Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2016 - 2019 Sonderprojekt Konversion
Vorlage
407/15
Aktenzeichen
I/5-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderprojekts „Konversion“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates am 03. November 2015 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2019 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2016 – 2019.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojektes „Konversion“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2016 weist einen Fehlbetrag von 8,282 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2017 – 2019 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2016 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 231,013 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 117,366 Mio. Euro; das sind 33,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2019 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 35,4 % auf 224,996 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Konversion“ im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 450.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe bzw. Produkt 5951

 

Aufwendungen

Für die städtebauliche Entwicklung der General-Wever-Kaserne soll 2016 und 2017 das Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Die Stadt Rheine hat die Erstzugriffsoption bei der BImA angemeldet und beabsichtigt, das Gelände zu erwerben. Für das Bauleitplanverfahren und die Bürgerbeteiligung werden mindestens 500.000,-- benötigt, die im Haushaltsplanentwurf im Ergebnisplan enthalten sind.

 

Planungs- und Gutachterkosten für das Bauleitplanverfahren der General-Wever-Kaserne werden aber bei den Kaufpreisverhandlungen mit der BImA berücksichtigt. Diese Kosten sind somit ein Teil der Anschaffungskosten und stellen eine Investition dar. Die Bürgerbeteiligungs- und Workshopverfahren müssen gesondert betrachtet werden. Daher wird hierfür ein Anteil von 50.000,-- im Ergebnishaushalt 2016 eingestellt.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

250.000

250.000

 

 

 

neu

50.000

0

 

 

Differenz

 

200.000

250.000

 

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Konversion“ im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 450.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe bzw. Produkt 5951x

 

 

 

Auszahlungen

Die Begründung für die Umschichtung der Planungskosten vom Ergebnis- in den Investitionsplan ist unter Pkt. I beschrieben. Im Investitionsplan wird für 2016 der größere Teil der Planungs- und Gutachterkosten eingestellt, da in diesem Jahr mit den meisten Aufwendungen für das Bauleitplanverfahren zu rechnen ist.

 

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken

 

2016

2017

2018

2019

 

alt

0

0

 

 

 

neu

300.000

150.000

 

 

Differenz

 

 

 

 

 

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 wurden von jedem Fachbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 5 sind das die Produktgruppe/Produkt 57 – Vermessung und Geoinformationsdienste. Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 


Anlagen:

 

keine