Betreff
Verschiebung der Zusammenführung der bisher eigenständigen Beitragssatzungen für den Elementar- und Primarbereich
Vorlage
424/15
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hebt seinen Beschluss vom 10. Sept. 2015 auf, mit dem er die Verwaltung beauftragt hatte, mit Wirkung zum 01. Aug. 2016 eine gemeinsame Satzung anstelle der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Nach einer ersten Lesung am 10. Sept. 2015 (Vorlage Nr. 303/15) hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit Wirkung zum 01. Aug. 2016 eine gemeinsame Satzung anstelle der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In diese gemeinsame Satzung sollten folgende Kernpunkte eingearbeitet werden:

  • bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung
  • Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind
  • Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden
  • Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000 €
  • Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €

 

Für den 21. Okt. 2015 war eine gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses terminiert worden, um abschließend über die neue gemeinsame Sitzung zu beraten und für den Rat der Stadt Rheine einen Empfehlungsbeschluss zu fassen.

 

Die Sitzung wurde in Absprache mit den beiden Ausschussvorsitzenden Herrn Fühner und Herrn Gude abgesagt, weil der neue Bürgermeister, Herr Dr. Lüttmann, der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht im Amt war, seine Fragen bzw. Bedenken zur geplanten Vorlage nicht einbringen konnte.

 

Grundsätzlich soll weiter die Harmonisierung angestrebt werden, damit eine Transparenz der Beiträge in diesen beiden Rechtsbereichen erreicht werden kann. Dazu sollen die Auswirkungen für die betroffenen Eltern und auch für die betroffenen Träger noch intensiver untersucht werden. Der Grundgedanke, auch über maßvolle Einnahmeerhöhungen eine Konsolidierung der prekären Haushaltslage zu erlangen, ist weiter denkbar, Vorrang hat jedoch die Prüfung der Ausgabenseite.

 

Daneben spielt auch eine Rolle, dass im Rahmen der Finanzierung der Kitas zurzeit auf Landesebene u.a. die jährliche Erhöhung der so genannten Kindpauschale um 1,5% intensiv diskutiert wird. Die Träger der Kitas weisen seit längerem darauf hin, dass diese jährliche Erhöhung nicht einmal die Personalkostensteigerungen abdeckt. Jeder Prozentpunkt Erhöhung dieser Pauschale würde bei bestehender Kostenverteilung der Stadt jährlich rd. 117.000 € Mehrausgaben kosten. Ob und wenn dann in welcher Struktur die Kindpauschale neu justiert wird, kann zurzeit noch nicht gesagt werden, so dass zunächst abgewartet werden sollte, welche Auswirkungen auf den städt. Haushalt zu erwarten sind.

 

Daneben wird aktuell vom Städte- und Gemeindebund mit den zuständigen Ministerien verhandelt, um eine landeseinheitliche Elternbeitragsregelung zu erwirken, damit in allen Kommunen der gleiche Kita-Beitrag erhoben wird.

 

Die weiteren Beratungen sollten daher zunächst ausgesetzt werden.

 

Schon in der JHA-Sitzung am 21. Okt. 2015 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es den Eltern nicht zuzumuten sei, ihr Kind im November 2015 für eine Kita anzumelden, sofern es Unklarheiten bzgl. der ab dem 01.08.2016 geltenden Beitragssatzung gäbe.

 

Diese Unsicherheit spiegelt sich auch in vielen Anfragen wieder, die derzeit beim Jugendamt eingehen. Eine gravierende Änderung der Elternbeitragssatzung sollte für das kommende Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr beschlossen werden.