Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zur Erstellung des Kindergartens Thieberg zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zur Erstellung des Kindergartens Thieberg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis dieses Entwurfes die nächsten Leistungsphasen durchzuführen.


Begründung:

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung im September 2014 wurde die Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 ff beraten und beschlossen. Im Planbereich links der Ems soll eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung errichtet werden.

 

Die Stadt Rheine hat am Thieberg ein Grundstück erworben und wird selber als Investor auftreten und die 3-gruppige Kindertageseinrichtung an der Hünenborgstraße 97 errichten. Die Trägerschaft wurde ausgeschrieben. Die Auswahl der Trägerschaft wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Juni unter der Vorl.-Nr. 207/15 beraten.

 

Die Lage des gekauften Grundstückes Hünenborgstraße 97 ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des LWL zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen wurde die Vorentwurfsplanung entwickelt und im Januar 2015 in der Bauausschusssitzung vorgestellt.

 

Der Bauausschuss nahm die vorliegende Vorentwurfsplanung zum Neubau

des Kindergartens an der Hünenborgstraße zur Kenntnis und beauftragte die

Verwaltung, auf der Basis dieses Vorentwurfes die Entwurfsplanung durchzuführen.

Das Ergebnis der Entwurfsplanung soll dann in einer gemeinsamen Sitzung mit

dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beraten werden.

 

Da ein gemeinsamer Sitzungstermin nicht zustande kam, wird die Vorlage im Jugendhilfeausschuss am 11.06.2015 vorgestellt und im Bauausschuss am 18.06.2015 beraten.

 

Planung:

Die Grundlage der Planungen gründen auf der Empfehlung des Landesjugendamtes.

 

Die Entwurfsplanung wurde als Anlage 2 bis Anlage 6 (Lageplan, Grundriss, Schnitte, Ansichten) der Vorlage beigefügt.

 

In dem beiliegenden Erläuterungsbericht (Anlage 7) werden die Aspekte der baulichen Anlage, der Freianlagen und der Materialität dargestellt.

 

Kosten:

Die in der Kostenschätzung mit 970.000 € erfassten Kosten wurden in der beiliegenden Kostenermittlung detaillierter erfasst. Der Kostenstand erfasst eine Mischung zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung, da noch nicht für alle Bereiche die Kostentiefe einer Kostenberechnung vorliegt.

 

 

Energieerzeugung (siehe Anlage 9):

Vom Ing.-Büro Temmen wurden 2 Varianten dargestellt, die den Anforderungen des „Erneuerbare Energien Wärme Gersetz“ entsprechen:

 

Variante 1:

  • Monovalente Betriebsweise über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe und dezentrale Warmwasserbereitung.
  • Sondenfeld als Energiequelle
  • Warmwasserbereitung dezentral über elektrische Durchlauferhitzer

 

Variante 2:

  • Bivalentes System mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Brennwerttherme und zentraler Warmwasserbereitung.
  • Grundlast über Luft-Wasser-Wärmepumpe als Splitanlage.
  • Spitzenlast und Warmwasserbereitung über Gas-Brennwertgerät.

 

Aus Kostengründen (ca. 25.000 € Differenz) soll die Variante 2 zum Einsatz kommen.

 

Der Einsatz einer Photovoltailtechnik kommt aufgrund der kleinteiligen Dachflächen nicht in Betracht.

 

Lüftungstechnik (siehe Anlage 9):

Weiter wird vom Fachplaner alternativ der Einsatz einer kontrollierten Lüftung im Vergleich zu Einzelraum-Lüftungsgeräten vorgeschlagen. Auch hier wird aus Kostengründen (ca. 24.000 € Differenz) der Einsatz der Einzelraum-Lüftungsgeräte vorgeschlagen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Luftbild

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Grundriss

Anlage 4: Schnitte

Anlage 5: Ansichten N W

Anlage 6: Ansichten S O

Anlage 7: Erläuterungsbericht

Anlage 8: Kostenschätzung/Kostenberechnung

Anlage 9: Erläuterungsbericht Energieerzeugung Lüftungstechnik