Betreff
Neuenkirchener Straße - Verkehrssichere Umgestaltung mit Anlage eines Geh-/Radweges (53014-820) I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
334/15
Aktenzeichen
TBR-Str./ meyo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Umbau der Neuenkirchener Straße im Bereich von Sassestraße bis Überquerungshilfe (Nähe Zufahrt zur B70):

 

a)  Fahrbahn:

è    Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,50 m

 

b)  Begrünung:

è    Herstellung eines Grünstreifens entlang des nördlichen Fahrbahnrandes in einer Breite von etwa 1,75 m

è    Zwischen nördlichem Geh-/Radweg und Privatgrundstücken:

Herstellung eines Grünstreifens in sich ergebender Breite

è    Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen Begrünung/ Befestigung des Trennstreifens im Bereich südlich der Fahrbahn

 

c)   Geh-/Radweg:

è    Herstellung eines asphaltierten Geh-/Radweges in einer Breite von 2,50 m nördlich der Fahrbahn

 

d)  Zufahrten:

è    Befestigung der Zufahrten zu den Privatgrundstücken in Asphalt- oder Pflasterbauweise (je nach örtlicher Erfordernis)

 

e)  Entwässerung:

è    Herstellung einer Entwässerungsrinne

è    Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è    Aufstellen von Straßenleuchten

 


Begründung:

 

Zu I:

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Neuenkirchener Straße“ von Sassestraße bis zur Überquerungshilfe (Nähe Zufahrt zur B 70) fand in der Zeit vom 1. bis 16. September 2015 in den Diensträumen der TBR im  Neuen Rathaus statt.

 

Während der Auslegungsfrist sind einige interessierte Bürger zur Einsichtnahme erschienen.

 

Es gingen folgende Änderungswünsche seitens der Anlieger ein:

 

1)      Eingabe Zufahrt (Anlage 1)

 

Abwägung:

Das Flurstück 231 befindet sich nordöstlich von Haus Nr. 314 (im Plan Station 0+470).

Der Anlegung einer Zufahrtsmöglichkeit an dieser Stelle steht aus verkehrlicher Sicht nichts im Wege. Dem Wunsch des Anliegers kann an dieser Stelle entsprochen werden.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer Zufahrt zu Flurstück 231.

 

2)      Eingabe Überquerungshilfe (Anlage 2)

 

Abwägung:

Der Wunsch nach einer Überquerungshilfe aufgrund der starken Verkehrsbelastung der Neuenkirchener Straße ist nachvollziehbar.

Der im Zuge dieser Baumaßnahme nördlich der Fahrbahn entstehende Geh-/Radweg wird aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens voraussichtlich für eine Befahrung in beiden Richtungen zugelassen werden. Eine Befahrung in Richtung Innenstadt wird daher nicht verboten sein, so dass sich die Anlegung einer Überschreithilfe erübrigt.

 

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Ausbauplanung ohne zusätzliche Überschreithilfe.

 

 

Zu II:

 

Die Verkehrssichere Umgestaltung der Neuenkirchener Straße zwischen Sassestraße und Überquerungshilfe ist im Haushaltsplan 2015 im Projekt 53014-820 vorgesehen.

 

Es handelt sich um eine Fördermaßnahme aus dem Programm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) – Kommunaler Straßenbau (s. auch Vorlage 283/15).

 

Die zurzeit vorhandene Fahrbahnbreite von etwa 8,50 m übersteigt bei weitem die benötigte Breite. Die Planung sieht durchgehend eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vor.

 

Die Verschmälerung der Fahrbahn an der Nordseite ermöglicht die Anlegung des neuen Geh-/Radweges mit Abstand zur Fahrbahn. Soweit möglich verläuft zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg ein 1,75 m breiter Grünstreifen. Der Geh-/Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Die Entwässerung der nördlichen Fahrbahnseite und des nördliche Geh-/Radweges wird über eine Entwässerungsrinne entlang des Geh-/Radweges gewährleistet, die Anschluss an die Kanalisation hat.

Zu diesem Zweck wird seitens der Technischen Betriebe Rheine AöR noch ein Regenwasserkanal erstellt.

 

Die Entwässerung der südlichen Bereiche bleibt gegenüber der heutigen Situation unverändert.

 

Die Straßenbeleuchtung wird im betrachteten Abschnitt erweitert, um für die neu entstehende Situation (schmalerer Fahrbahn, neue Geh-/Radwegverbindung) eine ausreichende Verkehrssicherheit zu erreichen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen

Eingaben der Anlieger