Betreff
Haushaltskonsolidierung - Anträge von den Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 25.11.2014
Vorlage
243/15
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss nimmt den Bericht zum Stand der Haushaltskonsolidierung für die Produktgruppe 15/Sportförderung zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 17.03.2015 wurde vereinbart, den gemein­samen Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen auf Überprüfung von Einspar­möglichkeiten zunächst im Arbeitskreis Sport zu besprechen.

Der Schwerpunkt sollte dabei auf das Verfahren bzw. Vorgehen gelegt werden.

Das Treffen des Arbeitskreises hat am 27. Mai 2015 stattgefunden. Für den Bereich Sport wurden insgesamt drei Prüfaufträge bzw. Anträge gestellt.
Über die in dem vorgenannten Gremium einvernehmlich erzielten Ergebnisse sollen nunmehr alle Ausschussmitglieder informiert werden:

 

  1. Senkung der maximalen Platzpflegekosten von 6.500,00 € auf 5.800,00 € mit einem jährlichen Einsparvolumen i.H.v. 23.500,00 €

 

Der Beschluss zu dieser Kürzung in der Sportausschusssitzung am 13.11.2014 wurde im Zuge der weiteren Haushaltsplanberatungen im Rat der Stadt Rheine am 10.02.2015 dahingehend modifiziert, dass die Kürzung nicht zu Lasten der Platz­pflegekosten erfolgt sondern die Verwaltung diesen Betrag im Budgetvoll­zug einsparen soll.

 

Diese allgemeine Budgetkürzung ist beginnend mit dem Jahr 2015 bereits in der Haushalts- und Finanzplanung umgesetzt, so dass vom Sportser­vice ein dauer­hafter Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 23.500,00 € geleistet wird.

 

Insoweit wurde dieser Antrag übereinstimmend als erledigt betrachtet.

 

 

  1. Rücknahme der Absenkung der Nutzungsentgelte für städtische Sport­anlagen und die eventuelle Verlagerung hieraus entstehender Überschüsse in den Bereich der Investitionskostenzuschüsse mit dem Ziel der Kosteneinsparung

 

Vorbemerkung:

 

Die Benutzungsentgelte wurden mit Wirkung zum 01.01.2009 eingeführt. Ziel war insbesondere, mit den Erträgen aus den Entgelten die Vereine mit vereinsei­ge­nen Anlagen finanziell zu entlasten.

Die verfügbaren Mittel für die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen (An­satz: 116.000,00 €) reichten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, um die in den Sportförderrichtlinien vorgesehene Förderung in Höhe von maximal 25 Prozent si­cherzustellen.

 

Information zum Prüfauftrag:

 

Da eine Verlagerung von Einnahmeüberschüssen bei Nutzungsentgelten für zu­sätz­liche Investitionskostenzuschüsse lediglich eine budgetneutrale Umschich­tung bedeuten würde, könnte dadurch keine Einsparung erzielt werden.

Diese könnte jedoch dadurch erreicht werden, dass die zusätzlichen Erträge nicht wieder ausgezahlt son­dern in den Gesamthaushalt flie­ßen würden.

 

Ein solches Verfahren ist nach der aktuellen Fassung der Benutzungs- und Ent­gelt­ordnung derzeit allerdings nicht möglich. § 13 Absatz 1 sieht vor, dass die jährli­chen Einnahmen aus den Sportstättenutzungsgebühren (Anm.: mit Aus­nahme der Er­träge für die Nutzung des Fußballkunstrasenplatzes im Jahnsta­dion) in voller Höhe an die Sportvereine mit vereinseigener Anlage im Verhält­nis der Auszah­lung für Betriebskostenzuschüsse gemäß Sportförderrichtli­nien wieder auszu­zahlen sind.

Insoweit würde eine kurzfristige Erhöhung der Nutzungsentgelte nicht zu ei­ner Verbesserung der Haushaltslage führen.

Da im Anschluss an die aktuelle Sportentwicklungsplanung (sie dauert voraus­sicht­lich von Juni 2015 bis August 2016) eine grundlegende Überarbei­tung der Sportförderrichtlinien und der Benutzungs- und Entgeltordnung erforder­lich sein wird, wird einstimmig vereinbart, mit der Neufassung dieser Be­stimmungen – beabsichtigt ist ein Inkrafttreten mit Beginn des Jahres 2018 -  einen Passus auf­zunehmen, der sicherstellt, dass die Betriebskostenzu­schüsse weiterhin in der vorgesehenen Höhe ausgezahlt werden können und gleichzeitig die Erträge, die für diesen Zweck nicht benötigt werden, zur Verbes­serung des Gesamthaushal­tes beitragen.

 

Nachstehend werden die finanziellen Auswirkungen der Rücknahme der zum 01.08.2013 abgesenkten Nutzungsentgelte dargestellt:

 

Bei einer entsprechenden Anhebung der Entgelte auf die ursprünglichen Beträge ist mit jährlichen Erträgen von 95.000,00 € zu rechnen, mit den aktuellen Ent­gelten wurden jährlich 82.500,00 € erzielt.

Die möglichen Einsparungen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt;

hinzuweisen ist darauf, dass ab 2016 zusätzliche Betriebskostenzuschüsse i.H.v. 3.000,00 € für das Sportforum West und eine jährliche Preissteigerung von 2,50 Prozent kalkuliert wurden:

 

Jahr

Etat für BKZ

Erträge aus
Entgelten

Benötigte BKZ

bei

2,5 % Erhöhung/Jahr

Überschuss

2015

116.000,00 €

95.000,00 €

177.447,33 €

33.552,67 €

2016

116.000,00 €

95.000,00 €

184.883,52 €

inkl. 3.000 € BKZ für Sportfo­rum West

26.116,48 €

 

2017

116.000,00 €

95.000,00 €

189.505,60 €

21.494,40 €

2018

116.000,00 €

95.000,00 €

194.243,24 €

16.756,76 €

2019

116.000,00 €

95.000,00 €

199.099,32 €

11.900,69 €

 

Hinweis:

Die Überschüsse in den Jahren 2015 bis 2017 sind – wie bereits oben dargestellt – lediglich fiktiv, da sie nach den Vorgaben der Benutzungs- und Entgeltordnung in voller Höhe an die Vereine auszuzahlen sind.

 

  1. Überprüfung der Sportförderrichtlinien auf Einsparpotential

    

In den Sportförderrichtlinien sind alle finanziellen Zuwendungsmöglichkeiten an Sport­vereine abschließend geregelt.

Die Systematik bei den Zuschussarten beinhaltet überwiegend eine finan­zielle Eigenbeteiligung der Vereine, die zwischen 30 Prozent (z.B. bei Renovierun­gen von Gebäuden) und 75 Prozent (z.B. bei den Betriebskosten für die vereinseige­nen Anlagen) der anerkennungsfähigen Kosten beträgt.
Eine Kürzung, egal in welchem Bereich, würde somit bedeuten, dass die Ver­eine höhere Eigenmittel einsetzen müssten als dies bereit jetzt erfolgt.
Die Folgen dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen können derzeit nicht si­cher einge­schätzt werden; insoweit ist eine sachgerechte Entscheidung über das Ob und den Umfang von Zuschusskürzungen nicht bzw. nicht qualifiziert mög­lich.

 

Der Vorschlag abzuwarten, bis die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Sportstättenentwicklungsplanung vorliegen, bevor eventuelle konkrete Ein­spa­rungen beschlossen werden, wurde von allen Teilnehmern begrüßt.
Erwartet wird, dass das ikps als beauftragtes Institut mit dem Abschlussbe­richt konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, mit deren Hilfe eindeutige Prio­ri­sierungen (z.B. in welchen Sportarten es Überangebote bzw. Defizite gibt, liegen die Schwerpunkte bei der Jugendförderung oder mehr dem Senioren­sport, ist die Gewichtung von Breiten- zu Leistungssport noch zeitge­mäß?) vorgenommen werden können.
Anhand dieser Feststellungen sind Umverteilungen bzw. Kürzungen nachvollzieh­bar und effizient voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2018 umsetz­bar. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auf weitere Budgetkürzungen im Sport­bereich verzichtet werden.

 

Für dieses Vorgehen spricht ebenfalls, dass das Sportbudget neben der unter Ziffer 1. genannten dauer­haften Einsparung i.H.v. 23.500,00 € jährlich in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich dadurch belastet wird, dass jeweils rund 41.000,00 € für die Durchführung der Sportentwicklungsplanung aus dem laufen­den Budget bereitgestellt werden müssen.
Dies ist bekanntlich nur möglich durch Verschiebung von Maßnahmen sowie strengster Ausgabendisziplin.

Weitere Kürzungen hätten unweigerlich erhebliche Auswirkungen auf den Sport­be­trieb insbesondere in den städtischen Sporthallen und Stadien zur Folge: Zum Beispiel wären Reparaturen von Ersatzbeschaffungen von losem so­wie fest in­stallier­ten Sportgräten nicht mehr im erforderlichen Umfang mög­lich. Um Verlet­zungen/Gefährdungen zu vermeiden, müssten beispiels­weise Gitterleitern, Taue, Trampoline und Sprungkäs­ten für die Benutzung ge­sperrt werden.
Die Ausübung von Schul- und Vereinssport wäre somit nur noch einge­schränkt möglich.

 

Zur Information wird nachstehend ein Über­blick über die aktuellen Fördermög­lichkeiten und die hierfür zur Verfügung stehen­den Haushaltsmit­tel gegeben:

 

A. Jugendförderung

 

Vereine mit mehr als 20 Prozent oder mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern

(< 18 Jahre) erhalten je Jugendlicher/m eine einmalige Pauschale von 2,30 €.

 

Die Gesamtaufwendungen in den Jahren 2011 bis 2014 betrugen zwischen 18.650,00 € und 18.900,10 €. Die Beträge je Verein schwanken zwischen

25,00 € bis 5.500,00 €.

 

Die Auszahlungen erfolgen zur freien Verfügbarkeit der Vereine, unterliegen also keiner Zweckbindung.

 

 

B. Betriebskostenzuschüsse

 

Bereits im Rahmen der Überprüfung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sport­stätten (s. Ziffer 2) wurde erläutert, dass der Haushaltsansatz i.H.v. 116.000,00 € bei weitem nicht mehr ausreicht, die tatsächlichen Aufwendungen (2014: 173.119,35 €) zu decken.

Die Betriebskosten betragen je nach Kinder- und Jugendanteil im Verein 5 (bei we­niger als 20 Prozent Jugendlicher) bis maximal 25 Prozent (bei mindestens 40 Pro­zent Jugendlicher).
In Rheine betreiben mehr als 40 Vereine eigene Anlagen und tragen für den Be­trieb und die Unterhaltung bereits zwischen 75 bis 95 Prozent der tatsächlichen Aufwen­dungen; dies geschieht mit eigenen Finanzmitteln sowie außerordentlich ehrenamt­lichen Einsatz der Mitglieder. Dadurch wird deutlich, dass der Sportbe­darf nicht al­lein von der Stadt Rheine befriedigt werden kann.

 

Die jährlichen Zuwendungen betragen zwischen 200,00 € und 29.600,00 € je Ver­ein.

C. Platzpflegekosten:

 

Die Kostenschätzungen für die tatsächlichen Pflegeaufwendungen werden von Un­ternehmen und in Fachzeitschriften mit sehr unterschiedlichen Beträgen angege­ben. Als Durchschnittswerte können folgende Aufwendungen zugrunde gelegt werden:

 

-> Fußball-/Hockeyfeld:            24.000,00 €                  

-> Tennisplatz:                           1.100,00 €         

-> Beachvolleyballfeld:                    500,00 €                  

-> Reitplatz (pauschal):               1.800,00 €

 

Die Zuwendungen für Platzpflege betragen maximal für

 

-> ein Fußball-/Hockeyfeld:       6,500,00 €            (27,08 % Förderung)

-> einen Tennisplatz:                   300,00 € und     (27,27 % Förderung)

-> ein Beachvolleyballfeld:            135,00 €            (27,00 % Förderung)

-> Reitplatz:                                          500,00 €            (27,78 % Förderung)

 

Gestaffelt nach dem Kinder- und Jugendanteil erhalten die Vereine zwischen 20 und 100 Prozent der vorgenannten Summen, der Maximalbetrag wird ab einem Kinder­anteil von 40 Prozent gewährt.

 

Nachstehend aufgeführt ist eine Übersicht der im Jahr 2014 ausgezahlten Zuwen­dun­gen für Platzpflege ergänzt um Modellrechnungen bezüglich der finanziellen Auswirkungen unterschiedli­cher Kürzungen:

 

Tennisplätze

2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist

10% Kürzung

20% Kürzung

30% Kürzung

1.

TC 22 Rot-Weiß

1.584,00 €

158,40 €

316,80 €

475,20 €

2.

TC Blau-Weiß

1.200,00 €

120,00 €

240,00 €

360,00 €

3.

Sportclub Altenrheine

900,00 €

90,00 €

180,00 €

270,00 €

4.

Tennisclub 77 Rheine

276,00 €

27,60 €

55,20 €

82,80 €

5.

TV Jahn Rheine

900,00 €

90,00 €

180,00 €

270,00 €

6.

TC Hauenhorst

1.008,00 €

100,80 €

201,60 €

302,40 €

7.

ETuS

600,00 €

60,00 €

120,00 €

180,00 €

8.

Skiclub Nordwest

600,00 €

60,00 €

120,00 €

180,00 €

9.

TC Tenniscenter

600,00 €

60,00 €

120,00 €

180,00 €

10.

TC Grün-Weiß Mesum

1.296,00 €

129,60 €

259,20 €

388,80 €

11.

FC Eintracht Rheine

300,00 €

30,00 €

60,00 €

90,00 €

12.

Sportgemeinschaft Elte

300,00 €

30,00 €

60,00 €

90,00 €

 

 

9.564,00 €

956,40 €

1.912,80 €

2.869,20 €

 

Beachvolleyball-Anlage

 

 

 

 

1.

Eintracht Rodde

116,10 €

11,61 €

23,22 €

34,83 €

2.

ETuS

135,00 €

13,50 €

27,00 €

40,50 €

3.

Turnverein Mesum

540,00 €

54,00 €

108,00 €

162,00 €

4.

TV Jahn Rheine

405,00 €

40,50 €

81,00 €

121,50 €

 

 

1.196,10 €

119,61 €

239,22 €

358,83 €

 

 

 

 

 

 

Reitplätze

 

 

 

 

1.

RF Catenhorn

500,00 €

50,00 €

100,00 €

150,00 €

2.

RF Mesum

500,00 €

50,00 €

100,00 €

150,00 €

3.

RF Wadelheim

1.000,00 €

100,00 €

200,00 €

300,00 €

4.

ZRF Altenrheine

1.000,00 €

100,00 €

200,00 €

300,00 €

5.

ZRF Rheine

500,00 €

50,00 €

100,00 €

150,00 €

 

 

3.500,00 €

350,00 €

700,00 €

1.050,00 €

 

 

 

 

 

 

Rasen-, Tennen- u. Hockeyplätze

 

 

 

1.

DJK Amisia Rheine

19.500,00 €

1.950,00 €

3.900,00 €

5.850,00 €

2.

Eintracht Rodde

16.770,00 €

1.677,00 €

3.354,00 €

5.031,00 €

3.

FC Eintracht Rheine

52.000,00 €

5.200,00 €

10.400,00 €

15.600,00 €

4.

Portu Rheine

6.500,00 €

650,00 €

1.300,00 €

1.950,00 €

5.

RHTC

11.700,00 €

1.170,00 €

2.340,00 €

3.510,00 €

6.

SC Altenrheine

26.000,00 €

2.600,00 €

5.200,00 €

7.800,00 €

7.

Skiclub Nordwest

6.500,00 €

650,00 €

1.300,00 €

1.950,00 €

8.

SF Rheine-Gellendorf

19.500,00 €

1.950,00 €

3.900,00 €

5.850,00 €

9.

SG Elte

13.000,00 €

1.300,00 €

2.600,00 €

3.900,00 €

10.

SV Germ. Hauenhorst

26.000,00 €

2.600,00 €

5.200,00 €

7.800,00 €

11.

SV Grün-Weiß Rheine

26.000,00 €

2.600,00 €

5.200,00 €

7.800,00 €

12.

SV Mesum

26.000,00 €

2.600,00 €

5.200,00 €

7.800,00 €

13.

TV Jahn

6.500,00 €

650,00 €

1.300,00 €

1.950,00 €

 

 

255.970,00 €

25.597,00 €

51.194,00 €

76.791,00 €

Gesamt Platzpflege :

270.230,10 €

 

 

 

Gesamteinsparung:

 

27.023,01 €

54.046,02 €

81.069,03 €

 

 

 

D. Gerätezuschüsse

 

Bei Anschaffungen mit einem Einzelwert von mehr als 500,00 € beträgt die Förder­quote maximal 40 Prozent, der Höchstbetrag beläuft sich auf 2.500,00 € pro Jahr (zzgl. 250,00 € je angefangene 100 Mitglieder bei mehr als 1.000 Mitglie­dern).

Gebrauchsgegenstände (Bälle, Netze, Bekleidung…) werden grundsätzlich nicht ge­fördert.

 

Die Zuschüsse werden aus dem Budget für Investitionskostenzuschüsse gezahlt.
Das verfügbare Budget beträgt 264.700,00 € pro Jahr und dient neben den Beihil­fen an Vereine für Geräteanschaffungen auch für Förderungen zum Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen.

Unter Ziffer J. Investitionskostenzuschüsse wird dargestellt, dass der vorge­nannte Haushaltsansatz in den letzten Jahren überschritten wurde, um alle eingegan­genen Anträge bewilligen zu können.

In den letzten Jahren wurden folgende Beträge fällig:

 

2010:          12.012,00 €

2011: 16.831,43 €

2012: 27.709,92 €

2013: 14.054,81 €

2014:   4.187,06 €

 

 

E. Fahrtkosten/Startgelder

 

Im Bereich des Leistungssports werden Fahrtkosten für Jugendliche und deren Be­treuer/innen zu Bundes- und Landesmeisterschaften gefördert. Gleiches gilt für An­melde- und Startgebühren; die Zuwendung beträgt zwischen 10 bis 50 Pro­zent.

 

Für Übernachtungen wird eine Zuwendung in Höhe von 3,50 € für Jugendliche und Betreuer/innen gezahlt.

 

 

 

 

Das Budget für diese Zuwendungen beträgt 2.000,00 €, ausgezahlt wurden:

 

2011:          3.894,49 € für 32 Anträge

2012: 2.281,38 € für 13 Anträge

2013: 2.522,48 € für 19 Anträge

2014: 3.635,45 € für 21 Anträge

 

 

F. Sportveranstaltungen

 

Sofern jährliche wiederkehrende Sportveranstaltungen (mindestens an drei auf-ei­nan­derfolgenden Jahren) mit überörtlichem Charakter durchgeführt werden, wird auf Antrag eine Zuwendung i.H.v. 100,00 je Event ausgezahlt.

 

Gewährt wurden:

 

2011:          400,00 €

2012:          500,00 €

2013:          700,00 €

2014:          700,00 €

 

 

G. Förderung des Stadtsportverbandes

 

Die Zuwendung an den Stadtsportverband zur Erfüllung seiner Aufgaben beträgt jährlich lediglich 750,00 €.

 

 

H. Vereinsjubiläen

 

Für Vereinsjubiläen in Abständen von 25 Jahren (25, 50, 75 Jahre…) wird eine Son­derzuwendung von 125,00 € bis maximal 500,00 € je Verein gewährt.

Aufgrund der seltenen Ereignisse und weil ein eigener Haushaltsansatz nicht gebil­det wurde, werden die Aufwendungen aus dem laufenden Budget bestritten, ein ei­gener Haushaltsansatz existiert nicht.

 

 

I. Sportlerehrungen

 

Einmal jährlich ehren Stadtsportverband und Sportservice der Stadt Rheine erfolgrei­che Sportlerinnen und Sportler für ihre erbrachten Leistungen. Für die Eh­rung akquiriert der Stadtsportverband Sponsorengelder.
Die ca. 2,5 Stunden dauernde Veranstaltung wurde in den letzten Jahren durch hauseigene Moderatorinnen begleitet, die Ehrungen fanden – auch bei den Sponso­ren – positive Rückmeldungen.

Im Rahmen der Auszeichnungen werden Ehrenpreise (je nach Gruppengröße) von 50,00 € bis 150,00 € verliehen.

Im Haushalt stehen für diese Veranstaltung 3.000,00 € zur Verfügung, die überwie­gend für die Ehrenpreise benötigt werden.

 

Bestrebungen vom Stadtsportverband und der Stadt Rheine, die bisher von der Fa. Altmeppen und der VR Bank ebenfalls durchgeführte Sportlerwahl mit der Sportler­ehrung zusammen zu legen, sind bisher leider gescheitert.

 

 

J. Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen

 

Konkret bezuschusst werden folgende Maßnahmen:

 

  • Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen, tech­ni­schem Gerät und Ausrüstungsgegenständen
  • Reparaturen/Instandsetzungen von Einrichtungsgegenständen, techni­schem Gerät und Ausrüstungsgegenständen
  • Anschaffung von Sportgeräten (s. auch Ziffer D.)
  • Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • Neubau von Sporteinrichtungen

 

Die Förderquote beträgt – wiederum gestaffelt nach dem Kinder- und Jugendan­teil – zwischen 50 und 70 Prozent, lediglich bei Neubaumaßnahmen liegt die Zu­schuss­quote mit 15 bis 30 Prozent deutlich niedriger.
Hintergrund hierfür ist, dass der Erhalt von Sporteinrichtungen/-ausstattungen  Vorrang vor Neubauten hat.

 

Die nachstehende Aufstellung zeigt, dass – mit Ausnahme des Jahres 2011 - das vorhandene Budget (264.700,00 €) regelmäßig überschritten wurde:

 

Jahr

Haushaltsansatz

Ist-Förderung

Differenz

2011

259.700,00 €

212.232,51 €

47.467,49 €

2012

244.700,00 €

287.477,94 €

-42.777,94 €

2013

264.700,00 €

315.550,37 €

- 50.850,37 €

2014

264.700,00 €

290.506,19 €

- 25.806,19 €

 

Auch für das Jahr 2015 wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 17. März 2015 bereits Zuschüsse in einem Gesamtumfang von 224.561,53 € beschlossen.

Das Budget von 264.700,00 € ist deshalb quasi ausgeschöpft, weil im Laufe des Jahres 2015 noch weitere kleinere Anträge mit einem Gesamtumfang von 35.000,00 € bis 40.000,00 € zu erwarten sind.

Um das Budget in diesem Jahr einhalten zu können, wurde mit insgesamt 4 Verei­nen vereinbart, dass ihre Förderanträge mit einer Zuschusssumme von rd. 51.700,00 € in das Jahr 2016 verschoben werden.