Betreff
Beratung Stellenplan 2016, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
396/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.     den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2016 zu übernehmen.

 

2.     die nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse des Fachbereiches 2,

Produktgruppe Jugendamt, die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Übergangsmanagement Kindergarten/Schule und pädagogische

Beratung im Kindergarten

1,0/

SuE 12

24 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

1,0

 

 


1.      Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2016 der Stadt Rheine wurde am 03.11.2015 auf Grundlage der Vorlage 325/15 durch den Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen beschlossen.

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 19.01.2016 vorgelegt und am 16.02.2016 als Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2016 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.

 

 

 

2.      Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 325/15 vom 03.11.2015

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales vom 03.11.2015 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2015 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2016.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Beistandschaften/Vormundschaften

1,0

A 11

2

Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“

0,25

Sue 12

 

 

 

 

 

Summe

1,25

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Fallzahlen in den beiden Aufgabenbereichen Beistandschaften und Vormundschaften steigt kontinuierlich. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage 268/15 verwiesen, in der eine Stellenbedarfsermittlung anhand der „Kommunalen Orientierungshilfe zur Personalbemessung des Arbeitsbereiches Beistandschaften/Amtsvormundschaften“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Demzufolge besteht ein Stellenbedarf i. H. v. 6,34 Stellen; vorhanden sind derzeit laut Stellenplan für das Jahr 2015 5,0 Stellen. Insofern ist eine Anpassung des Stellenplans dringend erforderlich, um eine adäquate Aufgabenerledigung dauerhaft zu sichern.

 

Aufwendungen hierfür ca. 65.000 €

 

 

zu 2:

Die Stelle „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen“ ist seit dem 01.07.2013 im Fachbereich vorhanden. Zum Haushaltsjahr 2015 erfolgte die Übernahme der Stelle mit einem Anteil von 0,5 in den Stellenplan. Eine dauerhafte Finanzierung über die „Bundesinitiative Frühe Hilfen ist gesichert. Im Rahmen der vielfältigen Koordination der „frühen Hilfen“ hat sich gezeigt, dass diese Tätigkeit nicht ohne interne Erarbeitung von Arbeitsabläufen, z.B. bei der Erarbeitung von Anweisungen von einheitlichen Vorgehensweisen im Bereich des Kinderschutzes, möglich ist. Ebenso ist es unabdingbar notwendig, auch einheitliche Verfahrensstrategien bei der Bewilligung von Hilfsstrukturen als Rahmenleitlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste vorzubereiten und zu kommunizieren. Aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben können diese nicht noch zusätzlich durch den Produktverantwortlichen der Sozialen Dienste erarbeitet werden. Insofern hat sich bei einer zielführenden Umsetzung der Arbeit der „Frühen Hilfen“ herausgestellt, dass der Umfang einer 0,5 Stelle nicht ausreicht, sowohl die äußeren als auch die inneren Verfahrensabläufe zu koordinieren und zu beschreiben.

Hinzu kommt, dass im Jahre 2016 ein umfangreiches Konzept für die frühen Hilfen fixiert und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Da die Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und laufende Evaluation eines solchen Konzeptes nicht mit der vorhandenen Kapazität vorgenommen werden kann, ist eine dauerhafte Aufstockung der Stelle um 0,25 Anteil sowie eine entsprechende Anpassung des Stellenplanes erforderlich.

Eine Refinanzierung kann über Mehreinnahmen in der Kostenerstattung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Greven, Ibbenbüren und Emsdetten realisiert werden.

 

Aufwendungen hierfür ca. 12.500 €

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2015

Wert 2016

1

Anlaufstelle

EG 6

A 7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Die Stelle war bislang unbesetzt; im Stellenplan war die Bewertung EG 6 enthalten. Im Laufe des Jahres konnte die Stelle mit einer Beamtin besetzt werden. Insofern hat sich die Wertigkeit von EG 6 in A 7 verändert.

 

 

 

3.      Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 325/15 vom 03.11.2015

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 03.11.2015 erforderlich:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Vormundschaften

1,0

A 11

2

Betreuung von minderjährigen

unbegleiteten Flüchtlingen

1,0

SuE 14

 

 

 

 

 

Summe

2,0

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

 

 

 

 

 

 

 

Wie unter Punkt 2.1 bereits erläutert, steigen die Fallzahlen im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften kontinuierlich.

In der oben erwähnten Vorlage 268/15, die im JHA am 10. September beraten wurde,  wurde die aktuelle Problematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge noch nicht dargestellt, weil es sie zu diesem Zeitpunkt schlichtweg noch nicht gab.

Durch Einrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Damloup-Kaserne sind in den letzten Wochen zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist. Im Jugendhilfeausschuss am 21. Oktober 2015 berichtete Herr Gausmann, dass zu diesem Zeitpunkt 35 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) durch das Jugendamt begleitet werden, von denen 20 in der Damloup-Kaserne leben. Diese Zahl ist seitdem auf 45 gestiegen. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Diese Kinder sind in Obhut zu nehmen und ein Vormund ist zu bestellen, bzw. vorläufig in Obhut zu nehmen und dem später dann zuständig werdenden Jugendamt zu überführen.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Zahl von max. 50 Mündeln pro Vormund ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in diesem Bereich zwingend notwendig.

 

Aufwendungen hierfür ca. 65.000 €

 

zu 2:       Wie bereits vorstehend erwähnt, steigt die Fallzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kontinuierlich an. Eine Betreuung dieser Kinder durch eine/n Mitarbeiter/in des Jugendamtes ist zwingend erforderlich. Dieser hat die Aufgabe, die Kinder gem. § 42 SGB VIII in Obhut zunehmen und geeignete Hilfen im Rahmen der bestehenden Hilfesysteme des SGB VIII zu installieren. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kann eine Betreuung durch das vorhandene Personal nicht sichergestellt werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle ist zwingend erforderlich (siehe auch Vorlage 428/15).

 

               Aufwendungen hierfür ca. 55.000 €

 

 

 

4.      Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2016/
Produktgruppe Jugendamt

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Fachbereichsstellenplan 2016, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19.01.2016 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 16.02.2016 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

 

5.            befristete Arbeitsverhältnisse außerhalb des Stellenplanes

 

5.1          bestehende befristete Arbeitsverhältnisse

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Übergangsmanagement Kindergarten/Schule und pädagogische

Beratung im Kindergarten

1,0/SuE 12

31.7.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

1,0

 

 

               Aufwendungen hierfür ca. 50.000 €


Anlage

 

Stellenplan 2016, Fachbereich 2, Produktgruppe Jugendamt