Betreff
Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine -Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel- I Vorstellung des Nahversorgungskonzeptes II Beschluss des Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Rheine
Vorlage
189/15/1
Aktenzeichen
PG 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

I.       Vorstellung des Nahversorgungskonzeptes

 

I.1     Vorbemerkung: Rechtliche Bedeutung eines Einzelhandelskonzeptes:

 

S. Vorlage 189/15

 

I.2     Sachstand:

 

S. Vorlage 189/15

 

I.3     Anlass der Ergänzung:

 

S. Vorlage 189/15

 

I.4     Inhalte der Ergänzung:

 

S. Vorlage 189/15

 

 

Verfahrensstand:

 

Das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine ist vom Gutachter, Herrn Kruse, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03. 06. 2015 vorgestellt worden. Die Inhalte wurden intensiv diskutiert mit dem Ergebnis, dass die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis genommen wurden, die Beschlussfassung jedoch vertagt worden ist.

 

Aus der geführten Diskussion haben sich zwei Prüfaufträge an den Gutachter ergeben. Diese Aufgaben sind zwischenzeitlich vom Gutachter bearbeitet worden und werden ebenfalls in der Sitzung des StewA am 28. Oktober 2015 vorgestellt:

 

  1. Überprüfung des Solitärstandortes Gellendorf anhand einer Wirkungsanalyse für die Standorte direkt südlich der Bahnstrecke und in der Gartenstadt Gellendorf (vgl. Vorlage 138/15/2)

 

  1. Überprüfung für das Grundversorgungszentrum Eschendorf, ob eine Verschiebung der Grenzen möglich ist und welche Auswirkungen dies hat (vgl. Vorlage 139/15/2)

 

Aus den Inhalten der entsprechenden Analysen ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen am Nahversorgungskonzept, sodass der nachfolgend formulierte Beschluss nunmehr gefasst werden kann.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine – in Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel – zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

 

II.     Beschluss des Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Rheine – in Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel -

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine – in Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel als städtebaulichen Rahmenplan im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

 

Anlage s. Vorlage 189/15:         Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine – in Ergänzung zum Masterplan Einzelhandel -, Büro Junker + Kruse, Dortmund, April 2015