Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Wadelheimer Chaussee
(K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70.
Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg
bis Brücke B 70
Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.
1) Fahrbahn
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn,
eingefasst von Hochbordsteinen,
mit Unterbau, in einer Breite von ca. 6,50
m
2) Geh- und Radweg
Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges in einer Breite von
ca. 3,00m aus rotem Betonsteinpflaster d= 8 cm mit Unterbau
3) Gehwege
Herstellung von Gehwegen in einer Breite von ca. 2,00 m aus grauen
Betonsteinpflasterplatten d= 8 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem
Betonsteinpflaster d = 8 cm mit Unterbau
4) Entwässerung
Herstellung von Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
5) Straßenbeleuchtung
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer
Lichtpunkthöhe von 8,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses
den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg
bis Brücke B 70 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 289,
Kennwort: „Wadelheim Ost / Sassestraße Teil A I“:
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale
für den Ausbau
der K57 (Wadelheimer Chaussee)
von
Goldammerweg bis Brücke B 70
vom ____________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV.NRW
S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom____________ folgende
Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee
(K 57)“ im o.g. Bereich erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z.Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Wadelheimer
Chaussee (K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70
Ausbau im
Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.
Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2.
Geh- und Radweg in Betonsteinpflaster mit
Unterbau
3. Gehwege in
Betonsteinplatten mit Unterbau,
in den Zufahrten Betonsteinpflaster mit Unterbau
4. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
5.
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Wadelheimer Chaussee (K57) von Goldammerweg bis Brücke B 70 fand in der
Zeit vom 20.04.2015 bis zum 06.05.2015 in den Räumen
der Technischen Betriebe Rheine AöR/Neues Rathaus statt.
Während der Offenlage haben einige Anlieger Einsicht in die
Planunterlagen genommen und es ging eine Eingabe ein. Die Eingabe ist als
Anlage beigefügt.
Eingabe 1 (Anlage 1):
Abwägung:
Da sich die Eingabe auf den Streckenabschnitt bezieht, der auch
künftig außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, ist eine Stellungnahme des
zuständigen Straßenbaulastträgers (Kreis Steinfurt) eingeholt worden (siehe
Anlage 1).
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bewuchs zurückgeschnitten. Ein
geringfügiger Rückbau der Lärmschutzwand ist nicht möglich.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt, die Wadelheimer Chaussee entsprechend der
vorgelegten Planung auszubauen.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Es ist ein Ausbau der Wadelheimer Chaussee (K 57) von
Goldammerweg bis Brücke B 70 im Separationsprinzip mit ca. 6,50 m breiter asphaltierter
Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg, von in der Regel 2,00 m, und einem
einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg, von in der Regel 3,0 m Breite vorgesehen.
Die vorhandene Querungshilfe wird erneuert und erhält
taktile Elemente zur barrierefreien Ausgestaltung. Dies gilt auch für die im
Bereich der Querungshilfe ankommenden gemeinsamen Geh- und Radwege, die entlang
des Wohngebietes „Sassestraße“ verlaufen.
Auch die Oberflächenbefestigung der vorhandenen Bushaltestelle wird
barrierefrei befestigt.
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt
über Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen
werden.
Es ist die Aufstellung von Seitenansatzleuchten mit
Ausleger mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m vorgesehen.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaustandards der „Wadelheimer Chaussee“ im
betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine
abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend
bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Anlage 1:
Eingabe 1 und Stellungnahme Kreis Steinfurt
Anlage 2:
Lageplan