Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix
für die Vergabe der Trägerschaft der zusätzlichen Kindertageseinrichtung am
Deisterweg heranzuziehen.
Begründung:
Zum zeitlichen Ablauf:
Der Jugendhilfeausschuss wird mit der zuvor auf der Tagesordnung stehenden Vorlage Nr. 305/15 gebeten, die Spielfläche am Deisterweg zu Gunsten einer Kindertageseinrichtung aufzugeben.
Die Grundstückfläche ist groß genug, dort eine dreigruppige Kindertageseinrichtung zu errichten. Die erforderliche Änderung des B-Planes kann im vereinfachten Verfahren erfolgen und soll Anfang 2016 abgeschlossen sein.
Für diese zusätzliche Kindertageseinrichtung ist ein Träger zu bestimmen.
Zum Verfahren:
Das aktuelle Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtungen „Thieberg“ und „alte Josefschule Mesum“ soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine übernimmt den
gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“.
Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht
vorgesehen.
- Für die notwendige Erstausstattung
der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese
errechnet sich aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr
2007 zzgl. Inflationsausgleich (ca. 165 T€ incl. Mwst.). Die Förderpauschale
bedarf aber noch der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Falls
Förderprogramme des Bundes/des Landes für den U3-Ausbau zur Verfügung
stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen für
den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und
deren Familien
2.4 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.5 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2.6 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten
2.7 Angemessene Betreuung während der Ferien- und
Schließungszeiten
2.8 Bedarfsgerechtes Angebot zur
Mittagsverpflegung
2.9 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.10 Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb
der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen
Ausführungsbestimmungen
2.11 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die
Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.