Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. beschließt, die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Rheine fortzuführen.
3. beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführer anzuweisen, entsprechende Maßnahmen (z. B. Investor für eine Kindertagesstätte) zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auszuarbeiten und dem Aufsichtsrat vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, die Fortführung der Wohnungsgesellschaft durch eine entsprechende Verstärkung der Geschäftsführung sicherzustellen.
Begründung:
Mit Datum vom 25. November2014 haben die CDU- Fraktion und die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen unter der Überschrift „10 Millionen in 10 Jahren -
Haushaltsmaßnahmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen“ unter II. 1. „die Stadtverwaltung beauftragt,
1.
zu
prüfen ob und wenn ja, wie die Belegungsrechte bei einem Verkauf der Wohnungsgesellschaft
sichergestellt werden können?
2.
den
aktuellen Verkehrswert der Liegenschaften der Wohnungsgesellschaft zu ermitteln
und anschließend ein Konzept zum Verkauf der Liegenschaften (Gesamt- oder
Teilverkauf) zu erstellen.“
Entscheidungserhebliche Argumente für die
Gründung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (nachfolgend:
Wohnungsgesellschaft)
Für die Entscheidung des Rates für die
Übertragung des Wohnungsbestandes an eine kommunale GmbH haben folgende Gründe eine
entscheidende Rolle gespielt:
·
Die
sozialen Zielsetzungen der Stadt, den zukünftigen Wohnungsfürsorgebedarf zu
decken, können über den Gesellschaftsvertrag der GmbH im Gesellschaftszweck
verankert werden.
·
Der
Prozess der Ausgründung kann wie gefordert sozial verträglich für die Mieterschaft
gestaltet werden.
·
Durch
die Einrichtung geeigneter organisatorischer Kontroll- und Steuerungsinstrumente
können die kommunalen Interessen auch nach Übertragung des Wohnungsbestandes
gesichert werden.
·
Wie die
Untersuchung der haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben hat, ist das
wirtschaftliche Ergebnis der vorgeschlagenen Neuorganisation besser als die
Fortschreibung der bisherigen Ergebnisse.
·
Durch
die Bewirtschaftung des Bestandes in einer rechtlich selbständigen GmbH wird
eine vollständige Transparenz in der Leistungs- und Kostenrechnung geschaffen.
Außerdem ist in der Bilanz der GmbH erstmals eine Darstellung der
Vermögenswerte des Wohnungsbestandes möglich.
·
Auch
wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Verkehrswert der Objekte, gehen hier
keine Vermögenswerte verloren, da die Stadt Rheine über zusätzliche Vermögenswerte
in Form von Gesellschaftsanteilen an der GmbH verfügt.
(Auszug
aus der Vorlage 74/03)
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 29. Juli
2003 mehrheitlich die Gründung der Wohnungsgesellschaft beschlossen hat, wurde
diese durch Gesellschaftsvertrag vom 15. September 2003 gegründet. Im Zuge der
Gründung hat die Stadt Rheine einen Wohnungsbestand von 285 Wohnungen an die Wohnungsgesellschaft
zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. Euro verkauft. Da der Verkehrswert der
Grundstücke und Gebäude fast doppelt so hoch lag, konnte eine Kapitalrücklage
in Höhe von rd. 4,6 Mio. Euro gebildet werden.
1.
Verankerung der sozialen Zielsetzung der
Stadt im Gesellschaftsvertrag/Belegungsrechte
Gemäß dem im § 2 des Gesellschaftsvertrages
festgelegten Gegenstand der Gesellschaft verfolgt die Wohnungsgesellschaft
vorrangig den Zweck einer sicheren und sozialverantwortbaren Wohnungsversorgung
der Bevölkerung. Daher sollen die Wohnbauten grundsätzlich nach Größe,
Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sein.
Im Bestand der Wohnungsgesellschaft befinden
sich darüber hinaus auch Gebäude, in denen Wohnraum für Obdachlose und
Flüchtlinge bereitgestellt wird. Hierdurch werden zwei Gruppen der Bevölkerung
mit Wohnraum versorgt, die ansonsten nur schwer bzw. gar keinen Zugang zum
Wohnungsmarkt erhalten.
Gesellschaftsvertraglich garantiert steht der
Stadt Rheine das alleinige Belegungsrecht für die Wohnungen der Gesellschaft
zu.
In der Vergangenheit hat sich die Wirksamkeit
dieses Instruments mehrfach in Fällen von dringender Wohnungsnot als hilfreich
herausgestellt. Hier zeigt sich, dass dieses Belegungsrecht ein wichtiges
Steuerungsinstrument für die Stadt Rheine ist.
Darüber hinaus verbindet beispielsweise
Nordrhein-Westfalen die Mietwohnungsbauförderung von Wohnungen für Haushalte
der Gruppe A (das sind Haushalte, die die vom Land festgelegten
Einkommensgrenzen einhalten), mit einem Besetzungsrecht, während die geringere
Förderung für Haushalte der Gruppe B (Einkommensgrenze plus 40 %) nur mit einem
allgemeinen Belegungsrecht verbunden ist.
Für den Fall, dass
die Stadt Rheine nach einem Verkauf der Wohnungsgesellschaft das bisherige
Belegungsrecht auch weiterhin ausüben will, können die Belegungsrechte der
Stadt Rheine auf zwei Arten gesichert werden, einerseits durch eine Absicherung
im Grundbuch, anderseits durch eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag. In
beiden Fällen ist davon auszugehen, dass sich der Verkaufspreis deutlich
verringert. Im Gutachten zur Ausgliederung des Wohnungsbestandes aus dem Jahr
2003 wurde bereits auf einen möglichen Abschlag von 20 – 30 % hingewiesen (bei
einem sog. Blockverkauf der Objekte und gleichzeitiger Sicherung von Belegungsrechten).
Bei einer Regelung
im Kaufvertrag ist es fraglich, ob diese Belegungsrechte im Falle einer
Weiterveräußerung gerichtlich durchsetzbar sind.
Nicht zu verachten ist der Einfluss der
Wohnungsgesellschaft auf die Stadtentwicklung. Dieses wird insbesondere im Stadtteil
Dorenkamp deutlich, in dem die Wohnungsgesellschaft teilweise ihren nicht mehr
zeitgemäßen Wohnungsbestand aus den 1950er Jahren durch modernen zeitgemäßen
barrierefreien Wohnungsbau ersetzt hat. Im Zuge der
Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungsgesellschaft
und Wohnungsverein insbesondere im Stadtteil Dorenkamp zeigt sich derzeit, dass
weitere Immobilienbesitzer im Stadtteil nachziehen und Investitionen
angekündigt bzw. zum Teil schon begonnen haben.
Neben den vorgenannten Maßnahmen im Stadtteil
Dorenkamp erneuerte die Wohnungsgesellschaft in den Quartieren an der
Karlstraße und an der Hauenhorster Straße ihren überalterten Gebäudebestand
durch zeitgemäße Gebäude.
Eine bedeutende Aktivität der
Wohnungsgesellschaft ist durch diese Maßnahmen, die in den Wohnvierteln die
soziale Stabilität erhöhen und somit im weitesten Sinne als Quartiersmanagement
zu betrachten sind, erkennbar.
Durch die nicht unerheblichen Investitionen
in einen modernen und zeitgemäßen Gebäudebestand - einerseits durch den Wohnungsneubau,
andererseits durch die ständigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- ist die Wohnungsgesellschaft zu einem wichtigen Förderer der lokalen
Wirtschaft geworden.
Erfahrungen aus anderen Städten haben
gezeigt, dass häufig Immobilienbestände ehem. städtischer
Wohnungsgesellschaften durch Fondsgesellschaften gekauft werden. Diese erzielen
versprochene Renditen in aller Regel durch das Unterlassen jedweder
Investitionsmaßnahmen. Städtebauliche Vernachlässigung ganzer Quartiere
und soziale Spannungen sind hier die
Folge.
Tilgung
des Darlehens der Stadt Rheine
Entgegen der ursprünglichen Planung, dass das
von Seiten der Stadt Rheine gewährte Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. Euro bereits
nach fünf Jahren zurückgezahlt werden sollte, konnte dieses erst zum 31.
Dezember 2014 vollständig getilgt werden.
Wesentlicher Grund hierfür ist darin zu
sehen, dass der Verkauf von nicht mehr für die Wohnungsfürsorge benötige
Objekte nicht im geplanten Zeitrahmen und auch nicht zu den geplanten
Verkaufserlösen erfolgen konnte. Deshalb wurden zusätzlich Grundstücke und
Gebäude, die bei der Errichtung der Gesellschaft dazu bestimmt waren, dauerhaft
dem Geschäftsbetrieb zu dienen, veräußert.
Gründe hierfür können
einerseits sein, dass der Verkehrswert des von der Stadt Rheine erworbenen
Gebäudebestandes zu hoch prognostiziert wurde. Andererseits, dass die nicht
mehr für die Wohnungsfürsorge benötigen Objekte zu den prognostizierten
Verkaufspreisen nicht marktgängig waren.
Die aktuelle Situation sowie die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Wohnungsgesellschaft zum 31. Dezember 2014 lässt
sich wie folgt zusammenfassen:
2.
Finanzlage der Wohnungsgesellschaft
Die Wohnungsgesellschaft hat seit ihrer
Gründung einen ausgeglichenen Finanzhaushalt, d.h. die laufenden Einnahmen der
Wohnungsgesellschaft reichen aus, um die laufenden Ausgaben zu decken.
Alle erforderlichen Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen des Wohnungsbestandes wurden jeweils abhängig von der
Liquiditätslage der Gesellschaft durchgeführt. Durch eine vorausschauende
Planung der Liquidität war es in der Vergangenheit nicht erforderlich, dass die
Stadt Rheine der Gesellschaft Liquidität zuführt.
3.
Verkehrswert der Grundstücke und Gebäude der
Wohnungsgesellschaft
Neben den von der Stadt Rheine, im Rahmen der
Gründung, erworbenen Gebäude, hat die Wohnungsgesellschaft seit ihrer Gründung
mehrere weitere Gebäude errichtet. Die Zusammensetzung der Buchwerte der
Grundstücke und Gebäude können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Buchwerte der
Grundstücke und Gebäude 11.570.124,72
Euro
· davon Erwerb im Rahmen Gründung der
Gesellschaft 5.328.721,18 Euro
· davon Neubauten seit Errichtung der
Gesellschaft 6.241.403,54
Euro
Bei den im Rahmen
der Gründung der Gesellschaft erworbenen Gebäuden handelt es sich überwiegend
um Gebäude die in den 1950er Jahren errichtet wurden. Trotz teilweise
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren entsprechen die
Grundrisse nicht immer den aktuellen Standards. Für diesen Teil des Gebäudebestands
ist davon auszugehen, dass der Buchwert auch den Verkehrswert widerspiegelt.
Seit 2006 wurden von
der Gesellschaft neun Objekte neu errichtet, alle Wohneinheiten (WE) sind mit
öffentlichen Mitteln gefördert worden und mit einem Besetzungsrecht belegt. Der
Mietzins liegt in diesen WE bei rund 4,60 Euro/qm. Im Verkaufsfall stellt das
Besetzungsrecht ein Vermarktungshindernis dar.
Nach den Verkaufserfahrungen in den vergangen
Jahren können die Buchwerte nur dann realisiert werden, wenn die Veräußerung
der Objekte langfristig geplant ist. Bei einer kurzfristigen Veräußerung der
Grundstücke und Gebäude werden die Verkaufserlöse voraussichtlich nicht in Höhe
der Buchwerte realisiert. Für die Vereinbarung von sozialen Bindungen wäre
darüber hinaus ein weiterer Abschlag zu berücksichtigen.
Den Buchwerten für die Grundstücke und
Gebäude stehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von
7.403.098,83 Euro gegenüber. Saldiert man diese Werte ergibt sich folgendes
Bild:
Buchwerte der
Grundstücke und Gebäude 11.570.124,72
Euro
Kredite für
Grundstücke und Gebäude 7.403.098,83
Euro
Nettovermögen der
Grundstücke und Gebäude 4.167.025,89 Euro
4.
Auswirkungen eines Verkaufs auf die Bilanz
der Stadt Rheine als Gesellschafterin
Bei einem Verkauf sind zwei verschiedene
Varianten denkbar. Einerseits der Verkauf der Grundstücke und Gebäude durch die
Gesellschaft, andererseits der Verkauf der gesamten Gesellschaft durch die Stadt
Rheine.
Verluste bzw. Gewinne aus der Veräußerung
müssten in jedem Fall direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden und
hätten keine Auswirkung auf die Ergebnisrechnung.
Betrachtet man die Auswirkungen auf die
Liquidität der Stadt Rheine, stellt sich das Bild differenziert dar. Bei einem
Verkauf von Grundstücken und Gebäuden durch die Gesellschaft würde ein Zufluss
von Liquidität, unabhängig von der Auswirkung auf die allgemeine Rücklage, nur
dann erfolgen, wenn dieses von Seiten der Gesellschaft beschlossen würde.
Bei einem Verkauf der gesamten Gesellschaft
würde dieses unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität der Stadt Rheine
haben.
Zu beachten ist, dass die
Wohnungsgesellschaft in der Bilanz der Stadt Rheine zum 31. Dezember 2014 mit
einem Beteiligungswert von 4.261.037,06 Euro ausgewiesen wird. Das
Nettovermögen der Grundstücke und Gebäude aber nur bei 4.167.025,80 Euro liegt.
5.
Wirtschaftliche Situation und die Auswirkung
auf die Bilanz der Stadt Rheine
Die Wohnungsgesellschaft hat seit ihrer
Gründung 2003 insgesamt einen Verlust von rd. 436.000 Euro generiert. Die
Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur, überwiegend aber in der zu hohen
Bewertung der Verkaufsobjekte zu finden. Obwohl diese Korrekturen inzwischen so
gut wie abgeschlossen sind, zeichnet sich laut der aktuellen Wirtschaftsplanung
2015 – 2019 ein durchschnittlicher Jahresverlust von rd. 48.000 Euro jährlich
ab.
Sofern die Prognose der Jahresergebnisse aus
der Wirtschaftsplanung in den kommenden Jahres Realität wird, ist die Stadt
Rheine verpflichtet, den Beteiligungswert außerplanmäßig abzuschreiben. Diese
außerplanmäßigen Abschreibungen werden, wie bei einem Verkauf, direkt mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet, belasten aber nicht die Ergebnisrechnung.
6.
Verkauf bzw. Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit der Wohnungsgesellschaft
Da der Verkauf einzelner Grundstücke und
Gebäude als auch der gesamten Wohnungsgesellschaft keine Auswirkung auf die städtische
Ergebnisrechnung haben, sollte ein Verkauf aktuell nicht weiterverfolgt werden.
Dennoch müssen Wege gefunden werden, die
Wirtschaftlichkeit der Wohnungsgesellschaft zu verbessern. Hier wird auch auf
die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und die damit
verbundenen Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Rheine verwiesen (siehe Punkt
6).
Ziel muss es sein, den Jahresverlust der Wohnungsgesellschaft dauerhaft zu verringern, bestenfalls sogar die Gewinnzone zu erreichen. Hierfür müssen in den nächsten Jahren geeignete
Maßnahmen getroffen werden.
Aus Sicht des Beteiligungsmanagements könnten
u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden:
·
Investor
für Kindertageseinrichtungen (Kita)
Bereits in den vergangen Jahren war der
Bedarf an Betreuungsplätzen in den Kitas ungebrochen. In den kommenden Jahren
wird dieser Trend laut der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung weiter
anhalten. In diesem Jahr ist die Stadt Rheine aus Wirtschaftlichkeitsgründen
selbst als Bauherr einer Kita am „Thieberg“ aufgetreten. Gemäß der aktuellen
Kita-Ausbauplanung hat der Neubau einer zusätzlichen Kita mit drei Gruppen in
Rheine rechts der Ems höchste Priorität. Hier würde es sich anbieten, diese
Kita durch die Wohnungsgesellschaft errichten zu lassen und an einen Träger zu
vermieten. Ggfs. könnte bei weiteren Kita-Neubaumaßnahmen analog verfahren
werden.
Für den Fall, dass die Wohnungsgesellschaft
als Investor für Kitas auftreten soll sind eine Anpassung des
Gesellschaftsvertrags und ein entsprechender Beschluss der
Gesellschafterversammlung notwendig.
·
Errichtung
von Übergangseinrichtungen nach dem sog. „Münsteraner Modell“
In der Ratssitzung am 23. Juni 2015 wurde die
Verwaltung beauftragt, orientierend am „Münsteraner Modell“ die Neujustierung
des dezentralen Unterbringungskonzeptes unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Runden Tisches „Wohnen“ vorzunehmen.
Wie aus der Vorlage zu entnehmen ist, erfolgt
in Münster die Bereitstellung der Übergangswohnheime u.a. über die Wohn- und
Stadtbau GmbH (100%ige Tochter der Stadt Münster), die die Übergangswohnheime
erstellt und dann über langfristige Mietverträge an die Stadt Münster
vermietet. Diese Vorgehensweise wäre in Rheine mit der Wohnungsgesellschaft
ebenfalls denkbar, z. B. an der Neuenkirchener Straße.
·
Entwicklung
von Konversionsflächen zu Bauland
Im Rahmen des Konversionsprozesses könnte die
Wohnungsgesellschaft die Entwicklung und Vermarktung von Kasernenflächen
übernehmen.
7.
personelle Situation der Wohnungsgesellschaft
Seit der Gründung der Wohnungsgesellschaft im September 2003 führt Herr Raimund Hötker die Geschäfte der Wohnungsgesellschaft. In den zurückliegenden zwölf Jahren hat er maßgeblich die Entwicklung der Wohnungsgesellschaft verantwortet. Im Rahmen mehrerer Gespräche hat Herr Hötker signalisiert, dass er zukünftig zwar weiterhin für die Wohnungsgesellschaft tätig sein, aber den Umfang seiner Tätigkeit reduzieren möchte. Aus diesem Grunde wurden von der Verwaltung Gespräche mit potenziellen Kandidaten zur Verstärkung der Geschäftsführung geführt. Alternativ wäre grundsätzlich auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur Sicherstellung der Geschäftsführung denkbar. Sollte ein positiver Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der Gesellschaft erfolgen, würde die Verwaltung einen Vorschlag zur Absicherung der Geschäftsführung erarbeiten.