Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2014
Entlastung.
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
in Höhe von 849.482,00 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 249.482,00 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss
der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2014 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.341.140.044,16
Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 849.482,00 Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 249.482,00 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Der Jahresabschluss
2014 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk
erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 11.
Juni 2015 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert
festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2014