Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen - Festlegung zusätzlicher Standorte für mobile Wohneinheiten
Vorlage
308/15
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, neben der Einrichtung einer mobilen Wohneinheit an der Jägerstraße drei weitere mobile Einheiten zu erwerben und die geeigneten Standorte festzulegen. Dabei sind sozialräumliche und infrastrukturelle Bedingungen zu beachten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig in den zuständigen Gremien zu berichten.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 bereitzustellen.

Begründung:

 

Auf die Begründung zum Beschluss Jägerstr. (siehe Vorlage 302/15) wird verwiesen.

 

Aktuell muss festgehalten werden, dass auch die Turnhalle am Emslandstadion voll belegt ist. Im Bereich der Fachstelle Migration werden 620 Personen betreut, im Verfahren liegt die aktuelle Zahl bei 509. Alleine in den Monaten Juli und August, (24.8.2015) sind insgesamt 193 Personen zugewiesen worden.

 

Trotz zusätzlich angemietetem Wohnraum reichen die Kapazitäten nicht aus, mittelfristig die beiden Turnhallen und auch die mobile Wohnanlage an der Dutumer Str. zu ersetzen, wenn nicht neben den beschlossenen 2 mobilen Wohnanlagen noch 3 zusätzliche Einrichtungen erworben werden.

 

Von diesem Beschluss unabhängig ist die Umsetzung des Prüfauftrages, in konventionelle Bauweise zusätzlichen Mietwohnungsraum zu schaffen.

 

Aktuell bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt für benachteiligte Personen, Obdachlose, Personengruppen, auch Familien, die aufgrund eine Räumungsklage ihre Wohnung verloren haben so zugespitzt hat, dass dringend alternative bzw. ergänzende Angebote vorgehalten werden müssen, um den Wohnungsmarkt nicht noch stärker zu belasten.