Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die nachfolgenden Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine zu beschließen:
Der
Rat der Stadt Rheine hat im Bewusstsein der Verpflichtung, die die Stadt Rheine
als kultureller Mittelpunkt des nordwestlichen Münsterlandes hat, im Jahre 1979
beschlossen, einen Kulturpreis zu verleihen. Der Preis wird alle 2
Jahre(beginnend 2016) verliehen. Der Kulturpreis ist unteilbar.
1 Zielsetzung
Die Verleihung des Kulturpreises dient
·
der
Förderung und Belebung des Kulturschaffens in Rheine,
·
der
Förderung des Engagements für Kunst und Kultur
·
der
Nachwuchsförderung
·
der
Förderung des kulturellen Ansehens der Stadt.
2 Kriterien
2.1 Der
Kulturpreis wird insbesondere für hervorragende Leistungen in den Bereichen
Literatur, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Musik verliehen. Der
Kulturpreis kann auch für besondere kulturelle Leistungen in den Bereichen der
Brauchtums- und Heimatpflege verliehen werden.
2.2 Gegenstand
der Auszeichnung können einzelne hervorragende künstlerische Leistungen,
besonderes Engagement zur Förderung der Kunst und Kultur in Rheine, die
besondere Förderung künstlerischer Nachwuchstalente oder ein künstlerisches
oder kulturelles Lebenswerk sein.
2.3 Der
Preis wird nicht verliehen für künstlerische oder kulturelle Leistungen, die
aufgrund eines Vertrages mit der Stadt Rheine (Auftragsarbeiten) oder gesetzlicher
Vorgaben durchgeführt wurden. Die Feier eines Jubiläums ist ebenfalls kein
Grund zur Preisverleihung.
2.4 Die
Verleihung des Kulturpreises kann durch Beschluss des Preisgerichtes ausgesetzt
werden, wenn dieses zu dem Ergebnis kommt, dass keine geeigneten
Kandidaten/Kandidatinnen vorhanden sind. Der Beschluss muss mit der Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden
3 Preisträger
Für den Kulturpreis vorgeschlagene Personen
oder Gruppen müssen durch Wohnsitz oder Geburt einen Bezug zur Rheine haben
oder durch ihre künstlerische bzw. kulturelle Leistungen das Ansehen der Stadt
Rheine gefördert haben.
3.2 An
folgende Personen oder Gruppen kann der Kulturpreis nicht verliehen werden:
·
Unternehmen
und Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Betätigung künstlerische
oder kulturelle Leistungen als Teil eines Produktes erbringen.
·
Personen
die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses künstlerische oder kulturelle
Leistungen erbringen.
·
Mitglieder
des Preisgerichtes als Einzelperson
3.3 Der
Preis kann nur einmal an dieselbe Person oder Gruppe verliehen werden. Die
Verleihung an eine Gruppe schließt grundsätzlich nicht aus, dass ein Mitglied
dieser Gruppe den Preis als Einzelperson für eine andere eigenständige, künstlerische
oder kulturelle Leistung erhalten kann.
4 Verfahren
Die Ausschreibung des Kulturpreises mit
Angabe der Bewerbungsfrist erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der
Rheiner Presse.
4.1 Vorschläge
können von Einzelpersonen oder Institutionen bei der Stadt Rheine eingereicht
werden.
Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen.
4.2 Die
Vorschläge sind schriftlich mit einer Darstellung zur Person oder Gruppe, der
zu würdigenden Leistung und der Wirkung auf das Kulturleben zu begründen. Der
Vorschlag kann auch auf elektronischem Wege, in Form eines pdf-Dokumentes,
eingereicht werden
4.3 Alle
eingegangenen Vorschläge werden beim für die Bearbeitung kultureller
Angelegenheit zuständigen Fachbereich gesammelt und den Mitgliedern des Preisgerichtes
zur Kenntnis gegeben.
5 Preisgericht
5.1 Das
Preisgericht besteht aus:
·
der/dem
Bürgermeister/in als Vorsitzende/n
·
6
Mitgliedern des Kulturausschusses, die aus seiner Mitte gewählt werden,
·
der/dem
Beigeordneten für kulturelle Angelegenheiten,
·
3 vom
Kulturausschuss zu benennende fachkundige Persönlichkeiten
·
eine/m
Vertreterin des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachbereiches mit
beratender Stimme
5.2 Das
Preisgericht tritt auf Einladung des/der Vorsitzenden zusammen.
5.3 Das
Preisgericht bestellt auf Vorschlag des/der Vorsitzenden einen Schriftführer,
der für die Erstellung der Einladung sowie die Anfertigung eines Vermerks über
die Sitzungen und Entscheidungen des Preisgerichtes anfertigt.
5.4 Das Preisgericht entscheidet mit einfacher
Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens 6 Mitgliedern. Bei seiner
Entscheidung ist es nicht an Vorschläge gebunden. Vom Preisgericht nicht
berücksichtigte Vorschläge werden nicht für spätere Beratungen auf einer
Vorschlagsliste gesammelt. Die Vorschläge werden ohne Angabe von Gründen an den
Vorschlagenden zurückgesandt. Ein nicht berücksichtigter Vorschlag kann in
einem neuen Vergabeverfahren wieder eingereicht werden.
5.5 Die
Sitzungen des Preisgerichtes sind nichtöffentlich.
6 Preisverleihung
6.1 Der
Kulturpreis der Stadt Rheine wird in Form einer Urkunde und eines Geldpreises
in Höhe von 2.500,00 € durch den/die Bürgermeister/in der Stadt Rheine
verliehen. Das Preisgericht kann an Stelle des Geldpreises auch einen Sachpreis
im Wert von 2.500,00 € beschließen.
6.2 Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des
Kulturpreises besteht nicht.
Begründung:
Der Kulturausschuss hat in seinen Sitzungen am 10.09.2014 und 12.11.2014 diskutiert, ob die Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine noch zeitgemäß sind. Einvernehmlich hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen die Richtlinien im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises zu überarbeiten. Dieser Arbeitskreis hat am 4. März 2015 getagt und sich grundsätzlich über eine Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine verständigt. Hierzu wurden folgende Eckpunkte besprochen:
· Preisverleihung im Zweijahresrhythmus
· Unteilbarkeit des Preises
· Klarere Definition von Zielen, Kriterien und persönlichen Voraussetzungen
· Schlankes Verfahrens
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Kulturverwaltung die Richtlinien überarbeitet. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde den Arbeitskreismitgliedern eine Gegenüberstellung der bisherigen Richtlinien und der Neuformulierung mit Schreiben vom 20.04.2015 übersandt. Da gegen diesen Entwurf keine Einwände bzw Änderungswünsche übermittelt wurden, wird die neue Fassung der Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen: Synopse Richtlinien für die Verleihung des
Kulturpreises der Stadt Rheine