern bis Eckener Straße durchgängig mit einer Fahrbahn aus Asphalt versehen. Die Asphaltdecke weist an vielen Stellen Schäden, Risse und Ausbesserungen auf.

         Auf der Nordseite der Bühnertstraße befindet sich ein Gehweg mit verschiedenen Belägen, die ebenfalls an vielen Stellen Schäden und Ausbesserungen aufweisen. Die Bordanlage ist teils abgängig, dies trifft auch auf die vorhandene einteilige Rinne zu.

         An der Südseite ist baulich kein von der Fahrbahn getrennter Gehweg vorhanden. Der Gehwegbereich wird hier durch Markierungen und Leitpfosten kenntlich gemacht.             

 

 

 

 

 

 

                                   

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Bühertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße   

 

 Fahrbahn:

 

Es ist eine Fahrbahn in einer Gesamtbreite von 6,50 m in Asphalt Belastungsklasse 3,2 (vormals Bauklasse III) vorgesehen, die mit Entwässerungsrinnen an beiden Seiten eingefasst und zum Schutz des Gehweges mit einem Hochbord abgegrenzt ist.

 

     Der Hochbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

        

          Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

          fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

          Im Bereich der Bushaltestellen werden Spezialborde mit 16 cm Höhe

          eingebaut.

 

 

    Parkstreifen:

 

         Es wird wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

    Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster

    ausgeführt.

 

 

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von ca.

    1,75 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

         

5.      Beleuchtung:

 

           Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m,

          zum Teil mit Ausleger, aufgestellt.

 

 

6.      Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

 

7.      Grunderwerb:

 

          Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass sich im Bereich eines Grundstückes bereits heute öffentliche Verkehrsfläche auf Privatgrund befindet. Für den anstehenden Ausbau wird diese Fläche ebenfalls wieder benötigt. Diese Situation soll bereinigt werden und die Fläche in das Eigentum der Stadt Rheine überführt werden. Der Grunderwerb wird vom Grundstücksmanagement parallel zum Planverfahren durchgeführt.

 

 

8.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

9.      Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 4. Quartal 2015 beginnen.

 

 

10.    Finanzierung:

 

        Für die erstmalige Herstellung der Bühnertstraße von Im Sundern  bis zur Eckener Straße werden Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben. Teilweise wurden diese bereits abgelöst.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab