Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt die für das Jahr 2016 eingereichten Anträge auf Zuwendungen zur Kenntnis.
Begründung:
Für den Erwerb, Bau und die Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen sieht die Sportförderrichtlinie unter Nr. 7.2 vor, dass über die Förderfähigkeit bei einer Summe von mehr als 6.000,00 € der Sportausschuss als zuständiger Fachausschuss entscheidet.
Bei Zuschüssen bis zu einem Betrag von 6.000,00 €
entscheidet die Verwaltung (
Darüber hinaus müssen bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres (01.10.2015)
die erforderlichen Anträge eingereicht werden, wenn eine Förderung im nachfolgenden
Jahr (2016) gewünscht wird.
Als Information ist eine Übersicht aller bis zum oben genannten Stichtag am
01.10.2015 eingereichten Förderanträge beigefügt.
Geplant ist, in der ersten Sportausschusssitzung im Jahr 2016 – das Datum steht
noch nicht fest – über die betroffenen Anträge zu entscheiden.
Aus der Übersicht ist zu entnehmen, dass den verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 264.700,00 € Anträge mit einem Gesamtvolumen von 173.898,60 € gegenüberstehen.
Die aufgeführten Anträge liegen dem Grunde nach mit allen zur Entscheidung erheblichen Informationen vor, lediglich in Ausnahmefällen fehlen notwendige zweite Kostenvoranschläge. Diese können jedoch noch nachgereicht werden.
Als weitere Aufwendungen für 2016 zu berücksichtigen sind
Zuschüsse in Höhe von mindestens 25.000,00 € für weitere Anträge von Vereinen,
mit denen im Laufe des Jahres 2016 gerechnet werden muss. Dieser Betrag
entspricht der Summe der bisher für das aktuelle Haushaltsjahr 2015 weiterhin
bewilligten Zuschüsse.
Außerdem wird aus diesem Budget eine Summe i.H.v. 20.000,00 bis 25.000,00 € benötigt, um einen Teil der zweite Hälfte der Kosten für die Sportentwicklungsplanungen zu bezahlen.
In derselben Aufstellung sind weitere Informationen enthalten über Anträge von Vereinen, die darum gebeten haben, ihren Antrag zur Entscheidung in das Jahr 2017 zu verschieben, deren Anträge bis zur Vorlagenfertigung aufgrund fehlender Informationen nicht beschieden werden konnten bzw. für die der Antrag zurückgezogen wurde:
Eisenbahner Turn- und Sportverein (ETuS) Rheine
Der Verein beantragt bereits mit Posteingang am 26.02.2014 eine Förderung für den Kauf eines zusätzlichen Grundstücks an der vereinseigenen Sportanlage an der Lindenstraße 43, 48431 Rheine.
Nach Nr. 7.1 der Sportförderrichtlinien können zur Optimierung der Infrastruktur im sportlichen Bereich geeignete bauliche Einrichtungen gefördert werden. Dies umfasst danach auch die Errichtung neuer Gebäude.
Da für den ETuS Rheine der Kauf eines zusätzlichen Grundstücks zwingende Voraussetzung ist, um neue Gebäude zu errichten, gehört der Grundstückserwerb zur Errichtung und ist damit grundsätzlich förderfähig.
In mehreren Treffen und Gesprächen wurde dem Verein
erläutert, dass eine Förderung für den Erwerb jedoch aus Sportfördersicht nur
möglich sei, wenn ein vollständiges Nutzungs- sowie Finanzierungskonzept für
das Grundstück vorgelegt werde. Dies war dem Verein bis zur Entscheidung im
Sportausschuss nicht rechtzeitig möglich, so dass vereinbart wurde, den Antrag
auf Förderung in das Jahr 2016 zu verschieben.
Da nach Nr. 1.6.3 der allgemeinen Förderrichtlinien bei Baumaßnahmen der Grunderwerb
nicht als Beginn des Bauvorhabens gewertet wird, wurde der Verein darüber
informiert, dass der Grundstückerwerb nicht als förderschädlich im Sinne der
Sportförderrichtlinien anzusehen sei.
Eine Förderung sei auch nach dem Erwerb des Grundstückes aus formaler Sicht
noch möglich.
Der ETuS Rheine hat das Grundstück inzwischen erworben. Da sich die Grundstücksübertragung
jedoch verzögert hat und die Planungen zur Nutzung noch nicht abgeschlossen
sind, hat sich der Verein entschlossen, den Antrag auf Förderung in das Jahr
2017 zu verschieben.
SV Mesum
Der Fußballverein hat den Antrag, der seinerzeit bereits
für eine Förderung im Jahr 2015 eingereicht worden war, aber aufgrund nicht
ausreichender Haushaltsplanmittel im Einvernehmen mit dem SV Mesum in das Jahr
2016 verschoben wurde, zurückgezogen.
Nach Aussage des Vorstandes solle die Maßnahme in der beantragten Form zunächst
nicht weiter verfolgt werden.
Kunst- und Kulturverein Harmonie
Der Tanzverein hat am 20.01.2015 einen Antrag auf
Förderung für die Renovierung bzw. den Umbau einer Lagerhalle in einen Tanz-
und Gymnastikraum gestellt.
Aufgrund fehlender Unterlagen wurde der Kunst- und Kulturverein zunächst schriftlich
gebeten, die fehlenden Belege und Informationen nachzureichen.
Nach mehreren Telefonaten wurde in einem Beratungsgespräch im März 2015, bei
dem einige Unterlagen eingereicht wurden, dem Verein noch einmal ausführlich erläutet,
dass noch folgende Dinge beizubringen seien, damit eine sachgerechte Entscheidung
über den Förderantrag getroffen werden könne:
- Ein Finanzierungsplan
- Ein Sportnutzungskonzept für die Lagerhalle bezogen auf die Flächengröße und
den Nutzungsrhythmus)
- Finanzwirtschaftliche Auswirkungen (z.B. Folgekosten)
- Mitgliederzahlen laut Bestandserhebung vom Landessportbund
- Angaben über die Vorsteuerabzugsberechtigung
- Jeweils einen zweiten Kostenvoranschlag für die Heizungsanlage, den Fußboden
sowie den Wandspiegel
An die Angelegenheit wurde jeweils im Augusts 2015 und
September 2015 erinnert, leider wurden die erbetenen Belege bisher nicht
eingereicht.
Somit sind eine Entscheidung sowie die Bezifferung eines möglichen Zuschusses
derzeit nicht möglich.
Anlage: Übersicht über Förderanträge für das Jahr 2016