Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung:
2.1 zu untersuchen, ob und wenn dann durch wen eine Möglichkeit der Realisierung einer Unterbringung von Flüchtlingen in konventioneller Bauweise umgesetzt werden kann.
2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, orientierend am Münsteraner Modell die Neujustierung des dezentralen Unterbringungskonzeptes unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Runden Tisches „Wohnen“ vorzunehmen.
Begründung:
Auf die Vorlage
150/15 wird verwiesen.
Im Rahmen der
Diskussion zur Einrichtung der mobilen Wohneinheiten sind folgende Prüfaufträge
formuliert worden. Seitens der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:
2. Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Prüfung folgender Punkte:
► Es erfolgt kurzfristig ein erneuter Aufruf an die
Bürgerschaft, Wohnungen zum Kauf oder zur Miete für die Unterbringung von
Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.
► Die Verwaltung soll in enger Zusammenarbeit mit der
städtischen Wohnungsgesellschaft und den weiteren Akteuren der
Wohnungswirtschaft in Rheine Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen
sondieren.
► Mit den Verantwortlichen/Verwaltern der
Damloup-Kaserne soll die Frage erörtert werden, ob in bestehenden Gebäuden des
Geländes eine Unterbringung von Flüchtlingen möglich ist.
► Es ist zu prüfen, ob das so genannte „Münsteraner
Modell“ zur Unterbringung von Flüchtlingen auch in Rheine umsetzbar ist.
► Die Verwaltung soll im Besitz der Stadt befindliche
Grundstücke benennen, auf denen Flüchtlingsunterkünfte in konventioneller
Bauweise errichtet werden können.
Die Verwaltung hat spätestens
in der nächsten Ratssitzung über die Ergebnisse der Prüfungen zu berichten.
Seitens der
Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:
1. Es erfolgt kurzfristig ein erneuter Aufruf an die Bürgerschaft, Wohnungen
zum Kauf oder zur Miete für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu
stellen
und:
2. Die Verwaltung soll in enger
Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft und den weiteren
Akteuren der Wohnungswirtschaft in Rheine Möglichkeiten der Unterbringung von
Flüchtlingen sondieren
Ein Aufruf an die
Bürgerschaft ist erfolgt.
Der erneute Aufruf
an die Bürgerschaft, Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung
zu stellen, war sehr erfolgreich. Es stehen mehrere Mietverträge kurz vor dem
Abschluss.
Die Belegung der
Wohnungen der städt. Wohnungsgesellschaft erfolgt ausschließlich durch die
Stadt Reine.
Bereits seit einigen
Monaten, wird bei jeder gekündigten Wohnung in Verbindung mit dem FB 2,
Fachstelle für Migration, geprüft, ob diese für die Unterbringung von
Flüchtlingen geeignet ist. In fast allen Fällen erfolgt die unmittelbare
Anmietung durch die Stadt Rheine, Zentrale Gebäudewirtschaft. Zwischenzeitlich
wurden bereits 28 Wohnungen der städt. Wohnungsgesellschaft durch die Stadt
Rheine angemietet.
Auch zu den anderen
Wohnungsunternehmen in Rheine besteht ständiger Kontakt, mehrere Wohnungen
wurden zwischenzeitlich durch die Stadt Rheine angemietet.
Der Wohnungsverein
Rheine hat weitere Wohnungen im Bereich Dorenkamp angeboten, mit einer
Anmietung ist im Juni/Juli zu rechnen.
Alle Anmietungen
erfolgten auch unter Berücksichtigung der dezentralen Unterbringung, denn in
allen Stadtteilen der Stadt Rheine wurden inzwischen entsprechende
Mietverhältnisse geschlossen.
Auch nach der
Anmietung besteht weiterhin ständiger Kontakt zu den Vermietern, die Rückmeldungen
sind nach zunächst geäußerten Bedenken, überwiegend sehr positiv.
3. Mit
den Verantwortlichen/Verwaltern der Damloup-Kaserne soll die Frage erörtert werden,
ob in bestehenden Gebäuden des Geländes eine Unterbringung von Flüchtlingen möglich
ist
Aufgrund einer Beschlussfassung des
Haushaltsausschusses des Bundestages kann die BImA Ihre Kasernen oder
Wohngebäude Kommunen mietfrei zur Verfügung stellen. Die Nutzung ist dann aber
auf die Unterbringung von Flüchtlingen beschränkt. Umbaukosten sowie
Nebenkosten sind von der Kommune zu tragen.
Von den Gebäuden der Damloup-Kaserne wurde
zuerst das Objekt Nr. 1, Kleiderkammer mit Verwaltungstrakt, untersucht. Das
Gebäude gliedert sich in zwei Bauteile, zum einen in eine großflächige
Lagerfläche (Kleiderkammer ca. 1.500 qm) und zum zweiten in eine Kombination
von Lager und Büroflächen (Verwaltungsteil ca. 2.750 qm). Dazu kommen große
Lager- und Funktionsflächen im KG.
Aus der Ortsbesichtigung vom Januar 2015
ergibt sich, dass der Bauzustand sehr gut ist. Die Lagerflächen selbst haben
aber große Raumtiefen und sind daher
nicht für Wohn- oder vergleichbare Nutzungen geeignet. Der
Verwaltungsteil ist grundsätzlich für eine Umnutzung zu Wohnraum geeignet. Bei
einem üblichen Flächenbedarf von ca. 12 qm / Person ist hier Platz für ca. 230
Asylbewerber.
Die Stadt Rheine verfolgt das Ziel der
„Dezentralen Unterbringung“. Das bedeutet, in einem Gebäude und in einem
räumlich überschaubaren Gebiet sollten bis zu 50 Personen (Flüchtlinge)
untergebracht werden. Benötigt wird also ein Gebäude mit ca. 600 qm Nutzfläche.
Das Gebäude an der Mittelstraße (Verwaltungsteil der Kleiderkammer) ist mit ca.
2.750 qm Nutzfläche viel zu groß und daher ungeeignet. Ob eine gemischte
Nutzung denkbar ist wurde noch nicht geprüft. Da nur ein geringer Teil des
Gebäudes für Flüchtlinge genutzt werden kann, besteht dann die Frage, ob die
Vergünstigungen (keine Mietzahlung) aus dem Haushaltsbeschluss des Bundes
genutzt werden können.
Des Weiteren wird vom FB 2 die Lage im
Ortsteil Dorenkamp kritisch beurteilt. Im nahen Umfeld zur Damloup-Kaserne gibt
es bereits eine erhöhte Konzentration von Asylunterkünften. Diese Tatsache
widerspricht dem Grundsatz der dezentralen Unterbringung.
4. Es ist zu prüfen, ob das so genannte „Münsteraner Modell“ zur Unterbringung
von Flüchtlingen auch in Rheine umsetzbar ist.
Hierzu ist erst einmal darzustellen, was genau das Konzept des
„Münsteraner Modells“ beinhaltet.
Das Münsteraner Modell sieht die Erstellung von Einrichtungen für Flüchtlinge
in aufgelockerter Bauweise, in Anbindung an bestehnde Wohnbebauung und auf der
Grundlage standardisierter Raumprogramme in Münsteraner Stadtteilen vor.
Bei den Übergangseinrichtungen handelt es sich um Unterbringungen für
ca. 50 Personen, wobei die maximale Belegungsdichte der einzelnen Wohneinheit
maximal 8 Personen (in der Regel zwei Zweibettzimmer und ein Vierbettzimmer)
beträgt. Jede Wohneinheit ist mit einer Gemeinschaftsküche zur
Selbstverpflegung sowie einem Bad- und einem Toilettenraum räumlich getrennt
eingerichtet.
Pro Übergangswohnheim sind ein Gruppenraum (ca. 25 bis 30 qm) und eine
Aufenthaltsraum (ca. 20 qm) mit Inventar vorzusehen, die räumlich durch eine
Doppelflügeltür miteinander verbunden sind. Hier finden z. B. Hausaufgabenbetreuung
für Kinder oder Sprachkurse statt.
Jedes Übergangswohnheim muß über eine barrierefrei Wohneinheit verfügen
und wird von einem Betreuer (inkl. Betreuerraum) und einem Hausmeister (inkl.
Hausmeisterraum) betreut.
Die als Anlage beigefügten „Richtlinien über die baulichen Standards in
Übergangswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster“ sind ein Ausfluss des
Münsteraner Modells und konkretisieren die oben beschriebenen Anforderungen.
Eine weitere Besonderheit des „Münsteraner Modells“ ist die Auswahl der
Standorte für die Übergangswohnheime.
In einer ersten
Phase des Mediationsprozesses wurden folgende Kriterien für eine
sozialverträgliche und integrationsfördernde Standortentwicklung für
Flüchtlinge festgelegt:
- Einwohnerstruktur
- soziales Klima in
den Stadtteilen
- vorhandenes
Konfliktpotential
- Lagequalität
- Infrastruktur
- Anbindung an den
ÖPNV
In einer weiteren
Phase des Mediationsprozesses wurden und werden dann im Konsens mit Vertreterinnen
und Vertretern der Fraktionen, der Bezirksvertretungen, dem Ausländerbeirat und
der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege die
konktreten Standorte für Übergangswohnheime priorisiert und festgelegt.
Die Bereitstellung
der Übergangswohnheime erfolgt über die Wohn- und Stadtbau GmbH, einer
100%-igen Tochter der Stadt Münster oder über private Investoren, die die
Übergangswohnheime erstellen und dann über langfristige Mietverträge an die
Stadt Münster vermieten.
Das dezentrale Unterbringungskonzept der Stadt Rheine entspricht in
vielerlei Hinsicht dem „Münsteraner Modell“.
Durch die sozialverträgliche dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen
in „überschaubaren“, nicht zu großen Wohneinheiten im gesamten Rheinenser
Stadtgebiet und die Betreuung durch die Fachstelle Migration und die
Stadtteilbüros (u. a. Angebot von Hausaufgabenbetreuung und Sprachkursen) erfolgt
eine Umsetzung ähnlich der des Münsteraner Modells. Im Vergleich zum
Münsteraner Modell geht die Unterbringung von Familien in abgeschlossenen
Wohnungen in den unterschiedlichen Stadtgebieten sogar noch einen Schritt
weiter.
Einzig der Auswahlprozess für die Standorte der Unterkünfte ist in
Rheine anders. Während man in Rheine auf ein vorhandenes Wohnungsangebot
zurückgreift, dass auch gewissen Auswahlkriterien entsprechen muss, werden in
Münster neue Unterkünfte an ausgewählten Standorten geschaffen.
Durch die Beteiligung von
Politik, Verwaltung, Bevölkerung und Vereinen und Verbänden erhält die
Standortauswahl in Münster eine sehr hohe Akzeptanz.
5. Die Verwaltung soll im Besitz der Stadt befindliche Grundstücke benennen,
auf denen Flüchtlingsunterkünfte in konventioneller Bauweise errichtet werden
können
Mögliche Standorte
für feste Unterkünfte/Häuser für Flüchtlinge
Lage |
Eigentümer |
Größe |
Planungsrechtliche Situation |
Anmerkungen |
An den Kleingärten/ Bauerschaftsstraße |
Stadt Rheine |
Variabel, 5 einzelne
Grundstücke, insgesamt 2.631 m² |
B-Plan 287, Kennwort: „Am
Hilgenfeld – Ost“, zulässig sind frei stehende,
Einfamilien-/Doppelhäuser, keine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten |
geeignet |
Christianstraße |
Stadt Rheine/ Schoonhoven +
Sohn |
1075 m² Stadt Rheine 317 m² Schoonhoven |
§ 34 (2) BauGB: GE-Gebiet |
Auf Grund der starken
Immissionen (Bahn, Gewerbe und B 481) ist eine Wohnnutzung in Hinblick auf gesunde
Wohnverhältnisse bedenklich nicht geeignet |
Neuenkirchener Straße/Gisèle-Freund-Straße |
Stadt Rheine |
Zwei Grundstücke, 1.717 m² + 1.432 m² |
B-Plan 298, Teil E, „Wohnpark Dutum, zwei- bis dreigeschossige
Bebauung, keine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten |
Über die zugeordnete Gemeinschaftsstellplatzanlage
erfolgt die Zuwegung zu angrenzenden Baugrundstücken geeignet |
Dille 49 - 55 |
Stadt Rheine |
4.713 m² |
§ 34 (2) BauGB Mischgebiet, Wohngebäude mit variablen
Gebäudegrößen und –höhen sowie Wohnungsanzahl möglich |
Beeinträchtigung der Mesumer
Kirmes möglich, je nach Positionierung der Gebäude bedingt geeignet, Gesamtkonzept
erforderlich bedingt geeignet |
Im Lied |
Stadt Rheine |
20.800 m² |
B-Plan Entwurf liegt vor, eingeschossige
Bauweise mit maximal 2 Wohneinheiten/ Wohngebäude |
Bebauungsplan muss zur Rechtskraft
gebracht werden, frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte 2005, Offenlage ist
noch durchzuführen, zeitlicher Aufwand: ca. 9 Monate, ggf. Erhöhung der Zahl
der Vollgeschosse auf 2 und Aufgabe der zulässigen Zahl der Wohneinheiten möglich bedingt geeignet |
Osnabrücker Straße |
Stadt Rheine |
6.618 m² |
B-Plan 112, „Johannesschule“,
Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche/Schule |
Konzept für Bebauung wird
gegenwärtig kontrovers diskutiert zur Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung,
Nutzungsspektrum noch unklar, Unterkünfte für Asylbewerber könnten u.U. vorab
genehmigt werden wg. Vorhandener Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche bedingt geeignet |
Jägerstraße |
Stadt Rheine |
ca. 12.000 m² |
Flächennutzungsplanänderung
und Aufstellung Bebauungsplan erforderlich |
Verfahrensdauer . mindestens
15 Monate bedingt geeignet |
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Nach Vorprüfung schlägt die
Verwaltung folgenden Standort vor:
-
Wohnpark Dutum Teil E - Neuenkirchener Str.
-, ca. 3.150 qm (planungsrechtlich möglich) - Es handelt sich hierbei um 2
Grundstücke in der Größe von 1.432 m² und 1.717 m². Bei der Bebauung muss aber
auch das im B´Plan dargestellte Geh- Fahr- und Leitungsrecht für die
angrenzenden Grundstücke Nr. 742 und 737 berücksichtigt werden - insofern fällt
das Baufeld kleiner aus.
Dabei ist in einem nächsten
Schritt zu prüfen, in welcher Form und mit welchem Investor eine Bebauung dann
realisiert werden wird.
Ob all die oben beschriebenen Maßnahmen
ausreichen, das dezentrale Unterbringungskonzept weiterhin in der praktizierten
Form umzusetzen ist weitgehend abhängig von den zukünftig zugewiesenen
Flüchtlingszahlen. Es ist mit einem weiteren deutlichen Anstieg von Flüchtlingszahlen in
NRW zu rechnen.
Alleine in der
2. Jahreshälfte 2015 wird mit wöchentlich bis zu 4.000 Personen in
NRW geplant. Die
bisherigen Aufnahmekapazitäten reichen nicht aus.
Im Rahmen der
Zuweisungen des Landes hat die Stadt derzeit eine aufzunehmende
Flüchtlingsquote
von 390 Flüchtlingen.
Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der städtischen Fachstelle Migration betreuen derzeit rund 460
Flüchtlinge in nahezu 100 Objekten.
Es ist davon
auszugehen, dass bei -unveränderten Bedingungen- die Anzahl der Aufnahmequote
auf rd. 700 Personen anwächst. Es muss somit 2016 mit ca. doppelt soviel
Flüchtlingen wie bisher gerechnet werden.
Hierdurch wird
das dezentrale Unterbringungskonzept nicht mehr in der Praxis umzusetzen sein.
Schon jetzt stößt das dezentrale Unterbringungskonzept an seine Grenzen. Sobald
wieder mit verstärkter Zuweisung gerechnet werden muss - und das wird ab August
der Fall sein – können gar nicht mehr so viel Wohnungen und Häuser zur
Verfügung gestellt werden wie notwendig sind.
Das letzte
Quartal 2014 und das erste Quartal 2015 haben gezeigt,dass das dezentrale
Unterbringungskonzept nicht mehr flexibel genug auf die steigenden
Bedarfe
reagieren kann. Die Folgen waren Unterbringung in Hotels, im TAT und
im Kloster Bentlage. Gleichzeitig mussten die vorhandenen Gebäude und Wohnungen „überbelegt“ werden, was zu nicht unerheblichen Konflikten innerhalb der Bewohner führte.
Es gilt demnach, das Unterbringungskonzept neu zu justieren und nach Möglichkeiten zu suchen, die – von der Grundidee geprägt, eine Integration der Flüchtlinge dezentral abzusichern- vorübergehende größere Unterbringungseinheiten vorsehen.
Ob in der Folge dann noch mehrere mobile Wohneinheiten oder eine eigene größere Wohneinrichtung zur Verfügung zu stellen sein wird, ist im Rahmen der Neujustierung zu entwickeln.