Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht zum Stand der Haushaltskonsolidierung für die Produktgruppe 15/Sportförderung zur Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des Sportausschusses am 17.03.2015 wurde vereinbart, den gemeinsamen Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen auf Überprüfung von Einsparmöglichkeiten zunächst im Arbeitskreis Sport zu besprechen.
Der Schwerpunkt sollte dabei auf das Verfahren bzw. Vorgehen
gelegt werden.
Das Treffen des Arbeitskreises hat am 27. Mai 2015 stattgefunden. Für den
Bereich Sport wurden insgesamt drei Prüfaufträge bzw. Anträge gestellt.
Über die in dem vorgenannten Gremium einvernehmlich erzielten Ergebnisse sollen
nunmehr alle Ausschussmitglieder informiert werden:
- Senkung der maximalen
Platzpflegekosten von 6.500,00 € auf 5.800,00 € mit einem jährlichen
Einsparvolumen i.H.v. 23.500,00 €
Der Beschluss zu dieser Kürzung in der Sportausschusssitzung am 13.11.2014 wurde im Zuge der weiteren Haushaltsplanberatungen im Rat der Stadt Rheine am 10.02.2015 dahingehend modifiziert, dass die Kürzung nicht zu Lasten der Platzpflegekosten erfolgt sondern die Verwaltung diesen Betrag im Budgetvollzug einsparen soll.
Diese allgemeine Budgetkürzung ist beginnend mit dem Jahr 2015 bereits in der Haushalts- und Finanzplanung umgesetzt, so dass vom Sportservice ein dauerhafter Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 23.500,00 € geleistet wird.
Insoweit wurde dieser Antrag übereinstimmend als erledigt betrachtet.
- Rücknahme der Absenkung der
Nutzungsentgelte für städtische Sportanlagen und die eventuelle
Verlagerung hieraus entstehender Überschüsse in den Bereich der
Investitionskostenzuschüsse mit dem Ziel der Kosteneinsparung
Vorbemerkung:
Die Benutzungsentgelte wurden mit Wirkung zum 01.01.2009 eingeführt. Ziel war insbesondere, mit den Erträgen aus den Entgelten die Vereine mit vereinseigenen Anlagen finanziell zu entlasten.
Die verfügbaren Mittel für die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen (Ansatz: 116.000,00 €) reichten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, um die in den Sportförderrichtlinien vorgesehene Förderung in Höhe von maximal 25 Prozent sicherzustellen.
Information zum Prüfauftrag:
Da eine Verlagerung von Einnahmeüberschüssen bei Nutzungsentgelten für zusätzliche Investitionskostenzuschüsse lediglich eine budgetneutrale Umschichtung bedeuten würde, könnte dadurch keine Einsparung erzielt werden.
Diese könnte jedoch dadurch erreicht werden, dass die zusätzlichen Erträge nicht wieder ausgezahlt sondern in den Gesamthaushalt fließen würden.
Ein solches Verfahren ist nach der aktuellen Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung derzeit allerdings nicht möglich. § 13 Absatz 1 sieht vor, dass die jährlichen Einnahmen aus den Sportstättenutzungsgebühren (Anm.: mit Ausnahme der Erträge für die Nutzung des Fußballkunstrasenplatzes im Jahnstadion) in voller Höhe an die Sportvereine mit vereinseigener Anlage im Verhältnis der Auszahlung für Betriebskostenzuschüsse gemäß Sportförderrichtlinien wieder auszuzahlen sind.
Insoweit würde eine kurzfristige
Erhöhung der Nutzungsentgelte nicht zu einer Verbesserung der Haushaltslage
führen.
Da im Anschluss an die aktuelle Sportentwicklungsplanung (sie dauert voraussichtlich von Juni 2015 bis August 2016) eine grundlegende Überarbeitung der Sportförderrichtlinien und der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich sein wird, wird einstimmig vereinbart, mit der Neufassung dieser Bestimmungen – beabsichtigt ist ein Inkrafttreten mit Beginn des Jahres 2018 - einen Passus aufzunehmen, der sicherstellt, dass die Betriebskostenzuschüsse weiterhin in der vorgesehenen Höhe ausgezahlt werden können und gleichzeitig die Erträge, die für diesen Zweck nicht benötigt werden, zur Verbesserung des Gesamthaushaltes beitragen.
Nachstehend werden die finanziellen Auswirkungen der Rücknahme der zum 01.08.2013 abgesenkten Nutzungsentgelte dargestellt:
Bei einer
entsprechenden Anhebung der Entgelte auf die ursprünglichen Beträge ist mit
jährlichen Erträgen von 95.000,00 € zu rechnen, mit den aktuellen Entgelten
wurden jährlich 82.500,00 € erzielt.
Die
möglichen Einsparungen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt;
hinzuweisen
ist darauf, dass ab 2016 zusätzliche Betriebskostenzuschüsse i.H.v. 3.000,00 €
für das Sportforum West und eine jährliche Preissteigerung von 2,50 Prozent
kalkuliert wurden:
Jahr |
Etat für BKZ |
Erträge aus |
Benötigte BKZ bei 2,5 % Erhöhung/Jahr |
Überschuss |
2015 |
116.000,00 € |
95.000,00 € |
177.447,33 € |
33.552,67 € |
2016 |
116.000,00 € |
95.000,00 € |
184.883,52 € inkl. 3.000 € BKZ für Sportforum West |
26.116,48 € |
2017 |
116.000,00 € |
95.000,00 € |
189.505,60 € |
21.494,40 € |
2018 |
116.000,00 € |
95.000,00 € |
194.243,24 € |
16.756,76 € |
2019 |
116.000,00 € |
95.000,00 € |
199.099,32 € |
11.900,69 € |
Hinweis:
Die Überschüsse in den Jahren 2015 bis 2017 sind – wie bereits oben dargestellt – lediglich fiktiv, da sie nach den Vorgaben der Benutzungs- und Entgeltordnung in voller Höhe an die Vereine auszuzahlen sind.
- Überprüfung der Sportförderrichtlinien
auf Einsparpotential
In den Sportförderrichtlinien sind alle finanziellen Zuwendungsmöglichkeiten an Sportvereine abschließend geregelt.
Die Systematik bei den
Zuschussarten beinhaltet überwiegend eine finanzielle Eigenbeteiligung der
Vereine, die zwischen 30 Prozent (z.B. bei Renovierungen von Gebäuden) und 75
Prozent (z.B. bei den Betriebskosten für die vereinseigenen Anlagen) der
anerkennungsfähigen Kosten beträgt.
Eine Kürzung, egal in welchem Bereich, würde somit bedeuten, dass die Vereine
höhere Eigenmittel einsetzen müssten als dies bereit jetzt erfolgt.
Die Folgen dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen können derzeit nicht sicher
eingeschätzt werden; insoweit ist eine sachgerechte Entscheidung über das Ob
und den Umfang von Zuschusskürzungen nicht bzw. nicht qualifiziert möglich.
Der Vorschlag abzuwarten, bis die
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Sportstättenentwicklungsplanung
vorliegen, bevor eventuelle konkrete Einsparungen beschlossen werden, wurde
von allen Teilnehmern begrüßt.
Erwartet wird, dass das ikps als beauftragtes Institut mit dem Abschlussbericht
konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, mit deren Hilfe eindeutige Priorisierungen
(z.B. in welchen Sportarten es Überangebote bzw. Defizite gibt, liegen die
Schwerpunkte bei der Jugendförderung oder mehr dem Seniorensport, ist die
Gewichtung von Breiten- zu Leistungssport noch zeitgemäß?) vorgenommen werden
können.
Anhand dieser Feststellungen sind Umverteilungen bzw. Kürzungen nachvollziehbar
und effizient voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2018 umsetzbar. Bis zu
diesem Zeitpunkt soll auf weitere Budgetkürzungen im Sportbereich verzichtet
werden.
Für dieses Vorgehen spricht ebenfalls,
dass das Sportbudget neben der unter Ziffer 1. genannten dauerhaften
Einsparung i.H.v. 23.500,00 € jährlich in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich
dadurch belastet wird, dass jeweils rund 41.000,00 € für die Durchführung der
Sportentwicklungsplanung aus dem laufenden Budget bereitgestellt werden
müssen.
Dies ist bekanntlich nur möglich durch Verschiebung von Maßnahmen sowie
strengster Ausgabendisziplin.
Weitere Kürzungen hätten
unweigerlich erhebliche Auswirkungen auf den Sportbetrieb insbesondere in den
städtischen Sporthallen und Stadien zur Folge: Zum Beispiel wären Reparaturen
von Ersatzbeschaffungen von losem sowie fest installierten Sportgräten nicht
mehr im erforderlichen Umfang möglich. Um Verletzungen/Gefährdungen zu
vermeiden, müssten beispielsweise Gitterleitern, Taue, Trampoline und
Sprungkästen für die Benutzung gesperrt werden.
Die Ausübung von Schul- und Vereinssport wäre somit nur noch eingeschränkt
möglich.
Zur Information wird nachstehend ein Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten und die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gegeben:
A. Jugendförderung
Vereine mit mehr als 20 Prozent oder mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern
(< 18 Jahre) erhalten je Jugendlicher/m eine einmalige Pauschale von 2,30 €.
Die Gesamtaufwendungen in den Jahren 2011 bis 2014 betrugen zwischen 18.650,00 € und 18.900,10 €. Die Beträge je Verein schwanken zwischen
25,00 € bis 5.500,00 €.
Die Auszahlungen erfolgen zur freien Verfügbarkeit der Vereine, unterliegen also keiner Zweckbindung.
B. Betriebskostenzuschüsse
Bereits im Rahmen der Überprüfung der Benutzungs- und
Entgeltordnung für Sportstätten (s. Ziffer 2) wurde erläutert, dass der
Haushaltsansatz i.H.v. 116.000,00 € bei weitem nicht mehr ausreicht, die
tatsächlichen Aufwendungen (2014: 173.119,35 €) zu decken.
Die Betriebskosten betragen je nach Kinder- und Jugendanteil im Verein 5 (bei
weniger als 20 Prozent Jugendlicher) bis maximal 25 Prozent (bei mindestens 40
Prozent Jugendlicher).
In Rheine betreiben mehr als 40 Vereine eigene Anlagen und tragen für den Betrieb
und die Unterhaltung bereits zwischen 75 bis 95 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen;
dies geschieht mit eigenen Finanzmitteln sowie außerordentlich ehrenamtlichen
Einsatz der Mitglieder. Dadurch wird deutlich, dass der Sportbedarf nicht allein
von der Stadt Rheine befriedigt werden kann.
Die jährlichen Zuwendungen betragen zwischen 200,00 € und
29.600,00 € je Verein.
C. Platzpflegekosten:
Die Kostenschätzungen für die tatsächlichen Pflegeaufwendungen werden von Unternehmen und in Fachzeitschriften mit sehr unterschiedlichen Beträgen angegeben. Als Durchschnittswerte können folgende Aufwendungen zugrunde gelegt werden:
-> Fußball-/Hockeyfeld: 24.000,00 €
-> Tennisplatz: 1.100,00 €
-> Beachvolleyballfeld: 500,00 €
-> Reitplatz (pauschal): 1.800,00 €
Die Zuwendungen für Platzpflege betragen maximal für
-> ein Fußball-/Hockeyfeld: 6,500,00 € (27,08 % Förderung)
-> einen Tennisplatz: 300,00 € und (27,27 % Förderung)
-> ein Beachvolleyballfeld: 135,00 € (27,00 % Förderung)
-> Reitplatz: 500,00 € (27,78 % Förderung)
Gestaffelt nach dem Kinder- und Jugendanteil erhalten die Vereine zwischen 20 und 100 Prozent der vorgenannten Summen, der Maximalbetrag wird ab einem Kinderanteil von 40 Prozent gewährt.
Nachstehend aufgeführt ist eine Übersicht der im Jahr 2014 ausgezahlten Zuwendungen für Platzpflege ergänzt um Modellrechnungen bezüglich der finanziellen Auswirkungen unterschiedlicher Kürzungen:
Tennisplätze |
2014 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist |
10% Kürzung |
20% Kürzung |
30% Kürzung |
1. |
TC
22 Rot-Weiß |
1.584,00 € |
158,40 € |
316,80 € |
475,20 € |
2. |
TC
Blau-Weiß |
1.200,00 € |
120,00 € |
240,00 € |
360,00 € |
3. |
Sportclub
Altenrheine |
900,00 € |
90,00 € |
180,00 € |
270,00 € |
4. |
Tennisclub
77 Rheine |
276,00 € |
27,60 € |
55,20 € |
82,80 € |
5. |
TV
Jahn Rheine |
900,00 € |
90,00 € |
180,00 € |
270,00 € |
6. |
TC
Hauenhorst |
1.008,00 € |
100,80 € |
201,60 € |
302,40 € |
7. |
ETuS |
600,00 € |
60,00 € |
120,00 € |
180,00 € |
8. |
Skiclub
Nordwest |
600,00 € |
60,00 € |
120,00 € |
180,00 € |
9. |
TC
Tenniscenter |
600,00 € |
60,00 € |
120,00 € |
180,00 € |
10. |
TC
Grün-Weiß Mesum |
1.296,00 € |
129,60 € |
259,20 € |
388,80 € |
11. |
FC
Eintracht Rheine |
300,00 € |
30,00 € |
60,00 € |
90,00 € |
12. |
Sportgemeinschaft
Elte |
300,00 € |
30,00 € |
60,00 € |
90,00 € |
|
|
9.564,00 € |
956,40 € |
1.912,80 € |
2.869,20 € |
Beachvolleyball-Anlage |
|
|
|
|
|
1. |
Eintracht
Rodde |
116,10 € |
11,61 € |
23,22 € |
34,83 € |
2. |
ETuS |
135,00 € |
13,50 € |
27,00 € |
40,50 € |
3. |
Turnverein
Mesum |
540,00 € |
54,00 € |
108,00 € |
162,00 € |
4. |
TV
Jahn Rheine |
405,00 € |
40,50 € |
81,00 € |
121,50 € |
|
|
1.196,10 € |
119,61 € |
239,22 € |
358,83 € |
|
|
|
|
|
|
Reitplätze |
|
|
|
|
|
1.
|
RF
Catenhorn |
500,00 € |
50,00 € |
100,00 € |
150,00 € |
2. |
RF
Mesum |
500,00 € |
50,00 € |
100,00 € |
150,00 € |
3. |
RF
Wadelheim |
1.000,00 € |
100,00 € |
200,00 € |
300,00 € |
4. |
ZRF
Altenrheine |
1.000,00 € |
100,00 € |
200,00 € |
300,00 € |
5. |
ZRF
Rheine |
500,00 € |
50,00 € |
100,00 € |
150,00 € |
|
|
3.500,00 € |
350,00 € |
700,00 € |
1.050,00 € |
|
|
|
|
|
|
Rasen-,
Tennen- u. Hockeyplätze |
|
|
|
||
1. |
DJK
Amisia Rheine |
19.500,00 € |
1.950,00 € |
3.900,00 € |
5.850,00 € |
2. |
Eintracht
Rodde |
16.770,00 € |
1.677,00 € |
3.354,00 € |
5.031,00 € |
3. |
FC
Eintracht Rheine |
52.000,00 € |
5.200,00 € |
10.400,00 € |
15.600,00 € |
4. |
Portu
Rheine |
6.500,00 € |
650,00 € |
1.300,00 € |
1.950,00 € |
5. |
RHTC |
11.700,00 € |
1.170,00 € |
2.340,00 € |
3.510,00 € |
6. |
SC
Altenrheine |
26.000,00 € |
2.600,00 € |
5.200,00 € |
7.800,00 € |
7. |
Skiclub
Nordwest |
6.500,00 € |
650,00 € |
1.300,00 € |
1.950,00 € |
8. |
SF
Rheine-Gellendorf |
19.500,00 € |
1.950,00 € |
3.900,00 € |
5.850,00 € |
9. |
SG
Elte |
13.000,00 € |
1.300,00 € |
2.600,00 € |
3.900,00 € |
10. |
SV
Germ. Hauenhorst |
26.000,00 € |
2.600,00 € |
5.200,00 € |
7.800,00 € |
11. |
SV
Grün-Weiß Rheine |
26.000,00 € |
2.600,00 € |
5.200,00 € |
7.800,00 € |
12. |
SV
Mesum |
26.000,00 € |
2.600,00 € |
5.200,00 € |
7.800,00 € |
13. |
TV
Jahn |
6.500,00 € |
650,00 € |
1.300,00 € |
1.950,00 € |
|
|
255.970,00 € |
25.597,00 € |
51.194,00 € |
76.791,00 € |
Gesamt
Platzpflege : |
270.230,10 € |
|
|
|
|
Gesamteinsparung: |
|
27.023,01 € |
54.046,02 € |
81.069,03 € |
D. Gerätezuschüsse
Bei Anschaffungen mit einem Einzelwert von mehr als 500,00 € beträgt die Förderquote maximal 40 Prozent, der Höchstbetrag beläuft sich auf 2.500,00 € pro Jahr (zzgl. 250,00 € je angefangene 100 Mitglieder bei mehr als 1.000 Mitgliedern).
Gebrauchsgegenstände (Bälle, Netze, Bekleidung…) werden grundsätzlich nicht gefördert.
Die Zuschüsse werden aus dem Budget für
Investitionskostenzuschüsse gezahlt.
Das verfügbare Budget beträgt 264.700,00 € pro Jahr und dient neben den Beihilfen
an Vereine für Geräteanschaffungen auch für Förderungen zum Erwerb, Bau und
Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen.
Unter Ziffer J. Investitionskostenzuschüsse wird dargestellt, dass der vorgenannte Haushaltsansatz in den letzten Jahren überschritten wurde, um alle eingegangenen Anträge bewilligen zu können.
In den letzten Jahren wurden folgende Beträge fällig:
2010: 12.012,00 €
2011: 16.831,43 €
2012: 27.709,92 €
2013: 14.054,81 €
2014: 4.187,06 €
E. Fahrtkosten/Startgelder
Im Bereich des Leistungssports werden Fahrtkosten für Jugendliche und deren Betreuer/innen zu Bundes- und Landesmeisterschaften gefördert. Gleiches gilt für Anmelde- und Startgebühren; die Zuwendung beträgt zwischen 10 bis 50 Prozent.
Für Übernachtungen wird eine Zuwendung in Höhe von 3,50 € für Jugendliche und Betreuer/innen gezahlt.
Das Budget für diese Zuwendungen beträgt 2.000,00 €, ausgezahlt wurden:
2011: 3.894,49 € für 32 Anträge
2012: 2.281,38 € für 13 Anträge
2013: 2.522,48 € für 19 Anträge
2014: 3.635,45 € für 21 Anträge
F. Sportveranstaltungen
Sofern jährliche wiederkehrende Sportveranstaltungen (mindestens an drei auf-einanderfolgenden Jahren) mit überörtlichem Charakter durchgeführt werden, wird auf Antrag eine Zuwendung i.H.v. 100,00 je Event ausgezahlt.
Gewährt wurden:
2011: 400,00 €
2012: 500,00 €
2013: 700,00 €
2014: 700,00 €
G. Förderung des Stadtsportverbandes
Die Zuwendung an den Stadtsportverband zur Erfüllung seiner Aufgaben beträgt jährlich lediglich 750,00 €.
H. Vereinsjubiläen
Für Vereinsjubiläen in Abständen von 25 Jahren (25, 50, 75 Jahre…) wird eine Sonderzuwendung von 125,00 € bis maximal 500,00 € je Verein gewährt.
Aufgrund der seltenen Ereignisse und weil ein eigener Haushaltsansatz nicht gebildet wurde, werden die Aufwendungen aus dem laufenden Budget bestritten, ein eigener Haushaltsansatz existiert nicht.
I. Sportlerehrungen
Einmal jährlich ehren Stadtsportverband und
Die ca. 2,5 Stunden dauernde Veranstaltung wurde in den letzten Jahren durch
hauseigene Moderatorinnen begleitet, die Ehrungen fanden – auch bei den Sponsoren
– positive Rückmeldungen.
Im Rahmen der Auszeichnungen werden Ehrenpreise (je nach
Gruppengröße) von 50,00 € bis 150,00 € verliehen.
Im Haushalt stehen für diese Veranstaltung 3.000,00 € zur Verfügung, die
überwiegend für die Ehrenpreise benötigt werden.
Bestrebungen vom Stadtsportverband und der Stadt Rheine, die bisher von der Fa. Altmeppen und der VR Bank ebenfalls durchgeführte Sportlerwahl mit der Sportlerehrung zusammen zu legen, sind bisher leider gescheitert.
J. Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen und
Sportheimen
Konkret bezuschusst werden folgende Maßnahmen:
- Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen, technischem Gerät und Ausrüstungsgegenständen
- Reparaturen/Instandsetzungen von Einrichtungsgegenständen, technischem Gerät und Ausrüstungsgegenständen
- Anschaffung von Sportgeräten (s. auch Ziffer D.)
- Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden
- Neubau von Sporteinrichtungen
Die Förderquote beträgt – wiederum gestaffelt nach dem
Kinder- und Jugendanteil – zwischen 50 und 70 Prozent, lediglich bei
Neubaumaßnahmen liegt die Zuschussquote mit 15 bis 30 Prozent deutlich
niedriger.
Hintergrund hierfür ist, dass der Erhalt von
Sporteinrichtungen/-ausstattungen Vorrang
vor Neubauten hat.
Die nachstehende Aufstellung zeigt, dass – mit Ausnahme des Jahres 2011 - das vorhandene Budget (264.700,00 €) regelmäßig überschritten wurde:
Jahr |
Haushaltsansatz |
Ist-Förderung |
Differenz |
2011 |
259.700,00 € |
212.232,51 € |
47.467,49 € |
2012 |
244.700,00 € |
287.477,94 € |
-42.777,94 € |
2013 |
264.700,00 € |
315.550,37 € |
- 50.850,37 € |
2014 |
264.700,00 € |
290.506,19 € |
- 25.806,19 € |
Auch für das Jahr 2015 wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 17. März 2015 bereits Zuschüsse in einem Gesamtumfang von 224.561,53 € beschlossen.
Das Budget von 264.700,00 € ist deshalb quasi ausgeschöpft, weil im Laufe des Jahres 2015 noch weitere kleinere Anträge mit einem Gesamtumfang von 35.000,00 € bis 40.000,00 € zu erwarten sind.
Um das Budget in diesem Jahr einhalten zu können, wurde mit insgesamt 4 Vereinen vereinbart, dass ihre Förderanträge mit einer Zuschusssumme von rd. 51.700,00 € in das Jahr 2016 verschoben werden.