Betreff
Auswertung Trägergespräche Jugendarbeit
Vorlage
310/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Trägergespräche im Bereich der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit fortzuführen und bis Ende des Jahres 2016 neue Verträge mit den Vereinen abzuschließen.

 

 


Begründung:

 

Die neu zu gestaltenden Verträge mit den Vereinen der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit in Rheine sollen Ende des Jahres 2016 abgeschlossen werden, da die Beschlußfassung für den Haushalt  2016 zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen wird.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sollen in den nächsten 10 Jahren 10 Mio. € eingespart werden. In diesem Zusammenhang wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung im Dezember 2014 das Jugendamt beauftragt, die hauptamtlich strukturierte Jugendarbeit in Rheine zu prüfen. Ende Dezember 2014 wurden die Verträge gekündigt. Seit Anfang des Jahres 2015 wurden mit den verschiedenen Trägern durchschnittlich 3 Gespräche pro Träger geführt. Eine umfassende Bestandsaufnahme und Bedarfsentwicklung der verschiedenen Träger wurde erarbeitet und ausgewertet.

 

Die umfassende Bestandsaufnahme (Stand: August 2015) wird beigefügt.

 

Folgende  trägerspezifischen Ergebnisse aus den Gesprächen und der am 24.06.15 stattgefundenen politischen Begleitgruppe Kinder- und Jugendarbeit in Rheine sind erarbeitet worden:

 

1.  Ev. Kirchengemeinde Jakobi e. V.

 

Das Jugendzentrum Jakobi verfügt über 3 Vollzeitstellen; 2 Hauptamtliche sind im Bereich Projektarbeit und in weiteren verschiedenen Kooperationen tätig. Die 3. hauptamtliche Stelle ist im Bereich der offenen Jugendarbeit angesiedelt.

Die Stelle im offenen Bereich ist derzeit auf 30 Wochenstunden reduziert (auf eigenem Wunsch der Mitarbeiterin).

 

Zukünftig soll eine halbe Stelle im offenen Bereich einen Kw-Vermerk erhalten.

 

Ab 1. Januar 2016 können die zz. eingesparten 9 Stunden für die Integrationsarbeit mit jungen Flüchtlingen eingesetzt werden.

Gerade in diesem Bereich (Flüchtlinge) hat es im letzten halben Jahr einen deutlichen Besucherzuwachs gegeben und die Anzahl von jugendlichen Flüchtlingen in Rheine und der damit verbundene Bedarf an offenen Angeboten wird zunehmen.

 

 

2.  Jugend- und Familiendienst Rheine e. V.

 

Im Bereich Jugendförderung sind keine Einsparmöglichkeiten ersichtlich. Die Stelle hat einen Umfang von 30 Wochenstunden. Die Förderung der Stelle/Leitung der Bildungsstätte soll mit der konzeptionellen Weiterentwicklung von Bildungsstätten in der Stadt Rheine mit dem Fachbereich 1 entwickelt werden. Es wird angestrebt, die Wochenstundenzahl im Bereich der Bildungsstätte um 10 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden zu reduzieren. Die Mietkostenpauschale soll nicht mehr im Rahmen der internen Verrechnung überwiesen werden. Stattdessen soll der Träger direkt als Mieter mit der Stadt Rheine abrechnen. Die Mietkosten werden aufgabenbezogen dem Jugend- und Familiendienst zur Verfügung gestellt.

 

3.  Kath. Jugendwerk Mesum e. V.

 

Bedingt durch Mitarbeiterwechsel/Einsparung von Personalkosten und  durch eine mögliche Deckungsfähigkeit im Rahmen der Betriebs- und Programmkosten könnte das Kath. Jugendwerkes einen Betrag in Höhe von 15.000,00 € einsparen.

 

4.  Kath. Jugendwerk Rheine e. V.

 

Bereits im Jahre 2010 wurden 4 von 10 dezentralen Standorten geschlossen. Damit sind im Bereich des gesamten Stadtgebietes Rheine noch 6 dezentrale Standorte vorhanden. Das Kath. Jugendwerk Rheine verfügt über 5 hauptamtliche Stellen. Derzeit sind keine Einsparungsmöglichkeiten vorhanden. In der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes sollte der Jugendtreff/Innen-stadt/JOD von seiner Konzeption – Schülercafé – her diskutiert werden.

 

5.  Stadtjugendring Rheine e. V.

 

Der Stadtjugendring Rheine e. V. verfügt über 1 geförderte Vollzeitstelle. Zukünftig könnte die Vollzeitstelle aufgeteilt werden:

 

30 Stunden für eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter(in), eingruppiert in S 11-Stufe 3

 

und

 

9 Stunden für eine Verwaltungsfachkraft, Eingruppierung nach EG 5

 

Der Stadtjugendring e.V. könnte durch diese Regelung 12.000 € einsparen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Antrag der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU auf Einrichtung eines Jugendbeteiligungsgremiums in Rheine diskutiert. Sollte dem im Jugendhilfeausschuss gestellten Antrag auf „neue Beteiligungsprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene“ stattgegeben werden, ist ein Mehrbedarf in Höhe von 9 Wochenstunden für den Stadtjugendring als Anbieter der Projekte notwendig. Diese Anfrage wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 eingebracht.

 

6.  Konzept Jugendarbeit Rodde

 

Im Jahre 2010 ist die hauptamtliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch das Kath. Jugendwerk Rheine e. V. in Rheine eingestellt worden, da der Bedarf fehlte und die räumliche Situation/Mischnutzung der Räumlichkeiten keine guten Voraussetzungen für eine effektive Jugendarbeit bot.

 

Die Initiative Pro Rodde hat im Rahmen der Diskussionen einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Derzeit besteht keine Möglichkeit der hauptamtlich organisierten Kinder- und Jugendarbeit in Rodde.

 

Kündigungsfristen:

 

Seitens des Kath. Jugendwerkes ist der Verwaltung mitgeteilt worden, dass aufgrund der besonderen Situation (Kündigungsfristen) eine Kündigung der Mitarbeiter(innen) bis zum 15. Juli 2015 erfolgen müsste, wenn nicht ein Signal gegeben wird, dass der mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 gekündigte Vertrag fortbesteht. Innerhalb der politischen Arbeitsgruppe ist von den Vertreter(inne)n die Bereitschaft signalisiert worden, die Kündigung des Vertrages zunächst bis zum 31. Dezember 2016 ruhen zu lassen, um dem Träger und damit auch den Mitarbeiter(inne)n Planungssicherheit geben zu können. Diesem Vorschlag haben die Fraktionen zugestimmt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch bei den anderen Trägern der offenen Jugendarbeit die Kündigung der Verträge für ein Jahr auszusetzen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 sollen jedoch die durch Mitarbeiter/Innen-Wechsel generierten Einsparungen eingeplant werden.

 

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB:

 

Es wurde auf die Dringlichkeit der Einrichtung eines Arbeitskreises hingewiesen.

 

Ab 2017 soll eine neu strukturierte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB eingerichtet.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

 

Nach der Jugendhilfeausschusssitzung soll ein gemeinsames Gespräch mit den Trägern und der Politik erfolgen.

 

Ende des Jahres 2016 sollen die neuen Verträge mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit abgeschlossen werden.