Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, der Outlaw Gesellschaft für Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH, An der Germania Brauerei 6-8, 48159 Münster, die
Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung in der alten Josefschule an
der Schulstr. 3 in 48432 Rheine-Mesum, zu übertragen.
Begründung:
Für die neue
Kindertageseinrichtung in der alten
Josefschule an der Schulstr. 3 in 48432 Rheine-Mesum, die zum 1.
August 2016 ihren Betrieb aufnehmen soll, ist der zukünftige Träger vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Aufgrund der
Interessenabfrage vom 23. Juni 2015 (vgl. Anlage 1) hatten sich
- die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
- und der Jugend- und Familiendienst e.V.
um die Trägerschaft beworben.
Alle Träger haben umfangreiche Bewerbungsunterlagen eingereicht (vgl. Vorlage Nr. 299/15) und sich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 7. September 2015 persönlich vorgestellt.
Auf Grundlage
der vom Jugendhilfeausschuss am 11. Juni 2015 beschlossenen Bewertungsmatrix
hat die Verwaltung den Beschlussvorschlag erarbeitet.
Bei der
Bewertungsmatrix (vgl. Anlage 2) konnte auf die Erfahrungen mit diesem Verfahren
aus der Trägerentscheidung für die neue Kita „Thieberg“ zurückgegriffen werden,
da der JFD eine in großen Teilen identische Bewerbung vorgelegt hat.
Bei zwei Kriterien
(Ziffer 2.5: Interkulturelle Kompetenz
und Ziffer 2.12: Öffentlichkeitsarbeit
des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die
Eltern) wurde zu Gunsten des JFD neu bewertet, da die Bewerbung hier neue
Aussagen enthielt.
Ebenfalls wurde
aus den vorherigen Erfahrungen abgeleitet, dem Bewerber OUTLAW bei der Ziffer
2.10: Gesunde Ernährung und
bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung nur das Merkmal „teilweise erfüllt“
anzuerkennen, da die Flexibilität bei der Essenbestellung in den JFD-Kitas als
Besonderheit beim bedarfsgerechten Angebot gesehen wird.
Bei OUTLAW hat
die Verwaltung kritisch gesehen, dass die Aussagen zur Sozialraumorientierung
nicht ganz den Erwartungen genügen. Zwar kann OUTLAW als Bewerber von außen
nicht die konkreten vorhandenen Kooperationen bieten wie der JFD, der schon in
Mesum vertreten ist, aber vergleichbare konkrete Beispiele aus anderen Orten
wären hilfreich gewesen.
Im Ergebnis (vgl. Anlage 3) kann festgehalten werden, dass
- die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 67 Punkte
und
- der Jugend- und Familiendienst e.V. 66 Punkte
erzielt haben.
Der Trägervorschlag lautet daher: Outlaw Gesellschaft
für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH.