Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2016 - 2019, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
397/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates am 03. November 2015 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2019 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2016 – 2019.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2016 weist einen Fehlbetrag von 8,282 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2017 – 2019 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2016 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 231,013 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 117,366 Mio. Euro; das sind 33,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2019 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 35,4 % auf 224,996 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppen Jugendamt im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 190.625 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien

 

Erträge

Mit den stark steigenden Fallzahlen der Asylsuchenden nimmt auch die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die die Stadt Rheine in Obhut nehmen und unterbringen muss, deutlich zu. Damit sind die Ansätze für die Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger höher zu veranschlagen als ursprünglich geplant.

 

Sonstige Transfererträge

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

1.900.000

1.900.000

1.900.000

1.900.000

 

neu

2.223.000

2.223.000

2.223.000

2.223.000

Differenz

 

323.000

323.000

323.000

323.000

 

Aufwendungen

Die hohe Anzahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge erfordert es, dass auch auf der Aufwandsseite die Ansätze der Hilfen zur Erziehung neu überdacht und höher kalkuliert werden müssen als ursprünglich veranschlagt. Die Mehraufwendungen stehen den vorgenannten zusätzlichen sonstigen Transfererträgen budgetneutral gegenüber.

 

Transferaufwendungen

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

11.959.050

11.959.050

11.959.050

11.959.050

 

neu

12.282.050

12.282.050

12.282.050

12.282.050

Differenz

 

323.000

323.000

323.000

323.000

 

 

Projekt 2101-01 – JUGEND STÄRKEN im Quartier

 

Das Jugendamt der Stadt Rheine nimmt an dem ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teil, welches über den Zeitraum 2015 bis 2018 betrieben und gefördert wird. Das Vorhaben wird als Projekt 2101-01 im Produkt 2101 (Förderung junger Menschen und Familien) erstmals im Haushaltsplan 2016 abgebildet und zwar begrenzt bis zum Jahr 2018.

 

Erträge

Die Fördermittel nach dem Zuwendungsbescheid für das ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ betragen für den Förderzeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 251.449,36 Euro. Die Verteilung der finanziellen Mittel erfolgt gleichmäßig auf die einzelnen Jahre.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

0

0

0

0

 

neu

63.625

63.625

63.625

0

Differenz

 

63.625

63.625

63.625

0

 

Aufwendungen

Die Aufwendungen für das Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ lassen sich budgetneutral zu den vorgenannten Fördermitteln im Haushalt abbilden. Bei den Aufwendungen handelt es sich um die Personalausgaben des Projektträgers Kommune. Innerhalb des Fachbereiches 2 wurde durch Umstrukturierung der Stabstelle Sozial- und Jugendhilfeplanung die Aufgaben der Koordinierungsstelle (50%) sowie 10% des Stellenanteils für Casemanagement für das Projekt auf die Personalstelle Sozial- und Jugendhilfeplanung übertragen. Für die Umsetzung des Projektes werden 100% der Personal- und Personalnebenkosten einer Sozialarbeiterstelle bei der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes finanziert.

 

Transferaufwendungen

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

0

0

0

0

 

neu

63.625

63.625

63.625

0

Differenz

 

63.625

63.625

63.625

0

 

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Erträge

Die Fallzahlen in der Kindertagespflege steigen deutlich an. Damit sind die Elternbeiträge für den Teilbereich der Kindertagespflege auch höher zu kalkulieren als ursprünglich veranschlagt.

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

2.070.000

2.100.000

2.131.000

2.162.000

 

neu

2.110.000

2.140.000

2.171.000

2.202.000

Differenz

 

40.000

40.000

40.000

40.000

 

Aufwendungen

Die steigenden Fallzahlen im Bereich der Kindertagespflege führen zu Mehraufwendungen bei den Zahlungen an die Tagespflegepersonen und an die Fachberatung beim Caritasverband, die über eine Fallpauschale finanziert wird.

 

Im Teilbereich der Kindertageseinrichtungen entsteht weiterer laufender Aufwand für die zusätzlichen Gruppen, die nach dem Zwischenbericht zur Kindergartenbedarfsplanung geschaffen werden müssen. Die zusätzlichen Gruppen sind im Investitionsplan näher erläutert.

 

 

Transferaufwendungen

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

20.986.000

21.609.000

22.063.000

22.372.000

Kindertagespflege

 

+ 165.000

+ 140.000

+ 163.000

+ 186.000

Kindertageseinrichtungen

 

+ 65.000

+ 300.000

+ 340.000

+ 195.000

 

neu

21.191.000

22.049.000

22.566.000

22.753.000

Differenz

 

230.000

440.000

503.000

381.000

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 275.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Auszahlungen

Die Kindergartenbedarfsplanung erfordert zusätzliche Kita-Gruppen. Eine weitere Gruppe in der Kita Gartenstadt, die anvisierte Fertigstellung der Kita Deisterweg schon 2016 sowie die geplante Eröffnung einer Kita links der Ems 2017 führen zu einer Neubetrachtung der Einrichtungskostenzuschüsse.

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

290.000

210.000

0

0

 

neu

400.000

375.000

0

0

Differenz

 

110.000

165.000

0

0

 

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 wurden von jedem Fachbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales sind das die Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und 2205 – Hilfen für Asylbewerber (vorher Teil des Produktes 220 – Leistungen zur Grundversorgung). Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.