Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Besetzung der im Stellenplan 2016 neu einzurichtenden Stelle im Bereich der Beistandschaften / Beurkundungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
Begründung:
Die Aufgaben des
Produkt 2103 (gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene) lassen
sich in 2 große Bereiche unterteilen, nämlich
- die Wahrnehmung der Beistandschaften und Beurkundungen sowie
- die Ausübung der Vormundschaften und Pflegschaften.
Die Entwicklung
der letzten Jahre zeigt, dass die Fallzahlen in beiden Bereichen permanent
steigen. Zur Verdeutlichung wird nachstehend
die Fallzahlentwicklung in den beiden Aufgabenbereichen in den Jahren ab
2009 dargestellt:
|
Vormundschaften Pflegschaften |
Beurkundungen |
Beistandschaften |
2009 |
62 |
636 |
424 |
2010 |
88 |
696 |
557 |
2011 |
114 |
747 |
514 |
2012 |
125 |
783 |
618 |
2013 |
97 |
780 |
545 |
2014 |
103 |
730 |
631 |
Prognose 2015 |
115 |
766 |
684 |
Erklärend ist
darauf hinzuweisen, dass die Fallzahlentwicklung im Jahr 2013 auf eine
konsequente Umsetzung von Zuständigkeitsregelungen zurückzuführen ist, welche
zu einem Rückgang der Fallzahlen in diesem Jahr führte.
Wie den Zahlen zu
entnehmen ist, steigen die zu bearbeitenden Fälle jedoch weiterhin kontinuierlich
an. Auch für die Zukunft werden entsprechende Steigerungen der Fallzahlen
erwartet.
Die „Kommunale Orientierungshilfe zur
Personalbemessung des Arbeitsbereiches Beistandschaften/Amtsvormundschaften“
des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt
folgende Personalrichtwerte:
Beistandschaften: 200 –
220 Fällen je SB
Amtspflegschaften
/ Amtsvormundschaften: 42 – 45
Fälle je SB
Beurkundungen: 2200
Fälle pro Jahr je SB
Unter
Zugrundelegung der oberen Fallzahlen der herangezogenen Orientierungshilfe
ergibt sich folgende Personalbedarfsmessung:
|
Vormundschaften /Pflegschaften |
Beurkundungen |
Beistandsch. |
|
|
|
|
Prognose 2015 |
115 |
684 |
766 |
|
|
|
|
|
2,55 Stellen |
0,31 Stellen |
3,48 Stellen |
Stellenbedarf: |
6,34 Stellen |
Derzeit sind
im Produkt 2103 (Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene)
lediglich 5 Stellen im Stellenplan enthalten und auch tatsächlich besetzt; entsprechend
der o. a. Personalbemessung ergibt sich jedoch ein vakanter Personalschlüssel
von 1,34 Stellen. In den Haushaltsplanberatungen für 2016 wurde deshalb die
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beantragt; zukünftig wird weiterhin
darüber nachzudenken sein, ob die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle / bzw.
Stellenanteils seitens des Jugendhilfeausschusses
initiiert wird.
Seitens des
Fachbereiches 2 wurde im Hinblick auf die dargestellte Personalbemessung
bereits eine ganze Stelle in dem o. a. Aufgabenbereich intern ausgeschrieben;
das Auswahlverfahren hat am 20.08.2015 bereits stattgefunden und eine geeignete
Bewerberin wurde ausgewählt.
Der
Fachbereich 2 hält die sofortige Besetzung der Stelle für notwendig, da aufgrund
der steigenden Fallzahlentwicklung und der längerfristigen Erkrankung der
Produktverantwortlichen Bearbeitungsrückstände aufgetreten sind, die im
Interesse der zu betreuenden Personen zeitnah abzuarbeiten sind.
Darüberhinaus
ist es im Bereich der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ in den
letzten Wochen zu einer deutliche Fallzahlsteigerung gekommen.
In der Regel
ist bei dieser Personengruppe zumindest das Ruhen der elterlichen Sorge
festzustellen, was automatisch dann zu einer Vormundschaft führt. Ob sich
daraus aus dem schon beschrieben Mehrbedarf noch zusätzliche Stellenanforderungen
ergeben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Weiterhin ist
absehbar, dass ein Mitarbeiter in dem Aufgabenbereich Anfang 2017 in die Freistellungsphase
der Altersteilzeit eintreten wird.
Sollte wider
Erwarten der Stellenplan nicht um eine zusätzliche Stelle erweitert werden, ist
im Rahmen der Fluktuation gewährleistet, dass der Stellenplan eingehalten
werden wird.
Der
Jugendhilfeausschuss wird deshalb – im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen
für 2016 - um Zustimmung zur sofortigen Besetzung der Stelle Nr. 2145 gebeten.