Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sozialausschusses für die Koordination ehrenamtlicher Tätigkeiten im Bereich der Migration für das Jahr 2015 einen Betrag von 13.800 € und für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 55.000 € zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig in den zuständigen Gremien über die Arbeit und die Verwendung der Mittel zu berichten.
Begründung:
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 1.9.2015 obigen Beschluss verfasst.
Desweiteren wird auf die Vorlage 219/15 und 219/15/1 verwiesen.
Der Sozialausschuss
hat sich in seiner Sitzung am 9.6.2015 mit der Einrichtung einer zusätzlichen
Stelle für die Koordination von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der
Migration beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, bis zur endgültigen
Entscheidung in der Ratssitzung am 23.6.2015 Fragen zu beantworten, zu denen
die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt.
- Welche
Aufgaben soll diese zusätzliche Stelle übernehmen?
Eine konkrete Stellenplatzbeschreibung kann seitens der Verwaltung noch
nicht vorgelegt werden. Als Eckpunkte bleibt jedoch folgendes festzuhalten:
► Innerhalb der zusätzlichen Stelle soll die Leitung
der Arbeitsgruppen
● Wohnen
● Ehrenamt
● Gesundheit
● Bildung/Sprache
● Sozialraumorientierung
● Arbeit
des Runden Tisches angesiedelt werden.
► Daneben soll innerhalb dieser Stelle eine
Kommunikationsplattform für die schon in Rheine tätigen ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander als auch mit den in der
Migrationsarbeit tätigen Fachstellen aufgebaut bzw. optimiert werden.
► Eine Aufgabe dieser Stelle wird es auch
sein, Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements zu identifizieren und aus dem
Pool der Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Akteure zu gewinnen
► Eine zentrale Aufgabe wird es auch sein, für
die unterschiedlichen Themenfelder Schulungsangebote zu entwickeln und
anzubieten, um die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren
Tätigkeiten abzusichern
► Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
in Sinnen eines Lotsen- bzw. Patenprojektes
► Akquirierung von Fremdenmitteln aus
Bund/Land/ESF für die Integration von Flüchtlingen
Darüber hinaus wird sich ein Teil der konkreten Aufgabenbeschreibung
auch aus den Anfragen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ergeben, weil innerhalb dieser Stelle auch „Dienstleistungen“ für die
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeleitet werden soll.
- Welche
Profession muss diese Stelle haben?
Wie aus den oben beschrieben Aufgaben abgeleitet werden kann, muss der
Stelleninhaber/die Stelleninhaberin über folgende Kompetenzen verfügen:
● Die Fähigkeit, den Kontakt zu Personen
aufzunehmen, mit diesen beratende und verhandelnde Gespräche zu führen.
● Die Fähigkeit, auf die unmittelbaren
alltagsbezogenen Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe mit Respekt vorrangig
einzugehen.
● Die Fähigkeit,
die eigene Person im Prozess mit einzubringen, Beziehungen bewusst zu gestalten
und die eigene Rolle zu reflektieren.
● Kenntnisse über
das Funktionieren von Gruppen und Gruppierungen
● Die Fähigkeit, soziale Situationen als
solche wahrzunehmen, in diesen Situationen Möglichkeiten der Veränderung zu
erkennen und zu fördern.
● Die Kenntnis der Struktur gesellschaftlicher
Programme zur Bearbeitung sozialer Probleme und die Fähigkeit, sich standort-
und fallspezifisch die benötigten detaillierten Kenntnisse rasch anzueignen.
● Die Fähigkeit, rechtliche Aspekte der Tätigkeit
zu erkennen
● Die Fähigkeit, die Vielfalt moderner
Gesellschaften und der unterschiedlichen Gruppen zu erkennen und zu
akzeptieren; Lösungen und Strategien unter Berücksichtigung dieser Diversität
zu entwickeln.
● Gesprächsführungs- und Moderationstechniken
● Fähigkeiten,
Konzeptionen unter Beteiligung verschiedener Gruppierung in einem
kommunikativen Prozess zu entwickeln.
Nach Auffassung
der Verwaltung sind das Kompetenzanforderungen, die am
besten von der
Berufsgruppe der Sozialarbeit/Sozialpädagogik erfüllt
werden.
- Gibt es innerhalb der Verwaltung freie
Kapazitäten, die diese Stelle übernehmen könnte?
Lediglich im Fachbereich 2, Jugend,
Familie und Soziales sind Fachkräfte der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik
beschäftigt.
In den Beschäftigungsbereichen handelt es
sich entweder um Pflichtleistungen, z.B. Jugendhilfe/Kindeswohlgefährdung und
Hilfe zur Erziehung oder um Bereiche, die im Rahmen der kostenrechnenden
Einheiten (Kremerhaus) beschäftigt sind.
Im Bereich der Seniorenarbeit und
Behindertenarbeit sind jeweils nur 0,5 Stellen angesiedelt. Dort wäre eine
Übertragung der Aufgabe im Bereich der Koordination gleichzusetzen mit dem
Verzicht der gesamten Tätigkeit im Bereich der Senioren- bzw.
Behindertenarbeit.
In der eigentlichen Fachstelle Migration
sind insgesamt 5 Stellen im Stellenplan vorgesehen. Davon besetzt sind derzeit
4 Stellen, da eine langfristige Erkrankung eines Mitarbeiters vorliegt. Diese
muss schon durch die Mitarbeiterinnen kompensiert werden. Trotz einer um fast
80% Erhöhung der zu betreuenden Personen ist lediglich eine 0,5 Stelle zu
Beginn des Jahres im Rahmen der Stellenplandiskussion hinzugekommen. Die
zusätzliche Tätigkeit ist somit durch die Fachstelle nicht leistbar.
4. Kann
diese Aufgabe auch durch einen freien Träger ganz oder teilweise erfüllt
werden?
Wie in der Vorlage 219/15 ausführlich
dargestellt, würde die Übertragung auf einen Träger, der noch nicht im Bereich
der Migration tätig ist, zu einer zusätzlichen Struktur führen, die letztlich
der Aufgabenerfüllung nicht dienlich ist. Auch eine Teilung der Stelle auf die
Stadt und den weiteren Träger der Migrationsarbeit, dem Caritasverband würde
nach Auffassung der Verwaltung zu einer zusätzlichen Koordinationsarbeit
führen, die die Vorteile, z.B. Vertretungsregelung, wiederum negieren würde.
Gleiches gilt nach Auffassung der Verwaltung auch dann, wenn seitens des
Caritasverbandes aus Mitteln des DCV Mittel in Höhe einer 0,2 Stelle zur
Verfügung gestellt würde, wenn der Verband selbst auch einen Stellenanteil, in
diesem Fall von der Stadt finanziert, vorhalten würde.
Diese dann aus Fremdmitteln zusätzlichen
7,8 Std. wöchentlich sind nach Auffassung der Verwaltung durch notwendige
Absprachen, Koordinierungsbedarfe, Aufgabenklärungen usw. schnell „verbraucht“,
so dass seitens der Verwaltung kein „Mehrgewinn“ gesehen wird.
- Wie
soll die Stelle bewertet werden?
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich
der Bewertung durch die Bewertungskommission eine Bewertung TVÖD SuE11/S12
vorzunehmen.
Das ist eine Bewertung, die dem
Einstiegstarif für Sozialarbeit entspricht.
Sie entspricht der Entgeltgruppe 9 TVÖD.