Betreff
Ausbau der Holländerstraße, 1. Teil (53014-0242) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
263/15
Aktenzeichen
-TBR/ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:     Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Holländerstraße von Alte Bahnhofstraße bis Dechant-Römer-Straße:

 

A.       Holländerstraße von Alte Bahnhofstraße bis Dechant-Römer-Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,0 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m

 

b)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in einer Breite von 1,0 m bis 1,70 m

 

c)   Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

d)  Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

e)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten mit einer LPH von 6 m

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Holländerstraße“  fand in der Zeit vom 19. September bis 5. Oktober 2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.

Aufgrund von Grunderwerbsverhandlungen ruhte das Verfahren bis zum jetzigen Zeitpunkt. Da die Grunderwerbsgespräche abgeschlossen sind, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein:

 

 

1)       Eingabe zu Haus Alte Bahnhofstraße Nr. 17 (Anlage 1)

zu a) Verkauf von Flächen

Abwägung:

In der Eingabe wird mitgeteilt, dass die Eigentümer nicht bereit sind, die für eine angemessene Eck­­abrundung erforderlichen Flächen an die Stadt Rheine zu veräußern.

Die Grunderwerbsgespräche für diesen Bereich sollen nicht weiter geführt werden, da es keine Aussicht auf Erfolg gibt und ein Ausbau des Einmündungsbereiches zur Alte Bahnhofstraße ohne große verkehrstechnische Einschränkungen für den Kfz-Verkehr umsetzbar ist. Das Rechtsabbiegen aus der Holländerstraße in die Alte Bahnhofstraße (das ist die von dieser Änderung am meisten betroffenen Verbindung) ist dann genauso möglich wie zum heutigen Zeitpunkt, da der Fahrbahnverlauf nahezu unverändert bleibt. Pkw können ohne Mitnutzung der „Gegenfahrbahn“ abbiegen. Für größere Fahrzeuge ist eine Mitnutzung auch bei einer Ausrundung mit einem größeren Radius unumgänglich und für Straßen der vorliegenden Bedeutung und Belastung vertretbar.

Der Verzicht auf die im Bebauungsplan vorgesehene Abrundung der Straßenparzelle hat Auswirkungen auf die Breite des Gehweges. Statt der durchgehend vorgesehenen 1,50 m stehen im Eckbereich punktuell lediglich etwa 1,20 m zur Verfügung. Diese Reduzierung ist in einem kurzen Bereich akzeptabel.

Um für die Einmündung in die Alte Bahnhofstraße ein einheitliches Bild zu bekommen, wird empfohlen, auch an der westlichen Seite auf eine große Abrundung (bei Haus Nr. 21) zu verzichten. Hier gelten die gleichen Erläuterungen wie zur östlichen Abrundung.

Der Verzicht auf die Eckabrundungen zur Alte Bahnhofstraße ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt, beim Ausbau der Holländerstraße im Bereich der Einmündung zur Alte Bahnhofstraße auf den Erwerb von Flächen zur besseren Ausrundung der Fahrbahn zu verzichten.

 

 

zu b) Zukünftiger Verkehr und Parkproblematik

Abwägung:

Die Verkehrssituation änderte sich durch die Ansiedlung des Lidl an der Dechant-Römer-Straße vor einigen Jahren für die Holländerstraße nicht wesentlich. Die kraftverkehrliche Erschließung und Andienung des Lidl erfolgt nicht über die Holländerstraße, so dass mit der Lidl-Ansiedlung und auch der nach dem Ausbau erfolgenden Freigabe der Durchfahrt durch die Holländerstraße keine deutliche Erhöhung des durch­­­fah­renden Kfz-Verkehres einhergeht.

Eine erhöhte Frequentierung wird sich seit der Ansiedlung des Discounters durch die fußläufige Anbindung von der Holländerstraße im Bereich der Fußgänger und Radfahrer ergeben haben.

Die Erhöhung in diesem Bereich spricht für den Ausbau der Holländerstraße, da im Zuge des Ausbaus mit dem Bau der Gehwege sichere Räume für Fußgänger geschaffen werden.

Das im weiteren Verlauf der Eingabe erwähnte Parken von Fahrzeugen im Seitenbereich der Fahrbahn ist –sofern es nicht zu Behinderungen des Verkehrs führt und eine Durchfahrbreite von 3,05 m frei bleibt- zulässig. Diese Regel gilt auch nach dem Ausbau der Holländerstraße.

Wenn von den parkenden Fahrzeugen durch eine zu geringe verbleibende Durchfahrtsbreite oder schlechte Sicht eine Verkehrsgefährdung ausgeht, müssen gegebenenfalls durch die Straßenverkehrsbehörde regelnde Verkehrszeichen angeordnet werden, um das Parken in diesen Bereichen zu unterbinden. Diese Reglementierung ist nicht Inhalt dieser Planung.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

zu c) Kostenverteilung

Für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Holländerstraße von Alte Bahnhofstraße bis Dechant-Römer-Straße ( =1. Teil) sind Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben. Der Anteil der Anlieger beträgt dabei 90% des beitragsfähigen Aufwandes.

Die anliegenden Grundstücke bilden gem. § 4 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen das Abrechnungsgebiet.

 

Die Grundstücke werden nach § 6 der Erschließungsbeitragssatzung mit den im Bebauungsplan festgesetzten Vollgeschossen bzw. im unbeplanten Bereich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung in das Abrechnungsgebiet einbezogen. Gemäß § 6 Abs. 6 wird für eines der im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke der Zuschlag für die Art der Nutzung („gewerbliche Nutzung“) von 30 % festgesetzt.

 

Nach § 7 der Satzung werden Ermäßigungen von 50 % für Mehrfacherschließung für die Eckgrundstücke an den beiden selbständigen Anlagen Holländerstraße, 1. Teil und dem noch nicht hergestellten Abschnitt Holländerstraße, 2. Teil (von Holländerstraße, 1. Teil bis Rolinerstraße incl. Stichweg) festgesetzt.

 

Die Alte Bahnhofstraße ist eine sogenannte „vorhandene Straße“. Die Voraussetzungen zur Gewährung einer „Eckermäßigung“  werden von  „vorhandenen (= historischen) Erschließungsanlagen“ nicht erfüllt. Bei der Holländerstraße, 1. Teil können für die Eckgrundstücke an der Alten Bahnhofstraße daher keine Ermäßigungen gewährt werden.

Gewerbegrundstücke erhalten gem. § 7 Abs. 4 keine Ermäßigung für Mehrfacherschließung.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

zu d) Notwendigkeit der Maßnahme

Abwägung:

Der Ausbau der Holländerstraße ist zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen, da die anliegenden Parzellen bebaut sind und die Straße somit endgültig hergestellt werden soll, um ihrer Aufgabe als Wohnstraße mit allen Belastungen gerecht zu werden. Dazu muss sie einen ausreichenden Aufbau erhalten. Der aktuell vorhandene Aufbau besteht unterhalb der dünnen (2-3 cm) Asphaltschicht aus einer Mischung aus sandigen Bestandteilen und künstlichen Auffüllungen (z. B. Bauschutt), die neben der Tragfähigkeit auch aus Gründen der Frostsicherheit nicht für den Straßenoberbau geeignet sind.

Bereits im Verfahren zur 12. Änderung des B-Planes Nr. M 79 im Jahr 2003 wurde auf den Ausbaubedarf der Holländerstraße aufgrund des desolaten Zustandes hingewiesen und ein Ausbau für das Jahr 2004 bzw. 2005 in Aussicht gestellt. Der Ausbau wurde aus verschiedenen Gründen (z. B. zu geringe Bebauung der angrenzenden Grundstücke und zuletzt das Warten auf den Abschluss der Grunderwerbsgespräche) zurückgestellt, ist aber aufgrund des vorhandenen Fahrbahnzustandes aus wirtschaftlichen und Gründen der Verkehrssicherheit nicht noch weiter in die Zukunft zu verschieben.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die zeitnahe Durchführung des Ausbaus der Holländerstraße.

 

 

2)       Allgemeine Eingabe (Anlage 2)

Abwägung:

Welche Variante zum Ausbau kommt, hing im Wesentlichen vom Verlauf der Grunderwerbsverhandlungen ab. Diese sind nunmehr abgeschlossen, so dass ein Ausbau in den Grenzen der Variante B erfolgen wird.

Unabhängig von der letztlich auszuführenden Aus­bau­variante wird der Ausbau verkehrstechnisch in Ordnung sein.

Verkehrssicherheit hängt im Allgemeinen nicht nur an der Verkehrstechnik, sondern auch an der Reglementierung und dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer: Sind z. B. Sichtweiten nicht einhaltbar, wird die zulässige Geschwindigkeit reduziert oder Vorfahrtregelungen angepasst; behindern parkende Fahrzeuge regelmäßig den fließenden Verkehr, wird ein Halteverbot verhängt; diese Aufzählung ist beliebig erweiterbar. Falls es dennoch – wider Erwarten- an der Einmündung zu Problemen im Verkehrsablauf kommt, würde der Sachverhalt geprüft und eine Entscheidung über etwaige notwendige verkehrsbehördliche Anordnungen von der Verkehrsbehörde getroffen werden.

Die in der Eingabe angesprochene Aufhebung des Durchfahrverbotes, das dem desolaten Zustand der Fahrbahn und nicht der Bedeutung der Holländerstraße geschuldet ist, führt verkehrsrechtlich selbstverständlich zu einer Veränderung der Situation. Diese Veränderung ist vor Ort aber voraussichtlich nicht deutlich spürbar.

Bei Unfällen haftet –wie allgemein bekannt- der Verursacher. Diese Festlegung gilt auch im Straßenverkehr und natürlich auch an der angesprochenen Einmündung.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

3)       Allgemeine Eingabe/ Eingabe zu Dechant-Römer-Str. 29 (Anlage 3)

Diese Eingabe bezieht sich nur auf die Variante C.

Variante C wäre die Planvariante gewesen, in der KEIN Grunderwerb stattgefunden hätte. Alle angesprochenen Punkte können auch für die jetzt gewählte Ausbauvariante gelten und werden deshalb hier beantwortet.

 

 

zu 1) Ausbauumfang

Abwägung:

Ein Ausbau im gewünschten reduzierten Umfang entspricht nicht den Ausbaustandards in städtischen Lagen der Stadt Rheine. Zur endgültigen Herstellung einer Straße gehören lt. Satzung Fahrbahn, Gehwege, Entwässerung und Beleuchtung.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt, die Holländerstraße gemäß anliegendem Ausbauplan inklusive Gehwege herzustellen.

 

 

zu 2) Höhenlage

Abwägung:

Die vorhandene Fahrbahn wird bis zur frostsicheren Tiefe ausgebaut, da die vorhandenen Materialien nicht frostsicher sind. Danach erfolgt der Neuaufbau des Straßenkörpers unter Verwendung geeigneter Materialien, wobei evtl. auch Teile des ausgebauten Materials (Sand) Verwendung finden. Die Entscheidung hierüber wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten im weiteren Verfahren getroffen.

Die Höhenplanung ist Bestandteil der Ausführungsplanung, die im Detail erst nach Beschluss der Ausbauvariante erstellt wird. Nach Möglichkeit werden vorhandene Höhen der Grundstückszugänge und –zufahrten aufgenommen. Kleinere Abweichungen können durch die Verwendung unterschiedlicher Borde und die Änderung der Neigungen abgefangen werden. Bei größeren Abweichungen müssten Angleichungsarbeiten erfolgen.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

zu 3) Beleuchtung

Abwägung:

Die Beleuchtung ist im vorgesehenen Maße für die ausreichende Ausleuchtung des Verkehrsraumes und die Erhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich. Die Abstände der vorgesehenen 6m hohen Leuchten entsprechen mit etwa 30 m einer ausreichenden Ausleuchtung.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt, die Holländerstraße gemäß anliegendem Ausbauplan inklusive der eingetragenen Leuchten herzustellen.

 

 

zu 4) Wohnstraße

Abwägung:

Laut einschlägiger Richtlinien ist eine Wohnstraße unter anderem charakterisiert durch unterschied­liche Bebauungsformen, eine geringe Längenentwicklung (bis ca. 300 m) und eine Erschließungsfunktion. Außerdem liegt die Verkehrsstärke unter 400 Kfz/h und die Wohnstraße befindet sich in der Regel in Tempo-30-Zonen.

Als Anforderung wird die Möglichkeit des Begegnungsverkehrs Pkw/ Pkw genannt. Der Radfahrer wird auf der Fahrbahn geführt.

Die Holländerstraße erfüllt alle Voraussetzungen hierfür und wird nach dem Ausbau auch den Anforderungen gerecht.

Die in der Eingabe erwähnte Verbindungs- und Durchgangsfunktion der Holländerstraße ist fraglos vorhanden, aber nur in einem auch in einer Wohnstraße verträglichen Maße.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

zu 5) Einengungen

Abwägung:

Ziel des Einbaus von Fahrbahneinengungen ist die Verringerung der Geschwin­digkeit durchfahrender Kfz. Somit sind die Einengungen nicht –wie in der Eingabe formuliert- unsinnig, sondern im Sinne der Anwohner zu sehen, die sicher auch FÜR die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit sind.

Ein gänzlicher Verzicht auf Einengungen wird vor dem Hintergrund, dass die Anlieger befürchten, dass die Holländerstraße vermehrt von Durchfahrern genutzt wird, nicht empfohlen, da die Anordnung von Einengungen aufgrund ihrer geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung auch zur Verringerung des Durchfahrtsverkehres beiträgt.

Eine  relevante Erhöhung der Baukosten durch die Anordnung von Einbauten ist an dieser Stelle nicht zu erwarten, da es sich nicht um nachträgliche Einbauten handelt, sondern diese direkt bei Erstellung der Straße berücksichtigt werden.

Die in der Eingabe angesprochene Gefährdung durch rückstauende Fahrzeuge im Bereich der Dechant-Römer-Straße kann bedingt nachvollzogen werden, wobei die recht geringe Verkehrsbelastung der Holländerstraße die angesprochene Situation nicht häufig vorkommen lassen wird.

Um aber auch der Nutzung der Holländerstraße durch auf dem Grundstück Dechant-Römer-Straße 29 ansässige und eingesetzte landwirtschaftliche Fahrzeuge Rechnung zu tragen, sollte im Bereich bis zur Einmündung der Querverbindung zur Rolinerstraße auf Einengungen verzichtet werden.

Die im weiteren Verlauf vorgesehenen Einengungen vor Haus Nr. 5 und Alte Bahnhofstraße 21 sollen erhalten bleiben, wobei die Einengung bei Haus Nr. 21 im Vergleich zur Offenlageplanung um 2 m in die Holländerstraße hinein verschoben werden soll.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall zweier Einengungen zwischen Dechant-Römer-Straße und Einmündung Holländerstraße (Verbindung zur Rolinerstraße) und die Verschiebung der Einengung vor Haus Alte Bahnhofstraße 21 um 2 m Richtung Süden.

 

 

zu 6) Änderungen Gehwegbereich bei Dechant-Römer-Str. 29

Abwägung:

Einer Veränderung der Absenkungsbereiche wie in Anlage 3 (2/2) dargestellt spricht aus verkehrlicher Sicht nichts entgegen. Die Veränderung führt allerdings dazu, dass eine leichte Mitnutzung des Gehweges für den Kfz-Verkehr auf einer Länge von etwa 35 m möglich ist, so dass evtl. die Geschwindigkeit, die auch durch die recht geringe Fahrbahnbreite von 5,0 m erreicht wird, in diesem Bereich leicht erhöht sein wird.

Da aber die abgesenkten Bereiche vollständig zur Bewirtschaftung des Areals Dechant-Römer-Straße 29 benötigt werden, wird diese Änderung vorgenommen und ist im anliegenden Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Änderung der Absenkungsbereiche entlang der Straßenfront der Holländerstraße zu Grundstück Dechant-Römer-Straße 29 wie im Ausbauplan dargestellt.

 

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogrammes

 

Die an die Straße, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort: „Johanneskirche“ liegt,  angrenzenden Grundstücke sind bebaut.

 

Der Ausbau der „Holländerstraße“ im betrachteten Bereich war zunächst für das Investitionsprogramm 2012 vorgesehen. Aufgrund von Grunderwerbsverhandlungen, die erst in diesem Jahr abgeschlossen werden konnten, verschob sich die Investition von Jahr zu Jahr, so dass sie auch in diesem Jahr (2015) wieder vorgesehen ist.

 

Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.

Direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Diese erhalten eine graue Pflasterung.

 

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den Kanal. Dieser ist im Bereich Alte Bahnhofstraße bis zum Abzweig Richtung Rolinerstraße vorhanden. Zur Ableitung des Oberflächenwassers des verbleibenden Bereiches wird seitens der Technischen Betriebe Rheine eine neue Haltung gebaut werden.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung

Anlagen 1 – 3 (Eingaben)