Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des
Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den
endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2016 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse des
Fachbereiches 2,
Produktgruppe Jugendamt, die nicht
Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
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Lfd.
Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil
/ Wert |
befristet in
Monate |
1 |
Übergangsmanagement Kindergarten/Schule und
pädagogische Beratung im Kindergarten |
1,0/ SuE 12 |
24 Monate |
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Summe |
1,0 |
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1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2016 der
Stadt Rheine wurde am 03.11.2015 auf Grundlage der Vorlage 325/15 durch den Rat
der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen
beschlossen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 19.01.2016 vorgelegt
und am 16.02.2016 als Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2016 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage
325/15 vom 03.11.2015
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches Jugend,
Familie und Soziales vom 03.11.2015 enthält alle Stellenplanänderungen des
Jahres 2015 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen
Änderungen im Jahr 2016.
Verschiebungen zwischen einzelnen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Beistandschaften/Vormundschaften |
1,0 |
A 11 |
2 |
Netzwerkkoordination
„Frühe Hilfen“ |
0,25 |
Sue 12 |
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Summe |
1,25 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Entwicklung der Fallzahlen in den
beiden Aufgabenbereichen Beistandschaften und Vormundschaften steigt kontinuierlich.
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage 268/15 verwiesen,
in der eine Stellenbedarfsermittlung anhand der „Kommunalen
Orientierungshilfe zur Personalbemessung des Arbeitsbereiches
Beistandschaften/Amtsvormundschaften“ des Kommunalverbandes für Jugend und
Soziales in Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Demzufolge besteht ein
Stellenbedarf i. H. v. 6,34 Stellen; vorhanden sind derzeit laut Stellenplan
für das Jahr 2015 5,0 Stellen. Insofern ist eine Anpassung des Stellenplans
dringend erforderlich, um eine adäquate Aufgabenerledigung dauerhaft zu
sichern. Aufwendungen
hierfür ca. 65.000 € |
zu 2: |
Die Stelle „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen“ ist seit dem 01.07.2013 im Fachbereich vorhanden. Zum Haushaltsjahr 2015 erfolgte die Übernahme der Stelle mit einem Anteil von 0,5 in den Stellenplan. Eine dauerhafte Finanzierung über die „Bundesinitiative Frühe Hilfen ist gesichert. Im Rahmen der vielfältigen Koordination der „frühen Hilfen“ hat sich gezeigt, dass diese Tätigkeit nicht ohne interne Erarbeitung von Arbeitsabläufen, z.B. bei der Erarbeitung von Anweisungen von einheitlichen Vorgehensweisen im Bereich des Kinderschutzes, möglich ist. Ebenso ist es unabdingbar notwendig, auch einheitliche Verfahrensstrategien bei der Bewilligung von Hilfsstrukturen als Rahmenleitlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste vorzubereiten und zu kommunizieren. Aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben können diese nicht noch zusätzlich durch den Produktverantwortlichen der Sozialen Dienste erarbeitet werden. Insofern hat sich bei einer zielführenden Umsetzung der Arbeit der „Frühen Hilfen“ herausgestellt, dass der Umfang einer 0,5 Stelle nicht ausreicht, sowohl die äußeren als auch die inneren Verfahrensabläufe zu koordinieren und zu beschreiben. Hinzu kommt, dass im Jahre 2016 ein umfangreiches Konzept für die frühen Hilfen fixiert und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Da die Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und laufende Evaluation eines solchen Konzeptes nicht mit der vorhandenen Kapazität vorgenommen werden kann, ist eine dauerhafte Aufstockung der Stelle um 0,25 Anteil sowie eine entsprechende Anpassung des Stellenplanes erforderlich. Eine Refinanzierung kann über Mehreinnahmen in der Kostenerstattung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Greven, Ibbenbüren und Emsdetten realisiert werden. Aufwendungen
hierfür ca. 12.500 € |
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Stellenplanänderungen in Bezug auf die
Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2015 |
Wert 2016 |
1 |
Anlaufstelle |
EG 6 |
A 7 |
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Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Die Stelle war bislang unbesetzt; im
Stellenplan war die Bewertung EG 6 enthalten. Im Laufe des Jahres konnte die
Stelle mit einer Beamtin besetzt werden. Insofern hat sich die Wertigkeit von
EG 6 in A 7 verändert. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 325/15 vom
03.11.2015
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses
als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen
gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 03.11.2015 erforderlich:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Vormundschaften |
1,0 |
A 11 |
2 |
Betreuung
von minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlingen |
1,0 |
SuE 14 |
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Summe |
2,0 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Wie unter Punkt 2.1 bereits erläutert,
steigen die Fallzahlen im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften
kontinuierlich. In der oben
erwähnten Vorlage 268/15, die im JHA am 10. September beraten wurde, wurde die aktuelle Problematik der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge noch nicht dargestellt, weil es sie
zu diesem Zeitpunkt schlichtweg noch nicht gab. Durch Einrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Damloup-Kaserne sind in den letzten Wochen zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist. Im Jugendhilfeausschuss am 21. Oktober 2015 berichtete Herr Gausmann, dass zu diesem Zeitpunkt 35 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) durch das Jugendamt begleitet werden, von denen 20 in der Damloup-Kaserne leben. Diese Zahl ist seitdem auf 45 gestiegen. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Diese Kinder sind in Obhut zu nehmen und ein Vormund ist zu bestellen, bzw. vorläufig in Obhut zu nehmen und dem später dann zuständig werdenden Jugendamt zu überführen. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Zahl von max. 50 Mündeln pro Vormund ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in diesem Bereich zwingend notwendig. Aufwendungen
hierfür ca. 65.000 € |
zu 2: Wie bereits vorstehend erwähnt, steigt
die Fallzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kontinuierlich an.
Eine Betreuung dieser Kinder durch eine/n Mitarbeiter/in des Jugendamtes ist
zwingend erforderlich. Dieser hat die Aufgabe, die Kinder gem. § 42 SGB VIII in
Obhut zunehmen und geeignete Hilfen im Rahmen der bestehenden Hilfesysteme des
SGB VIII zu installieren. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kann eine Betreuung
durch das vorhandene Personal nicht sichergestellt werden. Die Einrichtung
einer zusätzlichen Stelle ist zwingend erforderlich (siehe auch Vorlage
428/15).
Aufwendungen hierfür ca. 55.000 €
4. Endgültige Version
Fachbereichsstellenplan2016/
Produktgruppe Jugendamt
Unter Berücksichtigung aller Änderungen
ergibt sich der als Anlage beigefügte Fachbereichsstellenplan 2016, der
nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am
19.01.2016 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der
Stadt Rheine am 16.02.2016 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Arbeitsverhältnisse
außerhalb des Stellenplanes
5.1 bestehende befristete
Arbeitsverhältnisse
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die
nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Übergangsmanagement
Kindergarten/Schule und pädagogische Beratung im
Kindergarten |
1,0/SuE 12 |
31.7.2017 |
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Summe |
1,0 |
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Aufwendungen hierfür ca. 50.000 €
Anlage
Stellenplan 2016, Fachbereich 2, Produktgruppe Jugendamt