Betreff
Bauprogramm für die Erneuerung der Anlage "In der Bannewiese"/Friedensplatz (53014-563)/Heinrichstraße (53014-562)/ Veitstraße (Friedenstraße-Heinrichstraße) (53014-560) 2. Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
343/15
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Offenlage des Bauprogramms der Variante III in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

Bereits am 16. April 2015 wurde die Entwurfsplanung der Straßen „In der Bannewiese“/ Friedensplatz, Heinrichstraße und Veitstraße (Friedenstraße bis Heinrichstraße offengelegt. 

 

Im Rahmen der Offenlage wurde deutlich, dass im Straßenraum mehr Stellplätze gewünscht werden. Zum Einen besteht auf vielen privaten Grundstücken mit älterem Bestand keine Parkmöglichkeit und zum anderen ist durch die dichte Bebauung ein hoher Parkdruck vorhanden. Ein weiterer, insbesondere für die Anlieger der Bannewiese wichtiger Punkt ist die Erhaltung des antiken Straßencharakters bzw. der Erhalt des alten Kopfsteinpflasters (Grauwacke).

 

Im Bereich der Heinrichstraße sind eine Verringerung des Durchgangsverkehres sowie die Senkung der Geschwindigkeit gewünscht (insbesondere nachts zur Lärmreduzierung). Weiterhin ist hier eine Entzerrung und Behebung gefährlicher Begegnungssituationen - auch zwischen Kfz und Radfahrern - wichtig. Hierzu wurden die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung und der Bau von Aufpflasterungen vorgeschlagen.

 

Um auf die Anliegerwünsche eingehen zu können und diese zu bündeln, wurde daher seitens der Verwaltung und TBR ein gemeinsamer Erörterungstermin für die Anlieger, die eine Eingabe eingereicht haben, angeboten. In dieser Runde wurden drei neue Ausbaumöglichkeiten vorgestellt,  in die ein Großteil der bis dahin eingegangenen Anliegerwünsche eingearbeitet werden konnte (s.a. Anlagen 2-6.).

 

Im Rahmen des Erörterungstermins mit den Anliegern wurde neben den Varianten auch eine grobe Kostenschätzung vorgestellt. Während der Versammlung konnte jedoch aufgrund des umfangreichen Spektrums kein Konsens über eine favorisierte Variante gefunden werden.

 

Am 4. August 2015 hat eine Begehung der Straße vor Ort stattgefunden. Ferner wurden den Anliegern Straßenbaugutachten und Schadensnachweise zur Einsichtnahme bereitgestellt, um die Notwendigkeit des Ausbaus zu verdeutlichen.

Nachdem die Varianten bis Mitte August eingesehen wurden, sind 5 Eingaben/Stellungnahmen eingegangen. 14 Eigentümer und 8 Mieter sprechen sich bislang für Variante I an der Heinrichstraße/Veitstraße aus. 7 Eigentümer dieser Straßen bevorzugen Variante II. Zur Bannewiese gibt es nur 1 Eingabe (für 4 Häuser), in der die Variante I gewünscht wird. Für den Bereich der Bannewiese (insbesondere Hermannstraße bis Kurve) liegen uns zudem die Eingaben der ersten Offenlage vor, mit Wunsch auf Erhalt des alten Pflasters und Erhöhung der Stellplatzzahlen.

Seitens der Verwaltung wird es für erforderlich gehalten, die 3 Varianten dem BauA vorzustellen, so dass für eine auszuwählende Variante die Offenlage beschlossen werden kann.

Angaben zur Historie und zur Bestandssituation der Straßenzüge sind der BauA-Vorlage Nr. 058/15 (1. Offenlage) zu entnehmen.

 

 

1. Ausbaumerkmale/Breiten

 

Variante I

 

Querschnitt/Ausbaumerkmale:

 

§  überarbeiteter Entwurf der Offenlage mit Einflechtung der verschiedenen Anliegerwünsche und Einhaltung verkehrsplanerischen Ziele

§  Fahrbahnverschwenkung mit Grünbeeten zur Senkung der Geschwindigkeit,

Grünbeete in 2,0m bis 3,0m (1,25m Endstück Bannewiese) Breite,

Rundbord r=5cm

§  Gehwege in 1,5m Breite mit grauen Betonsteinplattenbelag und Rundbord 5cm

§  Fahrhahn in 5,0 m Breite (Asphalt)

Fahrbahn in 6,0m Breite am Friedensplatz (Begegnung Pkw/Lkw)

Fahrbahn im Endstück Bannewiese 5,25m + Gehweg 1,5m

(Parken auf Fahrbahn möglich)

§  Fahrbahnoberbau i.d.R.: Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12

§  Parken in 2,0m Breite, wechselseitig, ohne Längenunterteilung (zum engeren Parken) in anthrazitfarbigem Pflaster mit Rundbord=2cm

§  In Höhe der Bushaltestelle Heinrichstraße Fahrbahn in 6,25m aus Asphalt,

Gehweg mit taktilen Elementen für sehbehinderte und mit erhöhtem Busbord in 1,75m bzw. 2,00m Breite, hier kein T 30, Begegnung Pkw/Lkw,

Fahrbahnoberbau Belastungsklasse 3,2 nach RStO

 

    sonstiges:

 

§  hohe Stellplatzanzahl durch Verringerung der Beete

Bannewiese: 29 St. (bis Kurve) /bzw. 38 St. bis Franz-Tacke-Straße

Heinrich- und Veitstraße: 45 St.

Gesamt: 74 bzw. 83 St. (ehem. Bestand: 73 St.)

·      Beidseitiges Parkangebot

§  Begegnungsverkehr Pkw/Pkw möglich (Pkw/Lkw beengt)

§  ermöglicht Lösung der Rückstauproblematik

·      erhöhte Sicherheit für Radfahrer insbesondere auf der Heinrichstraße

§  Bauform entspricht Standards für T-30-Zonen

§  Auflockerung der Straßen durch einzelne Grünbeete und Verschwenkungen

 

    mögliche Beschilderung:

 

·      Beibehaltung der Beschilderung an der Bannewiese mit dem Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) von der Hermannstraße nach Westen und in Gegenrichtung

·      Beibehaltung der Beschilderung an der Heinrichtraße mit dem Durchfahrtsverbot (Radfahrer frei) vom Friedensplatz in Richtung Veitstraße

·      Beibehaltung der Beschilderung an der Veitstraße mit dem Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) und teilw. Parkverbot während der Müllabfuhrzeiten

 

 

 

Variante II

 

Querschnitt/Ausbaumerkmale:

 

§  Entwurf in Anlehnung an den Bestand

§  gerade Straßen- und Bordführung

§  vorhandene Grünbeete bleiben bestehen

§  Gehwege in etwa 2,0m Breite mit grauem Betonsteinbelag (Quadratstein) d=8cm und Rundbord r=5 cm

§  Fahrhahn in 6,0m Breite (Asphalt, Bannwiese: Natursteinpflaster)

Fahrbahn an der Veitstraße 7,0m mit Grünbeeten

Fahrbahn im Endstück Bannewiese 5,05m + Gehweg 1,75m

§  Fahrbahnoberbau i.d. R.: Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12

§  In Höhe der Bushaltestelle Heinrichstraße Fahrbahn in 6,25m aus Asphalt,

Gehweg mit taktilen Elementen für sehbehinderte und mit erhöhtem Busbord in 1,75m bzw. 2,00m Breite, hier kein T 30, Begegnung Pkw/Lkw,

Fahrbahnoberbau Belastungsklasse 3,2 nach RStO

 

sonstiges:

 

§  rel. hohe Stellplatzanzahl

Bannewiese: 30 St. (bis Kurve)

Heinrich- und Veitstraße: 45 St.

Gesamt: 75 St.

§  Parken (einseitig) auf der Fahrbahn, verbleibende Fahrgasse 4,0m

kein Begegnungsverkehr möglich, nur Kfz/Radfahrer

§  Bestehende Rückstauproblematik am Friedensplatz und beengtes Fahren an der Heinrichstraße durch parkende Fahrzeuge wird nicht behoben

§  Schüler-/Radverkehr wird an der Heinrichstraße nicht entschärft

§  kompletter Wiedereinbau des antiken Kopfsteinpflasters in der Bannewiese, sofern das Pflaster wieder verwendbar ist,

(in Höhe des Wohnheimes am Friedensplatz (Rollstuhlfahrer) jedoch hinderlich/erschwerte Überquerung der Fahrbahn; ungünstig für Personen mit Rollator, für Radfahrer)

§  hohe Mehrkosten (s. Anlage 7 Kostenschätzung „Bannewiese“)

 

·      Beschilderung s. Variante I

    Aufgrund der Rückstauproblematik am Bahnübergang und der schmalen Fahr- gasse von 4m sollte eine Einbahnstraßenregelung für die gesamte Bannewiese        eingeplant werden (Richtung Westen).

 

Variante III

 

Querschnitt/Ausbaumerkmale:

 

§  Zusammenfügung von Variante I und II

§  Bannewiese (Hermannstr. bis Friedensplatz), Friedensplatz, Heinrich- und Veitstraße wie Variante I mit Verschwenkungen

§  Fahrbahn in Asphalt 5,00m, sep. Parkstreifen in Pflaster 2,0m, Gehweg 1,5m

 

§  Bannewiese – westlich der Hermannstraße wie Variante II  in Kopfsteinpflaster

·      Fahrbahn 6,0m + Gehwege 2,0m (Hermannstr. bis Kurve)

·      Fahrbahn 5,05m + einseitiger Gehweg 1,75m (ab Kurve/Endstück)

 

    sonstiges:

 

§  rel. hohe Stellplatzanzahl

Bannewiese: 30 St. (bis Kurve) / bzw. 39 St. bis Franz-Tacke-Straße

Heinrich- und Veitstraße: 45 St.

Gesamt: 75 St. bzw. 83 St.

·      Verbindet die einzelnen Wünsche der Anlieger mit der Umsetzung verkehrsplanerischer Aspekte

·      Erhalt des antiken Charakters in der Bannewiese, westl. der Hermannstr.

·      ausreichende Menge an Kopfsteinpflaster durch reduzierte Fläche

·      Mehrkosten (s. Anlage 7 Kostenschätzung „Bannewiese“)

§  Verzicht auf Kopfsteinpflaster in Höhe des Wohnheimes

§  ermöglicht Lösung der Rückstauproblematik + Begegnungsverkehr möglich

·      erhöhte Sicherheit für Radfahrer insbesondere auf der Heinrichstraße

·      Auflockerung der Straßen durch einzelne Grünbeete und Verschwenkungen

 

§  Beschilderung s. Variante I

 

2. Entwässerung

 

Die Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz, die Heinrichstraße und das Teilstück der Veitstraße werden über 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an die vorhandenen  bzw. geplanten Mischwasserkanäle entwässert.

Im Rahmen des Ausbaues werden größtenteils neue Mischwasserkanäle errichtet, die die veralteten Kanäle ersetzen werden.

 

3. Beleuchtung

 

Im Bereich vom Friedensplatz Nr. 4 bis zur Luisenstraße wurden in 2010/2011 die alten Leuchten durch neue Ellipsen mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von 4,50 m ersetzt. Diese Leuchten müssen künftig für ein einheitliches Beleuchtungsniveau des Straßenzuges höhere Masten erhalten (6,0m) und sind somit auch neu zu positionieren. Zur besseren Ausleuchtung der Einmündung wird eine zusätzliche Leuchte ergänzt.

 

Im folgenden Abschnitt bis zur Bahnböschung/Kurve befinden sich zurzeit Peitschenleuchten in Abständen von etwa 50 m. Die Leuchten sind erneuerungsbedürftig und die Abstände zueinander sind unzureichend. Hier sind 8  neue energieeffiziente Leuchten (6m Masten) einzurichten.

 

Im Bereich des abknickenden Endstückes der Bannewiese existiert derzeit gar keine Beleuchtung. Daher sind hier ebenso neue energieeffiziente Leuchten (3 Stk.) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m vorgesehen.

 

Ebenso wie am Friedensplatz müssen auch an der Heinrichstraße die in 2010/2011 errichteten Ellipsenleuchten höhere Masten erhalten (6,0m) und sind somit auch neu zu positionieren. Der Altbestand an Rautenleuchten erhält neue Leuchtköpfe. Zur besseren Ausleuchtung der Heinrichstraße und des Ausbauabschnittes der Veitstraße werden zudem 8 zusätzliche Leuchten ergänzt. Auch hierfür sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m vorgesehen.

 

4. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

5. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz  (von Friedensplatz 4 bis Franz-Tacke-Straße 37), der Heinrichstraße und der Veitstraße (Heinrichstr.-Friedenstr.) handelt es sich um die „nochmalige Herstellung“ einer Erschließungsanlage. Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Satzung (Straßenbaubeiträge A60-02) der Stadt Rheine (aktuell 70% Anliegeranteil).

 

6. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straßen „In der Bannewiese“/Friedensplatz, Heinrichstraße und  Veitstraße (Heinrichstr.-Friedenstr.) erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im I. Quartal 2016.

 

7. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2015 vorgesehen. Aus beitragsrechtlichen Gründen wurden die drei Einzelprojekte des Haushaltsplanes  (53014-560, 53014-562, 53014-563) zu einem Bauprogramm zusammengefasst.


Anlagen:

 

1.        Übersichtsplan Bauprogramm

2.        Lagepläne Blatt 1 – 4, Variante I

3.        Querschnitt Variante I /III (Heinrichstraße)

4.        Lagepläne Blatt 1 – 4, Variante II

5.        Querschnitt Variante II (Heinrichstraße)

6.        Lageplan Blatt 1, Variante III

7.        Kostenschätzungen der Varianten (Bannewiese und Heinrich-/Veitstraße)