Betreff
Trägerentscheidung für die neue Kindertageseinrichtung "alte Josefschule Mesum"
Vorlage
331/15
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, der Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, An der Germania Brauerei 6-8, 48159 Münster, die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung in der alten Josefschule an der Schulstr. 3 in 48432 Rheine-Mesum, zu übertragen.

 

 

 


Begründung:

 

Für die neue Kindertageseinrichtung in der alten Josefschule an der Schulstr. 3 in 48432 Rheine-Mesum, die zum 1. August 2016 ihren Betrieb aufnehmen soll, ist der zukünftige Träger vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Aufgrund der Interessenabfrage vom 23. Juni 2015 (vgl. Anlage 1) hatten sich

 

  • die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH

 

  • und der Jugend- und Familiendienst e.V.

 

um die Trägerschaft beworben.

 

Alle Träger haben umfangreiche Bewerbungsunterlagen eingereicht (vgl. Vorlage Nr. 299/15) und sich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 7. September 2015 persönlich vorgestellt.

 

Auf Grundlage der vom Jugendhilfeausschuss am 11. Juni 2015 beschlossenen Bewertungsmatrix hat die Verwaltung den Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

Bei der Bewertungsmatrix (vgl. Anlage 2) konnte auf die Erfahrungen mit diesem Verfahren aus der Trägerentscheidung für die neue Kita „Thieberg“ zurückgegriffen werden, da der JFD eine in großen Teilen identische Bewerbung vorgelegt hat.

 

Bei zwei Kriterien (Ziffer 2.5: Interkulturelle Kompetenz und Ziffer 2.12: Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern) wurde zu Gunsten des JFD neu bewertet, da die Bewerbung hier neue Aussagen enthielt.

 

Ebenfalls wurde aus den vorherigen Erfahrungen abgeleitet, dem Bewerber OUTLAW bei der Ziffer 2.10: Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung nur das Merkmal „teilweise erfüllt“ anzuerkennen, da die Flexibilität bei der Essenbestellung in den JFD-Kitas als Besonderheit beim bedarfsgerechten Angebot gesehen wird.

 

Bei OUTLAW hat die Verwaltung kritisch gesehen, dass die Aussagen zur Sozialraumorientierung nicht ganz den Erwartungen genügen. Zwar kann OUTLAW als Bewerber von außen nicht die konkreten vorhandenen Kooperationen bieten wie der JFD, der schon in Mesum vertreten ist, aber vergleichbare konkrete Beispiele aus anderen Orten wären hilfreich gewesen.

 

 

Im Ergebnis (vgl. Anlage 3) kann festgehalten werden, dass

 

  • die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 67 Punkte und
  • der Jugend- und Familiendienst e.V. 66 Punkte

 

erzielt haben.

 

Der Trägervorschlag lautet daher: Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH.