Betreff
Entsendung von sachkundigen Einwohner(n)innen in Ausschüssen - Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderung vom 26.05.2015
Vorlage
237/15
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Beirat für Menschen mit Behinderung wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Rat der Stadt je eine/n sachkundige/n Einwohner/in für den Kulturausschuss und den Sportausschuss nebst einer/eines Vertreter(s)in vorzuschlagen.


Begründung:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderung vom 26.05.2015 wird verwiesen.

 

Gem. § 58 Abs. 4 GO können sachkundige Einwohner/innen in die Ausschüsse des Rates gewählt werden. Hiervon ausgenommen sind allerdings gem. § 57 GO der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss sowie gem. § 2 Abs. 3 KWahlG der Wahlausschuss.

Sachkundige Einwohner/innen müssen in der Stadt Rheine wohnen und volljährig sein. Sie sind Mitglied des jeweiligen Ausschusses, haben aber kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft ist somit auf die beratende Funktion beschränkt.

Eine rechtliche Verpflichtung des Rates zur Bestellung von sachkundigen Einwohnern besteht nicht.

 

Eine Übersicht über die in den städtischen Ausschüssen vertretenen sachkundigen Einwohner/innen ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.


Anlagen:

 

1.     Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderung vom 26.05.2015

2.     Übersicht über sachkundige Einwohner/innen in städtischen Ausschüssen