Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Dr. Angelika Kordfelder
wird für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.
2.
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau
Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Konzernabschluss 2014, der mit
einer Bilanzsumme von 96.525.109,82 EUR abschließt, wird auf Empfehlung
des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
·
Der Jahresabschluss 2014 der
Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 58.326.332,04 EUR
abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
b) Ergebnisverwendung
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau
Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates wird der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 657.041,76 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.
c) Entlastung
des Aufsichtsrates
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau
Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Begründung:
Auf die von der WIBERA AG zusammengestellten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht 2014, die in der Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt; er entspricht den Gliederungsvorschriften des HGB.
Die WIBERA - Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung
Bielefeld - hat den Jahresabschluss geprüft und als abschließendes
Prüfungsergebnis erklärt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang, der mit dem Anhang des Konzernabschlusses zusammengefasst
ist – unter Einbeziehung der Buchführung der Stadtwerke Rheine GmbH, Rheine,
sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, der mit dem Anhang des Jahresabschlusses
zusammengefasst ist, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und ihren
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den von ihr
aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns abzugeben.
Wir haben unsere Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahres- und den Konzernabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage
der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, in
Jahres- und Konzernabschluss und in dem Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie
des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns.
Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Der Jahresabschluss 2014 ist dem Aufsichtsrat in der Schlussbesprechung am 07. Mai 2015 ausführlich erläutert worden.
b) Ergebnisverwendung
Der vorgelegte Jahresabschluss für die Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Gewinn von 657.041,76 EUR ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 657.041,76 EUR soll an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet werden
c) Entlastung des Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat 7-mal getagt. Der AR-Vorsitzende und der stellv. AR-Vorsitzende haben sich zwischendurch in den Räumen der Gesellschaft über die Entwicklung des Unternehmens und über weitere betriebliche Details informieren und aufklären lassen.
Der Aufsichtsrat hat somit seine Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag zur Überwachung der Geschäftsführung ordnungsgemäß wahrgenommen. Unregelmäßigkeiten konnten nicht festgestellt werden.
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Anlagen:
Testat der WIBERA AG