Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss hebt seinen Beschluss vom 10. Sept. 2015 auf, mit dem er die Verwaltung
beauftragt hatte, mit Wirkung zum 01. Aug. 2016 eine gemeinsame Satzung
anstelle der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von
Kindertagespflege und der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht
bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Nach einer ersten Lesung am 10. Sept. 2015 (Vorlage Nr.
303/15) hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit
Wirkung zum 01. Aug. 2016 eine gemeinsame Satzung anstelle der eigenständigen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und
der eigenständigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der
Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis
eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“zur
Beschlussfassung vorzulegen.
In diese gemeinsame Satzung sollten folgende Kernpunkte eingearbeitet
werden:
- bereichsübergreifende
Geschwisterermäßigung
- Geschwisterermäßigung von 2/3 für das
2. Kind und 100% für jedes weitere Kind
- Erhöhung der Elternbeiträge für die
Betreuungszeit von 35 Wochenstunden
- Einführung einer weiteren
Einkommensgrenze bei 96.000 €
- Heraufsetzung
der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €
Für den 21. Okt. 2015 war eine gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses terminiert worden, um abschließend über die neue gemeinsame Sitzung zu beraten und für den Rat der Stadt Rheine einen Empfehlungsbeschluss zu fassen.
Die Sitzung wurde in
Absprache mit den beiden Ausschussvorsitzenden Herrn Fühner und Herrn Gude
abgesagt, weil der neue Bürgermeister, Herr Dr. Lüttmann, der zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht im Amt war, seine Fragen bzw. Bedenken zur
geplanten Vorlage nicht einbringen konnte.
Grundsätzlich soll
weiter die Harmonisierung angestrebt werden, damit eine Transparenz der
Beiträge in diesen beiden Rechtsbereichen erreicht werden kann. Dazu sollen die
Auswirkungen für die betroffenen Eltern und auch für die betroffenen Träger noch
intensiver untersucht werden. Der Grundgedanke, auch über maßvolle Einnahmeerhöhungen
eine Konsolidierung der prekären Haushaltslage zu erlangen, ist weiter denkbar,
Vorrang hat jedoch die Prüfung der Ausgabenseite.
Daneben spielt auch
eine Rolle, dass im Rahmen der Finanzierung der Kitas zurzeit auf Landesebene
u.a. die jährliche Erhöhung der so genannten Kindpauschale um 1,5% intensiv diskutiert
wird. Die Träger der Kitas weisen seit längerem darauf hin, dass diese
jährliche Erhöhung nicht einmal die Personalkostensteigerungen abdeckt. Jeder
Prozentpunkt Erhöhung dieser Pauschale würde bei bestehender Kostenverteilung
der Stadt jährlich rd. 117.000 € Mehrausgaben kosten. Ob und wenn dann in
welcher Struktur die Kindpauschale neu justiert wird, kann zurzeit noch nicht
gesagt werden, so dass zunächst abgewartet werden sollte, welche Auswirkungen
auf den städt. Haushalt zu erwarten sind.
Daneben wird aktuell
vom Städte- und Gemeindebund mit den zuständigen Ministerien verhandelt, um
eine landeseinheitliche Elternbeitragsregelung zu erwirken, damit in allen
Kommunen der gleiche Kita-Beitrag erhoben wird.
Die weiteren
Beratungen sollten daher zunächst ausgesetzt werden.
Schon in der
JHA-Sitzung am 21. Okt. 2015 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es den
Eltern nicht zuzumuten sei, ihr Kind im November 2015 für eine Kita anzumelden,
sofern es Unklarheiten bzgl. der ab dem 01.08.2016 geltenden Beitragssatzung
gäbe.
Diese Unsicherheit
spiegelt sich auch in vielen Anfragen wieder, die derzeit beim Jugendamt
eingehen. Eine gravierende Änderung der Elternbeitragssatzung sollte für das
kommende Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr beschlossen werden.