Betreff
vorzeitige Besetzung einer Stelle im Produkt 2103 (Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene)
Vorlage
268/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Besetzung der im Stellenplan 2016 neu einzurichtenden Stelle im Bereich der Beistandschaften / Beurkundungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.


Begründung:

 

Die Aufgaben des Produkt 2103 (gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene) lassen sich in 2 große Bereiche unterteilen, nämlich

 

  • die Wahrnehmung der Beistandschaften und Beurkundungen sowie
  • die Ausübung der Vormundschaften und Pflegschaften.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Fallzahlen in beiden Bereichen permanent steigen. Zur Verdeutlichung wird nachstehend  die Fallzahlentwicklung in den beiden Aufgabenbereichen in den Jahren ab 2009 dargestellt:

 

 

Vormundschaften        Pflegschaften

Beurkundungen

Beistandschaften

2009

62

636

424

2010

88

696

557

2011

114

747

514

2012

125

783

618

2013

97

780

545

2014

103

730

631

Prognose 2015

115

766

684

 

 

Erklärend ist darauf hinzuweisen, dass die Fallzahlentwicklung im Jahr 2013 auf eine konsequente Umsetzung von Zuständigkeitsregelungen zurückzuführen ist, welche zu einem Rückgang der Fallzahlen in diesem Jahr führte.

 

Wie den Zahlen zu entnehmen ist, steigen die zu bearbeitenden Fälle jedoch weiterhin kontinuierlich an. Auch für die Zukunft werden entsprechende Steigerungen der Fallzahlen erwartet.

 

Die  „Kommunale Orientierungshilfe zur Personalbemessung des Arbeitsbereiches Beistandschaften/Amtsvormundschaften“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt folgende Personalrichtwerte:

 

Beistandschaften:                                         200 – 220 Fällen je SB

Amtspflegschaften / Amtsvormundschaften:           42 – 45 Fälle je SB

Beurkundungen:                                                    2200 Fälle pro Jahr je SB

 

Unter Zugrundelegung der oberen Fallzahlen der herangezogenen Orientierungshilfe ergibt sich folgende Personalbedarfsmessung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Vormundschaften /Pflegschaften

Beurkundungen

Beistandsch.

 

 

 

 

Prognose 2015

115

684

766

 

 

 

 

 

2,55 Stellen

0,31 Stellen

3,48 Stellen

Stellenbedarf:

6,34 Stellen

 

 

Derzeit sind im Produkt 2103 (Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene) lediglich 5 Stellen im Stellenplan enthalten und auch tatsächlich besetzt; entsprechend der o. a. Personalbemessung ergibt sich jedoch ein vakanter Personalschlüssel von 1,34 Stellen. In den Haushaltsplanberatungen für 2016 wurde deshalb die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beantragt; zukünftig wird weiterhin darüber nachzudenken sein, ob die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle / bzw. Stellenanteils  seitens des Jugendhilfeausschusses initiiert wird.

 

Seitens des Fachbereiches 2 wurde im Hinblick auf die dargestellte Personalbemessung bereits eine ganze Stelle in dem o. a. Aufgabenbereich intern ausgeschrieben; das Auswahlverfahren hat am 20.08.2015 bereits stattgefunden und eine geeignete Bewerberin wurde ausgewählt.

 

Der Fachbereich 2 hält die sofortige Besetzung der Stelle für notwendig, da aufgrund der steigenden Fallzahlentwicklung und der längerfristigen Erkrankung der Produktverantwortlichen Bearbeitungsrückstände aufgetreten sind, die im Interesse der zu betreuenden Personen zeitnah abzuarbeiten sind.

 

Darüberhinaus ist es im Bereich der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ in den letzten Wochen zu einer deutliche Fallzahlsteigerung gekommen.

 

In der Regel ist bei dieser Personengruppe zumindest das Ruhen der elterlichen Sorge festzustellen, was automatisch dann zu einer Vormundschaft führt. Ob sich daraus aus dem schon beschrieben Mehrbedarf noch zusätzliche Stellenanforderungen ergeben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

Weiterhin ist absehbar, dass ein Mitarbeiter in dem Aufgabenbereich Anfang 2017 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten wird.

Sollte wider Erwarten der Stellenplan nicht um eine zusätzliche Stelle erweitert werden, ist im Rahmen der Fluktuation gewährleistet, dass der Stellenplan eingehalten werden wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird deshalb – im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für 2016 - um Zustimmung zur sofortigen Besetzung der Stelle Nr. 2145 gebeten.