Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt die Offenlage des Bauprogramms der Variante III in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
Bereits am
16. April 2015 wurde die Entwurfsplanung der Straßen „In der Bannewiese“/
Friedensplatz, Heinrichstraße und Veitstraße (Friedenstraße bis Heinrichstraße
offengelegt.
Im Rahmen der
Offenlage wurde deutlich, dass im Straßenraum mehr Stellplätze gewünscht werden.
Zum Einen besteht auf vielen privaten Grundstücken mit älterem Bestand keine
Parkmöglichkeit und zum anderen ist durch die dichte Bebauung ein hoher
Parkdruck vorhanden. Ein weiterer, insbesondere für die Anlieger der Bannewiese
wichtiger Punkt ist die Erhaltung des antiken Straßencharakters bzw. der Erhalt
des alten Kopfsteinpflasters (Grauwacke).
Im Bereich
der Heinrichstraße sind eine Verringerung des Durchgangsverkehres sowie die
Senkung der Geschwindigkeit gewünscht (insbesondere nachts zur Lärmreduzierung).
Weiterhin ist hier eine Entzerrung und Behebung gefährlicher Begegnungssituationen
- auch zwischen Kfz und Radfahrern - wichtig. Hierzu wurden die Beibehaltung
der Einbahnstraßenregelung und der Bau von Aufpflasterungen vorgeschlagen.
Um auf die
Anliegerwünsche eingehen zu können und diese zu bündeln, wurde daher seitens
der Verwaltung und TBR ein gemeinsamer Erörterungstermin für die Anlieger, die
eine Eingabe eingereicht haben, angeboten. In dieser Runde wurden drei neue Ausbaumöglichkeiten
vorgestellt, in die ein Großteil der bis
dahin eingegangenen Anliegerwünsche eingearbeitet werden konnte (s.a. Anlagen 2-6.).
Im Rahmen des
Erörterungstermins mit den Anliegern wurde neben den Varianten auch eine grobe Kostenschätzung
vorgestellt. Während der Versammlung konnte jedoch aufgrund des umfangreichen
Spektrums kein Konsens über eine favorisierte Variante gefunden werden.
Am 4. August
2015 hat eine Begehung der Straße vor Ort stattgefunden. Ferner wurden den
Anliegern Straßenbaugutachten und Schadensnachweise zur Einsichtnahme
bereitgestellt, um die Notwendigkeit des Ausbaus zu verdeutlichen.
Nachdem die
Varianten bis Mitte August eingesehen wurden, sind 5 Eingaben/Stellungnahmen
eingegangen. 14 Eigentümer und 8 Mieter sprechen sich bislang für Variante I an
der Heinrichstraße/Veitstraße aus. 7 Eigentümer dieser Straßen bevorzugen
Variante II. Zur Bannewiese gibt es nur 1 Eingabe (für 4 Häuser), in der die
Variante I gewünscht wird. Für den Bereich der Bannewiese (insbesondere
Hermannstraße bis Kurve) liegen uns zudem die Eingaben der ersten Offenlage vor,
mit Wunsch auf Erhalt des alten Pflasters und Erhöhung der Stellplatzzahlen.
Seitens der
Verwaltung wird es für erforderlich gehalten, die 3 Varianten dem BauA
vorzustellen, so dass für eine auszuwählende Variante die Offenlage beschlossen
werden kann.
Angaben zur
Historie und zur Bestandssituation der Straßenzüge sind der BauA-Vorlage
Nr. 058/15 (1. Offenlage) zu entnehmen.
1. Ausbaumerkmale/Breiten
Variante I
Querschnitt/Ausbaumerkmale:
§ überarbeiteter Entwurf der Offenlage mit
Einflechtung der verschiedenen Anliegerwünsche und Einhaltung
verkehrsplanerischen Ziele
§ Fahrbahnverschwenkung mit Grünbeeten zur Senkung
der Geschwindigkeit,
Grünbeete in 2,0m bis 3,0m (1,25m Endstück Bannewiese) Breite,
Rundbord r=5cm
§ Gehwege in 1,5m Breite mit grauen Betonsteinplattenbelag
und Rundbord 5cm
§ Fahrhahn in 5,0 m Breite (Asphalt)
Fahrbahn in 6,0m Breite am Friedensplatz
(Begegnung Pkw/Lkw)
Fahrbahn im Endstück Bannewiese 5,25m +
Gehweg 1,5m
(Parken auf Fahrbahn möglich)
§ Fahrbahnoberbau
i.d.R.: Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12
§ Parken in 2,0m Breite, wechselseitig, ohne
Längenunterteilung (zum engeren Parken) in anthrazitfarbigem Pflaster mit Rundbord=2cm
§ In Höhe der Bushaltestelle Heinrichstraße
Fahrbahn in 6,25m aus Asphalt,
Gehweg mit taktilen Elementen für sehbehinderte und mit erhöhtem Busbord in 1,75m bzw. 2,00m Breite, hier kein T 30, Begegnung Pkw/Lkw,
Fahrbahnoberbau Belastungsklasse 3,2 nach RStO
sonstiges:
§ hohe Stellplatzanzahl durch Verringerung der
Beete
Bannewiese: 29 St. (bis Kurve) /bzw. 38 St.
bis Franz-Tacke-Straße
Heinrich- und Veitstraße: 45 St.
Gesamt: 74 bzw. 83 St. (ehem. Bestand: 73 St.)
· Beidseitiges Parkangebot
§ Begegnungsverkehr Pkw/Pkw möglich (Pkw/Lkw beengt)
§ ermöglicht Lösung der Rückstauproblematik
·
erhöhte
Sicherheit für Radfahrer insbesondere auf der Heinrichstraße
§ Bauform entspricht Standards für T-30-Zonen
§ Auflockerung der Straßen durch einzelne
Grünbeete und Verschwenkungen
mögliche Beschilderung:
· Beibehaltung der Beschilderung an der Bannewiese mit dem Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) von der Hermannstraße nach Westen und in Gegenrichtung
· Beibehaltung
der Beschilderung an der Heinrichtraße mit dem Durchfahrtsverbot (Radfahrer
frei) vom Friedensplatz in Richtung Veitstraße
· Beibehaltung
der Beschilderung an der Veitstraße mit dem Durchfahrtsverbot (Anlieger frei)
und teilw. Parkverbot während der Müllabfuhrzeiten
Variante II
Querschnitt/Ausbaumerkmale:
§ Entwurf in Anlehnung an den Bestand
§ gerade Straßen- und Bordführung
§ vorhandene Grünbeete bleiben bestehen
§ Gehwege in etwa 2,0m Breite mit grauem Betonsteinbelag (Quadratstein) d=8cm und
Rundbord r=5 cm
§ Fahrhahn in 6,0m Breite (Asphalt, Bannwiese:
Natursteinpflaster)
Fahrbahn an der Veitstraße 7,0m mit Grünbeeten
Fahrbahn im Endstück Bannewiese 5,05m + Gehweg
1,75m
§ Fahrbahnoberbau
i.d. R.: Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12
§ In Höhe der Bushaltestelle Heinrichstraße
Fahrbahn in 6,25m aus Asphalt,
Gehweg mit taktilen Elementen für sehbehinderte und mit erhöhtem Busbord in 1,75m bzw. 2,00m Breite, hier kein T 30, Begegnung Pkw/Lkw,
Fahrbahnoberbau Belastungsklasse 3,2 nach RStO
sonstiges:
§ rel. hohe Stellplatzanzahl
Bannewiese: 30 St. (bis Kurve)
Heinrich- und Veitstraße: 45 St.
Gesamt: 75 St.
§ Parken (einseitig) auf der Fahrbahn,
verbleibende Fahrgasse 4,0m
kein Begegnungsverkehr möglich, nur Kfz/Radfahrer
§ Bestehende Rückstauproblematik am
Friedensplatz und beengtes Fahren an der Heinrichstraße durch parkende
Fahrzeuge wird nicht behoben
§ Schüler-/Radverkehr wird an der
Heinrichstraße nicht entschärft
§ kompletter Wiedereinbau des antiken
Kopfsteinpflasters in der Bannewiese, sofern das Pflaster wieder verwendbar
ist,
(in Höhe des Wohnheimes am Friedensplatz
(Rollstuhlfahrer) jedoch hinderlich/erschwerte Überquerung der Fahrbahn;
ungünstig für Personen mit Rollator, für Radfahrer)
§ hohe Mehrkosten (s. Anlage 7 Kostenschätzung
„Bannewiese“)
· Beschilderung s. Variante I
Aufgrund der Rückstauproblematik
am Bahnübergang und der schmalen Fahr- gasse
von 4m sollte eine Einbahnstraßenregelung für die gesamte Bannewiese eingeplant werden (Richtung Westen).
Variante III
Querschnitt/Ausbaumerkmale:
§ Zusammenfügung
von Variante I und II
§ Bannewiese (Hermannstr. bis Friedensplatz),
Friedensplatz, Heinrich- und Veitstraße wie Variante I mit Verschwenkungen
§ Fahrbahn in Asphalt 5,00m, sep. Parkstreifen
in Pflaster 2,0m, Gehweg 1,5m
§ Bannewiese – westlich der
Hermannstraße wie Variante II in Kopfsteinpflaster
· Fahrbahn 6,0m + Gehwege 2,0m (Hermannstr. bis
Kurve)
· Fahrbahn 5,05m + einseitiger Gehweg 1,75m (ab
Kurve/Endstück)
sonstiges:
§ rel. hohe Stellplatzanzahl
Bannewiese: 30 St. (bis Kurve) / bzw. 39 St.
bis Franz-Tacke-Straße
Heinrich- und Veitstraße: 45 St.
Gesamt: 75 St. bzw. 83 St.
· Verbindet die einzelnen Wünsche der Anlieger
mit der Umsetzung verkehrsplanerischer Aspekte
· Erhalt des antiken Charakters in der
Bannewiese, westl. der Hermannstr.
· ausreichende Menge an Kopfsteinpflaster durch
reduzierte Fläche
· Mehrkosten (s. Anlage 7 Kostenschätzung
„Bannewiese“)
§ Verzicht auf Kopfsteinpflaster in Höhe des
Wohnheimes
§ ermöglicht Lösung der Rückstauproblematik +
Begegnungsverkehr möglich
· erhöhte Sicherheit für Radfahrer insbesondere
auf der Heinrichstraße
· Auflockerung der Straßen durch einzelne
Grünbeete und Verschwenkungen
§ Beschilderung s. Variante I
2. Entwässerung
Die Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz, die Heinrichstraße und das Teilstück der Veitstraße werden über 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an die vorhandenen bzw. geplanten Mischwasserkanäle entwässert.
Im Rahmen des Ausbaues werden größtenteils neue Mischwasserkanäle errichtet, die die veralteten Kanäle ersetzen werden.
3. Beleuchtung
Im Bereich vom Friedensplatz Nr. 4 bis zur Luisenstraße wurden in 2010/2011 die alten Leuchten durch neue Ellipsen mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von 4,50 m ersetzt. Diese Leuchten müssen künftig für ein einheitliches Beleuchtungsniveau des Straßenzuges höhere Masten erhalten (6,0m) und sind somit auch neu zu positionieren. Zur besseren Ausleuchtung der Einmündung wird eine zusätzliche Leuchte ergänzt.
Im folgenden Abschnitt bis zur Bahnböschung/Kurve befinden sich zurzeit Peitschenleuchten in Abständen von etwa 50 m. Die Leuchten sind erneuerungsbedürftig und die Abstände zueinander sind unzureichend. Hier sind 8 neue energieeffiziente Leuchten (6m Masten) einzurichten.
Im Bereich des abknickenden Endstückes der Bannewiese existiert derzeit gar keine Beleuchtung. Daher sind hier ebenso neue energieeffiziente Leuchten (3 Stk.) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m vorgesehen.
Ebenso wie am Friedensplatz müssen auch an der Heinrichstraße die in 2010/2011 errichteten Ellipsenleuchten höhere Masten erhalten (6,0m) und sind somit auch neu zu positionieren. Der Altbestand an Rautenleuchten erhält neue Leuchtköpfe. Zur besseren Ausleuchtung der Heinrichstraße und des Ausbauabschnittes der Veitstraße werden zudem 8 zusätzliche Leuchten ergänzt. Auch hierfür sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m vorgesehen.
4.
Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
5.
Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz (von Friedensplatz 4 bis Franz-Tacke-Straße 37), der Heinrichstraße und der Veitstraße (Heinrichstr.-Friedenstr.) handelt es sich um die „nochmalige Herstellung“ einer Erschließungsanlage. Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Satzung (Straßenbaubeiträge A60-02) der Stadt Rheine (aktuell 70% Anliegeranteil).
6.
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz, Heinrichstraße und Veitstraße (Heinrichstr.-Friedenstr.) erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im I. Quartal 2016.
7.
Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2015 vorgesehen. Aus beitragsrechtlichen Gründen wurden die drei Einzelprojekte des Haushaltsplanes (53014-560, 53014-562, 53014-563) zu einem Bauprogramm zusammengefasst.
Anlagen:
1. Übersichtsplan Bauprogramm
2. Lagepläne Blatt 1 – 4, Variante I
3. Querschnitt Variante I /III (Heinrichstraße)
4. Lagepläne Blatt 1 – 4, Variante II
5. Querschnitt Variante II (Heinrichstraße)
6. Lageplan Blatt 1, Variante III
7. Kostenschätzungen der Varianten (Bannewiese und Heinrich-/Veitstraße)