Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau
der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße:
Bühnertstraße
von Im Sundern bis Eckener Straße
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Parkstände
in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
5.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße fand in der Zeit vom 10. August 2015 bis 25. August 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Im Zuge der Planung wird die gesamte Breite von 12,00 m der Parzelle des öffentlichen Straßenraumes benötigt.
Verkehrstechnisch ist es unumgänglich, dass der Gehweg an der Nordseite der Bühnertstraße in diesem Bereich mit einer Breite von
ca. 1,75 m bis an die Grundstücksgrenze herangesetzt werden muss, da die Straße wegen der Befahrung mit dem Stadtbus von 5,50m auf 6,50 m verbreitert wird. Die Bushaltestelle auf der Südseite (Bereich Eckener Straße bis Danziger Straße) bleibt mit dem Wartehäuschen an ihren jetzigen Standort erhalten. Um ein Passieren der Bushaltestelle zu ermöglichen, benötigt der Gehweg an dieser Stelle die geplante Breite von 3,75 m.
Es handelt sich bei der Zuwegung zu dem Grundstück um einen Privatweg. Die Stadt Rheine hat keine Handhabe, die Anlegung und Freihaltung eines Sichtdreiecks an dieser Stelle zu fordern. Dies kann nur auf freiwilliger Basis der jeweiligen Eigentümer erfolgen.
Ebenso obliegt es dem aus dem Privatweg ausfahrenden Anlieger für die entsprechende Verkehrssicherheit zu sorgen.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 2
Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Die Bühnertstraße ist als Haupterschließungsstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schule und Kindergarten wird die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung setzt sich in der Eckener Straße in Fahrtrichtung Süden fort, wo auf einer Wegstrecke von 250 m vor einem Altenheim ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Auf der Ludwig-Dürr-Straße (Verlängerung der Bühnertstraße) sowie in auf allen anderen Abschnitten der Eckener Straße gilt ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Da an der der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt, sollte dieser Bereich mit 50 km/h befahrbar bleiben.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Beibehaltung der heute vorhandenen Geschwindigkeit.
Eingabe 3
Die Eingabe ist Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Die Bühnertstraße ist als Haupterschließungsstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schule und Kindergarten wird die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung setzt sich in der Eckener Straße in Fahrtrichtung Süden fort, wo auf einer Wegstrecke von 250 m vor einem Altenheim ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Auf der Ludwig-Dürr-Straße (Verlängerung der Bühnertstraße) sowie in auf allen anderen Abschnitten der Eckener Straße gilt ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Da an der der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt, sollte dieser Bereich mit 50 km/h befahrbar bleiben.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Beibehaltung der heute vorhandenen Geschwindigkeit.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verkürzung der Zufahrt auf den Bereich des Carports.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Die Verlängerung des Parkstreifens an dieser Stelle hat eine Verschmälerung des Gehweges zur Folge, da die Breite des Parkstreifens 2,00 m nicht unterschreiten darf und dort bereits der Radius zur Verschwenkung der Fahrbahn beginnt. Der Gehweg hat dann an der schmalsten Stelle noch eine Breite von 1,70 m. Diese Breite ist ausreichend und liegt an mehreren Stellen der Planung vor.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Die Bühnertstraße ist als Haupterschließungsstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schule und Kindergarten wird die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung setzt sich in der Eckener Straße in Fahrtrichtung Süden fort, wo auf einer Wegstrecke von 250 m vor einem Altenheim ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Auf der Ludwig-Dürr-Straße (Verlängerung der Bühnertstraße) sowie in auf allen anderen Abschnitten der Eckener Straße gilt ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Da an der der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt, sollte dieser Bereich mit 50 km/h befahrbar bleiben.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung der Zufahrt, Verlängerung des Parkstreifens und die Beibehaltung der heute vorhandenen Geschwindigkeit.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
1) Die Anlegung eines Parkstreifens auf der Südseite der Bühnertstraße in Asphalt anzulegen, ist im Bereich von Eckener Straße bis Danziger Straße aufgrund der sich dort befindenden Bushaltestelle nicht möglich. Zudem ermöglicht die Positionierung des Parkstreifens von Danziger Straße bis Liegnitzer Weg zum einen die Fahrbahn der Bühnertstraße zu verschwenken und so die gerade Trassierung zu unterbrechen, des Weiteren können auf diese Weise mehr Parkplätze angelegt werden, da sich an der Nordseite der Bühnertstraße in diesem Bereich keine privaten Zufahrten befinden.
Durch die separate Anlegung der Parkstreifen kann die vor den Parkstreifen verlaufende Entwässerungsrinne unabhängig von parkenden Fahrzeugen jederzeit gereinigt werden.
2) Die
Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird
für jede Maßnahme gesondert von den Stadtwerken Rheine ermittelt. Im Fall der
Bühnertstraße werden die Leuchtenstandorte verdichtet und die Leuchten erhalten
eine Lichtpunkthöhe von 8,00m. Im Bereich zwischen dem Schneidemühler Weg bis
zum Ende des nördlichen Parkstreifens werden Leuchten mit Ausleger aufgestellt.
Die vorhandenen Peitschenleuchten weisen eine Lichtpunkthöhe von 4,50 m auf.
Die Lichtpunkthöhe reicht nicht aus, so entfällt eine Umrüstung auf neue
Leuchtenköpfe.
3) Die Bühnertstraße ist als Haupterschließungsstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schule und Kindergarten wird die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung setzt sich in der Eckener Straße in Fahrtrichtung Süden fort, wo auf einer Wegstrecke von 250 m vor einem Altenheim ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Auf der Ludwig-Dürr-Straße (Verlängerung der Bühnertstraße) sowie in auf allen anderen Abschnitten der Eckener Straße gilt ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Da an der der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt, sollte dieser Bereich mit 50 km/h befahrbar bleiben.
4) Die Querschnittsgestaltung und die Ausbaumerkmale entsprechen dem üblichen Ausbaustandart von Verkehrsstraßen im Stadtgebiet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 6
Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
1) Die Bühnertstraße ist als Haupterschließungsstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schule und Kindergarten wird die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung setzt sich in der Eckener Straße in Fahrtrichtung Süden fort, wo auf einer Wegstrecke von 250 m vor einem Altenheim ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Auf der Ludwig-Dürr-Straße (Verlängerung der Bühnertstraße) sowie in auf allen anderen Abschnitten der Eckener Straße gilt ebenfalls eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Da an der der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt, sollte dieser Bereich mit 50 km/h befahrbar bleiben.
2) Zurzeit ist keine Einrichtung eines Park- und Halteverbotes in diesem Bereich der Bühnertstraße geplant.
3) Eingaben zur Reduzierung der Breite der einzelnen Zufahrten können nur von den jeweiligen Anliegern gemacht werden. Über diese Eingaben wird dann gesondert befunden.
4) Die zu verwendenden Leuchtmittel in Straßenleuchten werden von den Stadtwerken Rheine in Abstimmung mit den Technischen Betriebe Rheine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Normwerten festgelegt.
5) Das Anliegen wird an die Bauverwaltung weitergeleitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 7
Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.
Abwägung:
Der Ausbau der Bühnertstraße ist notwendig, da die
Asphaltdecke an vielen Stellen Schäden, Risse und Ausbesserungen aufweist.
Des Weiteren befindet sich auf der Nordseite der Bühnertstraße
ein Gehweg mit verschiedenen Belägen, die ebenfalls an vielen Stellen Schäden
und Ausbesserungen aufweisen. Die Bordanlage ist teils abgängig, dies trifft
auch auf die vorhandene einteilige Rinne zu.
An der Südseite ist baulich kein von der Fahrbahn getrennter
Gehweg vorhanden. Der Gehwegbereich wird hier durch Markierungen und
Leitpfosten kenntlich gemacht.
Die Einmündung in die Bühnertstraße, von der Eckener Straße in nördlicher Richtung fahrend, ist wegen einer auf Privatgrund befindlichen Hecke sehr schwer einzusehen. Eine Festsetzung eines freizuhaltenden Sichtdreieckes gibt es wegen des fehlenden Bebauungsplanes nicht.
Da der Stadtbus in die Bühnertstraße nur
unter Benutzung der Gegenfahrbahn einbiegen kann, ist es notwendig, dass es die
Bühnertstraße einsehen kann. Dies würde durch parkende Fahrzeuge verhindert.
Die geplante Parkbucht sollte aus diesem Grund entfallen.
Die Festlegung der Leuchtenabstände, der Lichtpunkthöhe und
der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den Stadtwerken Rheine
ermittelt. Im Fall der Bühnertstraße werden die Leuchtenstandorte verdichtet
und die Leuchten erhalten eine Lichtpunkthöhe von 8,00m. Im Bereich zwischen
dem Schneidemühler Weg bis zum Ende des nördlichen Parkstreifens werden
Leuchten mit Ausleger aufgestellt. Die vorhandenen Peitschenleuchten weisen
eine Lichtpunkthöhe von 4,50 m auf. Die Lichtpunkthöhe reicht nicht aus, so
entfällt eine Umrüstung auf neue Leuchtenköpfe.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall der Parkbucht in der Einmündung Eckener Straße/Bühnertstraße.
Feststellung der
Verwaltung im Laufe der Offenlage:
Die Einmündung in die Bühnertstraße, von der Eckener Straße in nördlicher Richtung fahrend, ist wegen einer auf Privatgrund befindlichen Hecke sehr schwer einzusehen. Eine Festsetzung eines freizuhaltenden Sichtdreieckes gibt es wegen des fehlenden Bebauungsplanes nicht.
Da der Stadtbus in die Bühnertstraße nur
unter Benutzung der Gegenfahrbahn einbiegen kann, ist es notwendig, dass es die
Bühnertstraße einsehen kann. Dies würde durch parkende Fahrzeuge verhindert.
Die geplante Parkbucht sollte aus diesem Grund entfallen.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall der Parkbucht in der Einmündung Eckener Straße/Bühnertstraße.
Zu II: Bauprogramm
Die Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die
Parzellen an der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße sind bereits
bebaut.
Der Ausbau der Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener Straße ist im Investitionsprogramm für 2015 vorgesehen.
Die Planung sieht für die Bühnertstraße von Im Sundern bis Eckener
Straße einen Ausbau im Separationsprinzip mit einer in Asphalt ausgeführten
Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Hochbordsteine, vor.
Es werden wechselseitig Parkstände angeordnet.
Beidseitig der Fahrbahn bzw. des
Parkstreifens sind Gehwege geplant.
Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene
Pflasterung und die Gehwege eine graue Plattierung, in den Bereichen der
Zufahrten graues Betonsteinpflaster.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen
entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsstraßen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Hinweis zur Beitragspflicht:
Aufgrund von
aktueller Rechtsprechung sind nicht Erschließungsbeiträge nach dem BauGB
sondern Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG zu erheben.
Das
Kommunalabgabengesetz verpflichtet die Gemeinden, Straßenbaubeiträge
für die
Erneuerung/Verbesserung von Anbaustraßen zu erheben.
Zum Ersatz des
Aufwandes sind daher Straßenbaubeiträge als Gegenleistung
für die
Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße
zu zahlen.
Eine
beitragsfähige Ausbaumaßnahme ist mit typischen Gebrauchsvorteilen
an der Straße
verbunden. Anstatt der verschlissenen, den Verkehrsbedürfnissen
nicht mehr
genügenden Anlage bietet die neue Anlage eine auf Jahre hinaus intakte und
sichere Erschließung.
Sowohl der
Anteil der Stadt Rheine als auch der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich
nach der jeweiligen Straßenart. Bei der Bühnertstraße von Im Sundern bis
Eckener Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Der Anteil der
Anlieger an dem Aufwand beträgt nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt
Rheine für die einzelnen
Teileinrichtungen:
Fahrbahn 50 %
Parkstreifen 70%
Gehwege 70 %
Beleuchtung 50 %
Oberflächenentwässerung
50 %
Verteilt wird
der Aufwand auf die einzelnen Grundstücke des Abrechnungsgebietes nach den
Grundstücksflächen, wobei diese Flächen entsprechend ihrer baulichen Ausnutzung
bzw. Ausnutzbarkeit mit einem unterschiedlichen Vomhundertsatz vervielfacht
werden.
Der häufig
vorgebrachte Einwand, die Straße sei durch einen bestimmten
Verkehr
verschlissen worden (Schwerlastverkehr, Busverkehr),
steht der
Beitragspflicht nicht entgegen. Auch ein solcher Verkehr gehört
regelmäßig zur bestimmungsgemäßen Benutzung einer Straße.
Finanzielle Auswirkungen:
Als Einzahlungen
wurden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB in Höhe von 90% - abzüglich bereits
geleisteter Ablösezahlungen - in Höhe von 440 T€ veranschlagt. Aufgrund der
neuen Rechtsprechung müssen bei dieser Maßnahme Straßenbaubeiträge – wie oben
beschrieben – erhoben werden. Dadurch reduzieren sich die Einzahlungen deutlich
auf ca. 270 T€. Erläuterungen bezüglich der Auswirkungen auf das Budget des FB
5 erfolgen im Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2015.
Anlagen:
Eingaben der Anlieger
Lageplanverkleinerung