Betreff
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe/Migration Antrag Bündnis 90 Die Grünen
Vorlage
219/15/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine in der Fachstelle Migration eine zusätzliche Fachkraftstelle (Sozialarbeit/Sozialpädagogik) für die Koordination und Anregung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe/Migrationsarbeit einzurichten.

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 219/15 wird verwiesen.

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9.6.2015 mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Koordination von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Migration beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, bis zur endgültigen Entscheidung in der Ratssitzung am 23.6.2015 Fragen zu beantworten, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt.

 

  1. Welche Aufgaben soll diese zusätzliche Stelle übernehmen?

 

Eine konkrete Stellenplatzbeschreibung kann seitens der Verwaltung noch nicht vorgelegt werden. Als Eckpunkte bleibt jedoch folgendes festzuhalten:

 

Innerhalb der zusätzlichen Stelle soll die Leitung der Arbeitsgruppen

 

  Wohnen

  Ehrenamt

  Gesundheit

  Bildung/Sprache

  Sozialraumorientierung

  Arbeit

des Runden Tisches angesiedelt werden.

 

Daneben soll innerhalb dieser Stelle eine Kommunikationsplattform für die schon in Rheine tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander als auch mit den in der Migrationsarbeit tätigen Fachstellen aufgebaut bzw. optimiert werden.

 

Eine Aufgabe dieser Stelle wird es auch sein, Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements zu identifizieren und aus dem Pool der Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Akteure zu gewinnen

 

Eine zentrale Aufgabe wird es auch sein, für die unterschiedlichen Themenfelder Schulungsangebote zu entwickeln und anzubieten, um die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Tätigkeiten abzusichern

 

Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in Sinnen eines Lotsen- bzw. Patenprojektes

 

Akquirierung von Fremdenmitteln aus Bund/Land/ESF für die Integration von Flüchtlingen

 

Darüber hinaus wird sich ein Teil der konkreten Aufgabenbeschreibung auch aus den Anfragen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben, weil innerhalb dieser Stelle auch „Dienstleistungen“ für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeleitet werden soll.

 

 

  1. Welche Profession muss diese Stelle haben?

 

Wie aus den oben beschrieben Aufgaben abgeleitet werden kann, muss der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin über folgende Kompetenzen verfügen:

            Die Fähigkeit, den Kontakt zu Personen aufzunehmen, mit diesen beratende und verhandelnde Gespräche zu führen.

             Die Fähigkeit, auf die unmittelbaren alltagsbezogenen Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe mit Respekt vorrangig einzugehen.

                     Die Fähigkeit, die eigene Person im Prozess mit einzubringen, Beziehungen bewusst zu gestalten und die eigene Rolle zu reflektieren.

     Kenntnisse über das Funktionieren von Gruppen und Gruppierungen

     Die Fähigkeit, soziale Situationen als solche wahrzunehmen, in diesen Situationen Möglichkeiten der Veränderung zu erkennen und zu fördern.

  Die Kenntnis der Struktur gesellschaftlicher Programme zur Bearbeitung sozialer Probleme und die Fähigkeit, sich standort- und fallspezifisch die benötigten detaillierten Kenntnisse rasch anzueignen.

  Die Fähigkeit, rechtliche Aspekte der Tätigkeit zu erkennen

            Die Fähigkeit, die Vielfalt moderner Gesellschaften und der unterschiedlichen Gruppen zu erkennen und zu akzeptieren; Lösungen und Strategien unter Berücksichtigung dieser Diversität zu entwickeln.

   Gesprächsführungs- und Moderationstechniken

   Fähigkeiten, Konzeptionen unter Beteiligung verschiedener Gruppierung in einem kommunikativen Prozess zu entwickeln.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind das Kompetenzanforderungen, die am

besten von der Berufsgruppe der Sozialarbeit/Sozialpädagogik erfüllt

werden.

 

  1. Gibt es innerhalb der Verwaltung freie Kapazitäten, die diese Stelle übernehmen könnte?

 

Lediglich im Fachbereich 2, Jugend, Familie und Soziales sind Fachkräfte der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik beschäftigt.

In den Beschäftigungsbereichen handelt es sich entweder um Pflichtleistungen, z.B. Jugendhilfe/Kindeswohlgefährdung und Hilfe zur Erziehung oder um Bereiche, die im Rahmen der kostenrechnenden Einheiten (Kremerhaus) beschäftigt sind.

 

Im Bereich der Seniorenarbeit und Behindertenarbeit sind jeweils nur 0,5 Stellen angesiedelt. Dort wäre eine Übertragung der Aufgabe im Bereich der Koordination gleichzusetzen mit dem Verzicht der gesamten Tätigkeit im Bereich der Senioren- bzw. Behindertenarbeit.

 

In der eigentlichen Fachstelle Migration sind insgesamt 5 Stellen im Stellenplan vorgesehen. Davon besetzt sind derzeit 4 Stellen, da eine langfristige Erkrankung eines Mitarbeiters vorliegt. Diese muss schon durch die Mitarbeiterinnen kompensiert werden. Trotz einer um fast 80% Erhöhung der zu betreuenden Personen ist lediglich eine 0,5 Stelle zu Beginn des Jahres im Rahmen der Stellenplandiskussion hinzugekommen. Die zusätzliche Tätigkeit ist somit durch die Fachstelle nicht leistbar.

 

4. Kann diese Aufgabe auch durch einen freien Träger ganz oder teilweise erfüllt werden?

 

Wie in der Vorlage 219/15 ausführlich dargestellt, würde die Übertragung auf einen Träger, der noch nicht im Bereich der Migration tätig ist, zu einer zusätzlichen Struktur führen, die letztlich der Aufgabenerfüllung nicht dienlich ist. Auch eine Teilung der Stelle auf die Stadt und den weiteren Träger der Migrationsarbeit, dem Caritasverband würde nach Auffassung der Verwaltung zu einer zusätzlichen Koordinationsarbeit führen, die die Vorteile, z.B. Vertretungsregelung, wiederum negieren würde. Gleiches gilt nach Auffassung der Verwaltung auch dann, wenn seitens des Caritasverbandes aus Mitteln des DCV Mittel in Höhe einer 0,2 Stelle zur Verfügung gestellt würde, wenn der Verband selbst auch einen Stellenanteil, in diesem Fall von der Stadt finanziert, vorhalten würde.

Diese dann aus Fremdmitteln zusätzlichen 7,8 Std. wöchentlich sind nach Auffassung der Verwaltung durch notwendige Absprachen, Koordinierungsbedarfe, Aufgabenklärungen usw. schnell „verbraucht“, so dass seitens der Verwaltung kein „Mehrgewinn“ gesehen wird.

 

  1. Wie soll die Stelle bewertet werden?

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Bewertung durch die Bewertungskommission eine Bewertung TVÖD SuE11/S12 vorzunehmen.

Das ist eine Bewertung, die dem Einstiegstarif für Sozialarbeit entspricht.

Sie entspricht der Entgeltgruppe 9 TVÖD.