Betreff
1. Verlängerung der Verträge mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten Kinder-/Jugendarbeit zum 31.12.2016 2. Antrag des Stadtjugendringes Rheine e. V. auf Besetzung der Stelle des/der pädagischen Mitarbeiters/In zum 01.01.2016
Vorlage
414/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verträge mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit für ein Jahr mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägergespräche fortzuführen, um mit den Trägern mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die neuen Verträge abzuschließen.

 

2.     Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Stadtjugend­ring mit Wirkung zum 1. Januar 2016 eine vertragliche Vereinbarung mit entsprechenden Eckpunkten zu treffen.

 


Begründung:

 

1.     Wegen besonderer Kündigungsfristen und der Gleichbehandlung der verschiedenen Träger soll die Kündigung der Verträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 verlängert werden. Durch diese Fristverlängerung erhalten alle Träger der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit Planungssicherheit in personeller und institutioneller Hinsicht. Damit zum 1. Januar 2017 die „neuen Verträge“ in Kraft treten können, sind weitere Trägergespräche für die vertragliche Harmonisierung der Betriebs- und Sachkostenzuschüsse notwendig. Das nächste Träger-/Austauschgespräch mit der politischen Arbeitsgruppe findet am 25. November 2015, 17:00 Uhr, Raum 104, neues Rathaus, statt.

 

2.     Entsprechend dem Antrag des Stadtjugendringes Rheine e. V. vom 26. August 2015 ist die Stelle des pädagogischen Mitarbeiters zum 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Damit der Stadtjugendring Rheine e. V. seine Aufgaben im Bereich der Förderung und Interessensvertretung in der Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich fortführen kann, ist eine zeitnahe Vertragsgestaltung spätestens bis zum 31. Dezember 2015 mit folgenden Eckpunkten zu vereinbaren:

 

        a)    Förderung einer Sozialarbeiter(innen)-/Pädagog(inn)enstelle im Umfang von 30 Stunden, eingruppiert in S 11, Stufe 3,TVöD SuE

 

        b)    Förderung einer Verwaltungsfachkraft im Umfang von 9 Stunden wöchentlich, Eingruppierung nach EG 5, Stufe 5

 

        c)     Neben der Förderung der Personalkosten erhält der Stadtjugendring Rheine e. V. jährlich einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 6.154,00 €.

 

        d)    Der Sachkostenzuschuss für den Stadtjugendring beträgt jährlich 6.800,00 €.

 

        e)    Der Personalkostenzuschuss abzüglich Zuwendungen Dritter erfolgt in Höhe von 97 % der Gesamtpersonalkosten.

 

        f)     Der abzuschließende Vertrag wird auf fünf Jahre befristet.